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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum

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Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum"

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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Art der Veranstaltung

Radsport Laufsport S

Motorsport Inlineskate

chützenumzüge o.ä. Sonstiges

und Bezeichnung ranstaltung

Uhrzeit Teilnehmerzahl

Zielort

Name der Ve Datum:

Startort

Nur für Umzüge (Anzahl):

Schützen Reiter

Musikkapellen Fahrzeuge

Pferde Sonstiges

Betroffene Kreise und Städte

Name Straße

Postleitzahl, Ort

Telefon Handy

Veranstalter

Verantwortliche/r Name

Straße

Postleitzahl, Ort

Telefon Handy

II. Anlagen

Streckenbeschreibung (3-fach)

bei Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung zusätzlich eine Ausfertigung pro Stadt/Kreis Streckenplan (3-fach)

bei Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung zusätzlich eine Ausfertigung pro Stadt/Kreis Veranstalterhaftpflichtversicherung

Freistellungserklärung Sicherungskonzept Ordnerplan

Ort, Datum Unterschrift (Vertretungsberechtigte/r des Vereins)

(2)

Anlage

Stadt Münster Ordnungsamt Klemensstraße 10 48143 Münster

Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen

Veranstalter

Name

Straße Postleitzahl, Ort

Als verantwortliche Veranstalter der Veranstaltung erklären wir uns dazu bereit

1. Den Bund, das Land/die Länder, die Landkreise, die Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der

Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden.

2. Über die gesetzliche Schadensersatzhaftpflicht hinaus verpflichten wir uns, die

Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Soweit aufgrund besonderer landesrechtlicher Vorschriften Kostenersatz für besondere polizeiliche Maßnahmen aus Anlass der Veranstaltung verlangt werden kann, bleibt dieser Ersatzanspruch unberührt.

Ebenso unberührt bleiben der Kostenersatz für besondere Maßnahmen der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden (Baulastträger, Wegeeigentümer, Unterhaltspflichtiger) und die Geltendmachung von Sondernutzungsgebühren.

3. Darüber hinaus stehen uns und den Teilnehmenden keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) zu für Schäden, deren Ursache auf die Beschaffenheit bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Die Straßenbaulastträger, Wegeeigentümer und Erlaubnisbehörden übernehmen keine Gewähr für die uneingeschränkte Benutzung der Straße.

Ort, Datum Unterschrift (Vertretungsberechtigte/r des Vereins)

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