Lärmaktionsplan der Seestadt Bremerhaven
zur Umsetzung der EG- Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)
Entwurf Stand 08. November 2013
Magistrat der Stadt Bremerhaven Stadtplanungsamt Abteilung 61/2 – Verkehrsplanung/Flächennutzungsplanung Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: stadtplanungsamt@magistrat.bremerhaven.de
Nach der Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes[5] ist für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven die zuständige Behörde.
Zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans wurde die ämterübergreifende Arbeitsgruppe Umgebungslärm beim Magistrats der Seestadt Bremerhaven unter Federführung des Stadtplanungsamts gebildet.
Der Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen/Vertreter des Amts für Straßen- und Brückenbau, des Bürger- und Ordnungsamts, des Gesundheitsamts, der Gewerbeaufsicht, des
Umweltamts, des Vermessungs- und Katasteramts sowie des Stadtplanungsamts an.
Der vorliegende Entwurf zum Lärmaktionsplan bildet die Grundlage für die politische Beratung und die darauf folgende Beteiligung der Öffentlichkeit. Er fasst die bisher in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe Umgebungslärm erarbeiteten und abgestimmten Vorschläge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Bürgerbeteiligung zusammen.
Ansprechpartner im Stadtplanungsamt:
Herr Mirko Strunck
Telefon: 0471/590 – 2755 Telefax: 0471/590 – 2079
E-Mail: Mirko.Strunck@magistrat.bremerhaven.de Herr Stefan Rößler
Telefon: 0471/590 – 3226 Telefax: 0471/590 – 2079
E-Mail: Stefan.Roessler@magistrat.bremerhaven.de
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung _____________________________________________________________ 6 2 Ausgangssituation_______________________________________________________ 7 2.1 Beschreibung des Ballungsraums Bremerhaven _______________________________ 7 2.2 Zuständige Behörde ______________________________________________________ 8 2.3 Rechtlicher Hintergrund __________________________________________________ 9 2.4 Grenz- und Auslösewerte _________________________________________________ 10 3 Vorgehensweise bei der Aktionsplanung 2013 _______________________________ 12 3.1 Kartierung _____________________________________________________________ 12 3.2 Mitwirkung der Öffentlichkeit_____________________________________________ 12 3.3 Politik und Verwaltung___________________________________________________ 13 4 Zielsetzung____________________________________________________________ 14 5 Maßnahmenplanung____________________________________________________ 14 5.1 Allgemeines zur strategischen Lärmkartierung _______________________________ 14 5.2 Straßenverkehr _________________________________________________________ 15 5.3 Schienenverkehr ________________________________________________________ 27 5.4 Hafen-, Industrie- und Gewerbeflächen _____________________________________ 34 5.5 Flugverkehr ____________________________________________________________ 38 5.6 Weitere Maßnahmen_____________________________________________________ 38 5.7 Ruhige Gebiete__________________________________________________________ 42 5.8 Wirksamkeitsbetrachtung zur Lärmaktionsplanung __________________________ 43 6 Quellen- und Literaturverzeichnis _________________________________________ 50
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Grenzwerte nach TA Lärm und Verkehrslärmschutzverordnung _________________________ 10 Tabelle 2 Orientierungswerte im Städtebau und für die freiwillige Lärmsanierung __________________ 11 Tabelle 3 Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen,
Schulen und Krankenhäuser; Lärmkartierung 2012 ___________________________________ 15 Tabelle 4 Wirksamkeit von Maßnahmen zur Lärmminderung nach der LAI[21]______________________ 17 Tabelle 5 Umgesetzte Maßnahmen und Veränderungen der Verkehrsbelastung seit Erstellung der
Lärmkartierung (Zeitraum 7/2006 - 7/2008)_________________________________________ 18 Tabelle 6 Geplante und beschlossene Maßnahmen (Zeitraum 8/2008 - 2012) _______________________ 19 Tabelle 7 Bauliche Maßnahmen __________________________________________________________ 21 Tabelle 8 Geplante Maßnahmen zur Beeinflussung der Geschwindigkeit/ des Verkehrsflusses__________ 25 Tabelle 9 Maßnahmenvorschläge aus der Bürgerbeteiligung zum Straßenverkehr ___________________ 26 Tabelle 10 Geschätzte Zahl der von Lärm am nichtbundeseigenen Schienennetz (Hafenbahn, Privatbahn) in
der Stadt Bremerhaven belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser;
Lärmkartierung 2012 __________________________________________________________ 27 Tabelle 11 Geschätzte Zahl der von Lärm am bundeseigenen Schienennetz in der Stadt Bremerhaven
belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Ergebnisse der
1. Kartierung 2009 ____________________________________________________________ 28 Tabelle 12 Vorhandene und geplante Lärmschutzwände an Schienenwegen in Bremerhaven____________ 29 Tabelle 13 Übersicht über passive Schallschutzmaßnahmen an Schienenwegen in Bremerhaven_________ 30 Tabelle 14 Maßnahmenvorschläge aus der Bürgerbeteiligung zum Schienenverkehr __________________ 33 Tabelle 15 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hafen-, Industrie- und Gewerbeanlagen in der Stadt
Bremerhaven belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser;
Lärmkartierung 2012 __________________________________________________________ 36 Tabelle 16 Maßnahmenvorschläge aus der Bürgerbeteiligung zum Gewerbelärm ____________________ 38 Tabelle 17 Weitere Maßnahmen zur Lärmminderung durch den Magistrat Bremerhaven_______________ 38 Tabelle 18 Bei der Wirksamkeitsberechnung berücksichtigte Maßnahmen __________________________ 45 Tabelle 19 Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz belasteten Menschen nach Umsetzung der
Maßnahmen. _________________________________________________________________ 45 Tabelle 20 Ergebnisse der Betroffenenuntersuchung Hafenanbindung tags[34]_______________________ 48 Tabelle 21 Ergebnisse der Betroffenenuntersuchung Hafenanbindung nachts[34] _____________________ 49
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Übersichtskarte Ballungsraum Bremerhaven _______________________________________ 7 Abbildung 2 Ablaufschema Lärmaktionsplanung _____________________________________________ 12 Abbildung 3 Verkehrsberuhigung in Bremerhaven ____________________________________________ 24 Abbildung 4 Übersicht über aktive Schallschutzmaßnahmen an Bahnstrecken in Bremerhaven _________ 31 Abbildung 5 Gewerbegebiete der Stadt Bremerhaven (Stand April 2010) __________________________ 35 Abbildung 6 Ergebnisse der Studie Mobilität in Deutschland 2008 zur Verkehrsmittelwahl ____________ 39 Abbildung 7 Übersicht über die bei der Wirksamkeitsbetrachtung berücksichtigten Maßnahmen________ 44 Abbildung 8 Auswirkungen der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion auf die Lärmbelastung zwischen
22 und 6 Uhr für die Anwohner ________________________________________________ 46 Abbildung 9 Auswirkungen der Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrbahnoberfläche auf die
Lärmbelastung zwischen 22 und 6 Uhr für die Anwohner ____________________________ 47 Abbildung 10 Hafenanbindung Var. 3.2+E Betroffenenzahlen im Vergleich zur Nullprognose 2025[34]__ 49
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven
Abkürzungen und Fachbegriffe
B+R Bike and ride (“Fahrrad und mitfahren”), Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV durch die Schaffung von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
dB (A) Maßeinheit in der Akustik für Pegel – Dezibel, A-bewertet;
Dezibel beschreibt das logarithmierte Verhältnis eines aktuellen Schallwertes (z.B. Druck) zu einem festen Bezugswert und wird als Hilfsmaß verwendet, da das menschliche Ohr einen enormen Bereich zwischen Hörschwelle und Schmerzgrenze wahrnehmen kann;
Mit der A-Bewertung wird versucht die unterschiedliche Empfindlichkeit des menschlichen Ohres für verschiedene Frequenzen zu berücksichtigen. Tiefe und sehr hohe Töne mit gleichen Pegeln werden weniger laut wahrgenommen als Töne mittlere Frequenzen
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen; Eisenbahngesellschaften, die im Personen- oder Güterverkehr tätig sind. Der Begriff resultiert aus der im (europäischen) Recht vorgeschriebenen Trennung von Fahrweg und Betrieb.
