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Weitere Maßnahmen

Im Dokument Entwurf des Lärmaktionsplanes (Seite 38-42)

An dieser Stelle sind Maßnahmen aufgeführt, die mittel- bis langfristig eine lärmmindernde Wirkung entfalten. Die zumeist organisatorischen Maßnahmen zielen vor allem darauf ab, das Mobilitätsverhalten zu ändern sowie Verkehre soweit möglich zu vermeiden bzw. zu bündeln (siehe Tabelle 17).

Tabelle 17 Weitere Maßnahmen zur Lärmminderung durch den Magistrat Bremerhaven Nr. Ort / Abschnitt Maßnahme

W1 Stadtgebiet Bremerhaven Radverkehrskonzept W2 Stadtgebiet Bremerhaven Verkehrsentwicklungsplan

W3 Stadtgebiet Bremerhaven Förderung von ÖPNV / Nahmobilität W4 Stadtgebiet Bremerhaven Förderung der E-Mobilität

W5 Stadtgebiet Bremerhaven Förderung nachhaltiger Mobilität

W6 Stadtgebiet Bremerhaven verstärkte Berücksichtigung von Lärmaspekten in der Stadtplanung W7 Geestemünde (Holzhafen

- Kaistraße) „Geestemünde geht zum Wasser“

W8 Cherbourger Straße Bau des Hafentunnels, Entlastung der Straße von den Hafenverkehren

W9 Stadtgebiet Bremerhaven Schallschutzfensterprogramm

Das Mobilitätsverhalten wurde 2008 im Rahmen der deutschlandweiten Studie (Mobilität in Deutschland - MiD) ermittelt. Die Ergebnisse für Bremerhaven sind in Abbildung 6

dargestellt. Der größte Anteil der Wege wird mit dem Pkw zurückgelegt. Verglichen mit anderen Städten ist der Anteil der Wege, die zu Fuß zurückgelegt werden relativ hoch, während ÖPV und Fahrrad geringere Anteile aufweisen.

Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Verkehrsm ittelw ahl Brem erhaven MiD 2008

(Hauptverkehrsm ittel - tägliche Wege)

30%

8%

16%

36%

10%

zu Fuß ÖPV

MIV Mitfahrer MIV Fahrer Fahrrad

Abbildung 6 Ergebnisse der Studie Mobilität in Deutschland 2008 zur Verkehrsmittelwahl Radverkehrskonzept (RVK)

Der Magistrat hat ein Radverkehrsgutachten beauftragt, welches durch einen externen Gutachter bearbeitet wird. Zielsetzungen des Radverkehrskonzepts sind die deutliche Erhöhung des Radverkehrsanteils (20 %) und die Schaffung eines fahrradfreundlichen Klimas. Dazu wurden entsprechende Leitlinien, wie Stärkung der Infrastruktur, Verbesserung der Nah- und Alltagsmobilität oder die Stärkung des (Fahrrad-)Tourismus festgeschrieben.

Durch eine Verlagerung von Fahrten des MIV auf den Radverkehr wird Verkehrslärm vermieden.

Verkehrsentwicklungsplan (VEP)

Der Magistrat ist aufgefordert einen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aufzustellen. Der Verkehrslärm leistet den größten Beitrag zur Belastung mit Umgebungslärm in Bremerhaven, daher wird das Kriterium Verkehrslärmbelastung konsequent im VEP mit berücksichtigt werden. Der VEP entwickelt ein Leitbild für den Verkehr in Bremerhaven, das zu Konzepten und Maßnahmen führen soll, die langfristig auch einer weitergehenden Entlastung des Stadtgebietes von Verkehrslärm dienen können. Als Themen werden dazu u. a. die folgenden Bereiche bearbeitet, untersucht und berücksichtigt:

• Verkehrssteuerung und Verkehrsmanagement

• Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs

• Parken

• Nachhaltige Mobilität

• ÖPNV

• Radverkehr

• Fußverkehr

• Schienenverkehr

• Verknüpfung der Verkehrsmittel

Damit stellt der Verkehrsentwicklungsplan einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Lärmaktionsplanung dar.

