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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 34/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 22.08.2017

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Fortsetzung auf Seite 2 Infektionskrankheiten wa-

ren vor einigen Jahrzehnten in Deutschland noch sehr weit verbreitet und vor allem für Kinder eine ernste Bedrohung.

Erst mit umfassenden Impfpro- grammen und verbesserten hygienischen Verhältnissen konnten ansteckende Erkran- kungen, wie Diphtherie oder Kinderlähmung (Polio), einge- dämmt oder ausgerottet wer- den.Infektionskrankheiten, gegen die heute geimpft wird, wer- den von vielen noch immer als Kinderkrankheiten angesehen.

Dies liegt daran, dass sie in der Regel sehr ansteckend sind, so dass ohne Impfschutz die mei- sten Menschen früher bereits als Kind erkrankten. Das be- deutet allerdings nicht, dass sie harmlos sind. Die Infekti- onen sind trotz moderner Me- dizin meist nur schlecht oder gar nicht behandelbar. Medi- kamente können nämlich oft nur die Symptome wie zum Beispiel Fieber unterdrücken, nicht aber den Erreger selbst

bekämpfen. Auch aus die- sem Grund bietet die Impfung den wirksamsten Schutz. Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene gibt der Impfkalen- der der Ständigen Impfkom- mission.

Viele Erkrankungen, die in Deutschland nur noch sel- ten vorkommen, sind in ande- ren Teilen der Welt noch im- mer verbreitet. Ein Beispiel ist die Kinderlähmung (Polio). Die Krankheit gilt in ganz Europa und auf dem amerikanischen Kontinent zwar als ausgerot- tet. Trotzdem ist es auch heu- te noch wichtig, dass weiterhin gegen Kinderlähmung geimpft wird. Denn würde die Kinder- lähmung, die in Teilen Asi- ens und Afrikas weiterhin vor-

kommt, zum Beispiel durch Reisende nach Deutschland gelangen und auf eine weitge- hend ungeimpfte Bevölkerung treffen, wäre eine erneute Aus- breitung möglich. Um einen Ausbruch in Deutschland zu verhindern, wird mit einer ho- hen Impfquote in der Gesamt- bevölkerung die Herdenimmu- nität aufrechtgehalten.

Der menschliche Körper ver- fügt mit seiner körpereigenen Abwehr, dem Immunsystem, über komplexe Schutzmecha- nismen gegenüber Krankheits- erreger wie Bakterien und Vi- ren. Auf Viren und Bakterien reagiert das Immunsystem mit mehreren Abwehrstra- tegien. Die Bildung von Ab- wehrstoffen, so genannten Antikörpern, ist eine davon.

Antikörper helfen bei der Ab-

wehr von Krankheitserregern und verhindern so eine unkon- trollierte Ausbreitung im Kör- per.

Gleichzeitig bildet der Körper auch Zellen, die sich Merk- male der eindringenden Er- reger merken – so genannte Gedächtniszellen. Bei einem späteren Kontakt mit den glei- chen Krankheitserregern sind diese Gedächtniszellen in der Lage, sehr rasch die Antikör- perproduktion zu veranlassen.

Dadurch können die Erreger, die der Körper bereits kennt, sofort unschädlich gemacht werden.

Dieser Prozess wird bei ei- ner Impfung nachgeahmt. Mit dem Impfstoff werden dem Körper abgetötete oder abge- schwächte Krankheitserreger präsentiert, die die Erkrankung jedoch nicht auslösen. Den- noch reagiert der Körper mit der Bildung von Antikörpern und Gedächtniszellen, die bei einem Kontakt mit dem ech- ten Krankheitserreger sofort reagieren können. Der Kör- per kann die Erkrankung dann schnell abwehren - er ist im- mun gegen diesen Erreger.