K-Sohle Kompositsohle, Bremsklötze für Güterwagen aus Verbundwerkstoffen, die die Fahrfläche der Radsätze bei Bremsungen nicht aufrauen und so zu einem wesentlich geringeren Rad-Schiene-Geräusch führen. Dieses System wird vor allem standardmäßig bei neuen Güterwagen verwendet.
LAI Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LaTPS Lärmabhängiges Trassenpreissystem
LDEN Tag-Abend-Nacht-Index (day-evening-night) für die allgemeine Belästigung über 24 h, die Abendstunden (18 – 22 Uhr) und die Nachtstunden (22 – 06 Uhr) werden durch einen Zuschlag verstärkt berücksichtigt.
LKZ Lärmkennziffer; Verknüpft die Anzahl der Lärmbetroffenen mit der Höhe der Belastung. In den Rasterabschnitten von 100 * 100 Metern wird dazu die Anzahl von Menschen ermittelt, die Lärm über den Auslösewerten (siehe 2.4.2) ausgesetzt sind. Multipliziert mit der Höhe der Überschreitung der Auslösewerte ergibt sich die Lärmkennziffer.
LL-Sohle Low-Low-Bremssohle, Low noise, low friction (geringer Lärm, geringe
Reibung); Wie die K-Sohle eine “Flüsterbremse” für Güterwagen, die vor allem für die Umrüstung von alten Güterwagen mit Grauguss-Sohlen verwendet wird, da diese Sohlen relativ einfach ersetzt werden können. Die Umrüstung auf K-Sohlen ist dagegen sehr viel aufwändiger und somit auch teurer.
LNG Liquefied, natural gas – Flüssigerdgas; alternativer, schadstoffarmer Brennstoff für Schiffe
LNight Mittelungspegel für die Zeit von 22 – 06 Uhr, Lärmindex für Schlafstörungen
LSW Lärmschutzwand
MIV Motorisierte Individualverkehr, Kfz zur individuellen Nutzung Modal Split Verkehrsmittelwahl; Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die
unterschiedlichen Verkehrsmittel
ÖPV Öffentlicher Personen-Verkehr (beinhaltet auch den Fernverkehr) ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr
PÄ Planänderung
P+R Park and Ride (“Parken und Reisen”), aber auch Park and Rail (“Parken und Bahn fahren”), Verknüpfung von ÖPNV bzw. Bahn mit Parkplätzen für den MIV, um die Nutzung des ÖPNV zu fördern
SO Schienenoberkante
SPNV Schienenpersonennahverkehr VEP Verkehrsentwicklungsplan
WE Wohneinheit
WHO World Health Organization (deutsch: Weltgesundheitsorganisation)
1 Einleitung
Das Thema Lärm beeinflusst in zunehmendem Maße die Lebensqualität der Menschen, besonders im verdichteten städtischen Raum mit seiner Infrastruktur. Nach einer
repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Umweltbundesamtes ist Lärm eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen[41]. Dies zeigt auch eine Online-
Lärmumfrage des Umweltbundesamtes[4]. Insgesamt fühlen sich demnach nur rund 13% der Teilnehmer nicht, dagegen 41% hochgradig durch Lärm belästigt. Die größte Belästigung wird durch den Straßenverkehrslärm empfunden, 36% der Befragten fühlen sich dadurch hochgradig belästigt. Vom Schienenverkehr hochgradig belästigt fühlen sich 12% der Befragten, während 59% angaben nicht belästigt zu sein. Die Belästigungszahlen für den Industrie- und Gewerbelärm besitzen ein ähnliches Ausmaß wie beim Schienenverkehr.
Lärm ist aber ein gesamteuropäisches Problem, so sind laut eines WHO-Berichts[11] ein Drittel der Europäer tagsüber durch Verkehrslärm belästigt. Jeder Fünfte ist durch Lärm beim Schlaf gestört. Folgerichtig wurde mit der Umgebungslärmrichtlinie[40] ein europäisches Instrument zur Erfassung und Verbesserung der Situation erlassen. Aus den Daten die im Rahmen der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung von den Kommunen in Deutschland erfasst wurden, geht hervor, dass nachts rd. 2,1 Millionen Menschen über 55 dB(A) und rd. 810.000 Menschen über 60 dB(A) deutschlandweit durch den Straßenverkehr belastet sind. Durch den Schienenverkehr sind nachts rd. 1,36 Millionen bzw. rd. 470.000 Menschen über 55 dB(A) bzw. 60 dB(A) belastet[12]. Da nicht alle Gebiete (und innerhalb der Gebiete nicht alle Straßen) im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie erfasst wurden, sind noch größere Teile der Bevölkerung, als durch die obigen Zahlen dargestellt, durch Umgebungslärm belastet.
Lärm beeinträchtigt nicht nur das subjektive Wohlbefinden der Menschen, sondern führt auch zu objektiven Auswirkungen. Neben direkten Wirkungen im Ohr (aurale Wirkungen) wie Tinnitus und Hörverlust erhöht sich das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Schlafstörungen und Beeinträchtigungen der Kommunikation sind weiter folgenreiche Auswirkungen, die körperliche Stressreaktionen hervorrufen (extra-aurale Wirkungen). Der WHO-Bericht zur Krankheitslast durch Umweltlärm[11] hat unter konservativen Annahmen abgeschätzt, dass durch die Auswirkungen von Umweltlärm in Westeuropa jährlich mindestens eine Million gesunde Lebensjahre verloren gehen.
Auf der Grundlage des europäischen und deutschen Rechts (siehe Kapitel 2.3) ist daher die Lärmsituation für den Straßenverkehr, Gewerbe, Industrie und die nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken in Bremerhaven durch die Seestadt Bremerhaven zur Beurteilung erfasst. Gegenüber der 1.Stufe der strategischen Lärmkartierung aus dem Jahr 2007 hat sich der Umfang der betrachteten Straßen und Lärmquellen erheblich erweitert. Der vorliegende Lärmaktionsplan dient nun zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
Die Lärmaktionsplanung ist eine Querschnittsaufgabe und somit ein integraler Bestandteil von vielfältigen kommunalen Planungen. Durch die fachbereichsübergreifenden
Zuständigkeiten für Planung, Finanzierung und Anordnung und somit unterschiedlichen beteiligten Ämter besteht ein hoher Abstimmungsbedarf, dem durch die Koordinierung des Stadtplanungsamts Rechnung getragen wird. Zu anderen Planungen wie beispielsweise der Luftreinhalteplanung ergeben sich aber auch Überschneidungen und somit Synergieeffekte, so dass gemeinsame Maßnahmen umgesetzt werden können.
Neben der Beseitigung von akuten Lärmbelästigungen ist die Einbindung der Thematik zur Berücksichtigung und Vermeidung von Lärm eine langfristige und kontinuierliche Aufgabe, der sich der Magistrat der Stadt Bremerhaven stellt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird daher alle 5 Jahre der Lärmaktionsplan überprüft und überarbeitet. Der Erfolg der
Maßnahmen wird der EU gemeldet.
