Die Information:
Bericht und Meinung
Amokläufe um die Welt Z I T A T - - - ,
denkenden Partei den Eindruck er- wecken kann, daß der Sachver- ständige nicht unparteiisch gewe- sen ist."
Dieser Gerichtsbeschluß liest sich heute fast wie eine Buchkritik. "Ein Arzt, der sich von einem unab- hängigen Gericht in dieser Wei- se charakterisieren lassen muß, hat nach unserer Auffassung sei- nerseits das Recht verwirkt, als unabhängiger und unvoreinge- nommener Sachverständiger und Zeuge ernst genommen zu wer-
den", schrieb der Justitiar der Bun-
desärztekammer und Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, Dr. jur.
Jürgen W. Bösche, jetzt an das
"Stern"-Magazin, das - genau ter-
miniert - just am Tag der Presse- vorstellung mit dem Nachdruck des Hackethalsehen "Kunstfehler- Opus in drei Folgen" begonnen hat.
Die Chirurgen werden sich damit noch zu befassen haben.
Soweit die von Deutschen Ärzteta- gen beschlossenen, von Kammer- versammlungen der Länder verab- schiedeten und von den jeweils zu- ständigen Aufsichtsministerien ge- nehmigten Berufsordnungen ange- sprochen sind, wie bei der "Stern"- Wiedergabe in dessen Nummer 38, sei hier ebenfalls der Justitiar der Bundesärztekammer und der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Bösche, zitiert:
"ln Ihrer [des ,Stern'] oben bezeich- neten Veröffentlichung behauptet der Autor, Herr Prof. Julius Hacke- thai, auf Seite 94: ,Bei uns hat die Berufsordnung um die Ärzte einen Schutzwall gezogen, der auch Pfu- scher und Gewissenslose, die es hier wie in jedem Beruf gibt, zuver- lässig schützt. Jeglicher Fehlervor- wurf gegen einen Kollegen ist ver- pönt, mag er noch so notwendig und berechtigt sein' sowie ,Der 79. Deutsche Ärztetag von 1976 hält dagegen am bedingungslosen Kollegenschutz fest'. ln diesem Zusammenhang wird § 15 der vom 79. Deutschen Ärztetag verabschie- deten Berufsordnung für die deut- schen Ärzte im wesentlichen Wort- laut zitiert. Hieran anschließend
Potenz-Bewelse
"Hätte der Florian-Pinner vor der Operation nur kurz in dem von Heinz Gelbke, dem Chirur- genpräsidenten von 1972/73, ins Deutsche übersetzten meisterli- chen Bilderbuch geblättert, wäre das Mißgeschick nicht passiert.
Man ist versucht zu sagen, nicht einmal einem Chirurgie-Assi- stenten im 1. Jahr, der den nach Art einer Metallbaukasten-Ge- brauchsanweisung für Anfänger aufgemachten Atlas studiert hat, wäre das zugestoßen ...
Mehr noch als meine kritische Besprechung des Pinnungs-Mei- sterwerkes könnte ein Vortrag auf dem Deutschen Chirurgen- kongreß 1957 meine Sachver- ständigen-Potenz bekräftigen.
oder Rush-Nagelung?" habe ich Unter dem Titel "Küntscher- mich damals aufgrund eigener
*) Gemeint ist der Operateur eines Kindes namens Florian - Die Re- daktion
setzt der Autor fort: ,Herabsetzend ist selbstverständlich jeder Fehler- vorwurf.'
Diese Auslegung der Berufsord- nung für die deutschen Ärzte durch Herrn Prof. Hackethal, welche er bereits in der Tageszeitung ,Die Weit' Nr. 183 vom 9. August 1975 gegeben hat, wird nicht dadurch richtiger, wenn er sie nunmehr im ,Stern' wiederholt. Die bezeichne- te Vorschrift hat mit dem Sachver- halt, mit welchem ihn Herr Prof.
Hackethai in Zusammenhang bringt, nichts zu tun. Für die Her- stellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse - auch solche über die Handlungsweise anderer Ärzte - ist vielmehr § 12 der Berufsord- nung maßgebend, welcher hierzu lautet:
~ ,Bei der Ausstellung ärztlicher
Gutachten und Zeugnisse hat der Arzt mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wis- sen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen.'
Die von Herrn Prof. Hackethai her- angezogene Vorschrift zieht ,kei-
2422 Heft 39 vom 23. September 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT
Erfahrungen mit dem Verfahren auseinandergesetzt Nachzule- sen in Langenbacks Archiv und
Deutsche Zeitschrift für Chirur- gie Band 287, 1957.
Als dritter Potenzbeweis mag die in meinem Buch "Die Bün- delnagelung" 1961 gegebene Übersicht über den "Derzeitigen Stand der Markraumschie- nungs-Behandlung" gelten.
Die Anpreisung meiner kno- chengängigen Nachempfindung gotischer Baukunst, deren Kennzeichen ja die plastisch ge- gliederten Bündelpfeiler sind - wie ich seit einer Woche weiß - zwang mich zu einer Ausein- andersetzung mit den üblichen Nagelungsmethoden. Der Rush- Pinnung wurde ein eigenes (kleines) Kapitel gewidmet."
Prof. Dr. Julius Hackethai in dem vom Gericht beanstandeten Gut- achten, das er "unorthodox"
gleich als Buchkapitel deklariert hatte
nen Schutzwall' um Ärzte. Sie dient vielmehr - sinnvoll - dem Schutz des Patienten, welcher nicht dadurch in seinem Vertrauen zu ärztlichem Tun verunsichert werden soll, daß sich Ärzte in sei- ner Gegenwart entweder über die Behandlung streiten oder ein Arzt als Vorgesetzter gegenüber einem ihm nachgeordneten Arzt diesen zurechtweist mit der Folge, daß letzterer nunmehr im Ansehen des Patienten herabgewürdigt wird.
Daß es allerdings Herrn Prof. Hak- kethal schwerfällt, die auch für ihn geltenden Bestimmungen der Be- rufsordnung differenziert und nach ihrem wirklichen Inhalt zu erfassen, ergibt sich aus dem Beschluß des Landgerichts Köln vom 25. 11.
1975, durch welchen Herr Prof.
Hackethai als Gutachter in einem Kunstfehler-Rechtsstreit wegen Be- sorgnis der Befangenheit ausge- schlossen worden ist. .. "
Siehe oben! Dieser Würdigung des Prof. Hackethai und seiner Aus- fälle durch Dr. Bösche ist (vorerst) nichts hinzuzufügen. DÄ/HR