Ein sicherer Impfschutz be- steht, wenn eine Schutzimp- fung vollständig durchgeführt ist. Das bedeutet bei vielen Impfungen, dass mehrere Impfdosen in bestimmten Zeit- abschnitten verabreicht wer- den müssen. In kinder- und haus-ärztlichen Praxen wird in der Regel nach dem Impfsche- ma geimpft, das von der Stän- digen Impfkommission (STIKO)

Impfungen bieten Schutz vor ansteckenden Krankheiten

Kleiner Piks - große Wirkung. Impfungen sorgen nicht nur für Eigenschutz, sondern auch dafür, dass Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, ein re- duziertes Ansteckungsrisiko haben.

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Der Buchsbaumzünsler – ein Schädling, der seit einigen Jahren in Deutschland Buchs- bäume befällt und diese voll- ständig zerstören kann - ist auch in diesem Sommer wie- der besonders aktiv.

Der Zweckverband Abfallwirt- schaft Region Trier (A.R.T.) weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Grünschnitt, der vom Buchsbaumzünsler befallen ist, nicht auf Grün- gutsammelstellen abgegeben

werden darf - die befallenen Buchsbäume müssen im Rest- abfall entsorgt werden. Nur so kann verhindert werden, dass Eier oder Larven des Schäd- lings in die Landwirtschaft oder in den Mertesdorfer Kompost gelangen.

Bei Unklarheiten und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfall-Te- lefons unter 0651 9491-414 oder per E-Mail an info@art- trier.de gerne zur Verfügung.

in den Restabfall

Die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich bietet am Mittwoch, dem 20.

September und am 18. Okto- ber 2017, jeweils von 18:45 bis 20:30 Uhr wieder medita- tive Tanzabende in der Eber- hardsklause, Eberhardstraße 3, in Klausen unter der Leitung von Magdalena Peters an.

Der Kostenbeitrag beträgt 18 Euro, der Einzelabend 10 Euro.

„Beim meditativen Tanzen handelt es sich um einfache bis mittelschwere, ruhige oder auch beschwingte Kreistänze, die durch ihre feste Choreo-

grafie und die heilsame Wir- kung der Musik die Teilneh- mer aus der Betriebsamkeit des Alltags in die Ruhe und Stille führen. In Verbunden- heit mit den anderen kommen wir immer wieder zur Mitte und damit zur Quelle unserer inneren Kraft. Uns daran er- freuend können wir wieder gestärkt den Weg zurück in den Alltag gehen.“

Interessierte Erwachsene sollten sich direkt mit Magda- lena Peters, Tel.: 0651 16466, E-Mail josefpeters@gmx.de in Verbindung setzen.

Meditative Tanzabende in Klausen

Nachruf

In Trauer nimmt der Landkreis Bernkastel-Wittlich Abschied von dem ehemaligen Mitarbeiter und Kollegen

Herrn Konrad Nöhles

Herr Nöhles war von 1986 bis 1994 beim Landkreis Bern- kastel-Wittlich als Betriebswart auf dem Wintersportgelän- de Erbeskopf beschäftigt. Während seiner Tätigkeit war Herr Nöhles wegen seiner vielseitigen Kompetenzen und seines freundlichen und offenen Wesens allseits sehr geschätzt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Für den Personalrat Bernkastel-Wittlich

Gregor Eibes Werner Petry

Landrat Vorsitzender

empfohlen wird und internati- onalen Standards entspricht.

Einige Impfungen müssen zu- dem im Jugend- und/oder Er- wachsenenalter aufgefrischt werden. Bleibende Nebenwir- kungen sind sehr selten, es können aber vorübergehende Reaktionen auftreten.

Übliche und natürliche Impfreaktionen sind eine Rö- tung oder Schwellung der Impfstelle. Dies kommt, je nach Impfstoff, bei ungefähr zwei bis zwanzig Prozent aller Geimpften vor. Diese harm- losen Impfreaktionen direkt an der Einstichstelle zeigen, dass der Körper auf die Imp- fung reagiert. Solche lokalen Impfreaktionen sind ungefähr- lich und klingen nach wenigen Tagen wieder ab.