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven
2 Ausgangssituation
Um die Schritte und Ergebnisse der Lärmaktionsplanung verstehen und bewerten zu
können, werden zunächst in diesem Kapitel die Gegebenheiten und Grundlagen dargestellt.
2.1 Beschreibung des Ballungsraums Bremerhaven
Der vorliegende Lärmaktionsplan gilt für das Gebiet der Stadt Bremerhaven.
Die Stadt Bremerhaven liegt im Nordwesten der Bundesrepublik Deutschland in der norddeutschen Tiefebene im Mündungsbereich der Weser rund 70 km nördlich der Stadt Bremen (siehe Abbildung 1). Bremerhaven gehört als Exklave im niedersächsischen Umland zur Freien Hansestadt Bremen. Die Grenze zum Umland erstreckt sich über eine Länge von 61,1 km. Die maximale Länge der Stadt beträgt 15 km, die maximale Breite 11 km.
Die Stadt Bremerhaven bildet zusammen mit der Stadt Bremen das kleinste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und besitzt eine Fläche von 93,82 km2. Mit Stand vom
31. Dezember 2011 zählt die Stadt Bremerhaven 113.269 Einwohner und 64.684 Wohnungen. Die Bevölkerungsdichte betrug 1.207 Einwohner/km2[7][8].
Die überregionale, verkehrliche Anbindung Bremerhavens erfolgt straßenseitig über die Bundesautobahn BAB A 27. Ferner sind die Bundesstraßen B 6, B 71 und B 212 von Bedeutung. Die Länge der Autobahn im Stadtgebiet Bremerhavens beträgt rund 16 km, die der Bundesstraßen etwa 15 km (ab 2014 noch etwa 7,5 km). Zur innerstädtischen
Verkehrserschließung sind gemäß Flächennutzungsplan weitere Hauptverkehrsstraßen, mit einer Länge von rund 57 km vorhanden. Hinzu kommen Gemeindestraßen mit einer
Gesamtlänge von etwa 350 km. (Ohne Fischereihafen und Überseehafengebiet) An das Schienennetz ist Bremerhaven über die Strecke 1740 Wunstorf – Bremerhaven- Seehafen angebunden. Weiterhin verläuft eine Eisenbahnverbindung nach Cuxhaven und über Bremervörde nach Buxtehude, mit Anschluss Richtung Hamburg.
Die Stadt Bremerhaven verfügt über ein mit 17 regelmäßig verkehrenden Stadtbuslinien gut ausgebautes ÖPNV-Netz, das in den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) eingebunden ist.
2.2 Zuständige Behörde
Grundsätzlich sind in Deutschland die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden, sofern nichts Anderes geregelt ist, für die strategische Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zuständig.
Im Land Bremen ist durch die „Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes“[5] festgelegt, dass der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für
Aufgaben aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zuständig ist. Ausnahmen bestehen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven bei der Ausarbeitung und Überarbeitung von Lärmkarten sowie der Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Hier ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven verantwortlich. Diese Aufgaben werden federführend vom Stadtplanungsamt wahrgenommen. Das „Stadtbremische Überseehafengebiet Bremerhaven“ wurde sowohl bei der Lärmkartierung als auch bei der Lärmaktionsplanung für Bremerhaven mit berücksichtigt, da es schalltechnisch einen relevanten Einfluss auf das Gemeindegebiet der Stadt
Bremerhaven besitzt.
Die Zuständigkeit liegt für den Lärmaktionsplan der Stadt Bremerhaven somit beim:
Magistrat der Stadt Bremerhaven Stadtplanungsamt
Abteilung 61/2 – Verkehrsplanung/Flächennutzungsplanung Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven
stadtplanungsamt@magistrat.bremerhaven.de
Für die Kartierung von bundeseigenen Bahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig: (Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll das Eisenbahn-Bundesamt zudem ab dem 1. Januar 2015 bei Lärmaktionsplänen für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes für Ballungsräume mitwirken[14].)
Eisenbahn-Bundesamt Heinemannstraße 6 53175 Bonn
poststelle@eba.bund.de
Die Ergebnisse der Bahnlärmkartierung lagen bis zum Redaktionsschluss des
Lärmaktionsplans noch nicht vor. Damit konnte weder die für Bremerhaven bedeutende Lärmquelle Schienenverkehr in vollem Umfang betrachtet werden, noch eine gemeinsame Betrachtung aller Lärmquellen durchgeführt werden. Dies wird daher in einer
Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgen.
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven
2.3 Rechtlicher Hintergrund
Die Europäische Union hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme erkannt und als ein gemeinsames Konzept zur Verhinderung und Verminderung der schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm am 25. Juni 2002 die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm[40] erlassen. Sie beinhaltet Vorschriften zur systematischen Erfassung der Lärmbelastung und zur Erstellung von Lärmaktionsplänen.
Die im Rahmen der Richtlinie gesammelten Informationen dienen auch als Grundlage für Gemeinschaftsmaßnahmen an der Lärmquelle, wie z.B. Straßen- und Schienenfahrzeuge.
Zum Umgebungslärm nach der Umgebungslärmrichtlinie[40] zählen „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden“ und betreffen Lärm durch Industrie und Gewerbe, Schienenverkehr sowie
Straßenverkehr. Dagegen fallen Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz sowie Sport- und Freizeitlärm nicht unter die Richtlinie.
Zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wurde per Gesetz[17] das Bundes- Immissionsschutzgesetz[10] geändert und durch einen Sechsten Teil
Lärmminderungsplanung ergänzt. Zudem wurde die Verordnung über die Lärmkartierung[49]
zusammen mit den Berechnungsmethoden VBUS[45] (Straße), VBUSch[46] (Schiene), VBUI[44] (Industrie- und Gewerbelärm) sowie VBEB[43] (Ermittlung der Belastetenzahlen) erlassen.
Die modellgestützten Berechnungsmethoden unterscheiden sich von den in anderen Zusammenhang in Deutschland geltenden Vorschriften, wie beispielsweise der TA Lärm[37]
oder der RLS-90[30]. Auch der Index LDEN, der die Lärmimmission über den gesamten Tag (24h) darstellt, wobei die höhere Empfindlichkeit des Menschen in den Abend- und
Nachtstunden berücksichtigt wird, ist neu im Vergleich zur sonst üblichen Beurteilung für den Tageszeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr.
Nicht erlassen wurden im Rahmen der Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht (einheitliche) Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung. Im Land Bremen und der Seestadt Bremerhaven gelten keine eigenen Grenzwerte. Daher ergeben sich keine zusätzlichen Rechtsansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen. Zudem ist die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die bestehenden Grenz- und Richtwerte, beispielsweise nach der TA Lärm[37] für Industrie und Gewerbe oder nach der Verkehrslärmschutzverordnung[48] für den Neubau von Straßen, sind indes weiterhin relevant. Im Bremischen Immissionsschutzgesetz[9] sind Einschränkungen für die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen im Freien verankert.
Die Grundlage der Lärmaktionsplanung nach der EG-Richtlinie bildet zunächst eine Aufnahme und Bewertung der aktuellen Lärmsituation. Nachfolgend werden kurz- und langfristige Maßnahmen und Strategien unter Beteiligung der Öffentlichkeit formuliert, um eine langfristige Verringerung der Gesamtlärmbelastung zu erreichen.
Neben der Lärmminderung sind auch „ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Die Ausweisung dieser „ruhigen Gebiete“ ist Bestandteil der Lärmaktionsplanung, wobei es keine genauere Definition dieser Gebiete seitens der Umgebungslärmrichtlinie gibt.
