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Interpellation Daniel Albietz betreffend Lärmschutzmassnahmen am Grenzacherweg

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Sitzung des Einwohnerrats vom 21. Dezember 2005

www.riehen.ch

Interpellation Daniel Albietz betreffend Lärmschutzmassnahmen am Grenzacherweg

Mit seinem Beschluss, im Grenzacherweg keinen lärmarmen Belag einbauen zu las- sen, hat der Einwohnerrat an verschiedenen Stellen gleichzeitig Aktivitäten ausgelöst.

Anwohnende des Grenzacherwegs stellten beim Tiefbauamt Basel-Stadt ein Ge- such, der Gemeinde seien für die Sanierung des Grenzacherwegs Auflagen zu ma- chen.

Das Amt für Umwelt und Energie, verantwortlich für Lärmschutzmassnahmen, for- dert die Gemeinde schriftlich auf, einen lärmmindernden Belag einzubauen.

Die Abteilung Tiefbau und Verkehr suchte unter den "konventionellen" Belägen nach dem lärmärmsten Belag.

Das Gesuch an das Tiefbauamt hat ein Anwalt im Namen von Anwohnenden des Grenzacherwegs gestellt. Er verlangt darin, die projektierte Sanierung des Grenzach- erwegs sei unter der Auflage zu bewilligen, dass die Gemeinde Riehen durch geeigne- te Massnahmen sicher stelle, dass innert eines Jahres nach Abschluss der Sanierung die Immissionswerte gemäss Anhang 3 zur LSV bei allen Liegenschaften des Grenzacherwegs eingehalten werden. Weiter beantragt er, dass die Gemeinde Riehen zu verpflichten sei, die Höchstgeschwindigkeit im Grenzacherweg auf 30 km/h zu be- schränken und ein Lastwagenfahrverbot zu verfügen, solange die erforderlichen Mass- nahmen nicht vollzogen seien. Das Gesuch ist noch nicht beantwortet.

Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) stellt unabhängig von oben beschriebenem Gesuch in einem Brief an den Gemeinderat fest, dass am Grenzacherweg bei mehr als 90% der Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte für Lärm überschritten sind.

Der Grenzacherweg sei somit nach Artikel 13 der Lärmschutzverordnung eine sanie- rungsbedürftige Anlage. Das AUE erachtet den Einbau eines lärmmindernden Stras- senbelags auch innerorts als sinnvoll und für den Fall des Grenzacherwegs für wirt- schaftlich tragbar. Falls es mit dieser Massnahme nicht gelingt, die Lärmimmissionen bei allen Liegenschaften unter den gesetzlichen Grenzwert zu senken, erklärt sich das AUE bereit, der Gemeinde für die nicht sanierten Liegenschaften Erleichterung zu ge- währen. Das heisst, es müssten keine weiteren Massnahmen ergriffen werden. Gegen die Gewährung dieser Erleichterung steht den betroffenen Liegenschaftseigentüme- rinnen und -eigentümern allerdings der Rechtsweg offen.

Bei dem in der Vorlage für die Sanierung des Grenzacherwegs beschriebenen Flüs- terbelag hätte es sich um einen Drainasphaltbelag gehandelt. Die Nachteile des Drai- nasphalts sind in der Vorlage beschrieben und waren vermutlich auch der Grund für die Kürzung des Kredits in der Höhe der Mehrkosten für den Drainbelag. Bituminöse Strassenbeläge gibt es in verschiedenen Ausführungen; sie unterscheiden sich in den Mineral- und Zuschlagsstoffen, im Bindemittel und in der Einbauart. Jede Mischung

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Seite 2 hat wieder andere Vor- und Nachteile. Zur Zeit läuft ein gemeinsam von BUWAL und ASTRA lanciertes Forschungsprojekt, das zum Ziel hat, durch Erfahrungen mit Test- belägen belegte, einheitliche technische Empfehlungen für den Bau lärmmindernder Beläge im Innerortsbereich zu erarbeiten. Auf Grund der neusten Erkenntnisse aus diesen Tests wurde für die Sanierung des Grenzacherwegs ein Belag gewählt, der beinahe so lärmmindernd wie ein Drainasphaltbelag, jedoch unterhaltsfreundlicher und langlebiger ist. Auf das Frühjahr 2006 werden weitere Ergebnisse aus der Forschung erwartet, die beim Einbau des ersten Teils des Belags im Herbst 2006 berücksichtigt werden können. Falls am Grenzacherweg die selben Werte erreicht werden, wie sie im Rahmen der Forschungsarbeit an einem Strassenstück gemessen worden sind, könnte der Lärmgrenzwert gar unterschritten werden.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

1. Kann die Gemeinde zu Sanierungsmassnahmen gezwungen werden? Falls ja: auf welche Weise?

Das Amt für Umwelt und Energie als Vollzugsbehörde verlangt, gestützt auf die eidg.

Lärmschutzverordnung, Lärmschutzmassnahmen am Grenzacherweg. Die Massnah- men müssen bei Änderungen an der Strasse sofort ergriffen werden aber auf jeden Fall bis spätestens 31. März 2018.

2. Plant der Gemeinderat freiwillig Massnahmen zur Lärmreduktion? Falls ja: Welche stehen im Vordergrund?

Freiwillig ist diese Massnahme nun nicht mehr. Aus der Sicht des AUE ist der Einbau eines lärmarmen Belags von den untersuchten und in der Kreditvorlage für die Sanie- rung des Grenzacherwegs beschriebenen Massnahmen die einzige, die von der Ge- meinde verlangt werden kann.

3. Entstehen durch die ins Auge gefassten Massnahmen Mehrkosten für die Gemein- de oder Kosten für die Eigentümer der anstossenden Liegenschaften?

Im Vergleich unter den verschiedenen Strassenbelägen, die auf dem Markt sind, be- steht der für den Grenzacherweg gewählte aus hochwertigen Zuschlagstoffen und die Einbauarbeiten sind anspruchsvoll. Zur Zeit läuft die Submission für die Bauarbeiten am Grenzacherweg und die Preise sind noch nicht bekannt. Der Gemeinderat wird aber darauf achten, dass der genehmigte Kredit für die Sanierungsarbeiten auch mit dem lärmmindernden Belag eingehalten wird.

Gemeinderat Riehen

Riehen, 20. Dezember 2005

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