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FORUM-5-2017

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der

Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

05 |17

KVB FORUM

VIDEOSPRECHSTUNDE

Technische und rechtliche Voraussetzungen

GESUNDHEITSPOLITIK: Neue Vereinbarung zur Palliativversorgung VERSORGUNG FÖRDERN: Hausärzte für Westmittelfranken

AUS DER PRAXIS: Verstärkung für Münchner Straßenambulanz

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EDITORIAL 2

Dr. med. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Ritter-Rupp

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Das Internet ist für uns alle Neuland“ hat Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel vor vier Jahren gesagt, als sie in einer Pressekonferenz nach Überwachungsprogrammen im Netz gefragt wurde. Seither ist der Begriff „Neuland“ zu einem geflügelten Wort geworden, wenn es um wirkliche oder scheinbare Innovationen im Bereich der Online-Medien geht.

Mit der „Online-Videosprechstunde“ ist seit 1. April 2017 eine neue Möglichkeit der Kom- munikation zwischen Arzt beziehungsweise Psychotherapeut und Patient in das ambulante Versorgungsspektrum mit aufgenommen worden. Die Resonanz der Ärzteschaft war ins- besondere nach Bekanntwerden der Honorarregelungen für diese Extraleistung eher zwie- spältig: zwar gut gemeint und zukunftsorientiert, aber finanziell unattraktiv und auch tech- nisch noch mit zahlreichen Fragezeichen versehen. Um hier etwas Klarheit zu schaffen, haben wir uns entschieden, das Titelthema dieser Ausgabe von KVB FORUM der Online- Videosprechstunde zu widmen und vor allem darzustellen, was an Fakten zu der Thematik bislang feststeht. Jeder von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss selbst entscheiden, ob die Videosprechstunde ein Angebot ist, das sich sinnvoll in Ihren Praxisalltag integrieren lässt und ob das auch einen wirklichen Mehrwert in der Kommunikation mit ihren Patienten bringt.

Als Vorstand der KVB sehen wir es generell als unsere Aufgabe, Ihnen in Sachen Telematik im Gesundheitswesen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und – wie aktuell bei der Einfüh- rung einer Telematikinfrastruktur – bei der Politik auf realistische Zeitpläne und Umsetzungs- vorgaben zu dringen. Zudem stehen die Krankenkassen in der Pflicht, für neue Leistungen im Online-Bereich auch zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Unser Versprechen an Sie: Wir werden Sie beim Weg ins Merkel’sche „Neuland“ sicher nicht im Regen stehen lassen.

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3 AKTUELLES IN KÜRZE

Wichtiges für die Praxis

ZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

27

Prozent der Patien- ten haben laut einer aktuellen Studie des Bundesverbands Informationswirt- schaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) grund- sätzlich Interesse an einer Online- Sprechstunde bei ihrem Arzt.

(Quelle: aerzteblatt.de vom 28. März 2017)

„Wer Notaufnahmen eines Kranken- hauses bewusst dazu nutzt, Warte- zeiten beim Haus- oder Facharzt zu umgehen, missbraucht die grund- sätzlich gute medizinische Versor- gung bei uns.“

Zeitungskommentar der Journalistin Daniela Hungbaur zur Über- lastung der Notaufnahmen (Quelle: Augsburger Allgemeine vom 1. April 2017)

Arztbewertungsportale – Fluch oder Segen?

Online-Portale werden von Gerichten als gesell- schaftlich erwünscht beurteilt. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Patienten soll dabei das

Persönlichkeitsrecht des Arztes überwiegen. Die Bewertung der Ärzte un- ter Benennung des Klar- namens darf jedoch nicht gegen Rechte des betrof- fenen Arztes verstoßen, auch dann nicht, wenn sie seitens des bewerten- den Patienten anonym erfolgt. Negative und nicht zutreffende Bewertungen können dabei ärgerlich oder gar rufschädigend sein. Jedenfalls haben sie Einfluss auf den Wettbewerb in der ambulanten Medizin. Der Portalbetreiber kann jedoch nur dann zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er die inhaltliche Ver- antwortung für die Bewertung übernommen hat.

Eine Handhabe für den Arzt besteht dann, wenn er den Portalbetreiber auf eine mögliche Rechtsver- letzung hinweist. Dann ist der Betreiber verpflich- tet, die Angaben des anonymen Nutzers zu prüfen.

Hierzu kann beispielsweise verlangt werden, dass sich der Portalbetreiber nachweisen lässt, dass der Patient tatsächlich in der bewerteten Praxis behandelt wurde. Bei einem vorliegenden Rechts- verstoß muss der Betreiber diesen abstellen, was bedeutet, dass fehlerhafte Tatsachenbehauptun- gen gelöscht werden müssen. Bewertungen stel- len jedoch Meinungsäußerungen dar und sind da- mit nicht justiziabel, ausgenommen Beleidigungen und Schmähkritik. Manche Portale lassen es aller- dings auch zu, dass der Arzt selbst einen entspre- chenden Kommentar zu einer unstimmigen Bewer- tung oder Meinungsäußerung abgeben kann. Bewer- tungen bestätigen in der Regel die Qualität der eigenen Arbeit und machen diese nach außen sicht- bar. Auch dürften die meisten Portale im eigenen Interesse positiv „manipulierbar“ und günstige Bewertungen seitens geneigter Patienten weder überprüfbar noch angreifbar sein.

Stefan Schlosser (KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2017

Die Vertreterversammlungen der KVB finden im Jahr 2017 an folgenden Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

„ Mittwoch, 21. Juni 2017

„ Samstag, 18. November 2017

So lautet der Titel einer Broschüre, die von einer Arbeitsgruppe – be- stehend aus niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten und Flüchtlingen – entwickelt wurde und mit finanzieller Unterstützung der KVB in Zweitauflage erschie- nen ist. Die Broschüre ist in vier Sprachen übersetzt und kann im Praxisalltag bei der medizinischen Behandlung von Flüchtlingen be- hilflich sein. Die KVB stellt die von ihr gesponserte Publikation den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Bayern kos- tenfrei zur Verfügung. Sichern Sie sich am besten gleich mehrere Exemplare, um sie zum einen in Ihrer Praxis auslegen und zum anderen den infrage kommenden Patienten mitgeben zu können.

Sie finden das Bestellformular für die Broschüre unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Mitglieder-Informationen/Informationsmaterial bei Praxisbetrieb/Praxisführung.

Redaktion

„BEIM ARZT IN DEUTSCHLAND“

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INHALTSVERZEICHNIS 4

KVB INTERN

14 VV unterstützt Weiterent- wicklung des Bereitschafts- dienstes

Die erste reguläre Sitzung der neu gewählten Vertreterver- sammlung war geprägt von der Diskussion über die Zukunft des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes

16 Der Basis eine Stimme geben

KVB FORUM stellt die neuen Regionalen Vorstandsbeauftrag- ten der KVB vor – den Anfang machen die RVB aus Franken 10 Vorboten der Digitalisierung

von Gesundheit

Der Einsatz digitaler Techno- logien verändert das Gesund- heitswesen und eröffnet neue Möglichkeiten für Ärzte und Patienten

RECHT INTERESSANT 12 Videosprechstunde

Die Telemedizin nimmt an Fahrt auf. Doch was heißt das für das Fernbehandlungsverbot?

TITELTHEMA

6 Online-Videosprechstunde:

Was gilt wirklich?

Die wichtigsten Eckpunkte zu Technik, Umsetzung und Vergü- tung

9 Videosprechstunde in der Praxis – ja oder nein?

Eine Umfrage in den Beratenden Fachausschüssen der KVB soll zeigen, wie das Thema Video- sprechstunde bei den Ärzten ankommt

Bestimmte Symp- tome können bei bereits bekann- ten Patienten seit 1. April auch per Videosprech- stunde abgeklärt werden

6

Ärzte werden im- mer häufiger mit Patienten kon- frontiert, die mit Apps ihre Vital- daten kontrollie- ren und eine dia- gnostische Ein- ordnung erwarten

10

Es bestand Einig- keit in der VV, dass die Weiter- entwicklung des Bereitschafts- dienstes in Bay- ern für die teil- nehmenden Ärzte von zentraler Be- deutung ist

14

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5 5 INHALTSVERZEICHNIS

PSYCHOTHERAPIE

28 Die Psychotherapie wird flexibler

Die Informationsveranstaltun- gen der KVB zur neuen Psycho- therapie-Richtlinie waren gut besucht – ein Rückblick

KURZMELDUNGEN 29 Terminservice Psycho- therapie

29 IMPRESSUM

30 KVB SERVICENUMMERN AUS DER PRAXIS

24 Weitere Verstärkung für Münchner Straßenambulanz

Die Obdachlosenpraxis freut sich über Dr. med. Angelika Eisenried, die Mitte Januar ihre Tätigkeit aufgenommen hat

PATIENTENORIENTIERUNG 25 CPRS Netzwerk Gemeinsam stark

Das komplexe regionale Schmerzsyndrom (CPRS) hat viele Namen, aber leider keine Lobby. Ein Selbsthilfenetzwerk will Abhilfe schaffen

26 LESERBRIEFE GESUNDHEITSPOLITIK

18 Neue Vereinbarung zur Palliativversorgung

Unter bestimmten Qualitäts- voraussetzungen können Haus- und Fachärzte der unmittelba- ren Patientenversorgung an der neuen Vereinbarung teilnehmen