Ein Lärmaktionsplan hat gemäß Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen. Dazu zählen u.a.:
• eine allgemeine Beschreibung des Plangebiets
• eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Lärmkartierung
• die Bewertung der Betroffenheit
• Vorhandene und geplante Maßnahmen
Der vorliegende Lärmaktionsplan ist die Fortschreibung des Aktionsplans zur
Lärmminderung aus dem Jahr 2008[1]. Nach § 47d Abs.1 Satz 1 BImSchG[10] wurde der Lärmaktionsplan 2008 (und analog die strategische Lärmkartierung) der Stufe 1 für „Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs
Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr“ erstellt.
In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Abs.1 Satz 2 BImSchG müssen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen
Kraftfahrzeugen pro Jahr betrachtet werden. Zudem ist durch die Berücksichtigung von Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern/km2 in der 2. Stufe Bremerhaven nun als Ballungsraum zu betrachten. Dadurch sind für die strategische Lärmkartierung und den Lärmaktionsplan auch Industrie- und Gewerbegelände (gemäß Anhang I der IVU-Richtlinie[19]) einschließlich Häfen, Flughäfen sowie sonstige Straßen und Schienenwege, soweit diese erheblichen
Umgebungslärm hervorrufen, einzubeziehen.
Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs.5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls
überarbeitet.
2.4 Grenz- und Auslösewerte
Durch die EU und den Bund wurden wie bereits erwähnt keine Grenz- oder auch Auslösewerte im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Die in Deutschland
geltenden Grenz- und Richtwerte sowie die im Land Bremen für ein gemeinsames Vorgehen abgestimmten Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in den folgenden Abschnitten aufgeführt.
2.4.1 Grenzwerte
Für Industrie- und Gewerbeanlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes[10]
gelten die Richtwerte der TA Lärm[37], deren Einhaltung sicher gestellt werden soll.
Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen- und Schienenwegen greift die Verkehrslärmschutzverordnung[48]. Die einzuhaltenden Werte sind in Tabelle 1 dargestellt.
Für vorhandene Straßen- und Schienenwege sind Richtwerte anzuwenden, bei deren
Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen[27] und freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können[50]. Zudem dienen die
Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“[13] zur planerischen Abwägung im Städtebau. Diese Werte sind in der Tabelle 2 aufgeführt.
Tabelle 1 Grenzwerte nach TA Lärm und Verkehrslärmschutzverordnung
TA Lärm[37]
Immissionsrichtwerte
16.BImSchV[48]
Immissionsgrenzwerte
Neubau oder wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen
(Lärmvorsorge)
Nutzung Tags [dB(A)] Nachts [dB(A)] Tags [dB(A)] Nachts [dB(A)]
Kerngebiete 60 45 64 54
Dorf- und
Mischgebiete 60 45 64 54
Allgemeine
Wohngebiete 55 40 59 49
Reine
Wohngebiete 50 35 59 49
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime
45 35 57 47
Tags: 06 – 22 Uhr Nachts: 22 – 06 Uhr
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Tabelle 2 Orientierungswerte im Städtebau und für die freiwillige Lärmsanierung
DIN 18005[13]
Orientierungswerte
VLärmSchR 97[50] / Lärmschutz-Richtlinien-Stv[27]
Immissionsgrenzwerte Lärmsanierung,
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Nutzung Tags [dB(A)] Nachts [dB(A)]* Tags [dB(A)]# Nachts [dB(A)]#
Kerngebiete 65 55/50 72 (69) 62 (59)
Dorf- und
Mischgebiete 60 50/45 72 (69) 62 (59)
Allgemeine
Wohngebiete 55 45/40 70 (67) 60 (57)
Reine
Wohngebiete 50 40/35 70 (67) 60 (57)
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime
- - 70 (67) 60 (57)
Tags: 06 – 22 Uhr Nachts: 22 – 06 Uhr
* Der erste Wert gilt für Verkehrslärm, der zweite für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm
# Der Wert in Klammern berücksichtigt die im aktuellen Bundeshaushalt um 3 dB abgesenkten Werte für die Lärmsanierung
2.4.2 Auslösewerte der Lärmaktionsplanung:
Die Auslösewerte beschreiben die Werte, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Erwägung gezogen werden sollen. Als Auslösewerte werden LDEN = 65 dB(A) für den gesamten Tag und LNight = 55 dB(A) für die Nacht
berücksichtigt.
Damit werden die unter anderem vom Sachverständigenrat für Umweltfragen[42] zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen geforderten Auslösewerte herangezogen.
In der 1.Stufe der Lärmaktionsplanung 2008 wurden Werte von 70 dB(A) / 60 dB(A) für die Planung berücksichtigt.
Die Werte dienen vor allem dazu, sich auf die besonders betroffenen Bereiche zu konzentrieren. Dies bedeutet nicht, dass unterhalb dieser Werte keine Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollen - gleichzeitig aufgrund der fehlenden verankerten Rechtsansprüche auch nicht, dass oberhalb der Auslösewerte Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
3 Vorgehensweise bei der Aktionsplanung 2013
In diesem Kapitel ist dargestellt, welche Schritte durch die Stadt Bremerhaven unternommen wurden und werden, um die Anforderung von der Europäischen Union und dem Bund an die Lärmaktionsplanung zu erfüllen und den Lärmaktionsplan aufzustellen. Einen Überblick gibt die Abbildung 2.
Kartierung
Aktionsplanung
Umsetzung
Ergebnisse
Bürgerversammlung zur Information
Auslage Internet
Stadtteilkonferenzen
ämterübergreifende Arbeitsgruppe Maßnahmen
vorschläge - Prüfung der Wirksamkeit
Ämter Auslage
Internet
Beschluss durch die
Politik Entwurf des
Aktionsplans
TÖB Politik
Abbildung 2 Ablaufschema Lärmaktionsplanung
3.1 Kartierung
Die Lärmkartierung bildet die Grundlage der Lärmaktionsplanung. Damit wird die
Lärmbelastungssituation ermittelt und eine Analysen zu Betroffenheiten und Schwerpunkten für die Maßnahmenplanung ermöglicht.
Im Auftrag des Magistrats der Stadt Bremerhaven wurde im Jahr 2012 durch einen externen Gutachter der Ballungsraum Bremerhaven kartiert[24]. Die Ergebnisse der 2.Stufe der
Lärmkartierung liegen seit Dezember 2012 vor und stehen seit dem 23.01.2013 der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Karten sind im Internet auf den Seiten des
Stadtplanungsamtes unter http://stadtplanungsamt.bremerhaven.de im Menüpunkt
„Aufgaben / Umgebungslärm und Luftgüte“ verfügbar. Dort sind auch weiterhin die Ergebnisse der 1.Stufe einsehbar.
Aufgrund der Betrachtung Bremerhavens als Ballungsraum wurden wesentlich mehr Straßen in die Kartierung mit einbezogen und erstmals Gewerbe-, Industrie- und Hafenlärm sowie Schienenverkehrslärm von nichtbundeseigenen Strecken betrachtet. Auf eine Betrachtung des Flugverkehrs wurde verzichtet, da die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, ein Verfahren zur Flughafenschließung einzuleiten.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung findet sich in Kapitel 5.
Die bundeseigenen Eisenbahnstrecken werden durch das Eisenbahn-Bundesamt kartiert.
Die Karten liegen bisher noch nicht vor, voraussichtlich wird dies erst im Jahr 2014 der Fall sein. Die Ergebnisse der 1.Stufe, auch hier mit einem geringeren Kartierungsumfang, wurden im Jahr 2009 vorgestellt und sind unter http://laermkartierung.eisenbahn- bundesamt.de verfügbar.
3.2 Mitwirkung der Öffentlichkeit
Die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger und hilfreicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung, der von großer Bedeutung für die Erstellung, Umsetzung und
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Akzeptanz von Maßnahmen ist. Dies findet sich in § 47d Abs. 3 des BImSchG[10] wieder.
