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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung . Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen
An die allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen
nachrichtlich:
- Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt – - Privatschulen
Mitteilung 157/2020
Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer E. 111 T (04 21) 3 61 - 6550 F (04 21) 4 96 - 6550 E-Mail
joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
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(bitte bei Antwort angeben) 24-20
Bremen, 17. Juni 2020
Veränderte Regelungen und Bestimmungen zur Zeugnisausgabe, Entlassung von Schüle- rinnen und Schülern sowie Schulveranstaltungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich Ihnen die veränderten Regelungen und Bestimmungen zur Zeugnisausgabe, Ent- lassung von Schülerinnen und Schülern am Ende des Schuljahres 2019/2020 und dem Umgang mit Schulveranstaltungen immer vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und unter Be- rücksichtigung der geltenden Bestimmungen entsprechend der „Verordnung zum Schutz vor Neu- infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ in der jeweils geltenden Fassung bekannt:
Zeugnisausgabe:
Die Zeugnisse werden in der letzten Schulwoche (Zeitraum vom 08.-15.07.) ausgegeben. Den Ausgabetermin legt die Schule fest.
Eine feierliche Zeugnisausgabe, wie sie vor allem in Abschlussklassen und der Klassenstufe 4 der Primarstufe am Ende des Schuljahrs üblich ist, kann unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden.
Diese Regelung ersetzt die Regelung aus dem Mitteilungsschreiben Nr. 16/2020 vom 16.01.2020.
Entlassung der Abgängerinnen und Abgänger
Die Entlassung aller Abgängerinnen und Abgänger aus den Schulen der Sekundarstufe I erfolgt in dem Zeitraum 08. - 10. Juli 2020. Die Zeugniskonferenzen finden statt ab Mittwoch, 01. Juli 2020. Den Entlassungstermin legt die Schule fest.
Diese Regelung ersetzt die Regelung aus der Verfügung Nr.: 8/2019 vom 15.01.2019.
Elternabende für die Klassenstufe 1 bzw. für die Eingangsklassenstufen 5
Die Durchführung der Elternabende zur Vorbereitung auf das erste Schuljahr kann nach den Maß- gaben des Infektionsschutzes in Verantwortung der Schule durchgeführt werden. Eine Abstim- mung mit dem Elternratsvorsitzenden der Schule wird empfohlen. Diese Hinweise gelten sinnge- mäß auch für die Elternabende in Vorbereitung des Starts der Eingangsklassenstufen 5 an den weiterführenden Schulen.
Abitur- und Abschlussbälle
Abitur- und Abschlussbälle gehören zur Schultradition, ihre Durchführung ist aber – im Unter- schied zu Zeugnisausgaben – nicht über Schulordnungen oder Verwaltungsvorschriften der Se- natorin für Kinder und Bildung geregelt. In den meisten Fällen sind sie privatrechtlich organisiert und finden in Gaststätten, Hotels oder anderen Event-Lokalitäten statt. Inwieweit solche Veran- staltungen an diesen Stätten durchgeführt werden können, muss der Veranstalter auf der Grund- lage der dann gültigen Corona-Schutz-Verordnung entscheiden. Von Seiten der Senatorin für Kin- der und Bildung wird empfohlen, im Schuljahr 2019/2020 von Veranstaltungen in schulischer Ver- antwortung abzusehen.
Schuleinführungen zum Schuljahr 2020/2021
Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme im Beisein der Eltern (keine weiteren Ver- wandten, keine Geschwister) ermöglicht werden. In Verantwortung der Schulleitung soll die Schul- aufnahme am 29. August entsprechend den Anforderungen des Infektionsschutzes verkürzt und gestaffelt im zukünftigen Klassenverband stattfinden. Auf ein umfangreiches musisch-künstleri- sches Programm soll grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahmen können Einzelbeiträge sein.
Ich bitte um Beachtung!
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez. Joachim Böse