VERSORGUNG FÖRDERN 20 Westmittelfranken heißt Hausärzte willkommen

Dem Planungsbereich Ansbach Nord fehlen Hausärzte. Auch die Planungsbereiche Dinkelsbühl und Wassertrüdingen sind von Unterversorgung bedroht

Das CRPS äußert sich unter ande- rem durch länger anhaltende Schmerzen – zu- meist in Händen und Füßen

20 25

Hausärzte drin- gend gesucht:

In bestimmten Regionen West- mittelfrankens fehlen Allgemein- mediziner, ob- wohl ihnen die entsprechenden Gemeinden viel zu bieten haben

Seit April 2017 vermitteln die Terminservice- stellen der KVen auch Termine für die neu einge- führte „Psycho- therapeutische Sprechstunde“

29

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TITELTHEMA 6

D

ie Videosprechstunde – mit anderen Worten: die Online-Konsultation oder der Online-Kontakt mit einem Pa- tienten per Videoübertragung – darf seit Anfang April 2017 als EBM- Leistung abgerechnet werden. Das Angebot richtet sich dabei nur an Patienten, die dem Arzt bekannt sind, und ausschließlich für bereits gestellte Diagnosen. Dabei muss der Arzt den Patienten explizit zur Videosprechstunde einladen, und der Patient genießt ein uneinge- schränktes Wahlrecht, ob er diese Einladung annimmt oder nicht.

Anlässe und Krankheitsbilder Aus Sicht des Bewertungsaus- schusses, der die inhaltlichen Vor- gaben zur Videosprechstunde fest- gelegt hat, sind für dieses teleme- dizinische Angebot nicht alle Krank- heitsbilder geeignet. Daher wird die Leistung zunächst nur für be- stimmte Indikationen vergütet. Eine Erweiterung des Leistungsspek- trums ist vorgesehen.

Videosprechstunden können bei folgenden Anlässen durchgeführt werden:

„ Visuelle postoperative Verlaufs- kontrolle einer Operationswunde

Seit 1. April 2017 kann die Videosprechstunde als neue telemedizinische Leistung durchgeführt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzen- verband) haben sich im Bewertungsausschuss auf eine Vergütungsregelung geeinigt und eine entsprechende Anpassung des EBM beschlossen. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Eckpunkte für die Umsetzung, Vergütungsinforma- tionen sowie Details der technischen Voraussetzungen vor.

ONLINE-VIDEOSPRECHSTUNDE:

WAS GILT WIRKLICH?

„ Visuelle Verlaufskontrolle einer/

von Dermatose(n), auch nach strahlentherapeutischer Behand- lung

„ Visuelle Verlaufskontrolle einer/

von akuten, chronischen und/

oder offenen Wunde(n)

„ Visuelle Beurteilung von Bewe- gungseinschränkungen/-störun- gen des Stütz- und Bewegungs- apparates, auch nervaler Gene- se, als Verlaufskontrolle

„ Beurteilung der Stimme und/

oder des Sprechens und/oder der Sprache als Verlaufs- kontrolle

„ Anästhesiologische, post- operative Verlaufskontrolle Grundlage für die Festlegung der Krankheitsbilder waren Erfahrungs- berichte aus verschiedenen Pilot- projekten.

Teilnahmeberechtigte Arzt- gruppen

Folgende Arztgruppen dürfen Video- sprechstunden durchführen und abrechnen:

„ Hausärzte

„ Kinder- und Jugendärzte

„ Anästhesisten

„ Augenärzte

„ Chirurgen

„ Hals-Nasen-Ohrenärzte

„ Mund-, Kiefer- und Gesichts- chirurgen

„ Neurologen, Nervenärzte und Neurochirurgen

„ Orthopäden

„ Gynäkologen

„ Dermatologen

„ Fachärzte für Innere Medizin

„ Psychiater

„ Urologen

„ Phoniater und Pädaudiologen

„ Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin

Abrechnung und Vergütung Der Bewertungsausschuss hat zur Förderung der Videosprech- stunde die Einführung einer Technik- pauschale beschlossen. Außer- dem wird der EBM um Regelungen zum Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde ergänzt.

„ Technik- und Förderzuschlag Für jede Videosprechstunde gibt es einen extrabudgetären Technikzuschlag von 4,21 Euro (GOP 01450, Bewertung: 40 Punkte), auch mehrmals im Behandlungsfall. Dieser wird für bis zu 47 Videosprechstun- den im Quartal gezahlt. Diese Mittel – bei vier Videosprech- stunden pro Woche – dienen zur

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07310, 07311, 07330, 07340, 10330, 18310, 18311, 18330, 18340.

Technische Voraussetzungen Die KBV und der GKV-Spitzenver- band haben in der „Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Video- sprechstunde gemäß § 291g Ab- satz 4 SGB V“ (Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, kurz BMV-Ä) technische Voraussetzun- gen festgelegt.

„ Ausstattung in der Arztpraxis Die apparative Ausstattung muss folgende Komponenten umfassen:

„ einen Bildschirm

„ eine Kamera

„ ein Mikrofon

„ einen Lautsprecher Ferner muss eine direkte Inter- netanbindung mit einer Band- breite von mindestens 2.000 kbit/s im Download vorhanden sein.

„ Anforderungen an Video- dienstanbieter

Ärzte, die Videosprechstunden anbieten wollen, müssen sich eines Videodienstanbieters be- dienen. Der Dienst muss fol- gende Voraussetzungen erfül- len:

„ Der Arzt muss sich für den Videodienst registrieren.

„ Patienten müssen sich ohne Account anmelden können.

„ Der Arzt muss die Video- sprechstunde ungestört, zum Beispiel ohne Signal- geräusche weiterer Anrufer, durchführen können.

„ Die Videosprechstunde er- folgt über eine Peer-to-Peer- Verbindung, ohne Nutzung eines zentralen Servers.

„ Ende-zu-Ende-Verschlüsse- lung muss gewährleistet sein.

7 TITELTHEMA Hälfte zur Deckung der Kosten,

die durch die Nutzung eines Videoanbieters anfallen. Die andere Hälfte dient der Förde- rung von Videosprechstunden.

Die GOP 01450 wird als Zuschlag

zur Versichertenpauschale, zu den meisten Grundpauschalen, zu den Konsiliarpauschalen des Kapitels 25, zur schmerzthera- peutischen Grundpauschale (GOP 30700) und zur neuen GOP 01439 gezahlt.

Die GOP 01450 ist nur abrech- nungsfähig, sofern es sich bei der Verlaufskontrolle in der Videosprechstunde um eine Folgebegutachtung handelt;

das heißt, der Patient muss in demselben Quartal wegen der Beschwerden mindestens ein- mal in der Praxis gewesen sein.

„ Konsultation

Videosprechstunden sollen eine persönliche Vorstellung in der Praxis ersetzen. Die Konsulta- tion ist deshalb Inhalt der Ver- sicherten- beziehungsweise Grundpauschale und somit nicht gesondert berechnungsfähig.

Für Fälle, bei denen der Patient in einem Quartal nicht die Pra- xis aufsucht, wurde eine analoge

Regelung zum telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt verein- bart: Ärzte rechnen hier die neue GOP 01439 ab, die eben- falls zum 1. April 2017 in den EBM aufgenommen wurde. Die

GOP 01439 ist mit 88 Punkten (9,27 Euro) bewertet und kann einmal im Behandlungsfall ab- gerechnet werden, wenn der Patient in den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal in der Praxis persönlich vorstellig geworden ist und die Verlaufskontrolle durch dieselbe Praxis erfolgt wie die Erstbegut- achtung. Diese Vorgabe ist not- wendig, weil Ärzte sonst gegen das Fernbehandlungsverbot verstoßen könnten.

Die GOP ist – mit Ausnahme der GOP 01450 – nicht neben anderen Gebührenordnungspo- sitionen berechnungsfähig.

Außerdem wurde vereinbart, dass für eine Reihe von Gebüh- renordnungspositionen, die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzen, einer dieser Kontakte auch im Rahmen einer Videosprech- stunde stattfinden kann. Dies gilt für folgende GOPen: 02310,

Praxen können die Videosprech- stunde seit An- fang April 2017 als EBM-Leis- tung abrechnen.

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8 TITELTHEMA

„ Die eingesetzte Software muss bei Schwankungen der Verbindungsqualität Ton- und Bildqualität anpassen können.

„ Sämtliche Inhalte der Video- sprechstunde dürfen durch den Videodienstanbieter weder eingesehen noch ge- speichert werden.

„ Videodienstanbieter dürfen nur Server in der Europäi- schen Union nutzen. Alle Metadaten müssen nach spätestens drei Monaten ge- löscht werden. Die Weiter- gabe der Daten ist untersagt.

„ Die Nutzungsbedingungen müssen vollständig in deut- scher Sprache und auch oh- ne vorherige Anmeldung on- line abrufbar sein.

„ Das Schalten von Werbung im Rahmen der Video- sprechstunde ist untersagt.

„ Der Videodienst muss Nach- weise beziehungsweise Zer- tifikate über Datenschutz, Informationssicherheit und Inhalt führen.

Einschränkungen

Leistungen der Videosprechstunde können nur gegenüber der Kassen- ärztlichen Vereinigung abgerech- net werden, wenn die in der Anlage 31b zum BMV-Ä genannten Vor- aussetzungen erfüllt sind und ein entsprechender Nachweis erfolgt.