Daher wurde bei der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung die Öffentlichkeit bereits frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden, wie die folgende Aufstellung zeigt:
• Im Zeitraum vom 04.02.2013 bis zum 01.03.2013 lagen die Ergebnisse der
Lärmkartierung, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, im Stadtplanungsamt aus.
• Während der Auslage konnten im Stadtplanungsamt und im Internet über ein Kontaktformular Anmerkungen zur Lärmkartierung und Vorschläge zur Lärmaktionsplanung gemacht werden.
• Am 18.02.2013 fand eine zentrale Bürgerinformation zur Lärmkartierung statt, um unter anderem auch eine Grundlage für die Lärmaktionsplanung zu schaffen.
• Zur vertieften Diskussion der eingegangenen Vorschläge, der Pläne der Verwaltung aber auch neuer Vorschläge wurden die Stadtteilkonferenzen im April 2013 einbezogen.
• Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans nachdem der Bau- und Umweltausschuss damit befasst wurde.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Lärmkartierung und den Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung sind in Anlage 1 aufgeführt.
3.3 Politik und Verwaltung
Um die Belange des Lärmschutzes zu berücksichtigen, besteht das Erfordernis alle Bereiche zu informieren und zu beteiligen. Die Einbeziehung von Politik und für die Umsetzung von Maßnahmen zuständiger Behörden sichert das Erarbeiten realistischer Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung der Lärmaktionsplanung. Die bisherigen und kommenden Schritte sind im Folgenden aufgeführt:
• Der Bau- und Umweltausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.01.2013 über die Ergebnisse der Lärmkartierung informiert
• Bildung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe Umgebungslärm zur
Aktionsplanung unter Federführung des Stadtplanungsamtes. (diese plant und begleitet die Lärmaktionsplanung, erarbeitet Maßnahmen und setzt sich mit den Ergebnissen der Mitwirkung der Öffentlichkeit auseinander)
• Die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit und die Abwägungen der Verwaltung dazu wurden durch den Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.05.2013 zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 1)
• Befassung des Bau- und Umweltausschusses mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans ---
• Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerinformation, Planauslegung, TÖB) zum Entwurf des Lärmaktionsplans, Bearbeitung der Anregungen sowie Abstimmung der
Schlussfassung in der Arbeitsgruppe
• Befassung des Bau- und Umweltausschusses und Beschluss des Lärmaktionsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Meldung über das Land Bremen / Bund an die EU
• Umsetzung der Maßnahmen und Kontrolle der Wirkungen
• Fortschreibung der Lärmaktionsplanung nach Erhalt der Kartierungsergebnisse durch das Eisenbahn-Bundesamt
4 Zielsetzung
Generell soll durch die Umgebungslärmrichtlinie europaweit einheitlich eine Vermeidung und Verminderung von schädlichem Umgebungslärm erreicht werden.
Um diese Ziele für die Stadt Bremerhaven zu erreichen, wurden durch die
ämterübergreifende Arbeitsgruppe anhand der Ergebnisse der Lärmkartierung[24] zur Erarbeitung von Maßnahmen drei Schwerpunkte gesetzt:
• Schaffung einer möglichst geringen Lärmbetroffenheit in Bremerhaven, d.h. prioritär die Bereiche mit einer hohen Lärmkennziffer behandeln
• Bekämpfung von Lärmspitzen, um die Gesundheitsgefährdung besonders belasteter Menschen (über 70 dB(A) für den gesamten Tag / 60 dB(A) nachts) zu mindern
• Ausweisung von Ruhigen Gebieten zum Schutz von Rückzugsgebieten vor der Verlärmung
Der Lärmaktionsplan in Zusammenhang mit der Lärmkartierung soll in der Stadt- und
Bauleitplanung als Grundlage dienen, um Lärm stärker in der Abwägung zu berücksichtigen.
Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass zukünftig Lärmspitzen und neue Lärmbetroffenheiten vermieden werden.
Um zukünftig die Entstehung von Lärm zu vermeiden, sollen umweltfreundliche Verkehre gefördert werden und eine effektives Verkehrsmanagement betrieben werden.
5 Maßnahmenplanung
In Anlehnung an die strategische Lärmkartierung[24] erfolgt zur besseren Übersicht und Nachvollziehbarkeit eine Gliederung nach den verschiedenen Lärmquellen.
Als Grundlage für die Strategien zur Lärmbekämpfung werden zunächst noch einmal die Ergebnisse der Lärmkartierung[24] dargestellt, um die Probleme und verbesserungswürdigen Situationen aufzuzeigen sowie die Betroffenheiten bewerten zu können. Im nächsten Schritt werden die grundsätzlich möglichen strategischen Ansätze zur Lärmminderung dargestellt.
Bereits durchgeführte oder laufende Maßnahmen zur Lärmminderung aus der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung[1] oder anderen Planungen werden anschließend aufgeführt. Dann folgen die Maßnahmenvorschläge und langfristigen Strategien aus Verwaltung und Öffentlichkeitsbeteiligung die umgesetzt werden sollen bzw. deren mögliche Umsetzung noch geprüft werden muss. Um die Ziele der Lärmaktionsplanung zu erreichen ist eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen notwendig, die nicht allein durch die Kommune leistbar und finanzierbar sind. Hier stehen auch das Land, der Bund und die EU in der
Verantwortung ihren Beitrag zu leisten. Bestehende Programme (z.B. Lärmsanierung) sollten fortgeführt und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden und insbesondere
Maßnahmen an der Quelle durch Emissionsbeschränkungen verstärkt werden.
5.1 Allgemeines zur strategischen Lärmkartierung
Berechnungsmethoden
Die Berechnungen wurden nach den vorläufigen Berechnungsverfahren für den
Umgebungslärm[43][44][45][46] durchgeführt. Berücksichtigung bei allen Berechnungen findet ein für die entsprechende Lärmemission ausschlaggebendes und hinsichtlich der
Wetterbedingungen durchschnittliches Jahr. Die Schallimmissionen sind für ein 10 mal 10 Meter Raster und einen Immissionsort in einer Höhe von 4 m über dem Boden ermittelt.
Zu berücksichtigen ist, dass sich durch die unterschiedlichen Indizes und
Berechnungsmethoden im Vergleich zu den nationalen Richtlinien[30][37][32][48] zum Teil deutliche Differenzen ergeben. Daher lassen sich die Ergebnisse nur bedingt für andere Zwecke, beispielsweise in der Bauleitplanung, nutzen.
Grundlage für die Berechnungen der Schallimmissionen und der Betroffenenzahlen bildet ein digitales Landschaftsmodell mit zusätzlichen Angaben zu Gebäuden, Gewerbestandorten, Lärmschutzeinrichtungen, Strassen- und Schienentrassendaten sowie Einwohnerdaten. Zur besseren Berücksichtigung der Betroffenheiten wurden für den Straßenverkehr zusätzlich - neben den vorgeschriebenen strategischen Lärm- und Überschreitungskarten -
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Betroffenenkarten nach der Methode der „LärmKennZiffer“ angefertigt. Die LKZ ist das Produkt der Überschreitung der Auslösewerte mit der Anzahl der über diesen Wert Betroffenen. Damit erfolgt eine Gewichtung nach Belastung und Betroffenendichte, um Handlungsschwerpunkte zu erkennen und Maßnahmen effizient entwickeln zu können.
