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Wirksamkeitsbetrachtung zur Lärmaktionsplanung

Im Dokument Entwurf des Lärmaktionsplanes (Seite 43-50)

Zur Ermittlung der Entlastungswirkung erfolgte eine schalltechnische Berechnung unter Berücksichtung der geplanten Maßnahmen (siehe Tabelle 18). Auf dieser Grundlage wurden dann die Belasteten nach der VBEB[43] analog zum Vorgehen bei der Lärmkartierung

bestimmt. Damit wird den Mindestanforderungen für Aktionspläne der

Umgebungslärmrichtlinie[40] Rechnung getragen. Diese verlangen einen Schätzwert für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen.

Für die Betrachtung der Wirksamkeitsberechnungen ist zu beachten, dass nicht alle Maßnahmen rechnerisch berücksichtigt werden können. Die Wirksamkeitsberechnung beinhaltet nur die Verbesserung der Fahrbahnbeläge und die Verringerung der

Geschwindigkeiten (siehe Abbildung 7 und Tabelle 18). Da die konkreten

Ausführungsplanungen für die Straßenausbauten zum Teil noch nicht begonnen wurden oder aber noch nicht abgeschlossen sind, können die Effekte der lärmmindernden

Straßenraumgestaltung, die eine Erhöhung des Abstandes zur Lärmquelle beinhalten (z.B.

durch Markierung von Radfahrstreifen oder dem Wegfall von Fahrspuren) nicht in die Berechnung einfließen. Generell gehen die durch die Straßenraumgestaltung erzielten Verbesserungen der Homogenität des Verkehrsflusses und des subjektiven Lärmempfindens (Aufenthaltsqualität) gemäß der Berechnungsvorschrift VBUS[45] nicht in die Berechnung ein.

Abbildung 7 Übersicht über die bei der Wirksamkeitsbetrachtung berücksichtigten Maßnahmen Als neue Fahrbahnbeläge wurden Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte angenommen.

Sollte eine genauere Prüfung ergeben, dass lärmoptimierte Fahrbahnbeläge eingesetzt werden können, ist eine weitergehende Lärmminderung möglich.

Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Tabelle 18 Bei der Wirksamkeitsberechnung berücksichtigte Maßnahmen

Nummer Straße und Länge (ca.) Art der Maßnahme G1 Am Lunedeich, 725 m

G3 Pestalozzistraße, 740 m G4 Deichstraße, 1155 m G5 Rheinstraße, 440 m G6 An der Mühle, 660 m G7 Georg-Seebeck-Straße, 460 m Ö4 Lindenallee, 300 m

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h

F1 Elbinger Platz, 200 m F2 Rickmersstraße, 815 m F3 Wurster Straße, 1380 m F4 Borriestraße, 335 m F5 Schillerstraße, 430 m F6 Hans-Böckler-Straße, 425 m F7 Stresemannstraße, 185 m F8 Melchior-Schwoon-Straße, 530 m F9 Bahnhofstraße, 310 m F10 Cherbourger Straße, 990 m F11 Blumenstraße, 410 m F12 Elbestraße, 820 m F14 Barkhausenstraße, 1160 m

Verbesserung der

Fahrbahnoberfläche

Unter der Voraussetzung, dass alle Maßnahmen nach Tabelle 18 umgesetzt werden, ergeben sich die in Tabelle 19 aufgeführten geschätzten Belastetenzahlen durch Lärm am Gesamtstraßennetz in Bremerhaven

Tabelle 19 Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz belasteten Menschen nach Umsetzung der Maßnahmen.

Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in der Stadt Bremerhaven belasteten Menschen nach Umsetzung der Maßnahmen

LDEN

[dB(A)] Belastete Menschen LNight

[dB(A)] Belastete Menschen über 55 bis 60 11.000 (-1.800) über 50 bis 55 8.600 (-500)

Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in der Stadt Bremerhaven belasteten Wohnungen nach Umsetzung der Maßnahmen

LDEN

[dB(A)] Wohnungen Schulen* Krankenhäuser*

> 55 dB(A) LDEN 15.800 (-1.900) 45 (-6) 3 (-1)

> 65 dB(A) LDEN 5.000 (-700) 0 (±0) 0 (±0)

> 75 dB(A) LDEN 100 (±0) 0 (±0) 0 (±0)

* Anzahl der belasteten Einzelgebäude

Der Wert in Klammer gibt die Differenz zur Anzahl der belasteten Menschen vor der Umsetzung der Maßnahmen an.

Vergleicht man die Zahlen mit der Lärmkartierung (siehe Tabelle 3) verringert sich die Anzahl der Betroffenen um etwa 10 %. In den höchsten Lärmbereichen fällt der Anteil der Minderung

berücksichtigt werden könne (siehe oben) und Minderungen innerhalb der 5 dB – Bereiche (beispielsweise von 64 auf 61 dB) sich nicht in der Tabelle wiederfinden.