In Bezug auf die Anforderungen an den Videodienstanbieter kann ein solcher Nachweis gemäß Paragraf 5 Absatz 2 der Anlage 31b zum BMV-Ä erbracht werden durch a) Informationssicherheit:

„ ein Zertifikat des Bundes- amtes für die Sicherheit in der Informationstechnik oder

„ ein Zertifikat über die tech- nische Sicherheit von einer von der Deutschen Akkre- ditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle.

b) Datenschutz:

„ ein Gütesiegel, das von einer unabhängigen Datenschutz- aufsichtsbehörde vergeben beziehungsweise anerkannt wurde oder

„ ein Datenschutzzertifikat von einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle.

c) Inhalte:

ein Zertifikat oder Gutachten oder eine vergleichbare Bestä- tigung von einer von der Deut- schen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle.

Wir empfehlen Ärzten, die an dem Angebot einer Videosprechstunde interessiert sind, bei ihrem System- betreuer oder Praxisverwaltungs- system-Hersteller Informationen zu möglichen beziehungsweise be- kannten Lösungen zu erfragen.

Der Beschluss des Bewertungs- ausschusses, die Anlage 31b zum BMV-Ä sowie weitere Details zur Videosprechstunde finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/IT in der Praxis/Video- sprechstunde.

Monika Schindler (KVB) Auch bei der

Videosprech- stunde steht der

Datenschutz an erster Stelle.

Eine der Voraus- setzungen zur Teilnahme ist deshalb ein ent-

sprechendes Gütesiegel oder Datenschutz-

zertifikat.

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9 TITELTHEMA

Dr. med. Andreas Schreiter (Ochsenfurt)

Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

„Videosprechstunden halte ich im Bereich der psychosomatischen Medizin für eine sinnvolle Ergän- zung. Hierbei sollten aber einige Kriterien eingehalten werden: Ers- tens kann die Videosprechstunde nicht als Richtlinientherapie, son- dern nur als ergänzende Leistung eingesetzt werden. Und zweitens machen sie in der psychosomati- schen Medizin nur dann Sinn, wenn der Patient persönlich bekannt ist und im Vorfeld eine entsprechende Diagnostik im direkten Kontakt durchgeführt wurde.“

Dr. med. Roland Hartmann (Dachau)

Psychologischer Psychotherapeut – Verhaltenstherapie

„In begründeten Fällen (zum Bei- spiel Immobilität des Patienten) würde ich dies bei ausreichender Honorierung tun. Allerdings ist die Indikation für eine Videosprech- stunde für mich nur auf solche Fälle beschränkt. Bei einer Video- sprechstunde werden viele für die Psychotherapie notwendige Infor- mationen, wie zum Beispiel non- verbale Signale, aber auch verbale Informationen nicht oder nur ein- geschränkt übertragen. Allein dies

Wie kommt das Thema Videosprechstunde in der Praxis an? Stehen unsere Mit- glieder dieser Möglichkeit offen oder eher skeptisch gegenüber? KVB FORUM hat in den Beratenden Fachausschüssen der KVB nachgefragt und wollte von den Ärzten und Psychotherapeuten wissen, ob sie – bei entsprechender Hono- rierung und unter Einsatz einer zertifizierten Ausstattung – in ihren Praxen Video- sprechstunden anbieten würden. Hier einige der Kommentare:

VIDEOSPRECHSTUNDE IN DER PRAXIS – JA ODER NEIN?

führt zu einer Einschränkung der psychotherapeutischen Kommuni- kation. Daher stellt die Durchfüh- rung in den begründeten Ausnah- mefällen eine Güterabwägung zwi- schen ‚gar keine Therapie‘ und

‚Therapie unter insuffizienten Be- dingungen‘ dar.

Grundsätzlich würde ich eine Videosprechstunde nur bei min- destens gleich hoher Vergütung wie bei einer Face-to-Face-Thera- pie durchführen. Der zeitliche und organisatorische Aufwand ist im Prinzip derselbe. Ebenso muss ein Arbeitsplatz vorgehalten werden, denn auch die ‚Webcam‘ kann nicht einfach zu Hause im Wohn- zimmer stehen, sondern bedarf einer entsprechenden Arbeitsum- gebung. In beiden Fällen müssen Therapievor- und Nachbereitung durchgeführt werden. Zudem er- fordert eine Videosprechstunde vom Therapeuten einen höheren Konzentrationsaufwand, da die fehlenden nonverbalen und verba- len Informationen quasi durch ein noch höheres Aufmerksamkeits- niveau ‚kompensiert‘ werden müs- sen. Somit ist sogar mit einer grö- ßeren Belastung des Therapeuten zu rechnen als bei einer normalen Therapiesitzung.“

Dr. med. Karl Reitzle (München) Facharzt für Kinder- und Jugend- psychiatrie

„Ich würde sehr gerne eine Video- sprechstunde anbieten, gerade auch für Patienten in Heimen, da das Vorstellen der Patienten in der Praxis immer auch personelle Res- sourcen der Einrichtung bindet.“

Dr. med. Marianne Röbl-Mathieu (München)

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

„Die Videosprechstunde ist in Hin- blick auf die derzeitige Ausgestal- tung für Frauenärzte (noch) nicht attraktiv, Aufwand und Ertrag ste- hen in keinem angemessenen Ver- hältnis. Ich persönlich stehe die- sem neuen Instrument skeptisch gegenüber, vor allem aus zwei Gründen: Zum einen halte ich grundsätzlich den persönlichen Kontakt für angemessener und weniger fehleranfällig, selbst für die bisher abrechenbaren Indika- tionen, die sich auf die visuelle Kontrolle von Wunden beziehen.

Zum anderen habe ich aufgrund meiner täglich angebotenen halb- stündigen telefonischen Sprech- stunde die Erfahrung gemacht, dass manche Patientinnen versuchen, sie über Gebühr auszunutzen.“

Redaktion

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TITELTHEMA 10

G

egenwärtig verändert die voranschreitende Digitali- sierung die Welt. Dies gilt auch für E-Health, also den Einsatz digitaler Technologien im Gesund- heitswesen. Digitale Methoden er- öffnen ganz neue Möglichkeiten der elektronischen Vernetzung von Gesundheitsdaten. Damit werden aber gleichzeitig enorme Begehr- lichkeiten geweckt. Wohin die Reise zwischen den tradierten ärztlichen Pfaden und der modernen Selbst- bestimmung noch führen wird, kann keiner wirklich vorhersagen.

Doch jeder ahnt, dass die Auswir- kungen massiv sein werden. Und das Tempo nimmt ständig zu.

In diesem Kontext relativiert sich der Innovationsgrad der Videosprech- stunde wie sie das E-Health-Gesetz vorschreibt. Trotzdem – Telekonfe- renzen als überschaubare Vorboten des aufkommenden Elektronik- zeitalters zeigen jetzt schon das Potenzial für neue Chancen. Sie zeigen aber auch die neuen Heraus- forderungen in der Gesundheits- versorgung. Wiederholte persönli- che Vorstellungen in der Arztpra- xis oder Verlaufskontrollen können in Zukunft ersetzt werden durch einen direkten Videokontakt zwi- schen dem Arzt und seinem Patien- ten. Klar ist, dass dies neue Tech- nologie erfordert und (zunächst) auch eine neue Vergütung bringt.

Aber diese Digitalisierung verän-

Bei den Veränderungen im Gesundheitswesen durch Digitalisierung erscheint das neu eingeführte Instrument der Videosprechstunde nur wie der erste kleine Vorläufer eines Umbruchs, der der Industriellen Revolution in nichts nachstehen wird. Die ärztliche Profession bleibt eine sicher gefragte Institution, aber der Inhalt des Arztkoffers wird nie mehr derselbe sein.

VORBOTEN DER DIGITALISIERUNG VON GESUNDHEIT

dert den tradierten Arzt-/Patien- tenkontakt nachhaltig.

Medizinisch wertvoll oder nur Spielzeug?

Abgesehen von den Praxisverwal- tungssystemen waren die Auswir- kungen der aufkommenden Digita- lisierung für viele Ärzte in ihrer täglichen Praxis bisher doch eher marginal. Aber gerade in Hinblick auf neue digitale Gesundheits- produkte und E-Health-Angebote wird der Arzt künftig immer öfter als Experte gefragt sein und be- fragt werden: Was ist aus fachlicher Sicht medizinisch wertvoll und was ist Spielzeug? Hier sollten Ärzte informiert sein und Auskunft ge- ben können.

Hinzu kommt, dass neue digitale Medizinprodukte auch grundle- gende Veränderungen im Praxis- alltag mit sich bringen. Ärzte wer- den beispielsweise immer häufiger mit Patienten konfrontiert, die mit- tels Apps, Smartphones oder Smart- watches ihre Vitaldaten kontrollie- ren und aufzeichnen. Sie erwarten dann eine diagnostische Einordnung oder therapeutische Empfehlungen.

Man kann über solche neuen Ent- wicklungen nicht einfach hinweg- sehen. Im Englischen wurde dafür der Begriff „Game Changer“ ge- prägt.

Informationstechnologie macht viele wirkliche Hightech-Ansätze der Gesundheitsversorgung mög- lich. Bei diesen ist der direkte Nut- zen oft leicht zu erkennen. Die

„Genomik“ ermöglicht nicht nur die Erkennung angeborener Erkran- kungen, sondern liefert auch maß- geschneiderte Therapeutika, bei- spielsweise für die Krebstherapie.

