• Keine Ergebnisse gefunden

Workshop „Qualität in der notfallmedizi­nischen Betreuung“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Workshop „Qualität in der notfallmedizi­nischen Betreuung“"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

sorger“ aus ärztlicher Sicht ergänzt, da viele biographische und spirituelle Lebensinhalte in der letzten Lebens- phase unmittelbar an den Arzt her- angetragen werden. D. Sternberg- Lieben (Dresden) sprach zum Thema:

„Verbot aktiver Sterbehilfe: Bevor- mundung der Bürger oder notwendi- ger Freiheitsschutz?“ und gab darin einen Überblick über die unterschied- liche Rechtssprechung in den EU- Ländern. Zugleich machte er deutlich, dass ein Verdrängen oder eine Tabu- isierung des Rufes nach aktiver Ster- behilfe in unserer utilitaristischen Gesellschaft gefährlich ist. Um die

Workshop „Qualität in der notfallmedizi­

nischen Betreuung“

Die Ausschüsse „Notfall-und Katast- rophenmedizin“ und „Qualitätssi- cherung in der Medizin“ veranstalte- ten am 13. 3. 2008 einen gemeinsa- men Workshop zur Qualität in der Notfallmedizin. Dazu waren, neben den Ausschussmitgliedern, auch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst aus dem Freistaat Sachsen eingeladen.

Bedauerlicherweise war von den hauptamtlichen Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) nur der Ver- treter der Landeshauptstadt erschie- nen. Als Ziel für diesen Workshop hatten sich die Ausschüsse gesetzt, Einigkeit über die Grundlagen in der Qualitätssicherung und im Qualitäts- management zu erreichen und prak- tische Umsetzungen vorzuschlagen.

In einem Einführungsreferat gab Frau Dr. med. Maria Eberlein-Gonska einen Überblick über die Grundlagen der Qualitätssicherung in der Medi- zin und stellte die Schwerpunkte der Ausschussarbeit heraus. Dr. med.

Michael Burgkhardt machte noch einmal deutlich, dass es bereits ab

ethischen Grundwerte der Gesell- schaft auch in Zukunft bei immens wachsenden demographischen Prob- lemen zu bewahren, bedarf es eher der verantwortlichen öffentlichen Dis- kussion und einer differenzierten medi- zinjuristischen Betrachtungswei se ins- besondere des assistierten Suicids.

U. Zimmer (Dresden) stellte ihre kunsttherapeutischen Arbeiten zum Thema: „Perspektivwechsel“ vor, die bei der Bearbeitung eigener Krank- heit entstanden. Die offene Kommu- nikation über eigenes Betroffensein berührte alle Teilnehmer in besonde- rem Maße.

1994 Versuche gab, die Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der präklinischen Notfallmedizin Sachsens zu betreiben, dass aber Ein- lassungen des sächsischen Daten- schutzbeauftragten sich als hemmend auf den Prozess auswirkten. Mit dem nun festgesetzten neuen Dokumen- tationsinstrument, dem Notarztpro- tokoll nach der Version DIVI 4.2, ergeben sich allerdings neue und gute Bedingungen, um künftig Qua- litätssicherung in der sächsischen außer klinischen Notfallmedizin in gute Bahnen zu lenken.

Frau Professor Tanja Jantzen (Wis- mar) berichtete als Gast über die weit vorangeschrittenen Bemühun- gen im Bundesland Mecklenburg- Vorpommern und die guten Erfah- rungen mit einem einheitlichen Not- arztprotokoll.

Nach intensiver Diskussion bestand unter den Ausschussmitgliedern Über- einstimmung über das Vorgehen bei einer künftigen Datenerhebung und Datenbewertung. Gemäß den Emp- fehlungen von Bundesärztekammer, Bundesvereinigung der Notärzte (BAND) und der Interdisziplinären Ver-

„Therapie als Kunst – Kunst als Thera- pie“ – dieser eindruckvolle medizin- historisch-philosophische Vortrag von D. v. Engelhardt (Lübeck) bildete den Abschluss der Symposiumsreihe

„Dresd ner hämatologisch-onkologi- sche Gespräche“.

Korrespondenzanschrift:

Dr. med. Heinrich Günther und Prof. Dr. med. habil. Gerhard Ehninger Medizinische Klinik und Poliklinik I Fetscherstraße 74 01307 Dresden Tel. 0351 458 4186 Fax 0351 458 5362

einigung für Intensivmedizin (DIVI) kommt den Ärztlichen Leiter Rettungs- dienst (ÄLRD) die Schlüsselfunktion bei der Auswertung der Notarztpro- tokolle zu. Nach Übergabe der ab - rechnungsrelevanten Daten an die sogenannten Kostenträger muss dann die Auswertung der einsatzbezoge- nen Daten durchgeführt werden.

Wie diese Auswertung zu erfolgen hat und welche ärztliche Stelle dafür zuständig ist, soll eine gemeinsame Beratung mit den Kostenträgern ergeben, die vom Vorstand der Kam- mer zu führen ist.

Weitgehende Einigkeit konnte dahin- gehend erreicht werden, dass eine Trennung der Dokumentationsgrund- lage zwischen arztbezogener Doku- mentation und Dokumentation des Rettungsassistenten zu erfolgen hat.

Weiterhin stellten beide Ausschüsse übereinstimmend fest, dass zu dem Thema eine weitere gemeinsame Arbeit erfolgen muss.

Dr. med. Michael Burgkhardt Ausschussvorsitzender Notfall- und Katastrophenmedizin der Sächsischen Landesärztekammer

Tagungsberichte

254 Ärzteblatt Sachsen 6 / 2008

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 (§ 90 SGB VIII-E) wird eine Verpflichtung der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Staffelung der Elternbeiträge nach sozialver- träglichen Kriterien sowie

− sind von Bedeutung für alle Beteiligten: Kinder, Eltern, Betreuungspersonen, Schule, Trägerschaft (Verein, Gemeinde).. Wichtige Qualitätsaspekte in der

Wissenschaft ist nicht gewinnbrin- gend, Grundlagenforschung bringt uns in erster Linie nicht auf den Mond oder auf den Mars, Wissenschaft kann und (viel wichtiger) darf

Wie kann man den Anspruch erhe- ben, eine Pflanze veredeln, also verbessern zu wollen, die auf- grund ihrer Natürlichkeit ohne- hin schon vollkommen ist.. Die Zucht ist

 Die Teilnehmenden sind motiviert, den Selbstcheck „Qualität der Beratung“ in ihre eigene Arbeit einzubeziehen.. Beraterqualität - Selbstcheck (35

 Die politische Bedeutung von Religionen zeigt sich darin, dass einzelne Personen oder Religionsgemeinschaften die Gesellschaft auf Grundlage ihrer religiösen

Gläubige Juden sollen sich am Sabbat auch Zeit für sich selbst, ihre Familien und Freunde nehmen.. Am Samstag wird

Stehts uns wirklich danach nicht eine Beeinträchtigungsform zu haben, die uns natürlich das Leben schwer machen kann, dass muss man schon sagen, oder anders zu sein