• Keine Ergebnisse gefunden

Abmahnung, Einstweilige Verfügung und neues Wettbewerbsrecht

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Abmahnung, Einstweilige Verfügung und neues Wettbewerbsrecht"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

5

Inhalt

Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

I. Die Abmahnung . . . . . . . . . . . . . . . 11

II. Die Abmahnung . . . . . . . . . . . . . . . 11

1. Grundsätzliches . . . 11

2. Muster . . . 16

3. Anmerkungen . . . 17

4. Die missbräuchliche Abmahnung . . . 17

5. Der Rechtsanwalt in eigener Sache . . . 23

6. Die Schutzschrift . . . 24

III. Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung . . . . 25

1. Grundsätzliches . . . 25

2. Muster . . . 27

3. Anmerkungen . . . 29

IV. Die erlassene Einstweilige Verfügung . . . . . . . . 31

1. Grundsätzliches . . . 31

2. Muster . . . 31

3. Anmerkungen . . . 32

V. Rechtsschutz gegen die erlassene Einstweilige Verfügung . 34 1. Grundsätzliches . . . 35

2. Muster . . . 37

3. Anmerkungen . . . 38

VI. Die abweisende Entscheidung . . . . . . . . . . . 42

1. Grundsätzliches . . . 42

2. Muster . . . 42

3. Anmerkungen . . . 43

VII. Rechtsschutz gegen abweisende Entscheidungen . . . . 44

1. Grundsätzliches . . . 44

2. Muster . . . 45

3. Anmerkungen . . . 45

VIII. Das Abschlussschreiben . . . . . . . . . . . . . 46

1. Grundsätzliches . . . 46

2. Muster . . . 48

3. Anmerkungen . . . 49

(2)

6

Inhalt

IX. Die Hauptsacheklage . . . . . . . . . . . . . . 52

1. Grundsätzliches . . . 52

2. Muster . . . 53

3. Anmerkungen . . . 56

X. Die Vollstreckung Einstweiliger Verfügungen . . . . . . 57

1. Muster . . . 57

2. Anmerkungen . . . 58

XI. Abmahnung und Einstweilige Verfügung bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts . . . . . . . . 60

1. Allgemeines . . . 60

2. Muster . . . 60

3. Anmerkungen . . . 63

4. Typische Wettbewerbsverstöße im UWG . . . 64

XII. Das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) . . . . . . . 65

1. Unterlassung und Widerruf . . . 65

1.1 Unterlassungsanspruch . . . 65

1.2 Wiederholungsgefahr . . . 66

1.3 Reduktion auf zulässigen Inhalt . . . 67

1.4 Anderslautende Individualabrede . . . 68

1.5 Verjährung . . . 68

2. Klagebefugnis . . . 69

3. Verfahren und Klageantrag . . . 70

4. Zuständiges Gericht . . . 71

5. Urteilsformel und Wirkung . . . 72

5.1 Urteilsformel . . . 72

5.2 Wirkungen des Urteils . . . 73

6. Veröffentlichung . . . 74

7. Schiedsvereinbarungen . . . 75

XIII. Exkurs: Einstweilige Verfügungen in besonderen Rechtsgebieten . . . . . . . . . . . . . . . . 76

Gesetzestext UWG und UKlaG . . . . . . . . . . . . . . . 81

Literaturauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ferner ist zu unterlassen, Frau Stöhr wegen ihrer Querschnittslähmung und/oder in ihrem Laufwerk mit der notariell hinterlegten Urkunden und Patenstudie mit 14 Nizzaklassen

Verbindungselement aus Merkmal E1 im Sinne von Merkmal PAT1 auch starr sein kann, da dort von einem starren Rohr die Rede ist. Warum hierdurch nicht offenbart sein soll, dass

betriebsbedingt oder personenbedingt, eine Kündigung erfolgen soll, so ist eine Abmahnung nicht erforderlich, da diese Kündigungen nicht mit einem schuldhaften Verhalten

Eine Kopie dieser Abmahnung wird in Ihre Personalakte aufgenommen, eine weitere Kopie erhält der Betriebsrat zur Kenntnisnahme. Mit

§ 2 Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten (1) Das Wahlgremium wählt die hauptberufliche Frauen- beauftragte aus dem Kreis der Bewerberinnen für das von den Präsidien der

Stellvertreterinnen der hauptberuflichen Frauenbeauftragten aus der Gruppe der Studierenden erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung einer studentischen Hilfskraft

Die Antragsteller begründeten ihre Anträge damit, dass entgegen der Auffassung des Wahlvorstandes des ÖPR Nürnberg die 35 Mitarbeiter des Referats 42B im … nicht an der Wahl

Eine Abmahnung weist den Arbeitnehmer da- rauf hin, dass er sich falsch verhalten hat und der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten zukünftig nicht mehr hinzunehmen bereit ist..