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Versicherungsschutz kraft Satzung

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Academic year: 2022

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Versicherungsschutz kraft Satzung für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte

Bei der Unfallkasse NRW sind ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte kraft

§ 5 Abs. 1 ihrer Satzung beitragsfrei versi- chert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Tätigkeit muss unentgeltlich ausgeübt werden,

sie muss dem Gemeinwohl dienen und für eine Organisation erfolgen, die ohne

Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben aus- führt, die im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige bzw. mildtätige Zwe-

cke fördern.

Im Gegensatz zum „klassischen“ Ehrenamt erlaubt das bürgerschaftliche Engagement eine begrenzte Vergütung.

Gemeinwohlorientiert ist eine Tätigkeit dann, wenn sie das Interesse der staatlichen Ge- meinschaft betrifft und nicht nur ein bloßes Einzelinteresse.

Die Tätigkeit muss für eine Organisation erfol- gen, d.h. Tätigkeiten ohne Anbindung an eine Organisation sind vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen. Der private, eigen- wirtschaftliche Bereich bleibt unversichert bzw.

der privaten Vorsorge vorbehalten, auch wenn das Engagement im Einzelfall dem Allgemein- wohl dient.

Die Rechtsform der Organisation ist unerheb- lich. Es müssen Aufgaben ausgeführt werden, welche im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke fördern.

Entscheidend ist, dass nicht nur die Organisa- tion an sich gemeinnützig ist, sondern dass auch die konkrete Tätigkeit gemeinnützig ist bzw. mildtätigen Zwecken dient.

Desweiteren muss die Organisation ihren Sitz im Zuständigkeitsgebiet der Unfallkas- se NRW haben.

Ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich En- gagierte von Organisationen, deren Sitz sich in einem anderen Bundesland befindet, deren

zuständige Unfallkasse keine Satzungsversi- cherung vorsieht, können über die Unfallkasse NRW versichert sein, wenn sie eine Tätigkeit für ihre Organisation im Zuständigkeitsgebiet der Unfallkasse NRW ausüben.

Grundsätzlich kommen in Betracht:

Personen in einer Stiftung zur Vermittlung von Kunst und Kultur an Kinder und Ju- gendliche,

Engagierte in Bürgerinitiativen zur Erhal- tung eines historischen Gebäudes,

Engagierte in einer Initiative zur Unterstüt- zung der Kinder von Einwandererfamilien zur Erweiterung der deutschen Sprach- kenntnisse (Sprach-Scouts).

Hierfür kann Versicherungsschutz nur im Einzelfall zugesichert werden.

Der Versicherungsschutz kraft Gesetzes (§ 2 Sozialgesetzbuch – SGB – VII) sowie die freiwillige Versicherung (§ 6 SGB VII) haben Vorrang vor dem Versicherungsschutz kraft Satzung, d.h. erst wenn für eine ehrenamtlich tätige Person ein Versicherungsschutz kraft Gesetzes oder eine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nicht besteht, kann ein Versiche- rungsschutz kraft Satzung vorliegen.

Damit stellt die Versicherung kraft Satzung ein soziales Netz für Personen dar, die nicht kraft Gesetzes bzw. kraft freiwilliger Versicherung über ihre Organisation bei der Unfallkasse NRW versichert sind.

Ebenso wie die kraft Gesetzes versicherten Personen genießen die aufgrund der Satzung der Unfallkasse NRW Versicherten den Versi- cherungsschutz automatisch, wenn die in der Satzung genannten Kriterien in der Person und hinsichtlich der Tätigkeit gegeben sind.

Eine Anmeldung dieser Personen bei der Un- fallkasse NRW ist also nicht erforderlich

(2)

Versicherungsschutz außerhalb der gesetz- lichen Unfallversicherung

Hier: Landesversicherung NRW „Engagiert im Ehrenamt“

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die eh- renamtlich Tätigen eine Unfall- und Haftpflicht- versicherung abgeschlossen. Dieser private Versicherungsschutz greift ein, wenn die Vo- raussetzungen für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht er- füllt sind oder die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geringer ausfallen als die, die der abgeschlossene Versicherungsvertrag vorsieht. Dies ist vor allem bei Sachschäden der Fall. Nähere Informationen zu dieser Lan- desversicherung und die jeweiligen Schadens- anzeigen sind auf der der folgenden Internet- seite verfügbar:

http://www.engagiert-in-nrw.de

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