Wer schon einmal einen Quer- schnittsgelähmten gesehen hat, der mit einem Exoskelett wieder gehen kann, kann sich leicht für die Technik begeistern, auch wenn der Kostenaufwand zu denken gibt.

Elektronisch gesteuerte Mikro- chirurgie bei Hirntumoren oder bei schwierigen urologischen Eingrif- fen hat mit seinen „Da Vinci“-Ge- räten schon zahlreiche Facharzt- zentren erreicht. Das alles kann auf die Spitze getriebene Informa- tionstechnologie schon heute.

Deutlich anders sieht es bei der medizinischen Versorgung in der Fläche aus.

Digitale Versorgungsinnova- tionen – Visionen oder wirklich bald Zukunft?

Eine große deutsche Ersatzkasse zeichnete auf dem Bayerischen Telemedizinkongress vor etwa einem Jahr eine recht umfangrei- che Zukunftsvision speziell digita- ler Versorgungsinnovationen für das ambulante Gesundheitssystem.

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cher Beratungsportale. Im Ausland schon fest etabliert, hier in Deutsch- land erst langsam im Entstehen und in der Erprobung, bieten die vielfältigen Angebote wie TeleClinic, MedGate, Patientus oder „arzt- konsultation“ über Videokonferenz- systeme Arztsprechstunden oder Beratung an – sieben Tage die Wo- che, von früh bis spät. Nach Re- gistrierung werden die zahlenden Patienten über einen medizini- schen Assistenten mit einem für das Themengebiet geeigneten Arzt aus dem angeschlossenen Ärzte- pool verbunden.

Aus diesen Konstrukten ergeben sich neben dem deutschen Berufs- recht viele Herausforderungen in Sachen Integration, Technik, Aner- kennung und Wettbewerb. Dazu gehören Sicherheitsaspekte, Ein- griffe in die Aufgaben der verkam- merten Berufe oder in das Wett- bewerbsrecht, genauso wie die belastbare Definition, was eine ärztliche Leistung ist oder wie die Akquise von nachgewiesenen Fachexperten erfolgen kann. Als vereinfachendes Fazit mag gelten, dass der Weg vom Angebot bis hin in die Regelversorgung noch etwas weiter sein dürfte.

All diese punktuellen Beispiele zei- gen, wie grundlegend die neuen digitalen Methoden in die bisheri- gen Konstrukte der Gesundheits- versorgung eingreifen. Sie sollten aber auch deutlich machen, dass sich viele der neuen Angebote nicht mehr an professionell gesteuerten Lösungen ausrichten, sondern dass sich ein zunehmend wirtschaftlich orientierter Anbietermarkt entwi- ckelt. Die künftige Herausforderung wird also vermutlich nicht die Tech- nik sein. Sondern das Ringen um ärztlichen Einfluss und Ökonomie.

Dr. med. Christoph Goetz Leiter Gesundheitstelematik (KVB)

11 TITELTHEMA Da fanden sich interaktive Gesund-

heitsinformationen und Online- Kurse, Ärzteführer mit Online- Bewertungen, Gesundheits-Apps, Telemonitoring, Tracking und Mess- geräte, Online-Terminbuchungen für Sprechstunden, Videosprech- stunden, genauso wie die verschie- densten Burnout-, Antistress-, Kopf- schmerz- oder Diabetes- und viele weitere „Coaches“. Dies war alles zwar „nur“ in eine noch ungewisse Zukunft gedacht, aber dennoch sind viele dieser Angebote – wie die Videosprechstunde – heute schon Realität.

Sehr große Erwartungen werden von der Industrie an den Formen- kreis von „Mobile Health“ gerichtet.

Diese Gesundheitsanwendungen für Smartphones und Konsorten sind jedoch keine Medizinprodukte im klassischen Sinne und daher sprechen die Angebote eher den Massenmarkt an. Sie sind äußerst vielfältig und heterogen. Es gibt Tausende von Apps. Allen gemein- sam ist vor allem die kommerzielle Motivation. Selbst dort, wo die mobilen Health-Apps vordergründig

„kostenlos“ angeboten werden,

stehen fast immer die Nutzerdaten und Profile im Mittelpunkt des Anbieterinteresses. Da verwundert es nicht, wenn deren allgemeine Geschäftsbedingungen nebulös und die Datenschutzerklärungen inhaltslos bleiben.

Obwohl es zunächst nicht zu ver- muten war, hat die neue Familie der sogenannten „Health Games“

durchaus ernstzunehmendes Potenzial. Programme und Anwen- dungen können mit spieltypischen Elementen wie Puzzeln, Merkauf- gaben oder Problemlösungsspielen

eine große Bandbreite von Förder- programmen für verletzungsbe- dingte Hirnschäden, Koordination oder Konzentration anbieten. Auch die Sprachtherapie hat den Bereich für sich entdeckt mit speziellen Programmen für Stotterer oder Dyslektiker. Insgesamt spricht man sogar von „Gamification“ und er- wartet neue, klinisch hilfreiche Anwendungen.

Am ganz anderen Ende des Funk- tionsspektrums steht eine wach- sende Zahl von Anbietern ärztli-

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RECHT INTERESSANT 12

D

ie Videosprechstunde ist eine telemedizinische Neue- rung, die definiert wird als

„synchrone Kommunikation zwi- schen einem Arzt und einem ihm bekannten Patienten über die dem Patienten zur Verfügung stehende technische Ausstattung, gegebenen- falls unter Assistenz, zum Beispiel durch eine Bezugsperson, im Sinne einer Online-Videosprechstunde in Echtzeit, die der Arzt dem Patien- ten anbieten kann“ [1].

Das E-Health-Gesetz hatte der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Auf- gabe zugewiesen, die Vorausset- zungen für telemedizinische Leis- tungen, unter anderem für die Videosprechstunde, zu vereinbaren (§ 291g SGB V). Dies ist nun ge- schehen in den Anlagen 31 und 31b des Bundesmantelvertrags Ärzte. Darüber hinaus hat der Be- wertungsausschuss nun auch die Vergütung für diese Leistung mit Wirkung zum 1. April 2017 be- schlossen. Details hierzu können Sie in den Rahmendaten zur On- line-Videosprechstunde in diesem Heft nachlesen (siehe Seite 6ff.).

Ganz so einfach wie es beispiels- weise bei unseren Nachbarn, den Schweizer Bürgern ist, geht es bei

uns allerdings nicht. Denn wir ha- ben andere rechtliche Rahmen- bedingungen zu beachten. Ein Fernbehandlungsverbot – wie in der Bundesrepublik – gibt es in der Schweiz nicht. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Videosprechstunde bei uns zum einen in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt ist und ein vorheriger persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt sein muss.

Fernbehandlungsverbot In der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns [2] – wie auch in den meis- ten Berufsordnungen anderer Lan- desärztekammern – heißt es: „Der Arzt darf individuelle ärztliche Be- handlung, insbesondere auch Be- ratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizi- nischen Verfahren ist zu gewähr- leisten, dass ein Arzt den Patienten unmittelbar behandelt.“

Es handelt sich also nicht um ein generelles Fernbehandlungsverbot, sondern um ein Verbot der aus- schließlichen Behandlung ohne per- sönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.

Von der Norm erfasst ist nur die individuelle, das heißt auf einen be- stimmten Patienten bezogene

ärztliche Behandlung. Diese darf nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchge- führt werden. Der persönliche Kon- takt zwischen Arzt und Patient muss in einem erforderlichen Maß sichergestellt bleiben. Ferner muss gewährleistet sein, dass ein Arzt den Patienten unmittelbar behan- delt. Das Erkennen oder Behan- deln von Krankheiten beruht auf der eigenen, unmittelbaren Wahr- nehmung des Arztes, zum Beispiel durch eine persönliche körperliche Untersuchung [3]. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat zum Ende des Jahres 2015 ausführliche Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung gegeben [4].

Die vertragsarztrechtlichen Rege- lungen zur Videosprechstunde (Anlagen zum Bundesmantelver- trag Ärzte und Abrechnungsbe- stimmungen des EBM) berücksich- tigen die berufsrechtlichen Vor- aussetzungen wie folgt:

„ Der Arzt darf seinen Patienten, der ihm aus der bisherigen Be- handlung persönlich bekannt ist, zur Videosprechstunde ein- laden. Hingegen können für den Arzt fremde Patienten über die Videosprechstunde keinen Kontakt zum Arzt herstellen.

„ Videosprechstunden können nur anlassbezogen zu verschie-

Die Schweizer Eidgenossen haben es vorgemacht.

Jetzt können auch Vertragsärzte in Deutschland als neue telemedizinische Leistung in der vertragsärzt- lichen Versorgung mit ihren Patienten online kom- munizieren – jedenfalls in eingeschränktem Maße.

Die Telemedizin nimmt langsam Fahrt auf!

VIDEO-

SPRECHSTUNDE

RECHT INTERESSANT

(13)

13 RECHT INTERESSANT denen Verlaufskontrollen durch-

geführt werden. Die Erstbehand- lung im konkreten Fall hat also bereits im Rahmen eines per- sönlichen Arzt-Patienten-Kon- takts stattgefunden.