Bewertung der Lärmsituation und Lärmquellen
Die verschiedenen Lärmkarten und geschätzten Zahlen der Betroffenen zeigen, dass der bedeutendste Lärmemittent der Straßenverkehr ist. Etwa 10 % der Bremerhavener Bevölkerung sind in der Nacht von Lärmbelastungen über dem Auslösewert der
Lärmaktionsplanung betroffen. Bezogen auf die Streckenlänge ist auch der Schienenverkehr, insbesondere auf den bundeseigenen Schienenstrecken, ein enormer Verursacher von Umgebungslärm in Bremerhaven. Nach Erhebungen der 1. Kartierung durch das Eisenbahn- Bundesamt aus dem Jahr 2009 waren circa 5 % der Bremerhavener Bevölkerung in der Nacht von Lärmwerten über dem Auslösewert der 2. Lärmaktionsplanung betroffen.
Die Betroffenenzahlen für den gesamten Tag über dem Auslösewert sind jeweils geringer, so dass vorrangig Handlungsbedarf zur Verbesserung der Nachtruhe besteht. Die betroffenen Gebiete für die Nacht und den gesamten Tag unterscheiden sich nur geringfügig und wenn dann vor allem im Grad der Betroffenheit.
Verglichen mit den Ergebnissen der Lärmkartierung in anderen Städten sind die
Lärmbelastungen in Bremerhaven höher. So sind etwa nachts in Bremen nur ca. 4,7 %[25], in Osnabrück etwa 8 %[22] und in Oldenburg rund 3 %[23] der Einwohner durch
Straßenverkehrslärm über dem Bremerhavener Auslösewert belastet. (Anmerkung: Für Osnabrück und Oldenburg wird nicht deutlich, ab welcher Verkehrsbelastung Straßen für das Gesamtstraßennetz berücksichtigt wurden.)
5.2 Straßenverkehr
Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgte für das schalltechnisch relevante Straßennetz ab einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von etwa 1.000 Kfz. Die relevanten Straßen sowie die maßgebenden Verkehrsstärken und Lkw-Anteile wurden anhand eines Verkehrsmodells bestimmt, dass auf aktuellen Zählungen beruht.
5.2.1 Ergebnisse der Lärmkartierung
Die größten Lärmquellen sind die Bundesautobahn BAB A 27, die (ehemalige) B6, die Cherbourger Straße sowie die Grimsbystraße. Bei zusätzlicher Betrachtung der Anzahl der betroffenen Anwohner und des Grads der Betroffenheit mit Hilfe der Lärmkennziffer ergeben sich Schwerpunkte vor allem in der Rickmersstraße, der Lloydstraße und der Georgstraße.
Die Anzahl der belasteten Menschen durch den Straßenverkehrslärm für verschiedene Pegelbereiche finden sich in Tabelle 3.
Tabelle 3 Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser; Lärmkartierung 2012 Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in der Stadt Bremerhaven belasteten Menschen
LDEN
[dB(A)] Belastete Menschen LNight
[dB(A)] Belastete Menschen
über 55 bis 60 12.800 über 50 bis 55 9.100
über 60 bis 65 7.900 über 55 bis 60 7.000
über 65 bis 70 6.400 über 60 bis 65 3.900
über 70 bis 75 3.200 über 65 bis 70 600
über 75 300 über 70 0
Summe 30.600 Summe 20.600
Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in der Stadt Bremerhaven belasteten Flächen und Wohnungen
LDEN
[dB(A)] Fläche
[km²] Wohnungen Schulen* Kranken- häuser*
> 55 dB(A) LDEN 25,2 17.700 51 4
> 65 dB(A) LDEN 6,1 5.700 1 0
> 75 dB(A) LDEN 1,0 100 0 0
* Anzahl der belasteten Einzelgebäude
Der Straßenverkehr ruft in Bremerhaven im Vergleich zu den anderen Lärmquellen die meisten Belasteten hervor. Ein Vergleich der Belastetenzahlen mit den Daten der 1. Lärmkartierung aus dem Jahr 2007[26] ist wenig aufschlussreich, da:
• sich durch die Betrachtung Bremerhavens als Ballungsraum die Anzahl der untersuchten Straßen erheblich erhöht hat und
• sich das Netz der Hauptverkehrsstraßen ebenfalls unterscheidet.
(In der ersten Stufe galten Straßen mit mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr als Hauptverkehrsstraßen - in der 2. Stufe sind Hauptverkehrsstraßen ab einer Verkehrsstärke von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert.)
(Im Jahr 2012 wurden Hauptverkehrsstraßen in Bremerhaven mit einer Länge von etwa 71 km betrachtet, während es 2007 noch Straßen mit einer Gesamtlänge von rd. 53 km waren.)
• sich die Ermittlung der Verkehrszahlen ebenso unterscheidet.
(Reichte es im Jahre 2007 noch aus, einzelne Zählungen für die Hauptverkehrsstraßen durchzuführen, ist dies aufgrund der hohen Anzahl zu berücksichtigender Straßen nicht praktikabel. Grundlage bildet daher ein Verkehrsmodell, welches ebenfalls auf aktuellen Zähldaten beruht und ermöglicht die Verkehrssituation für einzelne Straßenabschnitte detaillierter zu betrachten.)
Im Vergleich der Belasteten nur an den Hauptverkehrsstraßen lässt sich daher bestenfalls eine Tendenz abschätzen. In der 1. Kartierung[26] waren nachts etwa 6,3 % der
Bremerhavener Bevölkerung mit einer Belastung über den heutigen Auslösewerten betroffen. Der Anteil der Bremerhavener Bevölkerung mit einer Belastung über den Auslösewerten blieb aber mit 6,7 % in einer ähnlichen Größenordnung.
Als Tendenz lässt sich aufgrund der höheren Anzahl betrachteter Straßen somit abschätzen, dass die geschätzte Zahl der Belasteten, insbesondere in den hohen Pegelbereichen
rückläufig ist.
5.2.2 Möglichkeiten zur Lärmminderung
Prinzipiell sind bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den motorisierten Straßenverkehr möglich[21]. Dabei wird versucht entweder die Entstehung der Geräusche zu verhindern oder den Lärm auf dem
Ausbreitungsweg zu mindern. Eine Auswahl möglicher Maßnahmen und eine Abschätzung der Wirksamkeit finden sich in Tabelle 4.
Zu beachten sind dabei die Handlungsebenen und -möglichkeiten der kommunalen Lärmaktionsplanung. Maßnahmen für Straßen in Baulast des Bundes müssen beim zuständigen Baulastträger vorgetragen werden. Regelungen über die
Emissionsanforderungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten werden beim Bund bzw. der EU getroffen. Die Typenprüfung von Kraftfahrzeugen nach den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft schreibt die zulässigen Geräuschpegel vor. In den vergangenen Jahrzehnten wurde so die zulässige Lautstärke einzelner Fahrzeuge in etwa halbiert.
Technisch sind weitere Minderungen ohne weiteres möglich, so dass hier noch Potential besteht. Dies ist insbesondere auch notwendig da die Minderungen durch zunehmende Verkehre relativiert werden und das Durchschnittsalter der Fahrzeuge steigt. Einzelne kostengünstige und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen der Verkehrslenkung und des Verkehrsmanagements, wie beispielsweise die Beschränkung von Verkehr und
Geschwindigkeiten zu lärmsensiblen Zeiten, bringen vergleichsweise geringe Minderungen.
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven So ist für eine effektive und spürbare Minderung, die Kombination von verschiedenen
Maßnahmen eine sinnvolle Möglichkeit.
