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Bekanntmachung über den Dienstsitz des Bundesaufsichtsamtesfür das Kreditwesen

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Bekanntmachung über den Dienstsitz des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen

BAKredSitzBek

Ausfertigungsdatum: 10.11.2000 Vollzitat:

"Bekanntmachung über den Dienstsitz des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 10. November 2000 (BGBl. I S. 1697)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 14.12.2000 +++) ----

Das Bundesministerium der Finanzen gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl.

I S. 918), der durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundeskanzlers über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999 (BGBl. I S. 1725) bekannt:

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wird mit Wirkung vom 11. Dezember 2000 seinen Sitz von Berlin nach Bonn verlegen. Damit wird die im Gesetz über das Kreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.

September 1998 (BGBl. I S. 2776), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2384), getroffene Sitzentscheidung vollzogen.

Nach dem Umzug gelten folgende Postanschrift, Telefon- und Fax-Nummern:

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn

Telefon: 0228/207-0

Fax: 0228/207-1550.

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