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Staatliches Regelwerk im Konsens

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Academic year: 2022

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Information Aufgaben und Arbeitsweise

Aufgaben der Arbeitsschutzausschüsse

Die Ausschüsse beraten das BMAS umfassend in allen Fragen der jeweiligen Verordnung. Sie ermitteln dem Stand der Tech­

nik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechende Regeln (Technische oder Arbeitsmedizinische Regeln) und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicher­

heit und Gesundheit der Beschäftigten. So schaffen sie ein unter gesetzliches Regelwerk, das Gesetze und Verordnungen praxis gerecht konkretisiert.

Ausschussmitglieder

Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft sind Mitglieder der Ausschüsse. Sie bringen Fachwissen und Belange ihrer jeweiligen Gruppierung ein. Das BMAS beruft die Mit glieder auf Vorschlag der jeweiligen Spitzenverbände und aufgrund eigener Auswahl – dies insbesondere bei Vertre­

tern der Wissenschaft – für eine Ausschussperiode von in der Regel vier Jahren. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Arbeitsweise der Ausschüsse

Die Ausschüsse tagen zwei bis drei Mal pro Jahr, um Arbeits­

ergebnisse zu beraten. Vorbereitet werden diese von Unter aus­

schüssen, Projektgruppen oder Arbeitskreisen. Beschlüsse werden weitestgehend im Konsens gefasst, was für die Akzep­

tanz der Beschlüsse in der Praxis von besonderer Bedeutung ist. Gesteuert wird der Ausschuss durch einen Koordinierungs­

kreis, der auch die Zusammenarbeit der Ausschüsse unter­

einander sowie die Abstimmung mit anderen Regelsetzern organisiert.

Aktuelle Informationen, Arbeitsprogramme und Mitglieder­

verzeichnisse der Ausschüsse finden Sie auf den Internetseiten der BAuA:

www.baua.de/ausschuesse

Herausgeber

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Friedrich­Henkel­Weg 1– 25

44149 Dortmund Telefon 0231 9071­0 Fax 0231 9071­2454 E­Mail poststelle@baua.bund.de

Foto: Bundesregierung/Sandra Steins

Die Arbeitsschutz ausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Staatliches Regelwerk

im Konsens

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Die Arbeitsschutzausschüsse Regelwerk und Praxis Geschäftsführung

Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lässt sich bei einer Vielzahl von Fragestellungen von Fachleuten beraten. Eine institutionalisierte Form von fachlicher Beratung stellt die Arbeit der Ausschüsse nach den Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz beziehungsweise nach dem Produkt­

sicherheitsgesetz dar.

Hierzu wurden sechs Ausschüsse eingerichtet:

• der Ausschuss für Arbeitsmedizin – AfAMed

• der Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA

• der Ausschuss für Betriebssicherheit – ABS

• der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe – ABAS

• der Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS

• der Ausschuss für Produktsicherheit – AfPS

Mit dem Ziel eines einheitlichen Vorschriften­ und Regelwerks arbeiten diese Ausschüsse eng zusammen. Ihre Arbeitsergeb­

nisse haben einen hohen Stellenwert in der betrieblichen Praxis, bei Aufsichtsbehörden, in der Rechtssetzung und ­sprechung sowie in der Wissenschaft.

Alle Ausschüsse finden Sie im Internet unter www.baua.de/

und der Abkürzung des jeweiligen Ausschusses (zum Beispiel www.baua.de/abs).

Bedeutung des Regelwerks

Das Regelwerk konkretisiert die Anforderungen der Arbeits­

schutzverordnungen so, dass ein Arbeitgeber, der diese Arbeits­

schutzmaßnahmen anwendet, davon ausgehen kann, dass er damit die Anforderungen der jeweiligen Verordnung rechtssi­

cher erfüllt. Diese Regeln sind damit zugleich ein Maßstab für das Beratungs­ und Vollzugshandeln der Aufsichtsbehörden.

Beteiligung der Praxis

Die Ausschüsse beantworten über die Geschäftsführungen Anfragen aus der Praxis und nehmen Anregungen zum Regel­

werk entgegen. Wenn eine Regel angepasst werden soll, geben einige Ausschüsse dies auf ihrer Internetseite bekannt und bitten um Kommentare und Hinweise der Anwender zu der jeweiligen Regel. Über Internet oder Newsletter informieren die Ausschüsse über aktuelle Änderungen des Regelwerks.

Zu Schwerpunktthemen finden Veranstaltungen mit Betei li gung der Fachöffentlichkeit statt.

Geschäftsführung

Die BAuA führt die Geschäfte der Arbeitsschutzausschüsse.

Darüber hinaus arbeitet sie fachlich in den Ausschüssen und ihren Gremien mit.

Auf ihren Internetseiten veröffentlicht die BAuA die seitens des Ministeriums bekannt gegebenen Technischen und Arbeits medizinischen Regeln und andere Arbeitsergeb­

nisse. Einige Geschäftsführungen erarbeiten Vorschläge zur Fortentwicklung des Vorschriften­ und Regelwerks und zum Arbeits programm der Ausschüsse. Durch Austausch unter­

einander entwickeln die Geschäftsführungen gleiche Abläufe und Qualitätsstandards für ihre Arbeit und leisten damit einen Beitrag zu einem verständlichen, überschaubaren sowie abge­

stimmten Vorschriften­ und Regelwerk.

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