Förderung von ÖPNV und Nahmobilität

Die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger) wird bereits seit vielen Jahren vorangetrieben.

Der Nahverkehrsplan ist dabei das wesentliche Instrument zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Er bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV und die Grundlage für die Verknüpfung der Angebote in der gesamten Verbandsregion.

Zahlreiche bestehenden Initiativen und Programme, die durch die durch den VEP und ein Radverkehrskonzept (siehe oben) gebündelt und erweitert werden, sind nachfolgend aufgelistet:

• Jobticket

• Ausbau der Busbeschleunigung

• Schaffung von (Fahrrad-) Stellplätzen an Haltestellen zur besseren Verknüpfung und der Vergrößerung des Einzugsgebietes der Haltestellen

• Herstellung von Barrierefreiheit im Fußwegenetz und beim ÖPNV, um für alle Bevölkerungsgruppen eine Alternative zum Kfz zu bieten

• Schaffung attraktiver Fußwege und -verbindungen

• Beteiligung an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit"

• Beteiligung an der Aktion „Stadtradeln“

• Aktion „Umsteigen“ – freiwillige Abgabe des Führerscheins gegen ein halbes Jahr kostenlose freie Fahrt

• Kampagne „Pedelecs testfahren – mit Rückenwind in Bremerhaven“

Darüber hinaus sind weitere Aktionen geplant, um den Umstieg vom Kfz zu fördern.

Beispielsweise sollen Autofahrer, die auf die Nutzung des Fahrzeugs verzichten, eine Monatskarte geschenkt bekommen. Bei den jährlich stattfindenden Bremerhavener Energietagen bildet das Thema Mobilität einen Schwerpunkt.

Förderung der E-Mobilität

Durch die Elektromobilität lassen sich Synergieeffekte bei Klimaschutz, Verbesserung der Luftgüte und Lärmminderung erzielen. Die Wirkung von Elektromobilen für den Lärmschutz entfaltet sich vor allem in Wohngebieten mit geringen Geschwindigkeiten und bei

Anfahrvorgängen, also immer dort wo bisher das Motorengeräusch dominiert. Besonders großes Potenzial besteht bei Lkw und Motorrädern/Mopeds. Ein weiterer Aspekt ist eine Änderung des individuellen Mobilitätsverhaltens durch die verstärkte Nutzung von Pedelecs / E-Bikes. Auf die Gesamtlärmbelastung kann Elektromobilität mittel- bis langfristig Wirkungen erzielen.

Bremerhaven ist Bestandteil der Modellregion Elektromobilität Nordwest Bremen/Oldenburg.

Die Region wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplanes Elektromobilität ausgewählt. Als Projekte sind u. a. der Aufbau einer Infrastruktur von

Ladestationen und das Testen von E-Fahrzeugen in Firmenfahrzeugflotten zu nennen.

So sind mittlerweile vier öffentliche Ladestationen im Betrieb. Im Schaufenster

Fischereihafen wurde neben der Elektrotankstelle für Kfz eine Ladestation für E-Bikes errichtet. An der dortigen Fahrradstation und im Tourist-Center in den Havenwelten lassen sich auch Pedelecs ausleihen.

Angestoßen durch die Modellregion haben bereits mehrere Klimastadtakteure

Elektrofahrzeuge in ihre Fahrzeugflotte integriert. Weiterhin fördert das Land Bremen die Entwicklung der Elektromobilität dadurch, dass die Errichtung und der Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Raum durch einen Erlass erleichtert wurden.

Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Förderung nachhaltiger Mobilität

Zusammen mit den vorgenannten, sich teils überschneidenden und ergänzenden Projekten zu Elektromobilität, ÖPNV und Nahverkehr gibt es zahlreiche Initiativen und Möglichkeiten zur nachhaltigen Ergänzung und effizienterer Gestaltung der Mobilität.