„ Die telemedizinische Leistung ist nur abrechenbar, wenn der Patient in einem der beiden Quartale, die der Berechnung unmittelbar vorausgehen, im Rahmen eines persönlichen Kontakts in der Praxis behan- delt wurde und die Verlaufskon- trolle durch dieselbe Praxis er- folgt wie die Erstbegutachtung.

Die Videosprechstunde ist also in der derzeitigen Ausgestaltung ein erster Einstieg in telemedizinische Behandlungsverfahren in einem eng begrenzten Rahmen. Sie kann zur Entlastung der Ärzteschaft und der Patienten, die für kurze Kon- trollen keine langen Wege zur Pra- xis und keine langen Wartezeiten in der Arztpraxis in Kauf nehmen müssen, dienen.

Modellvorhaben in Baden- Württemberg

Im Sommer letzten Jahres konnten wir in der Presse [5] lesen: „Video- Beratung in Baden-Württemberg – Ärzte kippen Fernbehandlungsver- bot und helfen DocMorris“

Die Vertreterversammlung der Lan- desärztekammer Baden Württem- berg hatte am 25. Juli 2016 be- schlossen, für Modellvorhaben ärztliche Behandlungen und Bera- tungen ausschließlich via Kommu- nikationsmedien zuzulassen. Vor- aussetzung für solche Modellvor- haben ist aber die Erlaubnis der Landesärztekammer [6].

Und wer glaubt, dass nun auf die Schnelle solche Modellvorhaben wie Pilze aus dem Boden wachsen, der wird enttäuscht. Gut Ding will Weile haben! Denn bei einem Aus-

scheren aus dem altbewährten rechtlichen Rahmen wollen die Konsequenzen gut durchdacht sein.

In Baden-Württemberg sind für Mitte 2017 zwei Modellprojekte zu Online-Sprechstunden geplant [7]

– je eines in einer städtisch ge- prägten und in einer eher ländli- chen Region. Welche dies sein werden, hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Ärzte ab, an einem solchen Modell mitzuwirken. Die dortige KV steht mit anderen An- bietern um den Zuschlag für ein Modellprojekt im Wettbewerb.

Geplant ist Folgendes (nach Schweizer Modell Medgate):

Wer ärztliche Hilfe benötigt, ruft im bereits existierenden Medcall- Center der KV in Stuttgart an. Dort werden Notfälle direkt an die Ret- tungsleitstellen weitervermittelt, alle anderen Fälle in ein Online- Portal eingestellt, auf das teilneh- mende Ärzte elektronisch Zugriff haben. Diese bekommen über PC in ihren Praxen Meldung über Neu- zugänge. Im Idealfall löst der pas- sende Arzt dann ein Ticket über die Behandlung und meldet sich inner- halb der nächsten zweieinhalb Stunden beim Anrufer.

Wird für die Behandlung ein ver- schreibungspflichtiges Medikament benötigt, können in Deutschland derzeit keine Rezepte online aus- gestellt und direkt an Versand- apotheken geschickt werden. Dies würde gegen § 48 des Arzneimit- telgesetzes verstoßen, der vor der Verordnung verschreibungspflich- tiger Arzneimittel grundsätzlich den direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient voraussetzt (Aus- nahme: Patient ist dem Arzt aus vorangegangenem Kontakt hinrei- chend bekannt und es handelt sich lediglich um die Wiederholung oder Fortsetzung der Behandlung). Hier- durch erfährt die liberale berufs-

rechtliche Regelung der Baden- Württemberger eine deutliche Ein- schränkung. Und manchmal wird wohl auch beim telefonischen Kon- takt klar, dass ein persönlicher Arzt- kontakt erforderlich ist. Hier sucht die KV Baden-Württemberg laut der Pressemeldung nach Lösungen, wie sie in solchen Fällen Termine mit niedergelassenen Ärzten ver- einbaren kann.

Die Landesärztekammer Baden- Württemberg hat am 27. März 2017 den Startschuss zur Bewerbungs- phase für Fernbehandlungsmodel- le gegeben [8] . Warten wir also gespannt ab, was sich im Laufe dieses Jahres in unserem Nachbar- Bundesland tut.

Helga Trieb (Rechtsabteilung der KVB)

[1] § 1 Anlage 31b BMV-Ä [2] § 7 Absatz 4 Bay BO

[3] vergleiche KVB FORUM 4/2016 „Fernbe handlung - was kommt da auf uns zu?“

[4] DÄB, Heft 1-2 vom 1. Januar 2016, Seite A 8 ff [5] DAZ.online 12. August 2016

[6] Änderung § 7 Absatz 4 BO der LÄK BW [7] Artikel in STIMME.de // Heilbronn vom 24. Januar 2017

[8] Artikel in aerzteblatt.de vom 28. März 2017

Der rechtliche Rahmen für die Videosprech- stunde ist noch eng begrenzt.

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KVB INTERN 14

D

er KVB-Vorstandsvorsitzen- de Dr. med. Wolfgang Krombholz machte in seiner Rede deutlich, dass die Weiterent- wicklung des Bereitschaftsdienstes von zentraler Bedeutung ist, um den dringend notwendigen Nach- wuchs für die Praxen zu gewinnen.

Letztes Jahr haben in Bayern über 400 Hausärzte ihre Praxistätigkeit beendet. Trotz aufwendiger Suche nach einem Nachfolger konnten mehr als 80 Arztsitze nicht besetzt werden. Als Erfolgskriterien, um künftig junge Ärzte für die Tätig- keit in eigener Praxis zu begeistern, nannte Krombholz eine adäquate Vergütung, einen Schutz vor Re- gressen sowie eine spürbare Ver- ringerung der Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst. An der im

Mitte März fand in München die erste reguläre Sitzung der neu gewählten Ver- treterversammlung (VV) der KVB statt. Die VV-Vorsitzende Dr. med. Petra Reis-Berkowicz führte die neuen Mitglieder zunächst in die Regularien des Ärzteparlaments ein, um anschließend zur Tagesordnung überzugehen. Die Delegierten setzten sich bei dieser Sitzung insbesondere mit der Zukunft des Bereitschaftsdienstes in Bayern auseinander.

VV UNTERSTÜTZT WEITER- ENTWICKLUNG DES BEREIT- SCHAFTSDIENSTES

Jahr 2013 begonnenen Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bayern führe daher kein Weg vor- bei.

In Sachen Honorar für das Jahr 2017 sei es in den Verhandlungen mit den Krankenkassen gelungen, ein Plus von knapp drei Prozent, also rund 150 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, zu erzielen. Rund ein Fünftel davon sei für den weiteren Ausbau des Bereitschaftsdienstes mit eigenen Bereitschaftspraxen an oder in unmittelbarer Nähe von Kliniken sowie der Einrichtung eines separaten Fahrdienstes vorgese- hen. Während der laufenden Pilot- phase werde von der KVB kontinu- ierlich evaluiert, welche Auswir- kungen die Neustrukturierung des

Bereitschaftsdienstes in den je- weiligen Regionen habe. Diese Erkenntnisse würden dann in die weitere flächendeckende Umset- zung einfließen, die bis Ende nächsten Jahres abgeschlossen sein soll. Es sei wichtig, betonte Krombholz, lösungsorientiert und mit sachlichen Argumenten aus der Praxis an die Sache heranzu- gehen. Die vielen konstruktiven Verbesserungsvorschläge der diensthabenden Ärzte würden alle intensiv geprüft.

Bessere Steuerung der Patien- ten im System gefordert Der erste stellvertretende Vor- standsvorsitzende Dr. med. Pedro Schmelz stellte in seiner Rede

(15)

15 KVB INTERN unter anderem die besonders

förderungswürdigen Leistungen dar, für die die Krankenkassen im Rahmen der Honorarverhandlungen für 2017 rund 20 Millionen Euro

bereitstellen. Anschließend erläu- terte er mehrere aktuelle Änderun- gen der Vergütung. Dabei reichte das Spektrum von der Abklärungs- pauschale bei der Behandlung von Notfällen bis zur Videosprechstun- de (siehe auch das Titelthema die- ser KVB FORUM-Ausgabe). Dem Sachstandsbericht zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) mit inzwischen sechs be- rechtigten Teams in Bayern folgte ein Blick auf die Bundesebene.

Schmelz plädierte dafür, die Wei- chenstellung nach der Wahl Anfang März bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als große Chance der Ärzteschaft vor der anstehenden Bundestagswahl wahr- zunehmen. Mit der Agenda „KBV 2020“ liege bereits ein Konzept vor, wie die ambulante medizini- sche Versorgung in Zukunft gesi- chert werden könne. Als konkrete Forderungen an die Politik nannte Schmelz unter anderem, dass der Leitsatz „ambulant vor stationär“

mit Leben gefüllt werden müsse.

„Die Politik muss den Mut aufbrin- gen, den Erhalt wirtschaftlich nicht tragfähiger Krankenhäuser zu über-

denken, anstatt diese auf Kosten der ambulanten Vergütung zu sa- nieren“, so sein Credo. Um das Belegarztsystem zu stärken, sollte diese Form der Versorgung für alle

Vertragsärzte möglich sein, damit diese ihre Patienten bei Bedarf auch stationär behandeln können.

Schließlich sei insgesamt eine bes- sere Koordinierung der Patienten im System notwendig.

