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Archiv "Merkblatt Nr. 11 Ausgabe November 1976: Influenza Verhütung und Bekämpfung Ratschläge an Ärzte" (02.06.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung

Merkblatt Nr. 11 Ausgabe November 1976 D.Ä.V.

Influenza

Verhütung und Bekämpfung Ratschläge an Ärzte

Herausgegeben vom Bundesgesundheitsamt*)

Die Influenza ist eine vorwiegend epidemisch auftre- tende akute Infektionskrankheit der Luftwege, die durch Influenzaviren (Myxovirus influenzae) hervorge- rufen wird.

Akute Erkrankungen der Atemwege, auch als „Erkäl- tungskrankheiten" bezeichnet, können durch zahlrei- che Virusarten sowie durch Mykoplasmen und andere Erreger hervorgerufen werden und epidemisch auftre- ten. Eine Abgrenzung der Influenza von sonstigen in- fektiösen Erkrankungen der Luftwege ist aus epide- miologischen Erwägungen erforderlich und nur mit Laboratoriumsmethoden möglich.

1. Krankheitserreger, Epidemiologie

Das 1933 erstmals beim Menschen isolierte Influenza- virus unterscheidet sich von allen anderen Viren durch dauernde Veränderungen seiner Oberflächenantigene und die Fähigkeit zur Rekombination. Es hat eine be- sondere Affinität zu den Schleimhautepithelien des Respirationstraktes, in denen es sich vermehrt.

Von den drei serologisch verschiedenen Influenzavi- rustypen A, B und C ist der Typ A häufigste Ursache von Epidemien und Pandemien. Man beobachtet beim Influenzavirus Typ A geringgradige, mehr oder weniger stetige Antigenvariationen (antigenic drift) und in grö- ßeren Zeitabständen — etwa 10 bis 15 Jahren — sprung- haft auftretende, stärkere Änderungen der Antigenspe- zifität (antigenic shift). Die Driftperioden sind durch neue Varianten, die Antigenschübe durch neue Subty- pen des Influenza A-Virus charakterisiert. Die Subty- pen und Varianten werden durch den ersten Fundort, eine laufende Nummer, die Jahreszahl und durch eine Antigenformel bezeichnet, welche sich von den Anti- genen Hämagglutinin = H und Neuraminidase = N ableitet, z. B. Influenza A/Viktoria/3/75 (H3N2). Das Auftreten eines neuen Subtyps kann wegen des Feh- lens einer entsprechenden Populationsimmunität zu erhöhter Morbidität und Mortalität führen.

Die Influenza B kann ebenfalls epidemisch auftreten;

der Krankheitsverlauf ist aber im allgemeinen milder.

Ein Antigenshift ist nicht bekannt, jedoch werden Anti- genveränderungen im Sinne der Antigendrift beob- achtet.

Die Influenza C tritt nur sporadisch auf und führt zu milden Erkrankungen.

Influenza A und die Influenza B sind auf der ganzen Erde verbreitet und treten überwiegend im Winterhalb- jahr in mehr oder weniger heftigen Epidemien, die auch mehrere Länder umfassen können, auf. Da die Immunität subtyp- bzw. variantenspezifisch ist, kann der Mensch im Laufe seines Lebens mehrmals an Influ- enza erkranken. Andererseits besteht die wahrschein- lich lebenslange Bereitschaft, bei einer erneuten Infek- tion Antikörper gegen den Subtyp, der zur ersten Infek- tion im Leben Anlaß gegeben hat, zu bilden (original antigenic sin).

Das Influenzavirus vermehrt sich in den Epithelzellen der oberen Luftwege. Der Mensch scheidet den Erre- ger mit Tröpfchen aus, die beim Husten, Niesen, Räus- pern und Singen verbreitet werden. Auch über inappa- rent infizierte und leicht Erkrankte setzen sich die Infektionsketten fort.

Influenza A-Viren kommen auch bei verschiedenen warmblütigen Tierarten vor. Deshalb ist nicht auszu- schließen, daß Tiere ein Reservoir für humanpathoge- ne Influenzaviren sind. Bisher ist es nicht gelungen, einen beim Menschen neu auftretenden Subtyp schon vorher in Tieren nachzuweisen. Die Möglichkeit, daß ein humanes Influenza A-Virus durch eine Rekombina- tion Oberflächenantigene tierischer Influenza A-Viren erwirbt, muß in Betracht gezogen werden.