So bietet beispielsweise CarSharing die Möglichkeit durch gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, auf Fahrzeuge zu verzichten und so neue Freiräume in der Stadt zu schaffen.

Vom bisher einzigen Anbieter in Bremerhaven (3 Standorte, 5 Fahrzeuge) besteht ein Interesse an einem weiteren Ausbau. Ziel des Verkehrsentwicklungsplanes wird es auch sein die Möglichkeiten der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Mitfahrzentralen oder die Förderung der Bildung von Fahrgemeinschaften zu erweitern.

Bauleitplanung

Vorausschauende Konfliktvermeidung ist bereits jetzt ein grundlegendes Prinzip in der Bauleitplanung. Der Lärmaktionsplan in Zusammenhang mit der Lärmkartierung soll in der Stadt- und Bauleitplanung als Grundlage dienen, um Lärm stärker in der Abwägung zu berücksichtigen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass zukünftig Lärmspitzen und neue Lärmbetroffenheiten vermieden werden.

Anhand der Lärmkarten kann bei der Entwicklung neuer Standorte für Wohngebiete die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN 18005[13] bereits frühzeitig und ohne ein aufwändiges und kostenintensives Lärmgutachten berücksichtigt werden. Liegen die geplanten Standorte in Bereichen über den Orientierungswerten, kann der Umfang der notwendigen aktiven oder passiven Maßnahmen zum Schutz vor Lärmbelastungen, der für eine Bebauung notwendig ist und im Bebauungsplan festgesetzt werden muss, abgeschätzt werden. Genannt seien dabei neben Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern

beispielsweise abschirmende Bauten oder angepasste Wohnungsgrundrisse. Im Zweifel und in Übergangsbereichen wird weiterhin ein Lärmgutachten notwendig sein, um den

Anforderungen der Berechnung für die nationalen Grenzwerte in der Bauleitplanung (siehe 2.4.1) zu entsprechen.

Ein weiteres Ziel der Bauleitplanung ist eine „Stadt der kurzen Wege“. Damit soll u. a. die Entstehung von unnötigem Kfz-Verkehr vermieden werden. Dies beinhaltet eine

wohnungsnahe Versorgung durch den Einzelhandel in den Stadtteilen, aber auch die Schaffung attraktiver Wohnungsangebote in der Innenstadt.

In den Bebauungsplänen werden, beispielsweise durch die Ausweisung von Grünflächen, Grundlagen für eine hohe Aufenthaltsqualität im Straßenraum und der Wohnbebauung gelegt. Das subjektive Lärmempfinden verbesserte sich durch einen dadurch erreichten gesteigerten „Wohlfühlfaktor“.

Verkehrsplanung

Die Hierarchisierung des Straßennetzes und die Bündelung des Verkehrs im

Hauptverkehrsstraßennetz, verbunden mit Tempo-30-Zonen (siehe Abbildung 3) führt für viele Bereiche der Stadt bereits zu einer Wohnqualität mit geringen

Straßenverkehrslärmbelastungen. Weitere Anpassungen in Verkehrssteuerung und -management erfolgen im Rahmen des VEP.

Durch die lärmmindernde Straßenraumgestaltung kann und wird ein weiterer Beitrag

geleistet. Dabei kann durch eine intelligente und an die Verkehrsstärke und vorgeschriebene Geschwindigkeit angepasste Gestaltung der flüssige Ablauf des Verkehrs und eine erhöhte Befolgungsquote der Geschwindigkeitsvorschriften erreicht werden. Dabei sollten, an die Gegebenheiten angepasst, allen Mobilitätsformen ausreichend Möglichkeiten gewährt werden. So verbessern Mittelinseln als Querungshilfe die Situation für den Fußverkehr und können gleichzeitig als punktuelle Verengung Auswirkungen auf das Geschwindigkeitsniveau und den Verkehrsfluss erreichen. Durch die Reduzierung von Fahrstreifenbreite oder

Fahrstreifenanzahl, wo dies möglich ist, oder der Markierung von Radfahr- oder

Schutzstreifen erhöht sich der Abstand des Kfz-Verkehrs zur Wohnbebauung und verringert sich somit die Lärmbelästigung.

