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2 a April 2017

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Martin Leschhom Strebel, Einwohnerrat SP Riehen

Interpellation: Strassenlärm am Grenzacherweg und in ganz Riehen

Laut Strassenlärmkataster des Kantons Basel-Stadt werden im Grenzacherweg die Immissionsgrenzwerte mit 61dB am Tag sowie die Planungsrichtwerte mit 46,3 dB in der Nacht überschritten. Da diese Messwerte aus dem Jahr 2014 stammen, ist davon auszugehen, dass diese Werte mit der Umleitung des Verkehrs im Zuge der

Bauarbeiten in der Äusseren Baselstrasse und der Lörracherstrasse noch stärker überschritten werden.

Neue Studien der Universitäten Zürich und Basel zeigen, dass bereits ab einer Überschreitung der Lärmbelastung von 40dB mit gesundheitlichen Beschwerden für die Betroffenen gerechnet werden muss. Ein Bundesgerichtsurteil von 2016 (Urteil 1C_589/2014 vom 3. Februar 2016) hält ausserdem fest, dass alle „alle möglichen und zumutbaren Sanierungsmassnahmen" zum Schutz der Gesundheit der

Anwohnerinnen und Anwohner vor Strassenlärmimmissionen ergriffen werden müssten - dazu zählt das oberste Gericht in dem beurteilten Fall auch Tempo 30.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Gemeinderat zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Sind seit den im Strassenlärmkataster publizierten Lärmdaten am

Grenzacherweg weitere Lärmmessungen erfolgt? Wenn ja, welche Messwerte haben diese ergeben?

2. Ist der Gemeinderat bereit mit Lärmmessungen die aktuelle Situation während des Umleitungsverkehrs zu erfassen?

3. Vor einigen Jahren wurde im Grenzacherweg ein sogenannter Flüsterbelag eingebaut. Über welche Zeitdauer behält dieser seine Wirkung?

4. Gibt es in Riehen noch weitere Strassen, an welchen die Lärmwerte ähnlich hoch sind?

5. Wie gedenkt der Gemeinderat dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Strassenlärm nachzukommen?

6. Ist der Gemeinderat bereit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Grenzacherweg während der Bauzeit das Tempo auf 30 zu reduzieren?

Martin Leschhorn Strebel Riehen, den 26. April 2017

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