Schnellerer und flexiblerer Zugang zur Psychotherapie Dr. med. Claudia Ritter-Rupp, zwei- te stellvertretende Vorstandsvor- sitzende der KVB, beleuchtete in ihrem Vortrag spezielle Schwer- punktthemen des psychotherapeu- tischen Bereichs. Zunächst stellte sie die Einzelheiten der ab 1. April 2017 gültigen neuen Psychothera- pierichtlinie vor. Zwar könne diese einen schnelleren und flexibleren Patientenzugang zur Psychothera- pie bedeuten, allerdings gingen die neuen Leistungen ohne zusätzliche freie Kapazitäten auf Kosten der Richtlinien-Psychotherapie. Eben- falls zum 1. April startet auch die Vermittlung von Psychotherapie- terminen durch die Terminservice- stellen der Kassenärztlichen Ver- einigungen. Problematisch – so Ritter-Rupp – sei dabei, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben keine

zusätzlichen Kapazitäten schafften.

Die psychotherapeutische Bedarfs- planung entspreche nicht mehr dem tatsächlichen Versorgungs- bedarf.

Abschließend ging sie auf das Thema „Online-Angebote bei der Behandlung psychischer Störun- gen“ ein. Angesichts einer unüber- schaubaren Flut an onlinebasier- ten Behandlungsmöglichkeiten für psychische Störungen in oftmals fragwürdiger Qualität warnte Ritter- Rupp vor einer Gefährdung des vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Ärzten beziehungsweise Psychotherapeuten und deren Patienten. Diese Online-Angebote könnten allenfalls eine Ergänzung der bereits bestehenden thera- peutischen Behandlungsformen darstellen. Bei Programmen ohne therapeutische Unterstützung sei der Patient bei Krisen sogar allein- gelassen. Die Online-Anwendun- gen führten weder zum Abbau von Wartezeiten noch zur Beseitigung der Schwächen in der psychothe- rapeutischen Bedarfsplanung. Der direkte Kontakt zwischen Thera- peuten, Ärzten und Patienten sei dadurch sicher nicht zu ersetzen.

Birgit Grain (KVB)

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KVB INTERN 16

D

ie RVB sind Ansprechpart- ner für die Mitglieder der KVB vor Ort, sie informie- ren über Entwicklungen und Ent- scheidungen der KVB-Spitze und spiegeln die Wünsche und Bedürf- nisse der Mitglieder an den Vor- stand der KVB wider. Außerdem beraten sie den Vorstand insbeson- dere bei regionalen Themen und gestalten so die ambulante medizi- nische Versorgung in Bayern mit.

In dieser Ausgabe kommen die RVB aus Franken zu Wort.

Oberfranken

Dr. med. Beate Reinhardt Fachärztin für Allgemeinmedizin

Ich bin RVB geworden, weil ich mich für eine starke freiberufli- che Ärzteschaft einsetzen will, und zwar für alle Fachrichtun- gen, insbesondere aber für die Allgemeinmediziner. Außerdem will ich mich aktiv an den Pro- jekten und der Kommunikation zwischen Ärzteschaft und Selbst- verwaltung einbringen.

In einer neuen Serie stellt KVB FORUM die Regionalen Vorstandsbeauftragten (RVB) der KVB vor, die der Vorstand Anfang des Jahres berufen hat. Je ein haus–

und ein fachärztlicher Vertreter der Ärzteschaft repräsentieren den Vorstand der KVB in der Landeshauptstadt und in den sieben Regierungsbezirken Bayerns.

DER BASIS EINE STIMME GEBEN

Beate Reinhardt ist seit 2004 in Effeltrich in einer Berufsausübungs- gemeinschaft mit ihrem Ehemann Dr. med. Gunther Reinhardt und Dr. med. Gabriela Kreller-Laugwitz niedergelassen. Die Delegierte des Bayerischen Hausärztever- bands sieht ihre Schwerpunkte in Lehre, Nachwuchsgewinnung und Weiterbildung. Sie ist seit 2014 hausärztliche RVB für Oberfranken.

Dr. med. Peter Heinz Facharzt für Augenheilkunde

Ich bin RVB geworden, weil in einem Flächenland wie Bayern die Betreuung der Vertragsärzte nicht allein zentral von München aus erfolgen kann. Die regional unterschiedlichen Probleme und Anforderungen muss man – auch in Kenntnis der Gegebenheiten und Personen vor Ort – in engem Kontakt und Konsens mit den Beteiligten bearbeiten. Hierzu zählt auch die Unterstützung der Mitglieder in Auseinanderset- zungen mit den Kostenträgern oder anderen Organisationen.

Der 49-Jährige ist seit 1998 in Schlüsselfeld in einer konservativen Einzelpraxis niedergelassen. Seit 2008 ist er bayerischer Landesvor- sitzender des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA). In der KVB bringt er sein Fachwissen seit 2011 im „Beratenden Fach- ausschuss für die Fachärztliche Versorgung“ ein, seit 2012 auch im Berufungsausschuss. Er ist Mit- glied zahlreicher Fachgesellschaf- ten, regelmäßiger Referent auf ophtalmologischen Kongressen und Autor des QEP®-Muster- handbuchs für Augenärzte.

Mittelfranken

Dr. med. Hans-Erich Singer Facharzt für Allgemeinmedizin

Ich bin RVB geworden, weil ich eine wichtige Aufgabe darin sehe, ein Bindeglied zwischen KVB- Vorstand und Mitgliedern zu sein, das in beide Richtungen funktioniert.

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17 KVB INTERN Hans-Erich Singer ist seit 25 Jahren

niedergelassen und arbeitet in einer überörtlichen Gemeinschaftspra- xis in Merkendorf/Mitteleschen- bach. Der 57-jährige Facharzt für Allgemeinmedizin engagiert sich seit vielen Jahren im Bayerischen Hausärzteverband und ist seit 2008 dessen Bezirksvorsitzender für Mittelfranken. Bereits seit 2011 ist er RVB und seit 2013 außerdem Delegierter in der Bayerischen Landesärztekammer und stellver- tretender Vorsitzender im Aus- schuss „Niedergelassene Ärztin- nen und Ärzte“.

Dr. med. Ulrich Schwiersch Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Ich bin RVB geworden, um vor Ort für die Kolleginnen und Kol- legen als Ansprechpartner für ihre Anliegen Lösungen zu fin- den und die Verbindung zum Vorstand nach München herzu- stellen. Dabei ist mir die Zusam- menarbeit mit dem hausärztli- chen RVB sehr wichtig.

Der 63-jährige Facharzt für Frauen- heilkunde und Geburtshilfe ist bereits seit 1989 in Fürth nieder- gelassen. Berufspolitisch kann er auf Erfahrungen aus zahlreichen Ämtern zurückgreifen: Unter an- derem ist er stellvertretender Vor- sitzender des Ärztlichen Bezirks- verbands Mittelfranken und Be- zirksvorsitzender des Hartmann-

bundes in Mittelfranken. In der KVB ist er seit 1996 Mitglied der Vertreterversammlung und seit 2011 RVB für Mittelfranken.

Unterfranken

Dr. med. Christian Pfeiffer Facharzt für Allgemeinmedizin

Ich bin RVB geworden, weil ich die Basisnähe und Akzeptanz der KVB vergrößern will und weil ich Anliegen direkt aus der Praxis einbringen möchte, damit die Präsenz vor Ort erhalten bleibt.

Der 50-jährige Facharzt für Allge- meinmedizin ist seit 1997 in einer Gemeinschaftspraxis in Giebel- stadt im Landkreis Würzburg nie- dergelassen. Er ist Bezirksvorsit- zender des Bayerischen Hausärz- teverbands in Unterfranken und Mitglied des Landesvorstands des Bayerischen Hausärzteverbands.

Als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer agiert er seit 2002. Seit 2011 ist er als Regio- naler Vorstandsbeauftragter für Unterfranken engagiert und seit 2016 auch Mitglied der Vertreter- versammlung der KVB.

Dr. med. Gunther Carl Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie

Ich bin RVB geworden, weil ich regional die vertrauensvolle Zu- sammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen untereinander und zwischen Haus- und Fachärzten fördern will. Die KVB benötigt das Vertrauen und die Unter- stützung ihrer Mitglieder, um uns wirksam vertreten zu können.

Der Neurologe und Psychiater ist seit 1990 in einer Gemeinschaft- spraxis in Kitzingen bei Würzburg niedergelassen. Seit vielen Jahren ist er Mitglied der Vertreterver- sammlung der KVB sowie in Gre- mien der Bayerischen Landesärz- tekammer und auf Bundesebene.

Er ist bayerischer Vorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzen- der des Berufsverbandes Deut- scher Nervenärzte. Berufspoliti- sche Interessensschwerpunkte sind eine verlässliche qualifizierte Versorgung der Patienten, adäqua- te, kalkulierbare Arzthonorare und die Verbesserung der Arbeitsbe- dingungen in freiberuflichen Arzt- praxen.

Zusammenfassung Markus Kreikle (KVB)

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GESUNDHEITSPOLITIK 18

V

orrangiges Ziel dieser Ver- einbarung ist die Stärkung der allgemeinen ambulan- ten Palliativversorgung (AAPV) so- wie die Gewährleistung eines flie- ßenden Übergangs von der AAPV in die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

Die Vereinbarung umfasst die Ver- sorgung von schwerstkranken und sterbenden Patienten aller Alters- gruppen im Rahmen der AAPV.

