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Weltfriedenstag der Vereinten Nationen: seine Symbolik und seine Bedeutung in der Agenda 2030

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Weltfriedenstag der Vereinten

Nationen: seine Symbolik und seine Bedeutung in der Agenda 2030

Von Regine Mehl, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

vom 18.09.2017

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Weltfriedenstag der Vereinten Nationen: seine Symbolik und seine Bedeutung in der Agenda 2030

Bonn, 18.09.2017. Hand aufs Herz: Wer weiß, dass am 21. September der „Internationale Friedenstag der Vereinten Nationen“ begangen wird? Wichtig ist in diesem Kontext und an diesem besonderen Tag, Bezug zur Agenda 2030 zu nehmen: Sie formuliert an- spruchsvolle Eckpunkte für die Friedensfrage.

21. September 1981: Symbolik ohne Folgen

1981 beschloss die UN-Generalversammlung, diesen Tag künftig als internationalen Friedenstag zu bege- hen. Hinter der Symbolik „Weltfriedenstag“ steckt die ewige Sehnsucht nach Frieden. Aber welche tatsächli- che Rolle spielt der Welttag? Faktisch verbleiben seit Ende des Zweiten Weltkriegs Kriege und gewaltsame Konflikte – bezüglich ihrer Anzahl und ihrer brutalen Grausamkeit – auf stets ähnlich hohem Niveau. Kein Wunder also, dass der Weltfriedenstag im kollektiven Gedächtnis des globalen Geschehens kaum bzw. über- haupt keine Rolle spielt: Er wirkt wie die symbolische Resignation vor der Macht des Faktischen.

25. September 2015: Bedingungen für nachhaltigen Frieden in der Agenda 2030

Im Gegensatz dazu formuliert das 16. Nachhaltigkeits- ziel (SDGs) der Agenda 2030 nicht mehr nur eine „Frie- denssehnsucht“, sondern klopft anspruchsvolle Eck- punkte fest, an denen sich letztendlich alle 17 Ziele der Agenda zu orientieren haben:

„Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nach- haltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechen- schaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.“ (SDG 16)

In Verbindung mit der Allgemeinen Erklärung der Men- schenrechte, die in der Resolution das übergreifende Dach der Agenda 2030 bildet, wird in diesem einzigen Satz im Grunde der klassische Rahmen demokratischer Staatlichkeit als Voraussetzung für Frieden bzw. friedli- ches und gewaltfreies Zusammenleben formuliert; und ohne diese fundamentalen Koordinaten würde nicht zuletzt die Umsetzungsarbeit in den nationalen und regionalen Foren sowie auf den globalen Ebenen für alle anderen Ziele konterkariert werden.

Frieden auf Platz 16: Inhaltlich nachvollziehbar?

Man könnte der Meinung sein, dass es einerseits - auf- grund der geringen friedenspraktischen Folgen der letzten Jahrzehnte – für Frieden und Rechtsstaat, für stabile Institutionen und gute Regierungsführung

„nur“ zu Platz 16 unter den SDGs gereicht hat. Und dass andererseits, aus diesem Grund auch das Friedens- ziel in der Präambel der Agenda 2030 lediglich den vorletzten Platz unter den Hauptzielen einnimmt.

Mindestens ebenso gerechtfertigt ist jedoch eine ande- re Interpretation: Dieser zufolge ergibt sich der Stel- lenwert des 16. Ziels nämlich inhaltslogisch aus einer

Kette hochkomplexer „Wenn-Dann“-Bedingungen, die vor allem aus der Präambel der Agenda 2030 ableitbar sind – und das liest sich so: (a) Erst wenn Armut und Hunger in der Welt besiegt worden sind; (b) erst wenn die natürlichen Ressourcen nachhaltig gesichert sein werden und der Klimawandel gestoppt wurde; (c) erst wenn die Menschen ein von Wohlstand und nachhalti- gem Konsum geprägtes Leben führen können und sich der wirtschaftliche, soziale und technische Fortschritt in Harmonie mit der Natur vollzieht – erst dann können (d) Friedensordnungen aufgebaut werden und vor allem nachhaltig bestehen.

Frieden: auf dem Weg zu Platz 1?

Um diese „Wenn-Dann“-Logik zielführend ernst zu nehmen – nicht zuletzt aufgrund des enormen Zeit- drucks von nur noch 13 Jahren bis zum Jahr 2030 – empfiehlt es sich, den letzten Absatz der Präambel genau zu lesen, der ausdrücklich Querverbindungen zwischen den Agenda2030 Zielen einfordert. Daher empfiehlt sich für die Verhandlungen in den globalen und regionalen Gremien eine Zwei-Ebenen-Strategie:

Ebene 1: Die Verzahnung sachlicher Ebenen, die sich bezüglich des Friedensziels bedingen.

Ein Beispiel: Unterziel 16.4 „illegale Finanz- und Waf- fenströme“ muss sinnvollerweise mit Ziel 8 („nachhal- tiges Wirtschaftswachstum“) sowie mit Ziel 17 („Tech- nologie“) verzahnt und verhandelt werden. Kaum eine Technologie ist so wenig nachhaltig wie die Rüstung;

sie konterkariert Nachhaltigkeit geradezu und dient entweder dem Drohungs- oder Tötungszweck.

Ebene 2: Die komplexen Dimensionen der in vielen Zielen angesprochenen Menschenrechte in engste Beziehung zu den Sachebenen bringen. Ein Beispiel:

Die in Punkt 36 der Agenda-Einleitung geforderte Entwicklung und Förderung eines „Ethos der Weltbür- gerschaft“ muss sich an einer Umsetzung der Zielpunk- te 16.a und 16.b („Antiterrorismus und Nichtdiskrimi- nierung“) messen lassen. Komplexer geht es kaum, denn hier wird der Anspruch formuliert, dass die globa- le Lebensvielfalt mit einer auf Toleranz und Ausgleich und daher friedfertigen, ethisch-moralischen globalen Gesinnung versehen werden kann – einem Realitäts- check hält das kaum Stand.

Um dem Friedensziel ein starkes Fundament zu verlei- hen, müssen die in der Agenda ausdrücklich eingefor- derten Partnerschaften zwischen den Zielen eingegan- gen werden. Dies wird gleichwohl – ähnlich wie beim Klimaziel – zu einer gigantischen Herausforderung werden. In Abkehr von aller Symbolik jedoch hätte der

„Weltfriedenstag“ der Vereinten Nationen dann end- lich die Berechtigung, ein populärer zu werden.

© Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Die aktuelle Kolumne, 18.09.2017

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