Bei etwa einem bis zehn Pro- zent der Geimpften können leichte Allgemeinreaktionen wie Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen oder auch Übelkeit und Durchfall vor- kommen. Diese Krankheits- anzeichen verschwinden in der Regel nach ein bis zwei Tagen und sind ebenfalls un- gefährlich. Nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie dem Masern-, Mumps-, Rö- telnimpfstoff, kann gelegent- lich eine leichte Form der Ma- sern auftreten. Die ist in ihren Ausprägung aber nicht mit ei- ner echten Masernerkrankung vergleichbar und auch nicht ansteckend.

Spuren von Hühnereiweiß kommen kaum noch in Impf- stoffen vor. Selbst Menschen mit einer Allergie gegen Hüh- nereiweiß zeigen nach einer solchen Impfung in der Regel keine allergischen Reaktionen.

Zur Sicherheit sollte dem Arzt aber mitgeteilt werden, dass eine Allergie besteht und nach der Impfung eine kurze Zeit in der Arztpraxis abgewartet werden. Bei sehr schwerer All- ergie gegen Hühnereiweiß (Re- aktion mit allergischen Schock in der Vergangenheit) sollte die Impfung unter besonde- ren Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung

haus - durchgeführt werden.

In Deutschland besteht ein umfassendes Überwachungs- system, das Impfkomplikati- onen erfasst, die stärker sind als das übliche Maß. Jeder Verdacht einer außergewöhn- lichen Impfreaktion wird durch gesetzlich geregelte Meldesy- steme sorgfältig analysiert und untersucht.

Der Verdacht einer Impfkom- plikation wird vom Arzt oder der Ärztin an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet, welches die Daten an das Paul- Ehrlich-Institut (PEI) weiterlei- tet. Das PEI ist die zuständige Bundesoberbehörde, welche die Meldungen in einer Ne- benwirkungsdatenbank zen- tral erfasst, analysiert und aus- wertet. Die Bewertung der Meldungen erfolgt nach in- ternational vereinbarten Kri- terien, die durch die Weltge- sundheitsorganisation (WHO) festgelegt worden sind.

Viele Menschen unterschei- den nicht zwischen einer Er- kältung und einer echten Grippe (Influenza). Eine Grippe- impfung schützt ausschließlich vor einer Influenza, nicht vor einer fieberhaften Erkältung.

Grippewellen fordern oft zahl- reiche Todesopfer. Besonders gefährdet sind ältere Men- schen über 60 Jahre sowie Menschen mit chronischen Er- krankungen und Schwangere.

Daher empfiehlt die STIKO die- sen Personen, sich gegen Grip- pe impfen zu lassen. Influenza- viren verändern sich ständig und tauchen in neuen Varian- ten auf. Der Impfstoff wird da- her jedes Jahr auf die mehre- re Virusvarianten abgestimmt, die in der anstehenden Grip- pesaison voraussichtlich am häufigsten auftreten werden.

Den besten Schutz für die je- weilige Saison bietet eine jähr- liche Impfung.

Bei Fragen zum Thema wen- den Interessierte sich bitte an ihren Hausarzt oder an den Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Tel.: 06571 14-2451, E-Mail: Carmen.Faber-Rohr@

Bernkastel-Wittlich.de.

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Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

===============================================================

Hunolstein Unterste Flur Landwirtschaftsfläche 1,3037 ha Hunolstein Hoffeld Landwirtschaftsfläche 2,3706 ha Veldenz Unter dem Kantel Landwirtschaftsfläche 0,6180 ha Horath Oben aufm Hambüsch Landwirtschaftsfläche 0,6609 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,1621 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,0442 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,3111 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,1583 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,0893 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,3273 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,2809 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,0868 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,1509 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,6477 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,0584 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,6081 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,4492 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,2089 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,7430 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,0588 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,6017 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,6318 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,0984 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,3404 ha Bengel Unten in der Neuwies Landwirtschaftsfläche 0,1972 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 01.09.2017 schriftlich mitzuteilen.

