• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "TESTVERFAHREN: Rechtlich nicht zu beanstanden" (16.10.1980)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "TESTVERFAHREN: Rechtlich nicht zu beanstanden" (16.10.1980)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Aufsätze • Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

TESTVERFAHREN

Zu der Meldung in Heft 35/1980 „Notlö- sung: Test", Seite 2049

Rechtlich

nicht zu beanstanden

... Einige der nicht zum Test zuge- lassenen Studierwilligen versuchten durch die Verwaltungsgerichte eine Zulassung zum Testverfahren zu er- reichen. Die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wurden je- doch von den Verwaltungsgerichten allesamt abgelehnt. Denn zum einen war schon rechtlich sehr zweifelhaft, ob die Nichtzulassung zum Testver- fahren eine abschließende Regelung darstellt, gegen die Rechtsmittel möglich sind. Denn auch ohne Teil- nahme am Testverfahren ist eine Zu- lassung über die ZVS möglich.

Ein Anspruch auf Teilnahme am Test ergibt sich auch dann nicht, wenn die Begrenzung der Zahl der Teil- nehmer am Testverfahren verfas- sungswidrig und damit nichtig wäre.

Denn ein Anspruch auf Teilnahme am Testverfahren könnte dann schon deshalb nicht bestehen, weil für dieses Verfahren keine rechtli- che Grundlage mehr gegeben ist.

Weiterhin wurde festgestellt, daß der Antragsteller keinen Anspruch auf Teilnahme am Test hat falls ein an- derer zum Test eingeladener Stu- dienbewerber nicht am Test teil- nimmt. Die Bestimmungen der Ver- gabeverordnung sehen nämlich kein Nachrückverfahren für frei werden- de Plätze vor. Die Herleitung eines Nachrückverfahrens im Wege der Analogie wäre nur möglich, wenn eine planwidrige Gesetzeslücke vor- liegt. Dies ist nicht gegeben. Denn der Verordnungsgeber hat kein Nachrückverfahren gewollt.

Auch Art. 12 GG, die Berufsfreiheit begründet einen solchen Anspruch nicht. Denn das Testverfahren ist zu- nächst nur zur Erprobung einge- führt. Alle Bewerber haben diesel- ben Chancen. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl am Testverfah- ren erschien den Gerichten als sach- lich begründet, weil zu befürchten

ist, daß bei Teilnahme aller Studien- bewerber in dem entsprechenden Studiengang die Erprobung des Testverfahrens erschwert wird.

Hinzu kommmt, daß nur ein geringer Teil der zur Verfügung stehenden Studienplätze über das Testverfah- ren vergeben wird.

Nur etwa jeder sechste Studierwilli- ge wurde zum Testverfahren zuge- lassen. Unter rechtlichen Aspekten ist dies zunächst für eine gewisse Übergangszeit nicht zu bean- standen.

Albert Stegmaier Wolfgang Lang Rechtsanwälte Bahnhofstraße 1 6902 Sandhausen/

Heidelberg

KAM BODSCHA

Zum Leserbrief „Nachteile in Kauf ge- nommen", Heft 28/1980, Seite 1780, von Dr. Karl Klüsener, der auf eine vierwöchi- ge Mitarbeit in Kambodscha „verzich- tete":

Rückholunfall- versicherung

Ich melde mich auf diesen Brief hin, weil durch ihn Mißverständnisse in bezug auf die Arbeit des Komitees, die Auswahl und Rekrutierung der Ärzte und Schwestern für unsere Projekte entstehen könnten. Alle Ärzte, Schwestern und Organisato- ren, die vom Komitee vor Ort einge- setzt werden, sind für die Dauer ih- res Einsatzes eigens durch das Ko- mitee mit einer Versicherung ge- schützt, die alle Risiken eines sol- chen Einsatzes in Krisen- und Kata- strophengebieten enthält. Selbstver- ständlich sieht die Versicherung der Komitee-Ärzte und Schwestern auch die sog. Rückholunfallversicherung vor.

