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Nachtrag 2 zum Kreisschreiben über die Mutter- und Vater- schaftsentschädigung (KS MVSE)

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Academic year: 2022

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Nachtrag 2 zum

Kreisschreiben über die Mutter- und Vater- schaftsentschädigung (KS MVSE)

Gültig ab 1. Januar 2022

318.710.02 d KS MVSE 11.21

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EDI BSV | Kreisschreiben über die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung (KS MVSE) Gültig ab 1. Januar 2022 | 318.710.02 d

Vorwort zum Nachtrag 2, gültig ab 01.01.2022

Der vorliegende Nachtrag enthält Präzisierung zur Berechnung der Entschädigung beim tageweisen Bezug des Vaterschaftsurlaubes bei Teilpensen. Die Berechnung ist analog zur Betreuungsentschä- digung in diesen Fällen vorzunehmen (vgl. Informationsbulletin 1 vom 22. Juni 2021 bezüglich Umsetzung des Betreuungsurlaubs für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindern).

In der deutschen Version wird zudem der Text der Rz 1030 vervoll- ständigt.

Auf die Randziffern, die geändert wurden, wird mit dem Vermerk 1/22 hingewiesen.

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EDI BSV | Kreisschreiben über die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung (KS MVSE) Gültig ab 1. Januar 2022 | 318.710.02 d

Ist der Vater im Zeitpunkt der Geburt und während des Va- terschaftsurlaubs arbeitslos, ist die Ausgleichskasse zu- ständig, bei der der letzte Arbeitgeber angeschlossen war.

Diese Regel gilt auch, wenn der Vater zuvor einen Zwi- schenverdienst erzielt hat oder wenn das Unternehmen nach einem Konkurs aufgelöst wurde.

Die Entschädigung von 80 Prozent ist ebenfalls beim tage- weisen Bezug des Vaterschaftsurlaubes bei Teilpensen zu gewährleisten. Das Taggeld entspricht im Falle von Teil- pensen dem reduzierten Beschäftigungsgrad. Für die Be- rechnung siehe Rz 1153 ff.

Beim tageweisen Bezug des Vaterschaftsurlaubes bei Teil- pensen sind die bezogenen Urlaubstage in entschädi- gungsberechtige Taggelder umzuwandeln. Die Entschädi- gung entspricht dem reduzierten Beschäftigungsgrad (Rz 1117.1). Das Taggeld wird somit auch für Tage ausgerich- tet, die aufgrund des Teilpensums arbeitsfrei sind. Pro fünf bezogene Taggelder werden zwei weitere Taggelder ange- rechnet.

Die Anzahl Urlaubstage ist zu ermitteln, indem der jewei- lige Beschäftigungsgrad ins Verhältnis zur Vollzeitbeschäf- tigung gesetzt wird. Der bezogene Urlaubstag ist wieder mit dem gleichen Faktor zu multiplizieren, um die Anzahl der entschädigungsberechtigteren Tage bzw. der Taggel- der zu ermitteln.

Beispiel:

Bei einer Beschäftigung von 80 % beträgt das Verhältnis 1,25 (100 % / 80 %). Der Arbeitnehmer hat somit effektiv Anspruch auf 8 Urlaubstage (10 Tage / 1,25).

Bezieht er während der Rahmenfrist nur einen Teil des Va- terschaftsurlaubs, z.B. 6 Urlaubstage ergeben sich für ihn 7 Taggelder (6 Tage x 1,25). In diesem Fall wären nochmals zwei zusätzliche Taggelder (pro 5 bezogene Taggelder) anzurechnen. Somit ergeben sich in diesem Beispiel total 9 Taggelder.

1030 1/22

1117.1 1/22

1153.1 1/22

1153.2 1/22

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