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Urbanes Gebiet am Luitpoldhafen auf dem Weg zur Rechtskraft

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07.05.2020

Urbanes Gebiet am Luitpoldhafen auf dem Weg zur Rechtskraft

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) hat die Teiländerung des

Flächennutzungsplans "Luitpoldhafen Süd" der Stadt Ludwigshafen am Rhein genehmigt. Dies geht aus einer Mitteilung der SGD Süd vom 7. Mai 2020 hervor. Bisher ist im

Flächennutzungsplan eine "Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Hafen" dargestellt.

Durch die genehmigte Flächennutzungsplanteiländerung kann die Fläche künftig als

"Gemischte Baufläche" dargestellt werden.

"Mit einer Bekanntmachung im Amtsblatt können wir somit sowohl für den Flächennutzungsplan als auch für den daraus entwickelten Bebauungsplanes 644

"Luitpoldhafen Süd" in den nächsten Wochen Rechtskraft erlangen. Wir nähern uns damit dem von den politischen Gremien im März 2020 mehrheitlich beschlossenen Ziel, das Areal zwischen Luitpoldhafen und Hafenstraße im Schwerpunkt für Wohnungsbau zu nutzen“, freut sich

Beigeordneter Andreas Schwarz.

Die wegen eines Lagerhallenbrandes im Sommer 2013 frei gewordene rund zwei Hektar große Brachfläche am Luitpoldhafen soll überwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut werden. Insbesondere im südlichen Bereich könnten sich auch kleinere Gewerbebetriebe ansiedeln. Das im Bebauungsplan festgesetzte "Urbane Gebiet" verträgt sich sowohl mit dem angrenzenden Wohn- als auch mit dem gewerblich genutzten Umfeld. Die Platanenreihen entlang der Hafenstraße und der Schwanthalerallee werden vollständig erhalten. Weil mit der zukünftigen baulichen Nutzung die derzeit vollversiegelte Fläche aufgebrochen und zwischen den Häusern

mit Grün versehen wird, wirkt sich dies auch auf die Umwelt und auf das Klima positiv aus.

Bevor der Stadtrat den Bebauungsplan "Luitpoldhafen Süd" beschloss, wurden alle während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt. Hierbei galt es insbesondere, die Belange der Wirtschaft sowie des Grundstückseigentümers mit den Belangen der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnangeboten abzuwiegen. Hierbei wurde dem städtebaulichen Ziel, Wohnbauflächen umfeldverträglich auszuweisen und gewerbliche Nutzungen in einem verträglichen Maße zuzulassen, vor dem Interesse zusätzliche Gewerbeflächen zu schaffen, Vorrang eingeräumt.

   

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