*) Das Merkblatt ist ausschließlich beim Deutschen Ärzte-Verlag. Postfach 40 04 40, 5000 Köln 40 (nicht beim Bundesgesundheitsamt) zu beziehen.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 2. Juni 1977 1499

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Metoprolol)

Welchen Hauptvorteil hat Lopresor?

Mehr Sicherheit, denn Lopresor schirmt selektiv das Herz gegen

unerwünschte, adrenergische Stimulation ab, praktisch ohne die Atmung zu beeinflussen.

Was läßt sich bei Angina pectoris erreichen?

Lopresor vermindert die Zahl und Schwere der Schmerzattacken und erhöht die Belastbarkeit.

Was läßt sich bei Hypertonie erreichen?

Lopresor senkt den Blutdruck gleichmäßig im Stehen wie im Liegen. Auch bei Langzeitbehandlung hält die Wirkung zuverlässig an.

LOPRESOR

Kardioselektiver ß-Rezeptorenhemmer

Zusammensetzung Metoprolol-tartrat

Lacktabletten (mit Bruchrille) mit 100 mg

Indikationen

Angina pectoris, Hypertonie.

Kontraindikationen

AV-Block II. und III. Grades, nicht kompensierte Herzin- suffizienz.

Obgleich bisher keine nachteiligen Wirkungen beobachtet wurden, sollte LOPRESOR während der Schwangerschaft nicht verordnet werden.

Nebenwirkungen

LOPRESOR wird gut vertragen.

Leichte Magen-Darm-Beschwerden und leichte Schlaf- störungen sind gelegentlich beobachtet worden.

Dosierung Angina pectoris

Im allgemeinen 2mal täglich 1 Lacktablette LOPRESOR (2mal 100 mg).

Hypertonie

In der ersten Behandlungswoche 2mal täglich 1 Lack- tablette; in den meisten Fällen wird zur Dauerbehandlung eine Dosierung von 1 - 2 Lacktabletten 2mal täglich aus- reichen.

Die individuelle Ansprechbarkeit ist zu berücksichtigen.

Diese Richtlinien gelten auch für eine Kombinationsthera- pie mit Saluretika oder anderen Antihypertensiva.

Besondere Hinweise

Infolge seiner Kardioselektivität kann LOPRESOR bei genügender Vorsicht auch Patienten mit obstruktiven Atemwegserkrankungen (wie z.B. Asthma bronchiale) gegeben werden, wenn gleichzeitig Bronchodilatatoren verabreicht werden; dabei ist deren Dosierung ggf. an- zupassen.

Bei Herzinsuffizienz ist eine ausreichende Digitalisierung (evtl. zusätzlich Gabe eines Saluretikums) erforderlich und die Anwendung von LOPRESOR an eine besondere ärit- liche Überwachung gebunden.

Die Behandlung mit ß-Rezeptorenhemmern kann die Symptome einer Hypoglykämie larvieren. Eine Anpassung der blutzuckersenkenden Behandlung kann daher - besonders bei labilem oder insulinabhängigem Diabetes - nötig sein.

Bei Überdosierung und starker Bradykardie wird die Gabe folgender Antidots empfohlen: Man gibt 1 mg Atropin- sulfat i.v. und, wenn die Pulsfrequenz daraufhin nicht ge- nügend ansteigt, ein ß-stimulierendes Sympathikomi- metikum.

Handelsformen und Preise

Originalpackung mit 30 Lacktabletten DM 25,20 lt. AT Originalpackung mit 100 Lacktabletten DM 69,85 lt. AT Klinikpackung

Lpl

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Kardioselektiver

ß-Rezeptorenhemmer

zur gezielten Behandlung von Angina pectoris

Hypertonie

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Die Information:

Bericht und Meinung

2. Krankheitsbild

Nach ein- bis zweitägiger Inkubation beginnt die Krankheit plötzlich mit Frösteln, Fieber, Appetitlosig- keit, Kopfschmerzen, Unpäßlichkeit, Abgeschlagenheit und Muskelschmerzen. Danach kommt es infolge ei- nes Reizzustandes in Rachenraum, Kehlkopf und Luft- röhre zu Heiserkeit und zu einer dunklen Rötung des Rachens sowie Schmerzen hinter dem Brustbein (des- zendierende Tracheobronchitis). Gelegentlich tritt Na- senbluten auf. Der Husten liefert meist wenig Auswurf.