Um auch diese Minderungen aufzuzeigen und eine Zuordnung der Lärmminderungen zu den einzelnen Maßnahmen zu ermöglichen, erfolgte durch das Stadtplanungsamt eine weitere Aufbereitung der Belastetenzahlen mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems.

Dabei wurden im Wirkungsbereich der Maßnahmen die Belastungen mit und ohne

Maßnahmen verglichen. So werden auch die Entlastungen deutlich, die für jene Menschen wirksam sind, welche unter den Auslösewerten der Lärmaktionsplanung belastet sind. Diese Entlastungen stehen zwar nicht im Fokus der Lärmaktionsplanung, stellen aber trotzdem eine Verbesserung der Wohnsituation der Anwohner dar.

Dargestellt in Abbildung 8 und Abbildung 9 sind die Minderungen, die größer als 2 dB sind.

Viele Vorschriften beziehen sich bei Änderungen auf mindestens 3 dB, wobei die Differenzen grundsätzlich aufzurunden sind. So sollen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gemäß Lärmschutz-Richtlininen-StV[27] mindestens eine Änderung um 3 dB bewirken oder werden Eingriffe ab 3 dB Änderung als wesentlich betrachtet (16.BImschV[48]). Zugrunde liegt dem Bezug auf 3 dB, dass diese Pegeldifferenz für das menschliche Ohr gut wahrnehmbar ist.

Allerdings zeigen neuere Untersuchungen, dass durchaus auch geringere Unterschiede wahrnehmbar sind[20].

Bei der Betrachtung der einzelnen Maßnahmen ist zu beachten, dass in Bereichen, wo mehrere Maßnahmen wirken eine genaue Aufteilung der Anteile der erzielten Minderungen auf die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der hier erfolgten Abschätzung nicht möglich ist.

Daher sind die Entlastungen teilweise bei mehreren Maßnahmen aufgeführt. Andererseits sind nicht alle Entlastungen bei unter den Auslösewerten Betroffenen erfasst, da die Entlastung in den hohen Pegelbereichen im Vordergrund stand und so nur der nähere Umkreis der Straßen berücksichtigt wurde.

Die Größenordnungen für die Personen, die von Lärm um mehr als 2 dB entlastet werden, sind in der Nacht und über den gesamten Tag in etwa gleich. In den folgenden Abbildungen sind daher analog zum bisherigen Vorgehen die Werte für die Nacht dargestellt.

Abbildung 8 Auswirkungen der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion auf die Lärmbelastung zwischen 22 und 6 Uhr für die Anwohner

Unter Berücksichtigung der Straßenlänge werden durch die Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die meisten Betroffenen über den Auslösewerten mit den

Maßnahmen G6 (An der Mühle) und G7 (Georg-Seebeck-Straße), aber auch G4 (Deichstraße) entlastet. Da dort die Vorbelastungen groß sind, zeigt sich die Entlastung besonders in den hohen Belastungsklassen. So vermindert sich die Anzahl von Betroffenen zwischen 70 und 75 dB(A) am gesamten Tag um über 70% (G4) bzw. 60% (G6). Nachts

Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven verringert sich beispielsweise bei der Maßnahme G7 die Betroffenenanzahl für den Bereich von 60 – 65 dB(A) um etwa 68%.

Bezogen auf die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung ist die Maßnahme G5 (Rheinstraße) besonders effektiv – etwa 75% der zuvor Belasteten sind nicht mehr über den Auslösewerten belastet.

Die Entlastung, insbesondere über den Auslösewerten, ist für die Pestalozzistraße (G3) etwas geringer. Wie in Tabelle 8 beschrieben, muss die Maßnahme aber in Zusammenhang mit der Maßnahme G2 betrachtet werden.

Die Maßnahme Am Lunedeich (G1) führt aufgrund der geringen Anwohnerdichte kaum zu Entlastungen, der Anlass zur Geschwindigkeitsreduzierung war aber die Verbesserung der Sicherheit.

Abbildung 9 Auswirkungen der Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrbahnoberfläche auf die Lärmbelastung zwischen 22 und 6 Uhr für die Anwohner

Durch die Verbesserung der Fahrbahnoberfläche erfolgt die stärkste Entlastung von über den Auslösewerten Betroffenen (unter Berücksichtigung der Straßenlänge) in der

Borriestraße (F4) und am Elbinger Platz (F1). Auch in der Rickmersstraße (F2) und der Schillerstraße (F5) ist neben der hohen absoluten Zahl von Entlasteten auch bezogen auf die Straßenlänge die Zahl der Entlasteten hoch.

