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Archiv "Entschließungen der Gesundheitsministerkonferenz am 27. Februar 1976 in Mainz" (11.03.1976)

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Die Information:

Bericht und Meinung

DOKUMENTATION

Entschließungen

der Gesundheitsministerkonferenz am 27. Februar 1976 in Mainz

A. Die Konferenz der für das Ge- sundheitswesen zuständigen Mi- nister und Senatoren der Länder

(Gesundheitsministerkonferenz) hält in Ergänzung ihrer Entschlie- ßung vom 20./21. November 1975 die folgenden Vorschläge zum Problem der Kostensenkung im Gesundheitswesen für geeignet, unmittelbar oder mittelbar die Ko- stenentwicklung einzuschränken:

1. Verknüpfung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Teilbereichen

— Abstimmung zwischen der am- bulanten und stationären Bedarfs- planung (insbesondere Berück- sichtigung der Krankenhauspla- nung bei der Planung der kassen- ärztlichen Versorgung).

2. Bündelung von sozialen und pflegerischen, medizinischen Leistungsangeboten in geeigne- ten Organisationsformen ohne In- tegration ambulanter ärztlicher Versorgung.

B. 1. Die Gesundheitsminister- konferenz ist der Auffassung, daß die Fragen der vorstationären Diagnostik und der nachstationä- ren Behandlung erst entschieden werden können, wenn

a) die Untersuchungen des Deut- schen Krankenhaus-Institutes über die personellen und finan- ziellen Entlastungsmöglichkeiten der Krankenhausversorgung und b) die Modellversuche der Bun- desverbände der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft

unter wissenschaftlicher Beglei- tung vorrangig behandelt und ab- geschlossen sind.

2. Die Gesundheitsministerkonfe- renz hält daran fest, daß ärztliche Tätigkeit leistungsgerecht zu ver- güten ist. Das System der Ab- rechnung der Krankenkassen mit den Kassenärztlichen und Kas- senzahnärztlichen Vereinigungen (Ermittlung der Gesamtvergü- tung) muß jedoch überdacht wer- den. Die Gesundheitsministerkon- ferenz begrüßt entsprechende Er- wägungen innerhalb der Selbst- verwaltung der Ärzteschaft und der Krankenversicherungsträger.

Sie unterstützt entsprechende Be- strebungen der Vertragspartner, auf diesem Wege fortzufahren.

Sie behält sich vor, im Interesse der Sicherstellung der Leistungs- fähigkeit des Gesundheitssystems gegebenenfalls gesetzliche Maß- nahmen vorzuschlagen.

C. Folgende Vorschläge sollen vor einer endgültigen Aussage der Gesundheitsministerkonfe- renz auf mögliche kostensenken- de Wirkung und Durchführbarkeit an Hand von Modellen und unter wissenschaftlicher Begleitung un- tersucht werden:

1. Bereitstellung (Mitbenutzung) vorhandener technischer (diagno- stischer und therapeutischer) Ein- richtungen des Krankenhauses für niedergelassene Ärzte im Rahmen der ambulanten Versor- gung, wo und soweit sich eine kostengünstigere Nutzung errei- chen läßt.

2. Entwicklung von bedarfsge- rechten personellen und apparati- ven Standards in der ambulanten medizinischen Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Kosten- dämpfung.

3. Weitere Vorhaben mit dem Ziel einer engeren Verknüpfung zwi- schen ambulanter und stationärer Versorgung.

Die Absprache der Ländermini- ster im Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesundheit vom 21. April 1975 soll auch im Jahre 1976 Ausgangsbasis für die Ermittlung der Krankenhauspfle- gesätze sein.

Bei der Prüfung der Besetzung des ärztlichen und pflegerischen Dienstes im Rahmen der Pflege- satzfestsetzung soll von den An- haltszahlen der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft 1969 — fort- geschrieben auf die 40-Stunden- Woche — ausgegangen werden, sofern die Länder eigene Anhalts- zahlen nicht ermittelt haben.

Hierbei ist sicherzustellen, daß a) ein durchgehender Dienst ge- währleistet bleibt, sofern dieser in einer hauptamtlich geführten Fachabteilung aus medizinischer Sicht unbedingt erforderlich ist und der Nachtdienst nicht ab- teilungsübergreifend gestaltet werden kann,

b) auf Nachweis des Kranken- häusträgers Ausfallzeiten geson- dert berücksichtigt werden, die über der in den Anhaltszahlen enthaltenen fünfzehnprozentigen Vorgabe liegen.

Für die Zukunft soll der Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser nach § 7 KHG vorrangig prüfen, welche Maßstäbe bei der Prüfung des vorhandenen Personals, ins- besondere im ärztlichen und pfle- gerischen Dienst, in der Über- gangszeit anzuwenden sind und inwieweit Bandbreiten zu den An- haltszahlen die Ermittlung ange- messener Stellenpläne erleich- tern.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft

11

vom 11. März 1976

697

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