Jetzt auch bei Facebook:

www.Facebook.com/kvbkswil

Nächste staatliche Fischerprüfung im Dezember 2017

Bezirks-Fischerei-Verband Trier 1922 e. V.

Der Bezirks-Fischerei-Ver- band Trier 1922 e.V. bie- tet ebenfalls im Landkreis Bernkastel-Wittlich entspre- chende Vorbereitungslehr- gänge in Kröv und in Heiden- burg an. Der Lehrgang in Kröv findet im Vereinsheim Raiffe- isenstraße statt und beginnt am 08.09.2017 18.00 Uhr. Am 17.10.2017 beginnt der wei- tere Lehrgang in Heidenburg, Kirchstraße 15. Weitere Infor- mationen zu diesen Lehrgän- gen erhalten Interessierte un- ter www.bfv-trier.de sowie bei den Ausbildern Alfred Rei- chert, Tel.: 06541 1581 oder 0163 7168308, E-Mail: Vor- sitzender@BFV-Trier.de so- wie Sylvia Seyvet, Tel.: 06509 9109919 oder 0175 8660644, E-Mail: Sylvia.Syvet@BFV-Tri- er.de.

Die Teilnahme an einem Vor- bereitungslehrgang ist für die Zulassung der Prüfung

zwingend vorgeschrieben.

Die Lehrgangskosten (inklu- sive Prüfungsgebühr) betra- gen landesweit 129 Euro für Jugendliche und 179 Euro für Erwachsene. Für Behinderte (mit Ausweis) und sozial be- nachteiligte Personen (Harz 4 Bescheid) beträgt die Gebühr ebenfalls 129 Euro. Darin ent- halten sind sämtliche Schu- lungsunterlagen sowie die Prüfungsgebühr.

Wer an der nächsten Fischer- prüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wo- chen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fi- scherprüfung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungslehrganges ver- anlasst.

Weitere Informationen sind bei Bea Kettel, Tel.: 06571 14- 2340, E-Mail: Beatrice.Ket- tel@Bernkastel-Wittlich.de bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Untere Fische- reibehörde, erhältlich.

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Am Freitag, dem 1. Dezember 2017, findet landesweit die nächste staatliche Fischerprü- fung statt. Geprüft werden die Themen Fischkunde, Gewäs- serkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz.

Der Lehrgang wird von staatlich anerkannten und qualifizierten Ausbildern durchgeführt. Zulassungsvor- rausetzung ist bei Minderjäh- rigen die Vollendung des 13.

Lebensjahres vor dem Prü- fungstag und die Teilnahme an einem mindestens 35-stün- digen Vorbereitungslehrgang.

Diese Vorbereitungslehrgän- ge beziehungsweise die ent- sprechenden Informationsver- anstaltungen werden von den Fischereiorganisationen wie folgt angeboten:

Bezirks-Sportfischer- verband-Trier e.V.

Der Bezirks-Sportfischerver- band Trier e.V. bietet wieder einen Kompaktkurs an drei Wochenenden zur Erlangung der „Staatlichen Fischerprü- fung“ an. Die Schulungen fin- den am 09./10.09.2017, am 21./22.10.2017 sowie am 11./12.11.2017 samstags und sonntags von 9.00 bis 16.00 Uhr im Vereinshaus ASV Groß- littgen e.V., in 54534 Groß- littgen, Mühlenweg 2b, statt.