Die Maßnahmen F1, F4 und F5 schaffen zu einem hohen Anteil auch Entlastungen von mehr als 5 dB, so dass beinahe alle Lärmspitzen über 70 dB(A) für den gesamten Tag (DEN) und 60 dB(A) nachts beseitigt werden. In der besonders vorbelastete Rickmersstraße sind nach Umsetzung der Baumaßnahmen keine Belastungen mehr über 75 dB(A) (DEN) bzw.

65 dB(A) nachts vorhanden.

Wie auch schon bei der Benennung der Maßnahmen beschrieben (siehe Tabelle 7) zeigt Abbildung 9 dass die Maßnahmen F7 und F8 aufgrund der geringen Anzahl von Anwohnern nur geringe Auswirkungen auf die Belastetenzahlen haben und die Gesamtlärmsituation und Vorsorge aus Lärmsicht im Vordergrund steht.

Für ganz Bremerhaven werden bei der Umsetzung aller in der Wirksamkeitsberechnung berücksichtigten Maßnahmen (Tabelle 18) mehr als 16% der Bevölkerung um mehr als 2 dB entlastet.

Für die Cherbourger Straße wurde im Rahmen der Wirksamkeitsberechnung die notwendige Fahrbahnsanierung (F10) berücksichtigt.

Die Entlastungswirkung für die Anwohner der Cherbourger Straße durch die Realisierung des Hafentunnels wurde im Rahmen der Wirksamkeitsbetrachtung zur Lärmaktionsplanung nicht untersucht, da diesbezüglich bereits schalltechnische Untersuchungen[34] bei der Planung des Tunnels durchgeführt wurden. Die schalltechnische Untersuchung zum Hafentunnel berücksichtigt als Berechnungsgrundlage bereits jeweils einen guten

Straßenzustand. Das bedeutet die sehr umfangreichen Entlastungen durch den Hafentunnel sind zusätzliche Entlastungen zur Fahrbahnsanierung.

Durch die Fahrbahnsanierung werden schätzungsweise über 550 Anwohner um mehr als 2 dB entlastet, rund 230 davon waren vorher über den Auslösewerten der

Lärmaktionsplanung belastet.

Die Abschätzung der Entlastungswirkung des Hafentunnels für Lärm erfolgte in der Schalltechnischen Untersuchung[34] auf Grundlage einer Verkehrsuntersuchung[2]. Dabei wurden die Lärmbelastungen aus einer Verkehrsprognose für das Jahr 2025, bei

unveränderter Verkehrsführung (Nullfall) und der verkehrlichen Entlastung durch den Hafentunnel (Variante 3.2+E) miteinander verglichen. Danach kommt es im Bereich der Cherbourger Straße zu erheblichen Lärmminderungen. In unbebauten Teilbereichen der Tunnelportale treten kleinräumig (max. bis zu 10 m Entfernung) geringe Erhöhungen der Schallimmission auf.

Die Belastetenzahlen wurden in dieser Schalltechnischen Untersuchung ebenso wie in der Lärmkartierung und – aktionsplanung nach der VBEB[43] berechnet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 20 und Tabelle 21 zu finden. Über die Höhe der Entlastung gibt Abbildung 10 Auskunft.

Bezogen auf die Lärmaktionsplanung bedeutet dies, dass durch eine Umsetzung der

Hafenanbindung in der Variante 3.2+E ausgehend von den Verkehrsprognosen für das Jahr 2025 481 Menschen weniger über dem Auslösewert von 55 dB(A) für die Nacht belastet sind. Unterhalb von 55 dB(A) wird zudem noch eine Vielzahl von Menschen entlastet.

Aufgrund des unterschiedlichen Beurteilungszeitraumes lässt sich der Wert auf den gesamten Tag nicht übertragen.

Tabelle 20 Ergebnisse der Betroffenenuntersuchung Hafenanbindung tags[34]

Betroffene Tags (6-22 Uhr) Pegel [dB(A)]

Nullprognose 2025 Var. 3.2+E Differenz

> 75 19 15 4

> 70 278 204 74

> 65 1.048 905 143

> 60 2.384 2.078 306

> 55 5.436 4.286 1.150

> 50 13.532 11.451 2.081

Lärmaktionsplan - Entwurf - Seestadt Bremerhaven Tabelle 21 Ergebnisse der Betroffenenuntersuchung Hafenanbindung nachts[34]

Betroffene Nachts (22-6 Uhr) Pegel [dB(A)]

Nullprognose 2025 Var. 3.2+E Differenz

> 70 7 5 2

> 65 158 99 59

> 60 664 533 131

> 55 1.796 1.507 289

> 50 4.147 3.172 975

> 45 10.174 7.705 2.469

> 40 18.768 17.970 798

Abbildung 10 Hafenanbindung Var. 3.2+E Betroffenenzahlen im Vergleich zur Nullprognose 2025[34]

Im Dokument Entwurf des Lärmaktionsplanes (Seite 43-50)