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Berufspolitik

228 Ärzteblatt Sachsen 6 / 2015

„Denk ich an Gesund- heitsversorgung in der Nacht, ...?“

Sehr verehrte Kolleginnen und Kolle- gen,

nicht nur in der Gesundheitspolitik fühlen wir uns zuweilen an Heinrich Heine und seine Zeitgedichte aus dem Pariser Exil erinnert – selbst unsere Eltern und Großeltern waren von der Zukunft selten sonderlich überzeugt – und doch geht es immer weiter.

Ich möchte zum Abschluss der Legislatur einige meiner Gedanken äußern, über die Veränderungen unseres Gesundheitswesens in den letzten Jahren und über anstehende Fragen, mit denen wir uns auseinan- dersetzen müssen.

Haben doch viele von Ihnen noch ein Gesundheitswesen kennen gelernt, indem es nach planwirtschaftlichen Vorgaben, gemessen am Mangel der DDR-Wirtschaft bei bestem Bemü- hen nur langsam voranging. Welche Verheißungen brachte dann die poli- tische Wende, welchen Aufbruch?

Schnell wurde klar, die DDR ist der Bundesrepublik beigetreten – viel Gestaltungspielraum für Gesund- heitsversorgung, gemessen an durchaus positiven Errungenschaften wie zum Beispiel Dispensaire gab es dennoch nicht – dies war der Preis dafür, dass sich Mangel in scheinba- ren Überfluss wandelte. Polikliniken

wurden zugunsten eigener Nieder- lassungen aufgegeben, Krankenhäu- ser wurden unter heftigen Protesten geschlossen oder mussten in erster Linie wirtschaftlichen Grundlagen genügen. Die staatliche Versicherung wurde in eine Solidarversicherung überführt. Letztendlich hielt die Öko- nomie stärker Einzug als gewünscht.

Die Ärzteschaft war damit aber ebenso wieder in die Lage versetzt, selbstbestimmt, nach staatlichen Rahmenvorgaben, ihren Beruf auszu- üben.

Bald schon aber kamen die ersten Kostendämpfungsgesetzte, Einschnit- te, sprach man von notwendigem Abbau der Überversorgung – die Grundstrukturen bundesdeutscher Gesundheitsversorgung wurden aber vorerst kaum angepasst.

Ganz im Gegenteil, es wurde mittels

„mehr Wettbewerb im Gesundheits- wesen“ versucht, die Kosten bei schicksalshaft auftretenden Erkran- kungen zu beherrschen – Gesund- heitsversorgung ist nun mal kein Markt, der den Grundlagen betriebs- wirtschaftlicher Lehre folgt. Hinzu kommen ein immenser medizinisch technischer Fortschritt und eine immer älter werdende Bevölkerung.

Seit den 2000er Jahren haben wir eine große Menge gesetzlicher Ein- griffe erlebt. Wir stellen uns Fragen wie: Warum keine Polikliniken, aber MVZ? Warum keine Positivliste, aber Arzneimittelrichtlinie und AMNOG?

Warum duale Krankenhausfinanzie- rung, wenn der Staat seinen Ver- pflichtungen nicht in dem Maße nachkommt, auch dadurch Kranken- hausärzte immer höhere Fallzahlen zu bewältigen haben, sich die Arbeitsleistung immer mehr verdich- tet und Profit für das Krankenhaus erwirtschaftet werden muss, gleich- zeitig aber der Rechtfertigungsdruck steigt? Wie kann ambulant vor sta- tionär gewährleistet werden, wenn regelmäßig die gesetzliche Axt am Baum fachärztlicher Versorgung an - gesetzt wird? Hausärzte zwar als wichtiges Glied der Versorgung bezeichnet werden – Budgets ihren

Handlungsspielraum aber einschrän- ken? Von sektorenübergreifender Versorgung zwar gesprochen, aber letztlich nichts zur Überwindung von Sektorengrenzen getan wird?

Zu guter Letzt sucht der Gesetzgeber sein Heil in sogenannten „arztentlas- tenden Strukturen“ und dem soge- nannten Direct access – der Substitu- tion ärztlicher Leistung. Ärztliche Indikationsstellung ist nicht teilbar, und schon gleich gar nicht substitu- ierbar – das gefährdet unsere Patien- ten in massiver Weise.

Ist der ärztliche Beruf denn unter all den Einflüssen noch ein FREIER BERUF? – eindeutig ja! Er ist es, denn zum Wohle unserer Patienten haben wir uns alle unabhängig, unseren Patienten gegenüber ver- pflichtet, weisungsfrei auf der Basis unseres Wissens und unserer Verant- wortung zu entscheiden. Das ist der maximale Schutzmechanismus, diese Aufgabe hat uns der Staat mittels unserer Ausbildung und Approba- tion übertragen.

Gesundheitsversorgung wird sich verändern. Faktisch haben wir schon heute viele Kollegen, welche statio- när wie auch ambulant tätig, neben ihrer Praxis- oder Kliniktätigkeit gut- achterlich, beratend oder anderswei- tig in Gesundheits- und Sozialversor- gung eingebunden sind und dem Hippokratischen Eid folgend, ihr Wissen der nachfolgenden Genera- tion zur Verfügung stellen.

Lassen Sie uns die Chancen des Berufsstandes, mit dem in uns ge - setzten Vertrauen zu aller erst zum Wohle unserer Patienten nutzen. Der Staat hat die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Aus dieser Verant- wortung kann ihn keiner entlassen.

Aber der Staat hat auch dafür zu sor- gen, dass nicht nach Kassenlage der Finger über die Lebensleistung eines Arztes gehoben oder gesenkt wird.

Sicherheit der Berufsausübung ist die Grundlage eines funktionierenden Gesundheitswesens.

Erik Bodendieck Vizepräsident Erik Bodendieck © SLÄK

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