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Mitteilung Nr.109/2019 Halbjahreswechsel im Schuljahr 2019/2020; Hier: Festlegung von Terminen zur Zeugnisausgabe und Unterrichtsbetrieb

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Academic year: 2022

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Schulen

der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nachrichtlich:

- Privatschulen

- Magistrat der Stadt Bremerhaven

Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer E. 111 T (04 21) 3 61 6550 F (04 21) 4 96 6550 E-Mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

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(bitte bei Antwort angeben) (24-20) 24-41-21/1 Bremen, 28. Oktober 2019

Mitteilung Nr. 109/2019

Halbjahreswechsel im Schuljahr 2019/2020

Hier: Festlegung von Terminen zur Zeugnisausgabe und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich Ihnen die verbindlichen Termine zur Zeugnisausgabe und dem Unterrichtsbetrieb zum bevorstehenden Halbjahreswechsel bekannt.

Entsprechend § 9 der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024“ vom 10. April 2017 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen; Nr. 43, vom 12. April 2017) i.V. mit § 12 Abs. 5 der Zeugnisver- ordnung erfolgt die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bzw. der Lernentwicklungsberichte im Schuljahr 2019/2020 am

Freitag, 31. Januar 2020

in der letzten Unterrichtsstunde. Es ist der reguläre Unterrichtsbetrieb einzuhalten.

Der Unterricht des 2. Halbjahres im Schuljahr 2019/2020 beginnt für alle Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nach den Halbjahresferien am

Mittwoch, 05. Februar 2020.

Ausnahmen:

 Das Zeugnis kann an den Grundschulen auch innerhalb von fünf Werktagen vor dem letzten Unterrichtstag (ab Montag, 27.01.2020) im Rahmen eines Gespräches mit den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen oder Schülern ausgegeben werden. Das Datum des letzten Unterrichtstages ist im Zeugnis zu vermerken.

 An den Berufsschulen werden die Zeugnisse gemäß § 12 Absatz 5 der Zeugnisordnung am letzten Unter- richtstag (Schulbesuchstag) des 1. Halbjahres in der jeweils letzten, spätestens in der sechsten Unterrichtsstunde der jeweiligen Klasse ausgegeben. Berufsschulen mit Blockunterricht verfahren sinn- gemäß.

 Der Beginn des Unterrichtsbetriebes des 2. Halbjahres kann an berufsbildenden Schulen entsprechend §6 der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven abweichend sein.

 In Grundschulen findet regulärer Unterrichtsbetrieb statt, der auch die Betreuung einschließt.

Ich bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

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