Gothaer Immobilienforum am 17.01.2012
Katrin Fischer
Abteilungsleiterin Bauordnung
Bauassessorin / Architektin
03621-222-620 / bauordnung@gotha.de
Bärbel Ernst
Stadtplanungsamt Sachbearb. Sanierung
Architektin
03621-222-613 / sanierung@gotha.de
Werbung im öffentlichen Raum
aber gern doch !
schon im Mittelalter wurde geworden
an der Stätte der Leistung:
der Laden oder der Marktstand
Doch ...
Was geht und was ist illegal?
Werberegelungen
- kein allgemeines europäisches Werberecht, garantierte Werbefreiheit aus EG-Vertrag
- In Deutschland:
- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, u.a.
- Bundesfernstraßengesetz (100m-, 40m-Streifen) - Sondernutzungen öffentlicher Flächen, u.a.
- Wieso im Baurecht relevant?
§13
Thüringer Bauordnung
Anlagen der Außenwerbung sind alle ortsfesten
Einrichtungen, die der
Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. (§ 13 ThürBO) ThürBO nicht anwenden für:
einzelne Plakate an den
Säulen oder Tafeln, Auslagen und Dekorationen in Fenstern, Wahlwerbung
Werbeanlagen, dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Ort- oder Land- schaftsbild verunstalten oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährden.
Störende Häufung ist unzulässig
im Außenbereich i.d.R.
unzulässig
in WA, WR, WS, MD:
an der Stätte der Leistung
Baugenehmigungs- /
Verfahrensfrei nach ThürBO:
- Ansichtsfläche kleiner 1 m² - kürzer als 2 Monate
- im Außenbereich: keine
- in festgesetzten Gewerbe-, Industriegebieten an der Stätte der Leistung bis 10m Höhe
Genehmigungs- / Verfahrensfrei nach Werbesatzung:
- Keine
Werbung im Rahmen
der Werbesatzung der Stadt Gotha
Rechtskraft seit 10.08.98
§1 Geltungsbereich
§3
Gestalterische Anforderungen
grundsätzlich im Erd- geschoss anbringen, ausnahmsweise im
Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses
§ 3
Gestalterische Anforderungen
auf der Gebäudewand grundsätzlich waagerecht
auf die Wand gemalte Werbeschriften
§ 3
Gestalterische Anforderungen
auf Schilder gemalte Werbeschriften
Einzelbuchstaben aus Metall, Stuck, Holz, Keramik
§ 3
Gestalterische Anforderungen
als individuell
gestaltete Ausleger
§ 4
Besondere Anforderungen
-Gesamthöhe max. 0,4 m, Buchstaben max. 0,3 m
-Ausleger max. Größe 0,5 m², max. Ausladung 1,0 m, Durch- gangshöhe mind. 2,25 m
-Beleuchtung als Schatten- schrift, indirekt mittels
Leuchten,Grundplatten hinterleuchtet
§ 7
Abweichungen von der Satzung
- sind möglich
- per Beschluss durch Stadtrat
- Einzelfallentscheidung oder
- Bestand vor Inkrafttreten der Satzung
Ziel der Satzung
Gestaltung einer qualitätvollen,
individuellen, der Altstadt und ihrer
baulichen Strukturen entsprechenden
Werbung