Dr. med. Rupert Neudeck Vorsitzender des Komitees Not-Ärzte e. V.

Kupferstraße 7 5210 Troisdorf/Köln Der neue „Simmel"

sen beteiligt, bei denen es darum geht, eine Information, die durch Bindung an einen Rezeptor zu einer Zelle gelangt, in Veränderungen im Stoffwechsel der Zelle umzusetzen.

Doch auch hier befindet man sich noch auf dem Boden der Spekula- tion.

Zum Antagonistenansatz muß ge- sagt werden, daß es zu Abhängigkei- ten gekommen ist.

„Wir heißen euch hoffen" geht dem- nach schon vom falschen Ausgangs- punkt aus. Hoffnung wird lediglich in die Chemie gesetzt. Es ist aber mehr als zweifelhaft, daß jemals ein Stoff (aus dem keine Träume sind) gefunden wird, mit dem Sucht be- kämpft werden kann, ohne selbst süchtig zu machen. Daß die Be- kämpfung von Entzugserscheinun- gen mit Apomorphin möglich ist, dürfte keine große Neuigkeit dar- stellen.

Simmel beweist in vielen Punkten seine Unkenntnis der Probleme und seine oberflächlichen Recherchen.

Dies steht im krassen Widerspruch zu dem Bild, das er gerne von sich zeichnet und ständig in seinen Bü- chern dokumentieren möchte: klare Recherchen, intime Sachkenntnis und absolut sattelfest auch in schwierigen wissenschaftlichen Fra- gen.

Zur Ungenauigkeit kommen viele al- te, mehrfach aufgewärmte Vorurtei- le dazu, die kritiklos übernommen werden. Wie peinlich die lasche Hal- tung gegenüber Drogen wie Nikotin, Alkohol und Weckaminen in einem Buch ist, das sich gerade mit der Sucht auseinandersetzen möchte, fällt auch dem unvoreingenomme- nen Leser auf. Daß Simmels Held zeitweise alkohol- und weckamin- abhängig ist, darf nicht einfach als literarischer Mißgriff gedeutet wer- den.

Durch des Autors guten Ruf und das brisante Thema wird sich das Buch vermutlich besonders gut verkaufen lassen. (Die letzten Bestseller-Stati- stiken weisen darauf hin.) Eine Vor- stellung, die keinen Grund zur Hoff- nung gibt. Wolf G. Dorner

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2502 Heft 42 vom 16. Oktober 1980

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Trotz der bedauerlichen Tatsache, daß entwicklungspsychologische Aspekte bei dieser Gesamt- darstellung eher im Hintergrund stehen – was sicherlich nicht den Herausgebern anzulasten

Dies trifft wohl nicht auf alle Geschwister behinderter Kinder zu, aber es kann auch nicht erwartet werden, dass diejenigen, die hier bereit waren, sich über ihre sehr

Implizit repräsentiertes Strategiewissen kann durch das Verfahren nicht erfaßt werden, aber dennoch zur erfolgreichen Selbstregulation eingesetzt werden, so daß die Aussagekraft

Und auch Eriksons „Urver- trauen“ kann sich hier leicht dazu gruppieren lassen: Ohne sicheren Rahmen, den die Bindungs- theorie präzise beschreibt, kann es auch in der

Auch wird deutlich, wie begrenzt die Ansätze der Erziehungsberatung sind, da zwar positive Auswirkungen von immerhin 46% der Kinder im persönlichen Bereich und von einem Drittel

Abgesehen von einer Empfehlung zugunsten des Einsatzes von Ent- wicklungsscreenings im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder lassen Petermann und Macha es aber offen, ob

Der Familien- und Kindergarten-Interaktions-Test (FIT-KIT) ist ein spielbasierter interaktionsdia- gnostischer Test für Kinder im Alter von vier bis acht Jahren zur Untersuchung der

(oder für intervallskalierte Variablen, bei denen die Voraussetzungen für die Anwendung parametrischer Tests nicht erfüllt sind). Beispiel