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Archiv "EU-Vorschlag zur Organtransplantation: Über das Ziel hinaus" (13.02.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 7⏐⏐13. Februar 2009 A267

S E I T E E I N S

M

it gut gemeinten Vorschlägen schießt man manchmal über das Ziel hinaus. Einer aus dieser Kategorie könnte bald die Struktur der Transplantati- onsmedizin in Deutschland ändern. Dies lässt zumin- dest der Vorschlag der EU-Richtlinie über Qualität und Sicherheit von Organspende und -transplantation be- fürchten. Danach sollen in den EU-Mitgliedstaaten staatliche Stellen aufgebaut werden, die die Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Organ- transplantationen überwachen.

Für einige Länder wäre es sicherlich sinnvoll, wenn sie solche Behörden einrichten würden. Für Deutsch- land mit seinem gut funktionierenden Transplantations- wesen wären sie jedoch unsinnig und sogar kontrapro- duktiv. Sollte der vorliegende Vorschlag unkorrigiert und nicht weiter konkretisiert in nationales Recht um- gesetzt werden müssen, drohen hierzulande deutliche Eingriffe in die eingespielten Strukturen der Selbstver- waltung, die lediglich zu einer Überbürokratisierung führen. Auch die Bevölkerung könnte dadurch das müh- sam aufgebaute Vertrauen in das System der Organ- spende und Organtransplantation verlieren.

Der Deutsche Bundestag und auch das Bundesge- sundheitsministerium sind deshalb gut beraten zu ver- suchen, solche Eingriffe der Europäischen Union zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Als ein erster Schritt in diese Richtung ist der Beschluss des Bundes- tages zu werten, der jetzt mit den Stimmen der Union, der SPD und der Grünen getroffen wurde. Er setzt sich für eine genaue Überprüfung des Richtlinienentwurfs des Europäischen Parlaments und des Rates ein. Vor al- lem will das deutsche Parlament klären lassen, ob die EU-Richtlinie in die innerstaatliche Organisationshoheit eingreift und die derzeitige Stiftungslösung tangiert.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, Qua- litäts- und Sicherheitsstandards für die Transplantation von Organen in einer Richtlinie europaweit festzu- schreiben, stammt vom Dezember 2008. Sie soll die Si- cherheit von Organtransplantationen in den Mitglied- staaten der EU erhöhen und den Mangel an Spenderor- ganen sowie den illegalen Organhandel bekämpfen.

Grundsätzlich ist dies zu begrüßen. Denn bisher unter- scheiden sich die Qualitäts- und Sicherheitsanforderun-

gen für Organe, die zur Transplantation bestimmt sind, erheblich in den einzelnen Ländern. Fraglich ist jedoch, ob sich die Probleme des europaweiten Organmangels mit der Richtlinie lösen lassen.

Kritikwürdig bleibt die Formulierung des Artikel 18 des Richtlinienentwurfs. In ihm verwendet die EU- Kommission den Begriff „Behörde“ und legt damit na- he, dass ausschließlich staatliche Stellen die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards in den einzel- nen Mitgliedstaaten gewährleisten sollen. Andere Strukturen, wie die hierzulande praktizierte Betrauung einer Stiftung, könnten damit ausgeschlossen sein. Es ist deshalb zu begrüßen, dass der Bundestag in seiner jüngsten Beschlussempfehlung die Europäische Kom- mission zu einer Klarstellung auffordert.

„Die vorgeschlagene Richtlinie der Europäischen Kommission darf die bewährten Verfahren in Deutsch- land nicht gefährden. Zuviel Bürokratie kann den Pati- enten schaden“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz, im Anschluss an die Beratungen. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese, be- zweifelt, ob alle von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich sind und mit dem Subsi- diaritätsprinzip im Einklang stehen. „Die Transplantati- onsmedizin in Deutschland funktioniert gut“, sagte der Europapolitiker. Durch die Bundesärztekammer sei ein effektives Kontrollsystem errichtet worden.

Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin

EU-VORSCHLAG ZUR ORGANTRANSPLANTATION

Über das Ziel hinaus

Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

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