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Januar 2007 ein entsprechendes Abkommen zwischen den Kantonen Bern und Luzern dazu führt, dass endlich psychisch Kranke aus dem Oberaargau für die stationäre Behandlung auch in die Psychiatrische Klinik St

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M 264/2005 GEF 15. Februar 2006 44C Motion

0378 Käser, Langenthal (FDP)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 07.09.2005

Endlich Nägel mit Köpfen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass per 1.

Januar 2007 ein entsprechendes Abkommen zwischen den Kantonen Bern und Luzern dazu führt, dass endlich psychisch Kranke aus dem Oberaargau für die stationäre Behandlung auch in die Psychiatrische Klinik St. Urban eingewiesen werden können.

Begründung:

Wie schon mehrfach festgestellt wurde, ist die stationäre psychiatrische Versorgung im Oberaargau für Patienten, Ärzte und Bezugspersonen höchst unbefriedigend gelöst.

Zuständig für die stationär zu behandelnden psychisch Kranken ist die Psychiatrische Klinik Münsingen, welche von Langenthal rund 60 Kilometer entfernt liegt. Der lange Anfahrtsweg stellt für alle Beteiligten eine grosse Belastung dar. Dies gilt für die Zuweisenden sowie ganz besonders auch für die Bezugspersonen der Kranken. Eine Zusammenarbeit und Begleitung der Kranken sind aus Distanzgründen kaum möglich. Eine angemessene geografische Erreichbarkeit ist dringend notwendig, um eine bevölkerungsnahe stationäre Versorgung des Oberaargaus sicherzustellen.

Diese Erreichbarkeit wäre mit der Psychiatrischen Klinik St. Urban gegeben, welche sich in unmittelbarer Nähe von Langenthal, aber im Kanton Luzern befindet. Die Psychiatrische Klinik St. Urban wäre willens und in der Lage, stationäre Patientinnen und Patienten aus dem Oberaargau aufzunehmen. Die Spitalregion Oberaargau (SRO AG) ist ihrerseits an Akutpatienten aus den angrenzenden Gebieten des Luzerner Hinterlandes interessiert.

Bereits 1990 hat der damalige Gesundheitsdirektor festgehalten, dass der Oberaargau derjenige Kantonsteil sei, der am dringlichsten auf eine regionale stationäre Versorgung angewiesen sei. 1992 leitete die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) eine Revision der kantonalen Psychiatrieverordnung ein und definierte als Zielsetzung die Regionalisierung der Psychiatrieversorgung. In der schriftlichen Stellungnahme des Regierungsrates vom 11. Januar 1995 auf das Postulat Glur-Schneider (Psychiatriekonzept des Kantons Bern: Interkantonale Zusammenarbeit) ist ebenfalls festgehalten, dass eine konsequente Regionalisierung angestrebt werde und es denkbar sei, dass die der Klinik St.

Urban benachbarte Versorgungsregion dieser Klinik einen Leistungsauftrag für die stationäre psychiatrische Versorgung erteilt. Diesen Willen hat der Regierungsrat erneut bekräftigt in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 28. April 1999 auf die Motion Käser (Kantonsübergreifende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen).

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Nun sind wieder sechs Jahre ins Land gezogen, und immer noch hat der Kanton Bern nicht erreicht, was in den Grenzregionen Aargau und Luzern längst Realität ist: Seit 1999 besteht ein Freizügigkeitsabkommen zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Luzern zur Sicherstellung der medizinischen Behandlung für Aargauer und Luzerner Patientinnen und Patienten im Bereich der obligatorischen Grundversicherung für die stationäre medizinische Grundversorgung in den Grenzregionen beider Kantone. Ebenfalls in dieses Abkommen einbezogen ist die Psychiatrische Klinik St. Urban.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat sich bereits bei der Beantwortung der Motion "Kantonsübergreifende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen" (09/1999), ebenfalls von Grossrat Hans-Jürg Käser, zur psychiatrischen Versorgung des Oberaargaus geäussert. Die Motion wurde als Postulat überwiesen.

In der damaligen Antwort wurde darauf hingewiesen, dass das Spital Region Oberaargau (SRO) eingeladen worden sei, sich zur mittel- bis längerfristig angestrebten Psychiatrieversorgung im Oberaargau zu äussern. SRO, in dessen Zweckartikel die Führung von psychiatrischen Spitälern für die Region ausdrücklich genannt ist, stellte den Antrag, am Spital Niederbipp eine psychiatrische Kriseninterventionsstation einzurichten.

Der Grosse Rat stimmte diesem Geschäft am 7. Februar 2001 zu. Anfangs 2002 konnte die Station mit 16 Betten eröffnet werden. Damit konnte die psychiatrische Versorgung des Oberaargaus wesentlich verbessert werden.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Zahl der Oberaargauer Patientinnen und Patienten entwickelt hat, die in eine öffentliche Psychiatrieklinik bzw. in die Kriseninterventionsstation Niederbipp eingetreten sind. Nach Eröffnung der Station gingen die Eintritte in psychiatrische Kliniken – insbesondere in das zuständige Psychiatriezentrum Münsingen (PZM), sowie in die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD), Privatklinik Meiringen (PM), Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland Berner Jura (PDBBJ) – zurück, allerdings nicht um die Zahl der Eintritte in die Kriseninterventionsstation. Dies entspricht den Erwartungen, wonach die Station teilweise den bisher ungedeckten Bedarf an stationärer Psychiatrie in der Region Oberaargau decken und in geringerem Masse die Kliniken entlasten würde. Im selben Zeitraum stieg gesamtkantonal die Zahl der Klinikeintritte aller Berner Patientinnen und Patienten ebenfalls kontinuierlich an - mit jährlich etwa 5% allerdings weniger stark als im Oberaargau.