Bauliche Maßnahmen sind in der Regel aufwändig und teuer, daher bietet es sich an, die Synergieeffekte bei notwendigen Sanierungen, Aus- und Umbauten zu nutzen und den Lärmschutz verstärkt einzubeziehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Wirksamkeit mancher Maßnahmen sich dabei nur bedingt mit Lärmkarten und den Berechnungen nach der VBUS[45] darstellen lässt. So findet sich eine Verstetigung des Verkehrsflusses dort nicht wieder, obwohl durch das Wegfallen von (lauten)
Beschleunigungsvorgängen 1-2 dB niedrigere Mittelungspegel auftreten. Auch die
wahrgenommene Minderung der Belästigung durch die Anwohner weicht teilweise von den gemessenen und berechneten reinen erzielten dB-Minderungen ab, beispielsweise bei Einsatz von lärmoptimierten Straßenbelägen oder der Gestaltung/Organisation von
Straßenräumen (Begrünung). Daher wird bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen nicht nur auf rechnerisch bestimmte Minderungen sondern auch spürbare Verbesserungen geachtet.
Tabelle 4 Wirksamkeit von Maßnahmen zur Lärmminderung nach der LAI[21]
Maßnahme Entlastungs
wirkung
Räumliche Wirkung/
Sekundareffekte Zeitrahmen Reduzierung der fahrzeugseitigen
Geräuschemissionen ++ Gesamtstädtische
Wirkung Entsprechend der techn. Entwicklung Reduzierung der Kfz-Verkehrs-
menge durch weitgehende
Modal-Split-Änderungen 0+
Gesamtstädtische Reduzierung
der Lkw-Anteile 0+
Gesamtstädtische Wirkung; positive Effekte Verkehrs-
reduzierung
langfristig
Verkehrslenkung und -
umverteilung +
Kleinräumige Reduzierung der
Lkw-Anteile +
Straßenraum;
Verdrängungseffekte kurz- bis mittelfristig
Erhöhung der Anteile lärmarmer
Fahrzeuge im Straßenraum ++ Straßenraum; ggf.
Verdrängungseffekte
kurzfristig; bei techn.
Weiterentwicklung nachlassende
Effekte Reduzierung der
Geschwindigkeit ++ Straßenraum;
Erhöhung
Verkehrssicherheit kurzfristig Verbesserung des
Verkehrsflusses + Straßenraum kurz- bis
mittelfristig Immissionsmindernde
Straßenraumorganisation 0+ Straßenraum; ggf.
Verbesserung Verkehrsabwicklung
kurz- bis mittelfristig Lärmmindernder
Fahrbahnbelag ++ Straßenraum kurz- bis
mittelfristig Instandsetzung der
Fahrbahnoberfläche ++ Straßenraum kurz- bis
mittelfristig Verlegen der Fahrstreifen in
Straßenmitte + Straßenraum kurz- bis
mittelfristig
Schallschutzwand ++ Straßenraum kurz- bis
mittelfristig ++ sehr positive Auswirkungen
+ positive Auswirkungen
0+ weitgehend wirkungsneutral, mit positiver Tendenz
Besonders an dicht bebauten und besiedelten innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen bestehen hohe Lärmbelastungen, die nicht ausreichend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen gemindert werden können. So ist hier die Errichtung von
Lärmschutzwällen oder -wänden aus städtebaulichen Gründen nicht möglich. Daher können Schallschutzfenster als passive Maßnahmen eingesetzt werden - ebenso wie an gering bewohnten Abschnitten - wenn die Kosten in keinem ausreichenden Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen. Langfristig sollten auch hier durch die Vermeidung unnötiger Verkehre und durch eine Veränderung des Modal Split die Lärmbelastungen weiter verringert werden.
5.2.3 Durchgeführte und laufende Maßnahmen zur Lärmminderung
Im Aktionsplan zur Lärmminderung der Seestadt Bremerhaven von 2008[1] sind bereits zwischen der Lärmkartierung und der Erstellung des Plans durchgeführte Maßnahmen ausgewiesen (siehe Tabelle 5). Die im Rahmen des 1. Aktionsplans beschlossenen
Maßnahmen sind nachstehend aufgeführt (siehe Tabelle 6). Diese Maßnahmen unterteilen sich in bauliche Maßnahmen für die Minderung des Straßenverkehrslärms durch die Verbesserung der Fahrbahnoberfläche und Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses.
Bis auf die Maßnahmen B5 und B7 ist das Maßnahmenpaket umgesetzt. Die Maßnahme B5 Elbestraße / Stresemannstraße ist teilweise umgesetzt, d.h. drei von 5 Bauabschnitten wurden bereits fertig gestellt. Aktuell (Juli 2013) wird der vierte Bauabschnitt begonnen, der Mitte 2014 abgeschlossen werden soll. Die endgültige Fertigstellung ist 2015 zu erwarten.
Die Maßnahme B7, die den Ausbau des Elbinger Platzes bezeichnet, wurde noch nicht umgesetzt werden. Die Maßnahme wurde aber in das Hauptverkehrsstraßen –
Bauprogramm ab 2014 mit dem Rang 1 aufgenommen. Das Bauprogramm wurde vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.10.2012 beschlossen.
Tabelle 5 Umgesetzte Maßnahmen und Veränderungen der Verkehrsbelastung seit Erstellung der Lärmkartierung (Zeitraum 7/2006 - 7/2008)
Lfd.
Nr. Straße (Abschnitt)
Abschnittslänge (ca.) Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung A1 Elbinger Platz (Borries- bis
Bismarckstraße) 0,8 km Umbau der Busspur einschl.
Deckschicht 2007
A2 Frederikshavner Straße
(B71n) 2,1 km Ortsumgehung Wulsdorf, Weiteres s.
Lindenallee 2006
A3
Georgstraße (Bismarckstraße bis
Nansenstraße) 1,0 km
Ausbau der Straße einschl.
Verbesserung der Straßenoberfläche (Ersatz von Straßenbahngleisen/
Pflaster)
2006/7
A4
Hafenstraße
(Melchior-Schwoon-Straße bis Bremerhavener Straße)
0,5 km
Ausbau der Straße einschl.
Verbesserung der Straßenoberfläche 2006/7
A5 Lindenallee
(westlich Vieländer Weg) 0,9 km
Sperrung für Kfz-Verkehr nach Fertigstellung der Ortsumgehung
„B71n“ (Frederikshavner Straße) 2006/7
A6 Weserstraße
(nördlich Lindenallee) 1,7 km
Veränderung der Verkehrsbelastung durch Bau der B71n/ Sperrung der B71
für Kfz-Verkehr (vgl. Lindenallee) 2006/7
A7 Weserstraße
(südlich Lindenallee) 1,4 km
Veränderung der Verkehrsbelastung durch Bau der B71n/ Sperrung der B71
für Kfz-Verkehr (vgl. Lindenallee) 2006/7
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Tabelle 6 Geplante und beschlossene Maßnahmen (Zeitraum 8/2008 - 2012)
Lfd.
Nr. Straße (Abschnitt)
Abschnittslänge (ca.) Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung B1 An der Mühle
(insgesamt) punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
Programm 2008-2011
B2
Cherbourger Straße (Hans-Böckler-Straße bis
Wurster Straße) punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
2008
B3 Columbusstraße (insgesamt)
punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
2008
B4 Debstedter Weg (Langener Landstraße bis Mecklenburger Weg) 0,4 km
Ausbau der Straße einschl. Ersatz des Pflasters (Verbesserung der
Straßenoberfläche) 2008
B51 Elbe-/ Stresemannstraße (Elbinger Platz bis Wiesenstraße) 1,4 km
Ausbau der Straße einschl.
Verbesserung der Straßenoberfläche
Bauprogramm ab 2008*
(Rang 3)
B6 Elbestraße
(insgesamt) punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
Programm 2008-2011
B72 Elbinger Platz (Borriesstraße bis Bismarckstraße) 0,8 km
Straßenausbau einschl. Verbesserung der Fahrbahn-Deckschicht (MIV)
Bauprogramm ab 2008*
(Rang 2) B8 Georgstraße/ Weserstraße
(Ostrampe bis Hoebelstraße) 0,2 km
Ausbau des Straßenabschnitts einschl.
