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Wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen im Elektrizitäts-bereich - Das Wichtigste in Kürze für Projekte in Unternehmen

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Academic year: 2022

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE Sektion Energieeffizienz

WeA2013_Leitfaden_Projekte_DE.doc

Wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen im Elektrizitäts- bereich - Das Wichtigste in Kürze für Projekte in Unternehmen

Was sind Wettbewerbliche Ausschreibungen?

Wettbewerbliche Ausschreibungen im Elektrizitätsbereich sind ein Förderinstrument, mit dem über einen Fonds diejenigen Stromeffizienzmassnahmen finanziell unterstützt werden, die sich im Rahmen eines geregelten Ausschreibeverfahrens (Auktion) mit dem besten Kosten-Nutzen- Verhältnis der eingesetzten Fördermittel auszeichnen. Die Ausschreibungen für Projekte finden mindestens jährlich statt.

Welche Projekte in Industrie und Dienstleistungen erhalten Finanzbeiträge?

Die Wettbewerblichen Ausschreibungen unterscheiden zwischen Projekten und Programmen, wobei für Unternehmen Projekte im Vordergrund stehen. Projekte umfassen eine oder mehrere, unterschiedliche Stromeffizienzmassnahmen bei Geräten, Anlagen, Fahrzeugen oder Gebäuden, die ein Akteur (Projekteigner) bei sich selbst umsetzt.

Projekte sind mit Investitionen verbunden. Als Projekt kann auch eine Summe von kleineren Massnahmen eines Projekteigners bezeichnet werden, die erst in der Summe die minimalen An- forderungen an die Grösse des Projektes erreichen.

Die wichtigsten Anforderungen an Projekte sind wie folgt:

— Das Projekt zielt auf die Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs von Geräten, Anlagen, Fahr- zeugen oder Gebäuden ab. Die Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs wird durch Effizienz- massnahmen erzielt.

— Die Umsetzung der Massnahmen und die Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs erfolgen in der Schweiz.

— Das Projekt ist additional.

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausführung besteht, das Projekt noch nicht realisiert ist und die Payback-Zeit der Massnahme grösser als 5 Jahre bzw.

bei Infrastrukturanlagen grösser als 9 Jahre ist.

— Der beantragte finanzielle Beitrag beträgt für Projekte mindestens 20’000 CHF und maximal 1‘000‘000 CHF (pro Projekt und Unternehmen)

— Die Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs muss durch den Projekteigner nachweisbar sein (rechnerisch plausibilisierbar, bei grossen Projekten zusätzlich mittels Messungen).

Wie gross ist der Finanzbeitrag eines Projektes?

Die Höhe des beantragten Finanzbeitrags wird durch die Antragsteller bestimmt. Der maximal beantragbare Finanzbeitrag liegt bei einer Paybackzeit von mehr als 5 Jahren bei 20% der strom- relevanten Investitionen. Er steigt linear auf maximal 40% bei einer Paybackzeit von 9 und mehr Jahren. Umgerechnet auf die Kostenwirksamkeit des Finanzbeitrages pro Energieeinsparung in

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Rp./kWh wird er zum wettbewerbsbestimmenden Element der Auktion. Ein zu hoher beantragter Beitrag kann dazu führen, dass das Projekt keinen Zuschlag erhält, weil nur Projekte mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis gefördert werden.

Welche minimale Elektrizitätseinsparung muss ein Projekt erreichen?

Es wird keine minimale Elektrizitätseinsparung der Projekte definiert. Die minimale Elektrizitäts- einsparung der Projekte wird über den minimalen Finanzbeitrag von 20’000 CHF sowie dem Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Auktion gesteuert. Unter der Annahme einer Nutzungsdauer des Projektes von 10 Jahren und einem beantragten Förderbeitrag von 5 Rp./kWh resultiert bei einem Förderbeitrag von 20’000 CH eine nötige minimale Elektrizitätseinsparung von 40 MWh/Jahr.

Wie ist das Verfahren für die Eingabe? Wann können Effizienzprojekte eingegeben werden?

Das BFE hat als Geschäftsstelle die Firma CimArk SA, Sion, mit der operativen Abwicklung be- auftragt.

Die Geschäftsstelle veröffentlicht die Ausschreibung mit allen relevanten Terminen. Die Projekt- eigner formulieren ihren Antrag gemäss den in der Ausschreibung definierten Vorgaben und Vor- lagen. Sie reichen den Antrag bei der Geschäftsstelle ein. Die Details zum Verfahren und der Inhalt der Eingaben sind in einer Vollzugsweisung des BFE definiert.

Können Unternehmen mit Zielvereinbarungen bzw. Energieaudits von ProKilowatt Förderbeiträgen profitieren?

Es sind zwei Fälle möglich:

Die Massnahme ist Teil einer in der Zielvereinbarung bzw. im Energieaudit bereits berücksichtig- ten Massnahme: In diesem Fall können nur allfällige zusätzliche Leistungen der Massnahme im Vergleich zu den bereits im Rahmen der Zielvereinbarung bzw. des Energieaudits berücksichtig- ten Leistungen durch ProKilowatt unterstützt werden.

Die Massnahme ist in der Zielvereinbarung bzw. im Energieaudit als nicht wirtschaftlich anerkannt und nicht berücksichtigt. Die Massnahme ist additional und kann unterstützt werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Alle weiteren relevanten Informationen sind in der Vollzugsweisung zu den Wettbewerblichen Ausschreibungen enthalten, welche auf www.bfe.admin.ch veröffentlicht ist. Über die Ausschrei- bungen und Bedingungen für die Angebotserstellung sind zusätzliche Informationen unter www.prokilowatt.ch erhältlich.

27.11.2012/BFE/CimArk

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