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Was geht und was ist illegal?

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Academic year: 2022

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(1)

Gothaer Immobilienforum am 17.01.2012

Katrin Fischer

Abteilungsleiterin Bauordnung

Bauassessorin / Architektin

03621-222-620 / bauordnung@gotha.de

Bärbel Ernst

Stadtplanungsamt Sachbearb. Sanierung

Architektin

03621-222-613 / sanierung@gotha.de

(2)

Werbung im öffentlichen Raum

aber gern doch !

(3)

schon im Mittelalter wurde geworden

an der Stätte der Leistung:

der Laden oder der Marktstand

(4)

Doch ...

Was geht und was ist illegal?

(5)

Werberegelungen

- kein allgemeines europäisches Werberecht, garantierte Werbefreiheit aus EG-Vertrag

- In Deutschland:

- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, u.a.

- Bundesfernstraßengesetz (100m-, 40m-Streifen) - Sondernutzungen öffentlicher Flächen, u.a.

- Wieso im Baurecht relevant?

(6)

§13

Thüringer Bauordnung

Anlagen der Außenwerbung sind alle ortsfesten

Einrichtungen, die der

Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. (§ 13 ThürBO) ThürBO nicht anwenden für:

einzelne Plakate an den

Säulen oder Tafeln, Auslagen und Dekorationen in Fenstern, Wahlwerbung

(7)

Werbeanlagen, dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Ort- oder Land- schaftsbild verunstalten oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährden.

Störende Häufung ist unzulässig

im Außenbereich i.d.R.

unzulässig

in WA, WR, WS, MD:

an der Stätte der Leistung

(8)

Baugenehmigungs- /

Verfahrensfrei nach ThürBO:

- Ansichtsfläche kleiner 1 m² - kürzer als 2 Monate

- im Außenbereich: keine

- in festgesetzten Gewerbe-, Industriegebieten an der Stätte der Leistung bis 10m Höhe

Genehmigungs- / Verfahrensfrei nach Werbesatzung:

- Keine

(9)

Werbung im Rahmen

der Werbesatzung der Stadt Gotha

Rechtskraft seit 10.08.98

§1 Geltungsbereich

(10)

§3

Gestalterische Anforderungen

grundsätzlich im Erd- geschoss anbringen, ausnahmsweise im

Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses

(11)

§ 3

Gestalterische Anforderungen

auf der Gebäudewand grundsätzlich waagerecht

auf die Wand gemalte Werbeschriften

(12)

§ 3

Gestalterische Anforderungen

auf Schilder gemalte Werbeschriften

Einzelbuchstaben aus Metall, Stuck, Holz, Keramik

(13)

§ 3

Gestalterische Anforderungen

als individuell

gestaltete Ausleger

(14)

§ 4

Besondere Anforderungen

-Gesamthöhe max. 0,4 m, Buchstaben max. 0,3 m

-Ausleger max. Größe 0,5 m², max. Ausladung 1,0 m, Durch- gangshöhe mind. 2,25 m

-Beleuchtung als Schatten- schrift, indirekt mittels

Leuchten,Grundplatten hinterleuchtet

(15)

§ 7

Abweichungen von der Satzung

- sind möglich

- per Beschluss durch Stadtrat

- Einzelfallentscheidung oder

- Bestand vor Inkrafttreten der Satzung

(16)

Ziel der Satzung

Gestaltung einer qualitätvollen,

individuellen, der Altstadt und ihrer

baulichen Strukturen entsprechenden

Werbung

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