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Die Hestia-Massnahme zur beruflichen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Dossier

62 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 7/8-2007

Hestia wurde für den Zeitraum eines Jahres mit der beruflichen Wiedereingliederung von 100 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Arbeitslosen beauftragt. Diese werden weiter- hin von ihrem RAV-Berater betreut, gehört doch die Hestia-Massnahme zu den arbeits- marktlichen Massnahmen (AMM).

Hestia setzt zur Erfassung von freien Stel- len bei den Unternehmen, zur Führung von Gesprächen mit den Stellensuchenden, um deren Arbeitsmarktfähigkeit zu verbessern, sowie zur Vermittlung von dauerhaften Stel- len drei Berater, zwei Telearbeiter und eine Sekretärin-Rezeptionistin ein.

Evaluation

Das Pilotprojekt wird während der gesam- ten Projektdauer evaluiert. Mit der Evaluation wurde das Observatoire universitaire de l’emploi (OUE) der Universität Genf (Prof.

Dr. Yves Flückiger und Dr. Pierre Kempeneers) beauftragt. Für den Zeitraum vom 26. Sep- tember 2006 bis 16. April 2007 wurde ein Zwischenbericht erstellt.

Die verwendete Methode besteht im Ver- gleich von Stellensuchenden, die an der Hes- tia-Massnahme teilnehmen (Hestia-Gruppe) und von Langzeitarbeitslosen, die nicht am Pilotprojekt teilnehmen (Kontrollgruppe).

Folgende Fragen werden untersucht: Wer- den die Stellensuchenden der Hestia-Gruppe rascher wieder in den Arbeitsmarkt einge- gliedert (wirtschaftliche Effizienz)? Fallen bei der Wiedereingliederung durch Hestia höhere Kosten an (finanzielle Effizienz)?

Werden von Hestia dauerhaftere Stellen ver- mittelt (soziale Effizienz)?

Im Bericht festgehaltene Ergebnisse Wirtschaftliche Effizienz: Nach sechs Mo- naten haben von den ausgewählten 100 Lang- zeitarbeitslosen noch 70 keine neue Beschäfti- gung gefunden. Im Vergleich dazu sind es bei den ausschliesslich vom RAV betreuten Lang- zeitarbeitslosen 80 Personen. Zudem stieg die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Stel- lensuche bei den von Hestia betreuten Stellen- suchenden im Verlauf des Pilotprojekts ra- scher an als bei der Kontrollgruppe.

Finanzielle Effizienz: Gegenüber der Kon- trollgruppe hat die Hestia-Massnahme eine

Kostenerhöhung um 66% zur Folge, die durch die wirtschaftliche Effizienz des privaten Be- treuungssystems nicht kompensiert wird.

Wird jedoch berücksichtigt, dass die finanziel- le Last bei Stellensuchenden nach der Aus- schöpfung ihres Anspruchs auf Arbeitslosen- entschädigung vom Bund an die Kantone übergeht, ist die Hestia-Massnahme auch fi- nanziell vorteilhaft, können doch die kanto- nalen Massnahmen bis zum Vierfachen einer Hestia-Massnahme betragen.

Soziale Effizienz: Die soziale Effizienz ergibt sich aus einem Vergleich zwischen der Hestia- Massnahme und der Tätigkeit der RAV hin- sichtlich der vermittelten Beschäftigungsarten und des Risikos für die Betroffenen, wieder arbeitslos zu werden.

Während der ersten sechs Monate des Pi- lotprojekts hatten 62% der Personen der Hes- tia-Gruppe, die eine Stelle gefunden hatten, eine Vollzeitstelle und 68% waren unbefristet angestellt. In der Kontrollgruppe betrugen diese Werte 83% und 54%. In beiden Fällen war die Beschäftigung jeweils nach der dreimo- natigen Probezeit bestätigt worden. Da jedoch der Betrachtungszeitraum zu kurz ist, können noch keine endgültigen Schlussfolgerungen in Bezug auf die soziale Effizienz des Hestia-Ins- trumentariums gezogen werden.

Politische Perspektiven

Im Anschluss an diese Analyse wurden folgende Entscheide getroffen:

− Die Zahl von teilnehmenden Langzeitar- beitslosen wird ausgedehnt.

− Zu diesem Zweck wird im Sommer eine Ausschreibung für Hestia und andere pri- vate Partner durchgeführt, die vergleichba- re Leistungen anbieten können.

− Die beauftragten Unternehmen werden regelmässig einer Evaluation unterzogen.

− Der Regierungsrat verlangt vom kantona- len Arbeitsamt, die individuellen und all- gemeinen Ausbildungskurse, deren Wirk- samkeit nicht erwiesen ist, streng zu beschränken, damit die oben erläuterten Massnahmen finanziert werden können.

− Ein Pilotversuch gleicher Art wird für Langzeitstellensuchende durchgeführt, die Sozialhilfe oder das Mindesteinkommen der Sozialhilfe im Kanton Genf (RMCAS)

beziehen.

Die Hestia-Massnahme zur beruflichen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen

Patrick Schmied Leiter des Kantonalen Arbeitsamts, Genf

Im Jahr 2006 lag die Arbeits- losenquote im Kanton Genf über dem schweizerischen Durch- schnitt (7% gegenüber 3,3%).

Dasselbe galt für die Langzeit- arbeitslosigkeit (35% gegenüber 20%). Da die Dauer der Abwesen- heit vom Arbeitsmarkt einen direkten Einfluss auf den Grad der Vermittelbarkeit hat, ist die Bekämpfung der Langzeitarbeits- losigkeit von grosser Bedeutung.

Um die Effizienz des bestehenden Instrumentariums zu erhöhen, lancierte Regierungsrat François Longchamp ein Pilotprojekt. In dessen Rahmen wurde das private Unternehmen «Maison Hestia»

(im Folgenden: Hestia) mit der raschen beruflichen Wiederein- gliederung von Langzeit- arbeitslosen beauftragt. In den ersten fünf Monaten hat Hestia insgesamt 2600 Unternehmen kontaktiert und dabei 1000 Stel- len erfasst. Von den 100 Kandi- daten, mit denen pro Woche ein Gespräch geführt wurde, konnten 31 vermittelt werden.

Referenzen

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