Mit steigender Temperatur nimmt die Pulsfrequenz zu;

der Gipfel der Temperatur (39 bis 40 Grad) wird meist schon am ersten Krankheitstag erreicht. Das Gesicht kann gerötet sein; manchmal sind die Bindehäute ge- reizt; die Tränenabsonderung ist gesteigert. Neben- höhlen- und Mittelohrentzündung können hinzutreten.

Im Beginn ist eine mehr oder weniger ausgeprägte Leukopenie häufig. An den Lungen ist klinisch meist kein Befund zu erheben, röntgenologisch finden sich öfter flüchtige Verschattungen.

Die am meisten gefürchteten Verlaufsformen sind der perakute Todesfall bei Jugendlichen und jüngeren Er- wachsenen innerhalb weniger Stunden und die primä- re Influenzavirus-Pneumonie.

3. Komplikationen

Komplikationen von seiten der Lunge (durch Staphylo- kokken, Pneumokokken, Hämophilus influenzae u. a.) sind verhältnismäßig häufig. Ältere Personen und Pa- tienten mit einer Einschränkung der Lungenfunktion (z. B. chronische Lungenerkrankungen, Bronchitis, Emphysem, Bronchiektasen, Asthma bronchiale, Lun- gen-Tbc, Kyphoskoliose) sind dadurch gefährdet, des- gleichen Personen mit angeborenen und erworbenen Herzkrankheiten, vor allem mit Mitralstenose, Koronar- sklerose und Bluthochdruck. Auch bei Patienten, bei denen bakterielle Infektionen gehäuft beobachtet wer- den, wie z. B. mit Diabetes, chronischen Nierenleiden, Furunkulose, Abwehrschwäche u. a., verläuft die Influ- enza vermehrt mit Komplikationen. In der Regel sind Personen im höheren Lebensalter stärker gefährdet;

schwere Influenzapneumonien waren jedoch in der Pandemie 1918/19 gerade bei Jugendlichen häufig.

Bei verschiedenen Epidemien treten bestimmte Kom- plikationen unterschiedlich häufig in den Vorder- grund.

4. Laboratoriumsdiagnose

Nur in Epidemiezeiten können akut fieberhafte Erkran- kungen der oberen Luftwege klinisch zunächst als Influenza angesehen werden. Außerhalb von Epide- miezeiten kann die Diagnose Influenza nur nach virolo- gisch-serologischer Bestätigung gestellt werden.

Zur Laboratoriumsdiagnose stehen Erregerisolierung und Antikörpernachweis zur Verfügung. Der Erreger- nachweis gelingt nur in den ersten Krankheitstagen aus Rachenspülwasser oder aus Rachenabstrichen.

Anweisungen für die Materialentnahme sind von den

auf Virusuntersuchungen eingestellten Medizinalun- tersuchungsämtern oder anderen virologischen Labo- ratorien erhältlich. Die Mithilfe des praktisch oder kli- nisch tätigen Arztes durch Einsendung von Material zur Isolierung des Virus im Laboratorium ist für die epidemiologische Beurteilung unentbehrlich.

Für die serologische Diagnose sind 2 Serumproben (je 5 bis 1b ccm Patientenblut) erforderlich; die eine muß zu Beginn der Erkrankung, die andere 8 bis 14 Tage später entnommen werden. Für die Bewertung des Befundes ist die Titerdifferenz der beiden Seren ent- scheidend.

5. Behandlung

Je nach Schweregrad sind frühzeitige Bettruhe und die Überwachung und Stützung des Kreislaufs zu empfeh- len. Schwitzkuren bringen nur vorübergehend subjek- tive Erleichterung, sie sind bei geschädigtem Kreislauf nicht unbedenklich. Auch vor stärkerem Alkoholgenuß („Grogtherapie") ist zu warnen. Sulfonamide und Anti- biotika beeinflussen den Verlauf der unkomplizierten Influenza-Erkrankung nicht; sie sind nur bei der Ge- fahr bakterieller Sekundär-Infektionen indiziert.

6. Schutzimpfung

Gegenwärtig sind in der Bundesrepublik Deutschland Impfstoffe aus inaktivierten Krankheitserregern (Vollvi- rus-, Spalt- und Subunitimpfstoffe) zugelassen. Bei der Impfstoffherstellung wird hinsichtlich der zu verwen- denden Influenzavirusstämme die jeweils neueste Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation und des Paul-Ehrlich-Institutes (Bundesamt für Sera und Impf- stoffe) berücksichtigt, damit die Antigenzusammenset- zung der Impfstoffe den aktuellen Epidemiestämmen entspricht.