Weitere Infos zum Lehrgang erhalten Interessierte unter www.bsv-trier.de oder bei Bru- no Schüller, Tel.: 06575/8872, E-Mail: brunoschueller@t-on- line.de

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Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, nach § 10 Abs. 7 u. 8 BImSchG (Bundes-Immissionsschutz- gesetz) und § 21 a 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat die der ABO Wind AG erteilte immis- sionsschutzrechtliche Genehmigung vom 20.12.2016 (Az.: 22-BIM 2014/0001), für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WP Breit) in den Gemarkungen Heidenburg, Büdlich, Breit und Schönberg mit Bescheid vom 11.08.2017 (Az.: 22-BIM 2014/0001) wie folgt geändert (Zur besseren Lesbarkeit wird die ganze Nebenbestimmung abgedruckt und die Änderung fett und unter- strichen hervorgehoben):

II. Nebenbestimmung, 4. Naturschutz:

Ziffer 1 (S. 23):

Die Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Eingriffsbilanzierung, die ar- tenschutzrechtlichen Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse), das „Kon- zept zur Durchführung einer Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Rotmi- lanen und Schwarzmilanen zum geplanten Windenergieprojekt Breit“ vom 24.07.2017 und die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sind mit allen vorgelegten Nachträgen Bestandteil und Grundlage der Genehmigung, soweit in diesem Be- scheid keine davon abweichenden Regelungen getroffen werden. Die dargestell- ten und beschriebenen Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zum Artenschutz sind entsprechend den eingereichten Planungsunterlagen umzusetzen.

Ziffer 4 (S. 24):

Der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist spätestens 3 Monate nach Rechts- kraft der Genehmigung der Nachweis vorzulegen, dass die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen sowohl rechtlich als auch tatsächlich durchführbar sind und die Verfügbarkeit der entsprechenden Flächen für diese Maßnahmen für die gesamte Standzeit der Windenergieanlagen gesichert ist. Dieser Nachweis ist durch Grundbucheintrag einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Aus- nahme Staatsforstflächen) zugunsten des jeweiligen Betreibers der Windener- gieanlagen und des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Untere Naturschutzbehörde (UNB), als Gesamtbegünstigte, alternativ durch Eintragung einer Baulast, zu füh- ren. Dabei muss klar geregelt sein, dass die festgelegten naturschutzfachlichen Maßnahmen vom Flächeneigentümer dauerhaft zu dulden sind und alles zu un- terlassen ist, was deren Zielsetzung zuwiderläuft. Für das Rotmilan- und Wach- tel-Konzept sind keine Baulasten oder grundbuchdinglichen Sicherungen einzu- tragen. Hier sind Bewirtschaftungsverträge ausreichend. Dies gilt ebenso für das in Bezug auf den Betrieb der WEA 7 erstellte „Konzept zur Durchführung einer Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Rotmilanen und Schwarzmilanen zum geplanten Windenergieprojekt Breit“ vom 24.07.2017. Hier sind alle Bewirt- schaftungsverträge vorzulegen, die eines der drei Alternativkonzepte sicher- stellen. Sofern die Bewirtschaftungsverträge für das jeweils angewandte Rot- milankonzept nicht vorgelegt werden, ist ein Betrieb der betroffenen Anlagen im Zeitraum zwischen Anfang März bis Ende September tagsüber nicht zulässig.

Ziffer 27 (S. 30):

Die Abschaltung der WEA 1, 2 und 4 ist gemäß den gutachterlichen Ausfüh- rungen im „Nachtrag zu den faunistischen Gutachten“ vom 26. Oktober 2016 un- ter „Vermeidungsmaßnahmen für Rot- und Schwarzmilane“ (S. 15 und 16) und im

„Avifaunistischen Fachgutachten“ (S. 102) durchzuführen. Die Abschaltung der WEA 7 sowie die Umsetzung der ggf. notwendigen zusätzlichen Vermeidungs- maßnahme hat gemäß des „Konzeptes zur Durchführung einer Vermeidungs- maßnahme zum Schutz von Rotmilanen und Schwarzmilanen zum geplanten Windenergieprojekt Breit“ vom 24.07.2017 zu erfolgen. Zu ergänzen ist ledig- lich, dass die Abschaltung im Zeitraum von Anfang März bis Ende September vor- zunehmen ist (Email vom 31. Oktober 2016).

