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Merkblatt für die Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum Ordnungsamt

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Academic year: 2022

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Merkblatt für die Plakatierung

im öffentlichen Verkehrsraum

Ordnungsamt

Marktstr. 18 74172 Neckarsulm Telefon 07132/35-214 Telefax 07132/35-300 www.neckarsulm.de

Bitte beachten Sie bei der Plakatierung:

• keine Plakatierung an Bäumen, Verkehrszeichen, Ampeln,

Verkehrseinrichtungen wie beispielsweise Absperrschranken und

Bushaltestellen; keine Plakatierung, durch die eine Sichtbehinderung für den Verkehr entsteht; keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen; keine Plakatierung im Kreuzungsbereich und im Bereich von Verkehrskreiseln

• keine Plakatierung im Bereich des „AQUAtoll“-Parkplatzes

• jedes einzelne Plakat muss mit den Genehmigungsplaketten bzw. Aufklebern der Stadt Neckarsulm angebracht werden. Dies gilt auch für Doppelständer.

Auf den Plakaten darf nur die gültige Erlaubnisplakette vorhanden sein, alte Plaketten sind zu entfernen.

• die Erlaubnisgebühr ist im voraus zu bezahlen, entweder kann ein Termin zur Abholung vereinbart und „bar“ bezahlt werden, oder es wird uns eine

Einzugsermächtigung (per beigefügtem Formular) erteilt

• es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbeachtung von Auflagen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 13, § 16 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Nr. 1 des Straßengesetzes Baden-Württemberg darstellt und verfolgt werden kann.

Anträge sind 14 Tage vor Plakatierungsbeginn zu stellen!

Es sind ladungsfähige Anschriften zu nennen,

Angaben von Postfachadressen werden nicht berücksichtigt.

Unvollständig oder kurzfristig gestellte Anträge werden

kommentarlos an den Antragsteller zurückgeschickt.

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Antrag auf Erteilung einer

Plakatierungserlaubnis

(§ 16 Straßengesetz) Ordnungsamt Marktstr. 18 74172 Neckarsulm Telefon 07132/35-214 Telefax 07132/35-300 www.neckarsulm.de

1. Antragsteller

Name, Vorname:

Firma, Verein, Institution:

Anschrift:

Handy!!! / Telefon/Fax:

2. Plakatierung

Grund, Anlass:

Veranstaltung am:

Veranstaltungsort:

Plakatierungszeitraum: (max. 10 Tage)

Größe der Plakate: DIN A0 A1 A2 A3 A4

Anzahl der Plakate: (max. 10 / bei Neckarsulmer Veranstaltung max. 20)

Einzugsermächtigung ist beigefügt JA NEIN, ich zahle bar.

3. Ort, Datum, Unterschrift

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Erklärung verantwortliche Person

zur Plakatierung im öffentl. Verkehrsraum

Ordnungsamt Marktstr. 18 74172 Neckarsulm Telefon 07132/35-214 Telefax 07132/35-300 www.neckarsulm.de

1. Verantwortliche Person:

Es muss zwingend eine natürliche Person angegeben werden!

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Privatanschrift der o. g. Person:

PLZ, Wohnort:

2. Veranstaltung:

Ich bin für die Plakatierung der folgend genannten Veranstaltung verantwortlich:

Name der Veranstaltung:

Ort der Veranstaltung:

Datum der Veranstaltung:

3. Ort, Datum, Unterschrift der verantwortlichen Person

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