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Mitteilung Nr. 157/2020 Veränderte Regelungen und Bestimmungen zur Zeugnisausgabe, Entlassung von Schülerinnen und Schülern sowie Schulveranstaltungen

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Academic year: 2022

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Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags

28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr

Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung . Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich:

- Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt – - Privatschulen

Mitteilung 157/2020

Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer E. 111 T (04 21) 3 61 - 6550 F (04 21) 4 96 - 6550 E-Mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 24-20

Bremen, 17. Juni 2020

Veränderte Regelungen und Bestimmungen zur Zeugnisausgabe, Entlassung von Schüle- rinnen und Schülern sowie Schulveranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich Ihnen die veränderten Regelungen und Bestimmungen zur Zeugnisausgabe, Ent- lassung von Schülerinnen und Schülern am Ende des Schuljahres 2019/2020 und dem Umgang mit Schulveranstaltungen immer vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und unter Be- rücksichtigung der geltenden Bestimmungen entsprechend der „Verordnung zum Schutz vor Neu- infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ in der jeweils geltenden Fassung bekannt:

Zeugnisausgabe:

Die Zeugnisse werden in der letzten Schulwoche (Zeitraum vom 08.-15.07.) ausgegeben. Den Ausgabetermin legt die Schule fest.

Eine feierliche Zeugnisausgabe, wie sie vor allem in Abschlussklassen und der Klassenstufe 4 der Primarstufe am Ende des Schuljahrs üblich ist, kann unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden.

Diese Regelung ersetzt die Regelung aus dem Mitteilungsschreiben Nr. 16/2020 vom 16.01.2020.

Entlassung der Abgängerinnen und Abgänger

Die Entlassung aller Abgängerinnen und Abgänger aus den Schulen der Sekundarstufe I erfolgt in dem Zeitraum 08. - 10. Juli 2020. Die Zeugniskonferenzen finden statt ab Mittwoch, 01. Juli 2020. Den Entlassungstermin legt die Schule fest.

Diese Regelung ersetzt die Regelung aus der Verfügung Nr.: 8/2019 vom 15.01.2019.

Elternabende für die Klassenstufe 1 bzw. für die Eingangsklassenstufen 5

Die Durchführung der Elternabende zur Vorbereitung auf das erste Schuljahr kann nach den Maß- gaben des Infektionsschutzes in Verantwortung der Schule durchgeführt werden. Eine Abstim- mung mit dem Elternratsvorsitzenden der Schule wird empfohlen. Diese Hinweise gelten sinnge- mäß auch für die Elternabende in Vorbereitung des Starts der Eingangsklassenstufen 5 an den weiterführenden Schulen.

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Abitur- und Abschlussbälle

Abitur- und Abschlussbälle gehören zur Schultradition, ihre Durchführung ist aber – im Unter- schied zu Zeugnisausgaben – nicht über Schulordnungen oder Verwaltungsvorschriften der Se- natorin für Kinder und Bildung geregelt. In den meisten Fällen sind sie privatrechtlich organisiert und finden in Gaststätten, Hotels oder anderen Event-Lokalitäten statt. Inwieweit solche Veran- staltungen an diesen Stätten durchgeführt werden können, muss der Veranstalter auf der Grund- lage der dann gültigen Corona-Schutz-Verordnung entscheiden. Von Seiten der Senatorin für Kin- der und Bildung wird empfohlen, im Schuljahr 2019/2020 von Veranstaltungen in schulischer Ver- antwortung abzusehen.

Schuleinführungen zum Schuljahr 2020/2021

Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme im Beisein der Eltern (keine weiteren Ver- wandten, keine Geschwister) ermöglicht werden. In Verantwortung der Schulleitung soll die Schul- aufnahme am 29. August entsprechend den Anforderungen des Infektionsschutzes verkürzt und gestaffelt im zukünftigen Klassenverband stattfinden. Auf ein umfangreiches musisch-künstleri- sches Programm soll grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahmen können Einzelbeiträge sein.

Ich bitte um Beachtung!

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

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