Somit sind auch Kinder und Jugend- liche eingeschlossen, für die teil- weise eigene Regelungen festge- legt wurden. Im Mittelpunkt steht die Zusammenarbeit im interdiszi- plinären Team unter der Koordina- tion durch den an der Vereinbarung

teilnehmenden Arzt. Wesentliche Aufgaben der teilnehmenden Ärzte sind insbesondere:

„ Die Erstellung eines Therapie- sowie Notfallplans, der allen Beteiligten zugänglich sein muss.

„ Die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegeri- scher Maßnahmen zur Versor- gung des Patienten in Zusam- menarbeit mit anderen Leis- tungserbringern.

„ Die Beratung und Aufklärung des Patienten und seiner Ange- hörigen.

„ Die Sicherstellung der palliativ- medizinischen Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten.

„ Die konsiliarische Beratung von nicht an der Vereinbarung teil- nehmenden Ärzten.

„ Die nachgewiesene Kooperation und Vernetzung, zum Beispiel mit Pflegediensten, Hospizen und Hospizdiensten, SAPV- Teams und Palliativstationen.

Wer kann teilnehmen?

An der Vereinbarung können Haus- und Fachärzte der unmittelbaren Patientenversorgung teilnehmen.

Voraussetzung ist die Erfüllung der Qualifikationsanforderungen, eine kontinuierliche palliativmedizini- sche Fortbildung – insbesondere durch Teilnahme an Qualitätszir- keln und Fallkonferenzen – sowie eine Gewährleistung zur Verfü- gung über gültige BTM-Rezepte.

Qualifikationsanforderungen für die Teilnahme

Praktische Erfahrungen:

„ mindestens zweiwöchige Hos- pitation in Palliativeinrichtung beziehungsweise SAPV-Team oder

„ Betreuung von mindestens 15 Palliativpatienten in den letzten drei Jahren

Mit Inkrafttreten des Hospiz- und Palliativgesetzes im Dezember 2015 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, im Bundesmantelvertrag die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung festzulegen. Diese Vereinbarung wurde nun getroffen und ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Regelungen zur Vergütung sind für Mitte dieses Jahres geplant.

NEUE VEREINBARUNG ZUR PALLIATIVVERSORGUNG

An der neuen Vereinbarung Palliativversor-

gung können Haus- und Fach- ärzte der unmit- telbaren Patien- tenversorgung unter bestimm- ten Qualifika- tionsvorausset- zungen teilneh- men.

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Theoretische Kenntnisse:

„ 40-stündiger Weiterbildungs- kurs Palliativmedizin nach dem (Muster-) Kursbuch „Palliativ- medizin“ der Bundesärztekam- mer (BÄK)

„ bei Fortbildung „Geriatrische Grundversorgung“ (60 Stun- den) und Fortbildung „Curricu- lum Psychosomatische Grund- versorgung“ (80 Stunden) der BÄK: Teilnahme am Themen- komplex „Symptomkontrolle“

(20 Stunden) der Weiterbildung

„Palliativmedizin“

„ bei Zusatzqualifikation „Spezi- elle Schmerztherapie“ (80 Stunden): Teilnahme an den Themenkomplexen „Psycho- soziale und spirituelle Aspek- te“, „Ethische und rechtliche Fragestellungen“, „Kommunika- tion und Teamarbeit“, „Selbst- reflexion“ (insgesamt 18 Stun- den) des Weiterbildungskurses Vergütung der neuen

Leistungen

Der Bewertungsausschuss muss innerhalb von sechs Monaten kon- krete Leistungsinhalte sowie Ge- bührenordnungspositionen festle- gen. Damit ist davon auszugehen, dass Mitte 2017 die Inhalte dieser Vereinbarung umgesetzt werden können.

Die Vereinbarung sieht zudem vor, Qualitätsindikatoren zur Abbildung der Versorgungsqualität zu erhe- ben. Wie diese gebildet und erho- ben werden, sollen KBV und GKV- Spitzenverband bis zum 31. De- zember 2017 festlegen.

Ebenso wird darüber beraten, wie die Übermittlung anonymisierter fall- und arztbezogener Daten an das Institut des Bewertungsaus- schusses für die Erstellung eines Versorgungsberichts zur palliativ- medizinischen Versorgung ausse- hen soll.

19 GESUNDHEITSPOLITIK

Eigene Palliativvereinbarung für Nordbayern

Der KVB ist es gelungen, mit der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) bereits zum 1. April 2017 neue ambulante palliativmedizinische Leistungen für die Region Nord- bayern zu vereinbaren. Wir stärken mit diesen Leistungen die bereits vielfach vor- handenen Strukturen der AAPV und erreichen somit auch eine bessere Vernetzung der palliativmedizinischen Angebote in Nordbayern. Die Vereinbarung soll schwerst- kranken und sterbenden Patienten eine palliativmedizinische Versorgung im häusli- chen Umfeld ermöglichen.

Qualifikationsvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Vereinbarung ist die erfolg- reiche Absolvierung des 40-stündigen Weiterbildungskurses in Palliativmedizin der Bayerischen Landesärztekammer, zum Beispiel durch den von der KVB angebotenen Weiterbildungskurs. Darüber hinaus müssen die teilnehmenden Ärzte über Kenntnisse der vorhandenen lokalen palliativmedizinischen Versorgungsstrukturen verfügen.

Im Rahmen der Palliativvereinbarung können Leistungen

„ für die Erstellung eines Therapie- und Notfallplans,

„ für die während der Behandlung andauernde Dokumentation und Koordination der notwendigen Medikamente sowie

„ für die Beratung bei komplexen Betreuungssituationen

jeweils immer in enger Abstimmung mit allen an der Palliativversorgung beteiligten Personen (insbesondere Pflegeleitungen und Vertretern der Hospizvereine) abgerechnet werden. Zentraler Leistungsbaustein dieser Vereinbarung ist jedoch der 24-Stunden- Telefonrufdienst. Die teilnehmenden Ärzte erklären sich bereit, für maximal zwei Patienten „rund um die Uhr“ erreichbar zu sein.

Eine detaillierte Übersicht der neuen Abrechnungsnummern und der dazugehörigen Honorierung, sowie notwendigen Unterlagen zur Vereinbarung (Teilnahmeerklärung, Dokumentationsbögen) finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/

Vergütungsverträge/Buchstabe „P“ Palliativversorgung für Franken und die Oberpfalz.

Julia Obermaier (KVB) Weiterbildungskurs der KVB

Die KVB unterstützt ihre Mitglieder bereits seit einigen Jahren im Be- reich der Palliativversorgung. Bei- spielsweise haben wir gemeinsam mit dem Bayerischen Hausärzte- verband und der Deutschen Gesell- schaft für Palliativmedizin einen 40-stündigen Weiterbildungskurs entwickelt, der auf den Praxis- alltag zugeschnitten ist und allen Fachgruppen offensteht. Diese Weiterbildung ist ebenfalls eine der Qualifikationsvoraussetzungen zur Abrechnung der neuen Leistungen.

Leider sind unsere aktuellen Kurs- termine bereits vollständig ausge- bucht. Weitere Termine sind in Planung. Selbstverständlich wer- den wir Sie über neue Kurstermine umgehend informieren.

Für Fragen und weitere Informa- tionen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail an Palliativversorgung@

kvb.de zur Verfügung.

Sabrina Lodders (KVB)

(20)

VERSORGUNG FÖRDERN 20

S

o wurden unter anderem fi- nanzielle Anreize für eine Niederlassung von Haus- ärzten ausgesprochen (siehe Kas- ten). Bisher konnte in zwei Anstel- lungs- und in fünf Niederlassungs- förderungen investiert werden. Die neu hinzugekommenen Hausärzte haben die Situation in den Planungs- bereichen zwar verbessert, eine vollständige Beseitigung der (dro- henden) Unterversorgung wurde

Für die hausärztliche Versorgung im Planungsbereich Ansbach Nord hatte der Landesausschuss im Juni 2014 eine Unterversorgung festgestellt. Gleichzeitig wurde für die Planungsbereiche Dinkelsbühl und Wassertrüdingen festgehalten, dass dort in absehbarer Zeit eine Unterversorgung mit Hausärzten drohe, worauf die KVB ein umfassendes Förderprogramm aufstellte.

WESTMITTELFRANKEN HEISST HAUSÄRZTE WILLKOMMEN

Finanzielle Fördermaßnahmen der Sicherstellungsrichtlinie der KVB für Hausärzte

Ansbach Nord Wassertrüdingen, Dinkelsbühl

Zuschuss zur Niederlassung/Praxis-

nachbesetzung einmalig bis zu 112.500 Euro einmalig bis zu 60.000 Euro Praxisaufbauförderung 85 Prozent des durchschnittlichen

Honorars der Fachgruppe pro Quartal nur bei Unterversorgung Zuschuss zur Zweigpraxis einmalig bis zu 22.500 Euro einmalig bis zu 15.000 Euro Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes bis zu 5.000 Euro pro Quartal bis zu 4.500 Euro pro Quartal Zuschuss zur Anstellung einer hausärztli-

chen Versorgungsassistentin (VeraH) einmalig bis zu 1.500 Euro nur bei Unterversorgung Zuschuss zur Praxisfortführung

(ab dem 63. Lebensjahr) bis zu 4.500 Euro pro Quartal bis zu 4.500 Euro pro Quartal aber nicht erreicht. Darüber hinaus

haben sich ansässige Hausärzte dazu bereit erklärt, ihre Hausarzt- praxis fortzuführen, nachdem die aktive Suche nach einem Praxis- nachfolger ohne Erfolg geblieben ist. Sie tragen damit zur Stabilisie- rung des Planungsbereichs bei. Für die Förderungen von Hausärzten in Ansbach Nord, Wassertrüdin- gen und Dinkelsbühl sind insge- samt bereits eine knappe Million

Euro aus dem Strukturfonds ge- flossen. In allen drei Planungsbe- reichen sind jedoch weitere An- strengungen notwendig, um die Versorgungssituation zu verbes- sern. Im Folgenden stellen drei Politiker aus Westmittelfranken ihre Region vor und erläutern, welche Unterstützungen für neue Ärzte möglich sind.

