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Stellungnahme der DOG zu ophthalmologischen Eingriffen im Auslandseinsatz der Bundeswehr

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Stand 20.10.2015

Stellungnahme der DOG zu ophthalmologischen Eingriffen im Auslandseinsatz der Bundeswehr

Die Versorgung offener Bulbusverletzungen muss auch in der Erstversorgung durch einen Facharzt für Augenheilkunde mit Expertise in der Mikrochirurgie erfolgen. Die Versorgung durch einen Mikrochirurgen einer anderen Fachrichtung ist nicht

ausreichend.

In jedem Fall ist der Patient zur Vermeidung irreversibler Visusbeeinträchtigungen unverzüglich einem Facharzt für Augenheilkunde vorzustellen.

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft Oktober 2015

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