Die Impfung ist angezeigt bei

1. Personen, die wegen bestimmter Grundleiden durch eine Influenzaerkrankung gefährdet sind, z. B.

mit

Herzkrankheiten jeglicher Ätiologie, besonders mit Mitralstenose oder kardialer Insuffizienz;

chronischen bronchopulmonären Krankheiten wie Asthma, chronische Bronchitis, Bronchiektasen und Emphysem;

chronischen Nierenkrankheiten;

Diabetes mellitus und andere chronische Stoffwech- selkrankheiten.

2. Personen über 65 Jahre.

3. Personen, die in erhöhtem Maße einer Infektion ausgesetzt sind, z. B. Medizinalpersonen und Perso- nen an Arbeitsplätzen mit regem Publikumsverkehr.

1502 Heft 22 vom 2. Juni 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

Beim Auftreten eines neuen Subtyps (s. Abschnitt 1) kann die Impfung von Personen mit Tätigkeiten, die der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens sowie von Sicherheit und Ordnung dienen, erforderlich werden.

Nicht geimpft werden sollen

Personen, bei denen eine Überempfindlichkeit gegen- über Hühnereiweiß bekannt ist, sowie Patienten mit akut fieberhaften Erkrankungen. Vier Wochen vor bis 4 Wochen nach einer Pockenschutzerst-Impfung sind Influenzaschutzimpfungen zu vermeiden.

Die Impfung soll im Herbst vor Beginn der Influenza- saison vorgenommen werden. Mit inaktivierten impf- stoffen kann auch noch in eine Epidemie hinein- geimpft werden. Hinsichtlich der Impfstoffdosis und der Anwendungsweise sind die Angaben der Hersteller zu beachten.

Als Nebenwirkungen können Rötungen und Schwel- lungen an der Impfstelle auftreten. Gelegentlich vor- kommende Allgemeinerscheinungen (Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, erhöhte Körpertemperatur) klingen rasch wieder ab.

Wenn die Influenzaschutzimpfung von der obersten Gesundheitsbehörde eines Bundeslandes öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wor- den ist, haben Geimpfte, die einen Impfschaden erlei- den, einen Versorgungsanspruch nach § 51 ff.

BSeuchG. Bei Auftreten einer über das übliche Maß hinausgehenden Gesundheitsstörung sollte das zu- ständige Gesundheitsamt/Versorgungsamt benach- richtigt werden. Versorgung und Heilbehandlung müs- sen bei der für die Durchführung des Bundesversor- gungsgesetzes zuständigen Behörde beantragt werden.

7. Aussetzen anderer Schutzimpfungen

Während einer Influenzaepidemie sind Schutzimpfun- gen mit Impfstoffen aus vermehrungsfähigen Krank- heitserregern (Pocken, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber und BCG) zu vermeiden; auch für Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten u. a. sollen Impftermine dann nicht anberaumt werden.

8. Meldepflicht

Jeder Todesfall an Influenza (Virusgrippe) ist nach dem Bundes-Seuchengesetz vom 18. 7. 1961 (Bundesge- setzbl. I S. 1012) dem für den Aufenthalt des Betroffe- nen zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich, späte- stens innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis, zu melden (§ 3 Abs. 3 Ziff. 1; §§ 4 und 5).

Zur Meldung sind verpflichtet

1. der behandelnde oder sonst hinzugezogene Arzt, 2. jede sonstige mit der Behandlung oder der Pflege des Betroffenen berufsmäßig beschäftigte Person, 3. die hinzugezogene Hebamme,

4. das Familienhaupt, 5. der Leichenschauer.

In Krankenhäusern trifft die Verpflichtung den leiten- den Arzt, in Krankenhäusern mit mehreren selbständi- gen Abteilungen den leitenden Abteilungsarzt. In Pflege- und Gefangenenanstalten, Heimen, Lagern, Sammelunterkünften und ähnlichen Einrichtungen tritt deren Leiter an die Stelle des Familienhauptes.

Die Meldepflicht besteht für die unter Nr. 2 und 4 bezeichneten Personen nur, wenn eine in der Reihen- folge vorher genannte Person nicht vorhanden oder an der Meldung verhindert ist.

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Deutschen Ärzte-Verlages, Köln

Vorstehendes Merkblatt ist erhältlich beim Deutschen Ärzte-Verlag GmbH, 5000 Köln 40 (Lövenich). Preis: 1 Stück 0,50 DM;

10 Stück 3,75; 50 Stück 13,50; 100 Stück 22,50 DM; 1000 Stück 150,— DM

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 2. Juni 1977 1503

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