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„Staatliche Förderangebote in Bayern für Ärztinnen und Ärzte“

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626 Bayerisches Ärzteblatt 11/2010

Varia

Die Angehörigen der Freien Berufe sind ein integraler Bestandteil des leistungs- fähigen bayerischen Mittelstands, der als Motor für Beschäftigung und Wachstum die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes entschei- dend prägt. Die Ärztinnen und Ärzte in Bayern sind hierfür ein Musterbeispiel. Sie leisten als Garanten einer flächendeckend hochwertigen medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung nicht nur einen wich- tigen Beitrag zur hohen Lebensqualität im Freistaat, sondern schaffen als freibe- rufliche Unternehmer auch zahlreiche Ar- beitsplätze vor Ort.

Der Bayerischen Staatsregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, Ärztinnen und Ärzte durch die Schaffung günstiger Rahmenbedin- gungen bei der Entfaltung unternehmerischer Initiative tatkräftig zu unterstützen. Die um- fangreichen Maßnahmen setzen dabei bereits vor dem Schritt in die Selbstständigkeit an.

Bereits in der Vorgründungsphase (vor An- meldung einer freiberuflichen Tätigkeit bzw.

einer Betriebsübernahme) bietet das Institut für Freie Berufe (IFB) mit Unterstützung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums in Form des Vorgründungs- und Nachfolgecoachings ein Beratungsprogramm an, welches auch Ärz- tinnen und Ärzten offensteht. Hierbei beglei- ten erfahrene Coaches die Gründerinnen und Gründer bzw. Unternehmensübernehmer auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der

Geschäftsidee und unterstützen sie bei be- triebswirtschaftlichen Fragen. Im Rahmen des Bayerischen Vorgründungs- und Nachfolge- coaching-Programms werden 70 Prozent des Beratungshonorars des Coaches übernommen, höchstens jedoch 560 Euro Zuschuss pro Bera- tungstag. Das maximal förderfähige Tagesho- norar beträgt 800 Euro. Es können höchstens zehn Tagewerke (á acht Stunden) bezuschusst werden.

Weitere Informationen zu diesem Programm und zu vielen weiteren wichtigen Aspekten der Existenzgründung sind unter www.start-up- in-bayern.de abrufbar.

Für bereits bestehende Unternehmen, deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm Gründer- coaching Deutschland der KfW Mittelstands- bank mit Mitteln aus dem Europäischen So- zialfonds (ESF). Als KfW-Regionalpartner für Bayern ist auch hier das IFB erster Ansprech- partner. Im Rahmen des Programms Gründer- coaching Deutschland erhalten Gründer und Unternehmensübernehmer in Bayern einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Hono- rars bei einer maximalen Bemessungsgrundla- ge von 6.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro, ein Tagewerk umfasst acht Stunden pro Tag.

Neben der Förderung von Expertenrat bei der Existenzgründung stellen Finanzierungshilfen die zweite wichtige Säule der Unterstützungs- maßnahmen dar.

Als Kernstück bayerischer Mittelstandsförde- rung erfreut sich dabei das Bayerische Mittel- standskreditprogramm (MKP) gerade auch im aktuellen Aufschwung großer Beliebtheit. Seit 2005 können auch Heil- und Heilhilfsberufe das MKP zur Investitionsfinanzierung in An- spruch nehmen. Sie machen hiervon tatkräftig Gebrauch. Allein Ärzte und Zahnärzte haben 2009 mithilfe des Programms Investitionen in Höhe von rund 123 Millionen Euro getätigt.

Das MKP bietet zinsverbilligte Darlehen für be- triebliche Investitionen zur Existenzgründung, Erweiterung, Rationalisierung und Modernisie-

rung. Darüber hinaus werden auch Betriebs- übernahmen und Unternehmensbeteiligungen gefördert. Existenzgründer erhalten Sonder- konditionen. Darlehenslaufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren mit festen Zinssätzen bie- ten große Planungs- und Finanzierungssicher- heit.

MKP-Darlehen werden in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Aufwendungen gewährt. Die Darlehenshöchstgrenze beläuft sich auf ma- ximal 310.000 Euro. Bei Bedarf kann die För- derung durch weitere, zinsgünstige Darlehen der LfA Förderbank Bayern ergänzt werden. So ist eine Vorhabensfinanzierung von bis zu 100 Prozent möglich. Die Förderkonditionen wur- den gerade in den vergangenen Jahren weiter verbessert. Hierzu gehört auch eine Zinssen- kung um 2,5 Prozent-Punkte seit Juli 2008.

Das MKP bietet nicht nur günstige Darlehens- konditionen, sondern auch umfassende Haf- tungsfreistellungen für die Kredit gewährenden Banken. Dies ist für Mittelständler mit nicht ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten von großer Bedeutung. In vielen Fällen, vor allem bei Existenzgründern, trägt die Möglichkeit der Haftungsfreistellung maßgeblich dazu bei, überhaupt eine Hausbank zur Investitionsför- derung zu gewinnen.

Ergänzend zum MKP bietet die LfA Förder- bank Bayern mit dem Investivkredit 100 Pro seit Kurzem ein weiteres Förderprodukt an, das auch von Ärzten und Zahnärzten in Anspruch genommen werden kann. Der Investivkredit 100 Pro bietet besonders attraktive Zinskon- ditionen und steht für innovative Investitions- vorhaben in Ostbayern außerhalb der Grün- dungsphase zur Verfügung.

Als Bayerischer Wirtschaftsminister werde ich mich auch zukünftig dafür einsetzen, dass Ärztinnen und Ärzte durch maßgeschneiderte Förderangebote ein gutes Umfeld für ihre frei- berufliche Tätigkeit im Interesse der Menschen in Bayern vorfinden.

Martin Zeil (FDP), Bayerischer

Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruk- tur, Verkehr und Technologie

„Staatliche Förderangebote in Bayern für Ärztinnen und Ärzte“

Gastbeitrag

Martin Zeil

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