Ziffer 28 (S. 30/31):

Es wird ein einjähriges Monitoring durchgeführt. Das Monitoring muss insgesamt einmal den Zeitraum von Anfang März bis Ende September vollständig umfas- sen und mit dem unmittelbar auf die Inbetriebnahme folgenden Monat März beginnen. Zu Beginn des Monitoringjahres ist eine Kontrolle der im Umfeld der geplanten WEA des Windparks Breit (bis 1.500 m) bekannten Rot- und Schwarz- milanhorste durchzuführen, um Kenntnisse darüber zu erlangen, ob die Horste weiterhin genutzt werden.

WEA 1,2 und 4:

Auf Basis des Milan-Bewirtschaftungskonzeptes werden der Betreiber sowie das zuständige Gutachterbüro von den Landwirten bzw. deren Koordinator bzgl.

der Flächen, die innerhalb des definierten Risikobereichs (Rotorradius plus 50 m) liegen, möglichst frühzeitig über anstehende Offenbodenbearbeitungen in- formiert. Über die Betriebsführung der ABO Wind AG werden die betreffenden WEA am Bearbeitungstag sowie einen Tag danach entsprechend den Vorgaben abgeschaltet. Das zuständige Gutachterbüro führt am Tag der Bodenbearbeitung

zwei Stunden von einem (ggf. zwei) vorher festgelegten Beobachtungspunkt(en) aus beobachtet, um zu überprüfen, ob Rot- und Schwarzmilane diesen aufgrund der stattgefundenen Bearbeitung intensiv nutzen. Für die Datenauswertung wer- den bei einer Beobachtung von Milanen folgende Variablen erfasst: Beobach- tungszeit, Dauer der Beobachtung, Anzahl beobachteter Individuen, Art des Verhaltens, minimale/maximale und durchschnittliche Flughöhe, Dauer der Be- obachtung innerhalb des Risikobereichs, weitere nennenswerte Bemerkungen/

Auffälligkeiten, Art und Dauer der Bodenbearbeitung. Darüber hinaus werden, soweit es die Einsehbarkeit des Raums zulässt, zufällige Beobachtungen von Mi- lanen außerhalb des Risikobereichs sowie im nahen Umfeld weiterer WEA miter- fasst. Anhand der aufgenommenen Variablen (u. a. Anzahl und Dauer der Milan- beobachtungen innerhalb des Risikobereichs, Milanbeobachtungen pro Stunde, Anteil der Beobachtungszeit mit Milanbeobachtung) wird die Nutzungsintensi- tät von Rot- und Schwarzmilanen innerhalb des Risikobereichs um jede einzel- ne WEA des Windparks Breit eingeschätzt. Aufgrund der Ergebnisse der Unter- suchung ist die Funktionsfähigkeit der Vermeidungsmaßnahme zu überprüfen.

Sollte sich herausstellen, dass die temporäre Abschaltung zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos für Rotmilane nicht ausreicht, sind ergän- zende Maßnahmen durchzuführen (z. B. Anpassung des Abschaltzeitraums, An- passung der Bewirtschaftung der Flächen innerhalb des Risikobereichs). Sollte sich beim Monitoring herausstellen, dass der definierte Risikobereich keine hohe Raumnutzung hervorruft, kann die Abschaltung am Tag nach der Bewirtschaf- tung ggfs. aufgehoben werden.

Die Erfassungen erfolgen bei geeigneten Witterungsbedingungen und in geeig- neten Zeiträumen, um die Rot- und Schwarzmilanaktivitäten repräsentativ dar- stellen zu können. Nach Abschluss des Untersuchungsjahres ist auf der Grund- lage der gewonnenen Erkenntnisse vom Gutachter der UNB bis Ende Januar des Folgejahres eine fachlich fundierte Auswertung der Ergebnisse mit Beleg der Ab- schaltereignisse und begründeten Vorschlägen für die zukünftige Umsetzung der Maßnahme vorzulegen

WEA 7:

Das Monitoring hinsichtlich der WEA 7 richtet sich nach der jeweils gewählten Alternative gemäß des „Konzeptes zur Durchführung einer Vermeidungsmaß- nahme zum Schutz von Rotmilanen und Schwarzmilanen zum geplanten Wind- energieprojekt Breit“ vom 24.07.2017. Das Monitoring hinsichtlich der WEA 7 muss die gewählten Vermeidungsmaßnahmen vollständig abdecken und ana- log zu den im Vorherigen genannten Maßgaben erfolgen.