„Geestemünde geht zum Wasser“

Dieses Projekt zielt darauf ab, die Nähe zum Wasser für die Stadtteilbewohner wieder erlebbar zu machen. Durch eine Steigerung der Wohn- und Lebensqualität soll

Geestemünde nachhaltig in seiner Entwicklung stabilisiert werden. Neben der Aufwertung der Freiflächen am Wasser gehört hierzu auch insbesondere die Verbesserung der Mobilität durch Neuordnung und Aufwertung der Fuß- und Radwegeverbindungen im Stadtteil.

Damit steht das Projekt beispielhaft für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und eine Förderung aller Mobilitätsformen in einem bisher stark vom Kfz-Verkehr geprägten Bereich.

Passiver Lärmschutz durch kommunale Förderung (Schallschutzfensterprogramm)

Aktive Maßnahmen, die die Entstehung von Geräuschen verhindern, stehen im Vordergrund der Lärmaktionsplanung. Durch sie sinkt die Lärmbelastung insgesamt und es verbessert sich die Aufenthaltsqualität. Eine Minderung ist nicht überall kurz- bis mittelfristig möglich bzw. die erreichten Minderungen sind nicht ausreichend, um die Ziele des

Gesundheitsschutzes zu erreichen. Bei kleinräumigen oder punktuellen Belastungsbereichen bzw. nur einer geringen Anzahl Betroffener sind aktive Maßnahmen teilweise im Verhältnis zur erreichten Entlastungswirkung zu kostenaufwändig.

Daher bietet sich die Umsetzung von passivem Schallschutz durch Schallschutzfenster insbesondere zum Schutz der Nachtruhe dort an, wo die Maßnahmen keine ausreichende Lärmminderung erwarten lassen, keine anderen Maßnahmen umsetzbar oder

unverhältnismäßig kostenintensiv sind.

Zurzeit bestehen nach der 16. BImSchV[48] Ansprüche auf (passive) Lärmschutzmaßnahmen für Straße und Schiene beim Neubau oder der wesentlichen Änderung. Freiwillige

Lärmsanierung inklusive passiven Lärmschutz kommen für Bahnstrecken[16] (siehe 5.3.3) und Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes[50] in Frage.

Bei Überschreitungen durch Mehrfachbelastungen von verschiedenen Quellen und an Straßen in der Baulast der Kommune bestehen bisher in Bremerhaven keine freiwilligen Förderprogramme für passiven Lärmschutz.

Das Land Bremen arbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg an einer Initiative, um bei Mehrfachbelastungen alle Verursacher nach ihrem Anteil an Kosten für Lärmschutzmaßnahmen zu beteiligen. Auch bei Erfolg dieser Initiative kommen für die Kommune finanzielle Belastungen als Verantwortliche für das kommunale Straßennetz zu.

Um Anwohner am kommunalen Straßennetz, die trotz der übrigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung noch hohen Pegeln ausgesetzt sind, im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu helfen, wird die Auflage eines Schallschutzfensterprogrammes mit der Bereitstellung von Finanzmitteln empfohlen. Derartige Programme wurden bereits in zahlreichen Kommunen (z.B. Stadt Bremen) umgesetzt. Je nach finanzieller Ausstattung erscheint zunächst eine Konzentration auf die verbleibenden Lärmspitzen (>70 dB(A) ganztags/>60 dB(A) nachts) sinnvoll. Denkbar ist auch eine Verknüpfung mit dem kommunalen Lärmschutzprogramm Bahn, für Bereiche in denen die Errichtung einer Lärmschutzwand finanziell nicht sinnvoll erscheint.

Der Einbau von Schallschutzfenstern zur Reduzierung von Schallinnenpegeln ist als eine ergänzende Maßnahme zu betrachten und kann nicht weitergehende Maßnahmen zur Verminderung des Außenlärmpegels ersetzen.

Im Dokument Entwurf des Lärmaktionsplanes (Seite 38-42)