Hospitalisierte Patienten aus dem Oberaargau

0 50 100 150 200 250 300 350

1999 2000 2001 2002 2003 2004 Jahr

hosp. Oberaargauer Patienten Station Niederbipp Kliniken: PZM, UPD, PM, PDBBJ

2002:

Eröffnung Niederbipp

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Geht man davon aus, dass für eine psychiatrische Vollversorgung – je nach Ausbau der übrigen psychiatrischen Angebote - zwischen 0,4-0,75 Betten pro 1000 Einwohner nötig sind, so wären für die Bevölkerung des Oberaargaus zwischen 25 und 40 zusätzliche Psychiatriebetten nötig.

Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung des Abschlusses eines Tarifabkommens mit dem Kanton Luzern per 1.1.2007 für die Psychiatrieversorgung zu beurteilen. Einleitend ist festzuhalten, dass ein solches Tarifabkommen ausschliesslich für jene Personen eine Verbesserung bringen würde, die keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Wer privat, halbprivat oder "allgemein alle Spitäler der Schweiz" versichert ist, kann sich schon heute in der Klinik St. Urban behandeln lassen. Genaue Zahlen existieren nicht, es wird jedoch angenommen, dass dies etwa die Hälfte der Bevölkerung betrifft. Ein Tarifvertrag, welcher ausschliesslich grundversicherten Oberaargauer Patienten die Behandlung in der Klinik St. Urban ermöglicht, würde die Versorgungslage im Oberaargau kurzfristig nicht grundlegend verändern. Gemäss Auskunft des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern bestehen zurzeit in St. Urban keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten.

Die Auslastung der 230 Betten lag im vergangenen Jahr bei 95,2%. Der Spielraum für die Aufnahme zusätzlicher Patienten aus dem Kanton Bern ist damit äusserst gering und würde sich im Jahresdurchschnitt auf 1-2 Betten bzw. 12-25 Patienten beschränken. Unter diesen Voraussetzungen würde die Pflichtaufnahme von Patienten aus dem Oberaargau nach wie vor beim Psychiatriezentrum Münsingen verbleiben. Dies bedeutet, dass trotz eines Tarifvertrags mit St. Urban auf kein bestehendes Angebot im Kanton Bern verzichtet werden kann.

Mittel- bis langfristig zeigt sich der Kanton Luzern interessiert an einer gemeinsamen Psychiatrieplanung und könnte das Angebot in St. Urban allfälligen Bedürfnissen des Kantons Bern anpassen. Allerdings müsste eine solche interkantonale Zusammenarbeit genau geregelt und auch finanziell abgegolten werden.

Eine derartige Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern ist eine denkbare Ergänzung und/oder Alternative zu einem Ausbau der stationären psychiatrischen Behandlungskapazitäten im Rahmen der Spital Region Oberaargau. Voraussetzung solch weiter gehender Überlegungen ist jedoch die vom Regierungsrat bis spätestens Ende 2007 zu bewilligende Versorgungsplanung (Teil: Psychiatrieversorgung), die auch Aussagen darüber enthalten wird, in welchen Zeitabschnitten vermehrt stationäre psychiatrische Behandlungskapazitäten in die Regionen verlagert werden können.

In der Begründung der Motion wird darauf hingewiesen, dass ein Tarifabkommen mit dem Kanton Luzern nicht nur einseitig die Aufnahme von Berner Patientinnen und Patienten aus der Grenzregion in der Klinik St. Urban umfassen, sondern im Gegenzug auch die Freizügigkeit für grundversicherte Bewohnerinnen und Bewohner der Luzerner Nachbarschaft zur Nutzung des Angebots der Spital Region Oberaargau SRO ermöglichen sollte. Der Regierungsrat ist ebenfalls der Ansicht, dass ein generelles Spitalabkommen mit dem Kanton Luzern zur Sicherstellung der stationären Versorgung anzustreben ist, das den ausschliesslich allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten der Grenzregionen die Spitalbehandlung in den öffentlichen Spitälern bzw. Kliniken beider Kantone ermöglichen würde. Ein ähnliches gegenseitiges Freizügigkeitsabkommen besteht zwischen den Kantonen Luzern und Aargau seit 1999.

Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass die kantonsübergreifende Zusammenarbeit im Spitalwesen sowohl für den Kanton Bern wie für den Kanton Luzern Vorteile bringen könnte. Ausserdem unterstützt eine solche Zusammenarbeit die Bestrebungen des Raumentwicklungskonzepts Oberaargau im Rahmen des Agglomerationsprogramms.

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Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen des Motionärs, sofern auch der Kanton Luzern bereit ist, ein Spitalabkommen zwischen den beiden Kantonen zu realisieren, das sowohl die psychiatrische wie die somatische Versorgung in den Grenzregionen einschliesst.

Ein Abschluss des Abkommens bereits auf den 1. Januar 2007 kann nicht garantiert werden, zumal interkantonale Verträge vom Grossen Rat genehmigt werden müssen.

In diesem Sinne ist der Regierungsrat bereit, die Motion anzunehmen.

Antrag: Annahme als Motion An den Grossen Rat

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