Musste viel Kritik einstecken:
Bundesgesundheits- minister Daniel Bahr
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Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unterstrich im Deut- schen Bundestag die Bedeutung des von ihm vorgelegten Gesetzent- wurfs zur Förderung der Prävention (Drucksache 13/13080). „In einer al- ternden Bevölkerung, in der die Kos- ten für die Gesundheit eher steigen werden, ist es umso wichtiger, einen Schwerpunkt auf die Investition in die Prävention, auf die Investition in die Gesunderhaltung der Menschen zu setzen“, betonte er heute in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf.
Er hob hervor, dass die zusätz- lich zur Verfügung stehenden Mittel insbesondere in der betrieblichen Prävention zum Einsatz kommen sollen, und zwar vor allem in klei- nen und mittleren Betrieben, wo bisher viele Menschen noch nicht von Maßnahmen der Gesund heits - förderung profitierten.
Für die Opposition warf Karl Lauterbach (SPD) dem Gesund- heitsminister Etiketten schwindel vor, der mit dem Gesetzentwurf betrieben werde. Es sollen insge- samt 180 Millionen Euro für die Vorbeugung zur Verfügung gestellt werden, „das sind etwa zwölf Cent pro Versicherten pro Monat. Damit werden Sie auf den Gesundheits- DEUTSCHER BUNDESTAG
Bahr verteidigt Präventionsgesetz
zustand der Bevölkerung keinen Einfluss nehmen“.
Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass ein großer Teil des Geldes an die Bun-
deszentrale für gesundheitliche Auf- klärung fließen soll. Dies sei ein verfehlter Denkansatz, wo es doch vor allem um die Förderung regio- naler Initiativen gehen müsse. TG
ARZNEIMITTEL
Nutzenbewertung künftig auch vom Bestandsmarkt
Zahl der Verordnungen berücksich- tigt. Für die Wirkstoffe, die jetzt benannt worden seien, liege der Gesamt umsatz bis zum Patentablauf bei schätzungsweise fünf Milliarden Euro, erklärte Hecken. Erste Dos- siers müssten bis zum 15. Oktober vorliegen. Pharmaverbände kriti- sierten, sie seien entgegen früherer Zusagen nicht an der Entwicklung des Konzepts zum Bestandsmarkt- aufruf beteiligt worden.
Nach dem Arzneimittelmarktneu- ordnungsgesetz kann der G-BA auf Antrag seiner Mitglieder für be- reits im Markt befindliche Arznei- mittel eine Nutzenbewertung ver-
anlassen. HK
Zahl der Woche
106 800
Schwangerschaftsabbrüche wurden 2012 in Deutschland vorgenommen. Das sind 1,9 Prozent weniger als 2011.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. April Kriterien beschlossen, nach denen bereits auf dem Markt befindliche Arzneimit- tel zur Nutzenbewertung aufgeru- fen werden. Zugleich hat das Gre- mium erste Wirkstoffe bestimmt, die in den nächsten Monaten nach- einander für eine solche Bewertung herangezogen werden. Betroffen sind Präparate zur Behandlung von starken Schmerzen, Osteoporose, Häufig verordnete
Medikamente sol- len vorrangig auf ihren Nutzen über-
prüft werden.
Herzerkrankungen, Diabetes, rheu- matoider Arthritis und Depressio- nen. Für diese müssen die Her - steller Dossiers vorlegen, die den Nutzen gegenüber einer zweckmä- ßigen Vergleichstherapie belegen.
„Der G-BA musste ein will - kürfreies Aufrufmodell erarbeiten“, sagte dessen unparteiischer Vorsit- zender, Josef Hecken. Das sei mit dem vorliegenden Beschluss gelun- gen. Dieser sieht vor, dass sich die Reihenfolge, in der Arzneimittel aus dem Bestandsmarkt aufgerufen werden, nach einem Algorithmus
richtet, der sowohl den Umsatz bis zum Pa- tentablauf als auch die
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A 804 Deutsches Ärzteblatt