Anlage 1: Antragsunterlagen, S. 80

Die Tabelle der Antragsunterlagen wird wie folgt ergänzt:

Gliederung Beschreibung der Unterlagen S.

Nachtrag v. Antrag auf Zulassung einer Änderung von Neben- 25.07.2017 bestimmungen bzgl. Vermeidungsmaßnahmen zum

Schutz von Rot- und Schwarzmilanen, ABO Wind AG 1-5 Konzept zur Durchführung einer Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Rotmilanen und Schwarzmilanen,

ecoda Umweltgutachten, 24.07.2017 1-17 Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi- derspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Nie- derschrift einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qua- lifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere die technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich (www.bernkastel-wittlich.de) unter Kreisverwaltung Kontakt/Öff- nungszeiten bei „Formgebundene elektronische Kommunikation“ aufgeführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mail-Adresse: kv-bernkastel-witt- lich@poststelle.rlp.de <mailto:kv-bernkastel-wittlich@poststelle.rlp.de> zur Ver- fügung. Der Bescheid und seine Begründung liegt in der Zeit vom 28.08.2017 bis 11.09.2017 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Dienstzimmer Erdgeschoss Neubau N 19 zur Einsichtnahme wäh- rend der Dienstzeiten (Mo.-Fr.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mo.: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Do.: 14:00 – 18:00 Uhr) aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Personen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Wittlich, den 15.08.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.V.: Ralph Scheid

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie den Genehmigungsbescheid finden Sie auch im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/bekanntmachungen.html

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Edith Baumgart, Ehrenvor- sitzende des Landfrauenver- bandes Bernkastel-Wittlich, hat sich in herausragendem Maße für die Belange der Landwirtschaft und der Haus- wirtschaft sowie für Frauen im ländlichen Raum stark ge- macht. Für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement erhielt sie jetzt die Verdienst- medaille des Landes Rhein- land-Pfalz.

Edith Baumgart ist ein Ge- winn für den Berufsstand der Landwirtinnen und Landwirte sowie insbesondere für die Frauen im ländlichen Raum.

Sowohl im berufsständischen Bereich als auch auf dem Feld der kommunalen Entschei- dungen hat Edith Baumgart in den vergangenen zwanzig Jahren viele Dinge zum Wohl der Gemeinschaft ins Rollen gebracht. Sie leistet damit ei- nen wesentlichen Beitrag, um die Lebensbedingungen von Menschen im ländlichen

Raum zu verbessern. Ihr En- gagement verdient besonde- re Würdigung – ich gratuliere Edith Baumgart ganz herz- lich zur Auszeichnung mit der Verdienstmedaille des Landes

Rheinland-Pfalz“, sagte Staats- sekretär Andy Becht anlässlich der Verleihung in Mainz.

Auch Landrat Gregor Eibes nahm an der Ehrung teil. Er freute sich, dass mit Edith Ba- umgart eine engagierte Bürge- rin des Landkreises Bernkastel- Wittlich ausgezeichnet wurde und gratulierte zu dieser ho- hen Auszeichnung. Gleichzeitig dankte er ihr für Ihr vielfältiges und weit über das Normalmaß hinausgehende, ehrenamtliche Engagement, das mit dieser Eh- rung die verdiente öffentliche Anerkennung gefunden hat.