Fabienne Braun (KVB)

Hans-Dieter Moritz Persönliche Beratung zur Praxisführung Telefon

09 11 / 9 46 67 – 3 50 E-Mail

Hans-Dieter.Moritz@

kvb.de

Joachim Streb Persönliche Beratung zur Praxisführung Telefon

09 11 / 9 46 67 – 3 71 E-Mail

Joachim.Streb@kvb.de

Weitere Informationen zum Thema Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Niederlassung/Finanzielle Fördermöglichkeiten.

(21)

21 VERSORGUNG FÖRDERN

„Geeignete Praxisräume vorhanden“

Interview mit

Dr. iur. Christoph Hammer, Ober- bürgermeister der Stadt Dinkelsbühl

Herr Dr. Hammer, was macht aus Ihrer Sicht die Stadt Dinkelsbühl für einen jungen Haus- arzt oder eine junge Hausärztin attraktiv?

Dinkelsbühl befindet sich im Landkreis Ansbach, hat den Status einer Großen Kreisstadt und zählt knapp 12.000 Einwohner. Harmonisch eingebet- tet ins Tal der Wörnitz und in eine ursprüngliche, bäuerliche Kulturlandschaft besticht Dinkelsbühl nicht nur durch seinen einzigartigen historischen Stadtkern, sondern auch durch sein Umland. In Dinkelsbühl verbinden sich mittelalterliches Ambiente und der heitere lebendige Charme der Altstadt zu einem Ensemble von europäischem Rang. Das Magazin Focus zeichnete die Stadt als

„schönste Altstadt Deutschlands“ aus und auch das kulturelle Angebot weiß man bei uns zu schät- zen. Zahlreiche Museen begeistern. So gibt das

„Haus der Geschichte – von Krieg und Frieden“

Antwort auf die Frage, warum Dinkelsbühl ist, wie es ist. Vergangenheit und Gegenwart vereint auch ein Besuch im Zeughaus der Kinderzeche.

Das Landestheater Dinkelsbühl erfährt Beachtung weit über die Grenzen der Stadt hinaus und be- geistert mit einem festen Ensemble sowohl bei den Sommerfestspielen auf der Freilichtbühne als auch mit seinen Winterstücken im eigenen Theaterhaus.

Bühnenreif ist auch die Musikszene der Stadt.

Allein drei Schulen widmen sich hier der musikali- schen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen:

Dinkelsbühler Knabenkapelle, Berufsfachschule für Musik und Städtische Musikschule. Höhepunkt eines jeden Jahres im Festkalender ist das Heimat- fest „Kinderzeche“ im Juli.

Gibt es vonseiten der Stadt eine besondere Unterstützung für mögliche Interessenten, beispielsweise bei der Suche nach geeigneten Praxisräumen?

Die städtische Liegenschaftsverwaltung, aber auch die örtlichen Regionalbanken und Immobilienbüros bieten hier ihre Unterstützung und Hilfe an. Geeig-

nete Räumlichkeiten sind vorhanden und könnten kurzfristig bezogen werden. Die Stadt Dinkelsbühl ist hier bereits durch zahlreiche Gespräche und Kontaktaufnahmen in Vorleistung gegangen. Mög- lichen Interessenten könnten in unserer Stadt kurzfristig geeignete Räumlichkeiten angeboten werden.

Oft tun sich gerade junge Ärzte schwer, eine Praxis im ländlichen Raum zu eröffnen, weil sie befürchten, der Lebenspartner bekommt dort keine adäquate Arbeitsstelle oder die Kinder müssen Abstriche bei der Ausbildung machen.

Wie sehen Sie die Situation vor Ort?

In der Stadt Dinkelsbühl gibt es ein breit gefächer- tes Angebot an Arbeitsplätzen, sodass auch der Lebenspartner eine adäquate Arbeitsstelle finden wird. Was die Kinder betrifft: Wir haben fünf Kinder- tagesstätten, die eine Betreuung vom Krippenplatz bis zum regulären Kindergartenplatz anbieten. Des Weiteren sind in unserer Stadt mit zwei Grund- schulen, der Mittelschule, der Wirtschaftsschule, dem Sonderpädagogischen Förderzentrum und dem Gymnasium alle wichtigen Schulen vorhanden, inklusive einer Ganztagesbeschulung bereits ab der Grundschule.

Herr Dr. Hammer, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

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VERSORGUNG FÖRDERN 22

„Passgenaue Unterstützung durch das Landratsamt“

Interview mit Dr. rer. nat. Jürgen Ludwig, Landrat des Landkreises Ansbach

Herr Dr. Ludwig, was macht aus Ihrer Sicht den Landkreis Ansbach für einen jungen Hausarzt oder eine junge Hausärztin attraktiv?

Der Landkreis Ansbach ist der flächengrößte Land- kreis Bayerns und liegt zentral im süddeutschen Raum. Teile unserer ländlich geprägten Region ge- hören laut der Bedarfsplanung der KVB zu den mit Hausärzten unterversorgten Gebieten. Dies führt dazu, dass junge, engagierte Hausärzte und -ärz- tinnen vor allem im Norden und Südwesten des Land- kreises dringend gesucht werden. Aus diesem Grund engagieren sich bereits jetzt erfahrene, niederge- lassene Hausärzte und innovative Kommunen mit einer Reihe von Maßnahmen zur Nachwuchsgewin- nung im Hausärztebereich. Hier ist besonders das Projekt „Ärzte schnuppern Landluft“ – kurz ÄsL – von Dr. med. Simon Sitter und Dr. med. Marc Metz- macher zu erwähnen. ÄsL, ein eingetragener Ver- ein, möchte angehende Ärzte für die Arbeit auf dem Land begeistern, um die ärztliche Versorgung im mittelfränkischen Raum langfristig zu sichern.

Der Landkreis Ansbach besticht aber auch durch seine abwechslungsreiche Landschaft und histo- rischen Städte sowie durch seine lebensfrohen und hilfsbereiten Menschen. Bei uns gibt es eine breite Palette an Freizeitmöglichkeiten, von sport- lichen Aktivitäten bis hin zu kulturellen oder kuli- narischen Highlights. Zudem ist im Landkreis Ansbach eine breit aufgestellte Wirtschaft zu Hause, die wiederum von der Vielfalt an Bildungs- und Forschungseinrichtungen profitiert. So gibt es bei- spielsweise allein im Landkreis Ansbach fünf Hoch- schulstandorte!

Gibt es vonseiten des Landkreises eine beson- dere Unterstützung für mögliche Interessenten, beispielsweise bei der Suche nach geeigneten Praxisräumen?

Der Landkreis und die Stadt Ansbach sind seit dem 1. April 2016 Gesundheitsregion plus. Ziel dieses vom Bayerischen Staatsministerium für Gesund-

heit und Pflege geförderten Projekts ist es, die me- dizinische Versorgung in der Fläche sicherzustellen und beteiligte Akteure des Gesundheitswesens zu vernetzen. In der Zwischenzeit hat sich die im Hand- lungsfeld Gesundheitsversorgung geforderte Arbeits- gruppe gebildet. In einem ersten Treffen wurde be- reits eine Unterarbeitsgruppe zum Thema „Akquise und Ausbildung medizinischer Fachkräfte“ installiert.

Wichtige örtliche Vertreter aus dem Bereich des Bayerischen Hausärzteverbands und der Kliniken ermitteln Unterstützungsbedarfe und passgenaue regionale Maßnahmen zur Sicherung einer nach- haltigen regionalen Gesundheitsplanung. Die ent- sprechenden Fachgebiete des Landratsamts sind hierin natürlich involviert.

Der Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin des ANregiomed Klinikums Ansbach bietet Ärzten und Ärztinnen in enger Kooperation mit niedergelasse- nen Praxen in der Region eine strukturierte Weiter- bildung für die anspruchsvollen und gesellschaft- lich wichtigen Aufgaben als Hausarzt beziehungs- weise Hausärztin an. Interessenten steht ein um- fassendes Fach- und Teilgebietsangebot sowohl stationär als auch ambulant zur Verfügung. Gerne beantworten Vertreter des ANregiomed Klinikums Ansbach und des örtlichen Hausärzteverbands auch Fragen zu persönlichen Karrieremöglichkeiten in der Region.

Oft tun sich gerade junge Ärzte schwer, eine Praxis im ländlichen Raum zu eröffnen, weil sie befürchten, der Lebenspartner bekommt dort keine adäquate Arbeitsstelle oder die Kinder müssen Abstriche bei der Ausbildung machen.

Wie sehen Sie die Situation vor Ort?

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