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Archiv "Allgemeinmedizin: Frist läuft ab" (02.12.2005)

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Gesundheitsausschuss

Linkspartei stellt neue Vorsitzende

Martina Bunge

will Opposition stärken.

W

enn sich der Dritte freut, liegt das meistens daran, dass sich zwei andere strei- ten. So auch im folgenden Fall: Union und SPD liegen mit ihren Reformplänen in der Gesundheitspolitik mei- lenweit auseinander. Ent- sprechend hat dort bei der Vergabe der Vorsitzendenpo- sten der Fachausschüsse im Bundestag keine der beiden Fraktionen den Chefsessel übernommen. Lachende Drit- te ist nun die Linksfraktion, die mit der Abgeordneten Martina Bunge die Vorsitzen- de im Gesundheitsausschuss stellt. Zu ihrem neuen Job gehört es nun, die Tagesord- nung aufzustellen, Anhörun- gen einzuberufen oder weite- re Sitzungen zu einem Thema anzusetzen.

Bunge zitiert, nach ihren Zielen befragt, aus dem Ko- alitionsvertrag: „Internatio- nale Erfahrungen und wissen- schaftliche Konzepte sollen vorurteilsfrei geprüft werden – danach sollte sich auch die Arbeit im Ausschuss richten“.

Zudem wolle sie als neutrale Vorsitzende die „Spannbreite

der Konzepte“, also auch die der Opposition, in die Öffent- lichkeit transportieren. Das sei in der letzten Legislatur- periode nicht ausreichend ge- schehen.

Die Meinungen über den

„verschenkten“ Vorsitz ge- hen in den Regierungspartei- en auseinander. Klaus Kirsch- ner etwa, der für die SPD von 1998 bis 2005 den Vor- sitz im Gesundheitsausschuss innehatte und jetzt nicht mehr für den Bundestag kan- didierte, sagt: „Ich halte es für falsch, dass meine Par- tei den Ausschussvorsitz nicht

für sich reklamiert hat.“ Die Opposition verfüge damit über ein „wichtiges Sprach- rohr in einem wichtigen Kon- fliktfeld“.

Selten waren Mehrheiten im Bundestag und in den Aus- schüssen so eindeutig wie derzeit. Von den 31 Mitglie- dern im Gesundheitsaus- schuss stellen SPD und Union jeweils elf. Die Oppositions- parteien sind mit je drei Mit- gliedern vertreten. „Theore- tisch können Union und SPD auch am Ausschuss vorbei Gesetze durchbringen. Die Geschäftsordnung lässt zu, dass mit einer Zweidrittel- Mehrheit Gesetze im Plenum in erster, zweiter und dritter Lesung beschlossen werden können“, sagt die alte und neue gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Bir- gitt Bender. Hier sei die neue Vorsitzende gefordert, darauf hinzuwirken, dass dies nicht

geschehe. TB

A K T U E L L

A

A3296 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 48⏐⏐2. Dezember 2005

E

inen Fehlstart in die neue Legislaturperiode hat der Präsident der Bundesärzte- kammer Bundesgesundheits- ministerin Ulla Schmidt atte- stiert. Ihr Vorschlag, medizini- sche Leistungen gleich zu ho- norieren – „egal, ob sie für ei- nen privat oder gesetzlich Ver- sicherten erbracht werden“ –, führe in die falsche Richtung, sagte Prof. Dr. med. Jörg-Diet- rich Hoppe beim Parlamen- tarischen Abend von Bun- desärztekammer und Kassen-

ärztlicher Bundesvereinigung (KBV) am 22. November in Berlin. Mit einer „Neidkam- pagne“ zur Zweiklassenme- dizin solle davon abgelenkt werden, so Hoppe, dass Lei- stungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterfinanziert seien.

Dr. med.Andreas Köh- ler, KBV-Vorstandsvor- sitzender, hält eine An- gleichung der Arztho- norare für richtig – „al- lerdings nur dann, wenn die GKV-Vergütung auf das Niveau der priva- ten Krankenversicherung angehoben wird“. Eine einheitliche Vergütung auf GKV-Level triebe viele Arztpraxen in den Konkurs. Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheits- ministerium, zeigte sich überrascht über die Hef- tigkeit der Reaktionen.

Schmidt habe lediglich den Koalitionsvertrag in- terpretiert. Dort heißt es allerdings in Zeile 4292: „Ein fairer Wettbewerb zwischen privaten Krankenversicherun- gen und gesetzlichen Kran- kenkassen muss auf den Er- halt eines pluralen Systems und der Kassenvielfalt zie- len.“ Peter Müller (CDU), Ministerpräsident des Saar- landes, wertete den Vorstoß zur Honorarangleichung als Versuch, „die Bürgerversi- cherung durch die Hintertür einzuführen“. Dies werde es mit der Union nicht geben. JF

Allgemeinmedizin

Frist läuft ab

Ab 2006 Eintrag ins Arzt- register nur noch mit fünf- jähriger Weiterbildung

Z

um 1. Januar 2006 ändern sich die Voraussetzungen für die Eintragung in das Arzt- register für Allgemeinme- diziner gemäß § 95a SGB V.

Im Jahr 2000 wurde mit der Gesundheitsreform festge-

legt, dass künftig die Eintra- gung in das Arztregister eine allgemeinmedizinische Wei- terbildung mit einer minde- stens fünfjährigen Dauer voraussetzt. Als Stichtag für die Übergangsfrist wurde der 31. Dezember 2005 fest- gelegt. Bis dahin gelten noch die alten Bedingungen.

Wer seine drei- bezie- hungsweise vierjährige Wei- terbildung in der Allgemein- medizin abgeschlossen hat und nicht ins Arztregister ein- getragen ist, jedoch plant, sich eines Tages als Vertragsarzt

niederzulassen, sollte sich noch bis Ende des Jahres in das Arztregister eintragen lassen. Diejenigen, die die Voraussetzungen gemäß Wei- terbildungsordnung erfüllen, aber noch keine Prüfung ab- gelegt haben, sollten bei ihrer Ärztekammer nachfragen, ob es in diesem Jahr noch einen Prüfungstermin gibt, notfalls wäre ein Sonderprüfungs- termin anzuberaumen. Bei Rückfragen stehen die Ärzte- kammern und Kassenärztli- chen Vereinigungen zur Ver-

fügung. NJ

Sie werteten Schmidts Vorstoß zur Ho- norarangleichung als Schritt in Rich- tung Bürgerversicherung: Jörg-Diet- rich Hoppe und Peter Müller.

Will vorurteilsfrei prüfen:

Martina Bunge

Parlamentarischer Abend

Neidkampagne in der Kritik

Die Ärzteschaft lud zum Meinungsaustausch.

Foto:Photothek.net

Foto:Georg Lopata

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