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Rettet die Streuobstwiese!

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Academic year: 2022

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 01.08.2014 PM 076-14/LFG Artenschutz

Rettet die Streuobstwiese!

BUND Naturschutz und Anwohner kämpfen für be- drohte Streuobstwiese in Oberbessenbach (Lkr.

Aschaffenburg)

Traditionell bewirtschaftete Obstwiesen prägen seit Jahrhun- derten mit ihren großkronigen Bäumen das Bild der fränki- schen Kulturlandschaft.

In der immer intensiver genutzten und vielfach ausgeräumten Feldflur sind sie mittlerweile zu wertvollen Refugien für zahl- reiche, oft bereits selten gewordene oder gefährdete Tier – und Pflanzenarten geworden – u.a. für den Grünspecht (Vogel des Jahres 2014!), den Siebenschläfer und den Steinkauz.

Sie bereichern das Landschaftsbild, garantieren einen nach- haltigen Grundwasser- und Klimaschutz und sind für die Nah- erholung wie auch als natürlicher Abenteuerspielplatz für Kin- der & Jugendliche von unschätzbarer Bedeutung.

Nicht zuletzt deshalb sind – u.a. auf Initiative des BUND Natur- schutz – die staatlichen Rodungsprämien der 70 er Jahre des letzten Jahrhunderts durch staatliche Förderprogramme zur Erhaltung und Neuschaffung von Streuobstwiesen ersetzt worden.

Baugebiet „Hohensteinfeld – Erweiterung“

Bedroht sind Streuobstwiesen auch heute noch - insbeson- dere im Nahbereich der Ortschaften, wo sie der Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete geopfert werden.

Ein aktuelles Beispiel dafür ist das von der Gde. Bessenbach für den Ortsteil Oberbessenbach geplante Baugebiet „Hohen- steinfeld-Erweiterung“:

Dieses neue Baugebiet würde nicht nur zur Versiegelung einer wertvollen Biotopfläche führen, sondern auch den Wohn-, Freizeit – und Erholungswert von Oberbessenbach beeinträchtigen.

Deshalb protestieren seit Bekanntwerden dieser Planung besorgte Anwohner gegen die Realisierung dieses Baugebietes.

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 01.08.2014 PM 076-14/LFG Artenschutz Nach Überzeugung des BN steht dieses Vorhaben im Wider-

spruch zu Vorgaben der bayerischen Verfassung und zu Best- immungen des Bundesnaturschutzgesetzes, aber auch zu kla- ren politischen Zielsetzungen zum Flächenschutz :

Art. 141 Bayer. Verfassung:

Lt. diesem umfassenden Artikel haben Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes die Aufgabe,

„die Landschaft zu schützen und zu pflegen“ sowie

„kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder und die heimischen Tier – und Pflanzenarten zu schonen und zu erhalten“

§ 15 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz:

Hier wird der Verursacher eines Eingriffs (in diesem Fall die ein Baugebiet pla- nende Gemeinde) dazu verpflichtet,

„vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen“ , wenn es dazu zumutbare Alternativen gibt und der mit dem Eingriff verfolgte Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreicht werden kann.

Zielvorgaben des Baugesetzbuches (§ 1a Abs. 1 BauGB):

Die novellierte Fassung verpflichtet alle Städte & Gemeinden u.a. zum:

Sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie zur

Begrenzung der Bodenversiegelung auf das zwingend notwendige Maß Gemeinderundbriefe des früheren bayerischen Innenministers Günther Beckstein vom 28.10.2002 bzw. 15.10.2003:

Dort werden die Gemeinden u.a. verpflichtet:

Zum sparsamen Umgang mit vorhandener Fläche

Zum Vorrang von Innenentwicklung, Umnutzung & Nachverdichtung an- stelle der Neuausweisung von Bauflächen

Nach Kenntnis des BUND Naturschutzes gibt es in der Gemeinde Bessenbach leer stehende Wohnungen bzw. Gebäude ebenso wie nutzbare Baulücken bzw. Bauplätze.

Neuer Wohnraum könnte also auch ohne das derzeit geplante Bau- gebiet und ohne Zerstörung des bedrohten Streuobstbestandes ge- schaffen werden!

BUND Naturschutz und Anwohner appellieren deshalb an die Ge- meinde Bessenbach, insbesondere an Bürgermeister Franz Straub, auf das geplante Baugebiet zu verzichten und statt dessen dem Beispiel anderer Gemeinden (z.B. Stadt Bischofsheim/Rhön) zu folgen, die u.a.

für Neubürger finanzielle Anreize zur (Um)Nutzung leer stehender Ge- bäude und zur Bebauung vorhandener Bestandslücken geschaffen haben und sich auch nicht gescheut haben, für vorhandene Bauplätze ein Bau- gebot auszusprechen.

Das „Grüne Kapital“ der Gemeinde (Ober)Bessenbach sollte auch weiterhin für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zur Verfügung stehen, um so ihren heutigen Wohn -, Frei- zeit- und Erholungswert auch für künftige Generationen zu sichern!

gez. Helmut Schultheiß, Regionalreferent für Unterfranken

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