Edith Baumgart, die selbst ei- nen landwirtschaftlichen Betrieb besitzt, ist Ehren- vorsitzende des Landfrauen- verbandes Bernkastel-Wittlich, dessen Vorsitzende sie von 2000 bis Mai 2017 war. Im glei- chen Zeitraum war sie Mitglied im Vorstand und Präsidium des Landesverbands Rheinland- Nassau der Landfrauen.

Außerdem wirkte Edith Baum- gart 25 Jahre lang im Vorstand des Kreis-Bauernverbandes Bernkastel-Wittlich und war zwölf Jahre Vollversammlungs- mitglied der Landwirtschafts- kammer Rheinland-Pfalz. Die 60-Jährige saß außerdem in den Ausschüssen „Milch“ und

„Tierische Produktion“ des Bau- ernverbands Rheinland-Nas- sau sowie im Fachausschuss

„Tierische Produktion“ bei der Landwirtschaftskammer Rhein- land-Pfalz. Für den Landfrauen- verband war Baumgart von 2008 bis 2014 in der LEADER- Aktionsgruppe Hunsrück aktiv.

Sie war auch Mitglied in der Bewertungskommission „Un- ser Dorf hat Zukunft“.

Die ausgebildete Hauswirt- schafterin (Meisterin) aus Morbach ist darüber hinaus in vielen weiteren Bereichen ehrenamtlich aktiv, beispiels- weise im Gemeinderat von Morbach, im Kreistag des Land- kreises Bernkastel-Wittlich, bei der Sparkasse Mittelmosel so- wie als ehrenamtliche Richterin beim Verwaltungsgericht Trier.

Die Landesverdienstmedaille ist eine herausgehobene Eh- rung und würdigt solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt. Ausgezeichnet wer- den Personen, die sich in be- sonderem Maße ehrenamtlich in Bereichen des gesellschaft- lichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Lebens oder im Naturschutz, in der Kommu- nalverwaltung, der Wirtschaft oder in Gewerkschaften enga- giert haben.

Staatssekretär Andy Becht (r.) überreicht Edith Baumgart die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Es gratulierten Landrat Gregor Eibes und Bürgermeister Andreas Hackethal.

Foto: Wirtschaftsministerium RLP

Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz für Edith Baumgart aus Morbach

Foto: www.contrastwerkstatt.de Ralf Cornesse

www.gruenderland-vulkaneifel.de

Eintritt fr ei!

Mit freundlicher Unterstützung:

Tatort Kunde. Digital verzaubern. –

Moderne Kommunikationsmittel richtig einsetzen

ThemenTreff im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ mit Christoph Krau- se, Leiter Kompetenzzentrum Digitales Handwerk West und Kompetenzzentrum für Gestaltung, Fertigung und Kommunikation der Handwerkskammer Koblenz

Termin: Donnerstag, 07. September 2017, 18.30 Uhr Ort: Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen,

Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Wie können Sie die Potentiale, die durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel wie Social Media Plattformen, Blogs, Chats oder Foren entstehen, für Ihr Unternehmen nutzen?

Neben den Grundlagen des Umgangs, den Hürden und Herausforderungen für den Einsatz moderner Kommunikationsmittel erhalten Sie beim ThemenTreff auch Tipps für Ihre eige- ne digitale Kundenschnittstelle.

Anschließend: Möglichkeit für individuelle Fragen an den Referenten und Gelegenheit zum Austausch

Anmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH

Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200, E-Mail: christina.kirst@vulkaneifel.de Wirtschaftsförderung des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Markus Lautwein, Tel.: 06571/14-2494, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@bernkastel-wittlich.de Wirtschaftsförderung des Landkreises Cochem-Zell

Sandra Hendges-Steffens, Tel.: 02671/61-888, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@cochem-zell.de

Volksbank RheinAhrEifel eG

Volksbank Eifel eG Vereinigte

Volksbank Raiffeisenbank eG Volksbanken Raiffeisenbanken im Landkreis Cochem-Zell Kreissparkasse

Vulkaneifel Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück

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