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Parlamentarischer Vorstoss M

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Academic year: 2022

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Kanton Bern Canton de Berne

M

Letzte Bearbeitung: 18.12.2019 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 197628 / Geschäftsnummer: 2019.RRGR.363 Seite 1 von 2 Nicht klassifiziert

04|00|K|13

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 292-2019

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2019.RRGR.363 Eingereicht am: 28.11.2019 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Riesen (Moutier, PSA) (Sprecher/in) Dumermuth (Thun, SP)

Weitere Unterschriften: 13 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: vom

Direktion: Volkswirtschaftsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

UNO-Agenda 2030 mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung: Kanton Bern ist aktiver Ak- teur

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihre Querschnittsziele für eine nachhaltige Ent- wicklung werden bei der Umsetzung der Vision 2030 des Kantons Bern berücksichtigt. Der Re- gierungsrat informiert die Bevölkerung regelmässig über das Engagement des Kantons und über den Erfüllungsstand der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs).

Begründung:

Die UNO-Agenda 2030 und ihre 17 SDGs bilden den Rahmen für das nationale und internationa- le Engagement zugunsten der nachhaltigen Entwicklung. Die SDGs definieren soziale, wirt- schaftliche und umweltpolitische Meilensteine.

Die Agenda 2030 wurde 2015 lanciert, und sie bildet den Rahmen für die Ziele einer nachhalti- gen Entwicklung, die an der UNO-Konferenz Rio+20 verabschiedet wurden, und für die Erneue- rung der Millenniumsentwicklungsziele (2000 bis 2015). Neu ist ihr universeller Charakter: Wäh- rend sich die Millenniumsentwicklungsziele praktisch nur an die armen Länder des Südens rich- teten, sind mit der Agenda 2030 alle Staaten gleichermassen aufgefordert, die drängenden He r- ausforderungen der Welt gemeinsam zu lösen.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 18.12.2019 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 197628 / Geschäftsnummer: 2019.RRGR.363 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Der Bund erachtet in seiner Umsetzungsstrategie die Mitwirkung der Kantone als unentbehrlich.

Die Kantone sind aufgerufen, kantonale Strategien im Sinne der SDGs zu erarbeiten.

Der Grosse Rat hat im vergangenen März die Richtlinien der Regierungspolitik 2019-2022 ver- abschiedet, in denen namentlich die Ziele erwähnt sind, die der Kanton bis 2030 erreichen soll (Vision 2030). Einige Entwicklungsschwerpunkte entsprechen der UNO-Agenda 2030, doch die 17 SDGs gehen über die kantonale Vision 2030 hinaus und bedingen zusätzliche Querschnitts- ziele. Der Kanton Bern muss sich stärker auf die Agenda 2030 beziehen und in Bezug auf die Umsetzung der SDGs seine Zusammenarbeit mit dem Bund ausbauen. Eine spezifische Strate- gie in diesem Zusammenhang wäre wünschenswert, parallel zur oder im Rahmen der Umset- zung der Vision 2030. Der Regierungsrat informiert die Öffentlichkeit über die verschiedenen Umsetzungsetappen und über den Stand der Zielerreichung im Zusammenhang mit den SDGs und geht in seinem Bericht über die nachhaltige Entwicklung, den er am Ende der Legislatur ve r- öffentlicht, besonders auf diesen Aspekt ein. Viele Kantone haben ihren Handlungsrahmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung angepasst, um ihn in den Rahmen der Agenda 2030 zu integrieren. Es ist an der Zeit, dass sich der Kanton Bern ebenfalls stärker an der Agenda 2030 orientiert.

Verteiler

 Grosser Rat

Referenzen

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