Verbesserung der Straßenoberfläche
Bauprogramm ab 2008*
(Rang 2)
B9 Georgstraße
(insgesamt) punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
Programm 2008-2011
B10 Grimsbystraße, B212 (insgesamt)
punktuell
Fahrstreifensignalisierung, insbesondere Verbesserung/ Dämmung
der Brückenübergänge 2008/9 B11 Hafenstraße
(Bremerhavener Straße bis Leher Tor) 0,3 km
Ausbau der Straße einschl.
Verbesserung der Straßenoberfläche
Bauprogramm ab 2008*
(Rang 1)
B12 Hafenstraße (insgesamt)
punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
Programm 2008-2011
B13 Langener Landstraße (insgesamt)
punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
Programm 2008-2011
B14 Lloydstraße (insgesamt) punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
2008
Schiffdorfer Chaussee Ausbau der Straße einschl. Bauprogramm
Lfd.
Nr. Straße (Abschnitt)
Abschnittslänge (ca.) Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung B16 Schiffdorfer Chaussee
(Kammerweg bis Walter- Delius-Straße) 0,3 km
Ausbau der Straße einschl.
Verbesserung der Straßenoberfläche
Bauprogramm ab 2008*
(Rang 3)
B17 Schiffdorfer Chaussee (insgesamt)
punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
Programm 2008-2011
B18 Stresemannstraße (insgesamt)
punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
Programm 2008-2011
B19 Weserstraße/ Lindenallee/
Vieländer Weg
Anbindung des Gewerbegebietes
„Weißenstein“ an die BAB AS Geestemünde über Karlsweg und die
Verlängerung „Am Grollhamm“
2008/9
B20 Weserstraße (insgesamt)
punktuell
Verbesserung der Koordinierung („Grüne Welle“) einschl.
verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen
Programm 2008-2011
B21 Wurster Straße (Cherbourger Straße bis
Flötenkiel) 1,0 km
Ausbau der Straße einschl.
Verbesserung der Straßenoberfläche (Ersatz Gleiszone und Pflaster)
Bauprogramm ab 2008*
(Rang 1)
* Hauptverkehrsstraßen - Bauprogramm ab 2008 (Beschluss des Bau- und Umweltausschusses in der Sitzung am 18.10.2007)
1 laufende Maßnahme
2 bisher nicht umgesetzte Maßnahme, die Umsetzung ist aber weiterhin geplant, s. Tabelle 7
5.2.4 Geplante Maßnahmen
Neben den im Aktionsplan zur Lärmminderung der Stadt Bremerhaven 2008 genannten langfristigen Maßnahmen und den dort aufgeführten und bereits durchgeführten Maßnahmen (siehe Abschnitt 5.2.3) hat die Aktionsplanung die folgenden ergänzenden Maßnahmen zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen ergeben. Die Darstellung der
umfangreichen geplanten Maßnahmen erfolgt für eine bessere Übersichtlichkeit nach den Hauptwirkprinzipien gegliedert.
(Die Vorschläge stehen noch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Politik, der Bereitstellung von Mitteln und einer genaueren Prüfung der Umsetzbarkeit. Genauso können noch weitere Maßnahmen
[beispielsweise durch die Politik oder die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung] ergänzend hinzugefügt werden.)
Fahrbahnbelag
Die Beschaffenheit der Fahrbahndecke ist ein bedeutendes Kriterium für die Lärmemission aus dem Straßenverkehr. Die Kommune hat bei Straßen die in ihrer Baulast liegen zudem direkte Handlungsmöglichkeiten zur Beeinflussung dieses Kriteriums.
Bei geringen Geschwindigkeiten dominiert das Antriebsgeräusch, mit zunehmender Geschwindigkeit überwiegen die Rollgeräusche (Reifen-Fahrbahn-Geräusch). Ab welcher Geschwindigkeit das Rollgeräusch dominiert hängt von vielen Faktoren ab. Neben Art und Zustand von Fahrbahn und Reifen sind die Art des Fahrzeuges und des Antriebes sowie auch die Fahrweise wichtige Faktoren.
Damit wird deutlich, dass neben der Kommune auch der Bund und die EU durch die Festlegung geräuscharmer Standards für Reifen und Fahrzeuge Verantwortung tragen.
Durch geeignete Auswahl von Fahrzeug und Reifen sowie die Fahrweise können aber auch die Fahrer und Besitzer der Kraftfahrzeuge ihren Beitrag zu einer leiseren Stadt leisten.
Gemittelt überwiegt das Rollgeräusch bei Pkw etwas unter 40 km/h, bei Lkw über 50 km/h[29]. Mit der Erneuerung der Fahrzeugflotte können diese Werte zukünftig weiter sinken.
Lärmoptimierte Fahrbahnbeläge kommen daher grundsätzlich nicht dort in Betracht, wo Geschwindigkeitsbeschränkungen unter 50 km/h bestehen, bzw. wo die faktisch gefahrene Geschwindigkeit weniger als 40 km/h beträgt. Dieser Zusammenhang zeigt, dass
Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Elektrofahrzeuge in Wohngebieten und bei „Stop-and-go-Verkehr" langfristig einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz leisten können. Im fließenden Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen ist das Rollgeräusch aber auch für diese Fahrzeuge bestimmend.
Eine Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen gibt die nachstehende Tabelle.
Tabelle 7 Bauliche Maßnahmen
Nr. Ort / Abschnit Maßnahme Zeit-
rahmen
Kosten [TEUR]
Bemer- kungen F1 Elbinger Platz
(Borriestraße bis Bismarckstraße)
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn- Deckschicht; Verbesserung der Verkehrssituation für
Fußgänger und Radfahrer
ab 2014 3.000 3
Über- nahme aus LAP 1;
Rang 11
F2 Rickmersstraße (Hafenstraße bis Pestalozzistraße)
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn- Deckschicht (teilweise Ersatz von Kleinpflaster);
Verbesserung der Verkehrs- situation für Fußgänger und Radfahrer, entsprechende Querschnittsgestaltung
ab 2014 3.000 3 Rang 11
F3 Wurster Straße (Grauwallkanal bis Imsum)
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn-
Deckschicht ab 2014 2.900 3 Rang 11
F4 Borriestraße (Ludwigstraße bis Elbinger Platz)
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn- Deckschicht (Ersatz von Straßenbahngleisen);
Verbesserung der Verkehrs- situation für Fußgänger und Radfahrer, entsprechende Querschnittsgestaltung
ab 2014 1.100 3 Rang 11
F5
Schillerstraße (Georg-Seebeck- Straße bis Altonaer Straße)
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn- Deckschicht; Verbesserung der Verkehrssituation für ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer
ab 2014 1.100 3 Rang 21
F6 Hans-Böckler-Straße (Bereich
Heidjermarkt)
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn- Deckschicht; Verbesserung der Verkehrssituation für ÖPNV und Radfahrer
ab 2014 550 3 Rang 31
F72 Stresemannstraße (B212 bis Jan-Grön- Straße)
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn- Deckschicht, Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer
ab 2014 ca.
3.000 3 Rang 21
F82
Melchior-Schwoon- Straße
(Stresemannstr. bis Ernst-Reuter-Platz)
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn- Deckschicht
ab 2014 2.600 3 Rang 21
F9 Bahnhofsstraße Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn-
Deckschicht 2013/14 650 In Um-
setzung F10
Cherbourger Straße (Wurster Straße bis
Lotjenweg) Fahrbahnsanierung 2013/14 290 In Um-
setzung F11 Blumenstraße
Straßenausbau einschl.
Verbesserung der Fahrbahn- 2013 900 umgesetzt