Stand: 15.01.2010
Besetzung des Präventionsausschusses
der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Der Präventionsausschuss* ist ein gemeinsamer Ausschuss von Vertreterversammlung und Vorstand.
Ihm obliegt gemäß § 18 Abs. 6 der Satzung der Unfallkasse NRW
1. die Initiative und Beratung in Präventionsangelegenheiten, insbesondere hinsichtlich der Grundsätze der Prävention, der Planung, der Berichterstattung und der
Zusammenarbeit mit Dritten und
2. die Entscheidung in Widerspruchsangelegenheiten, soweit ein Mitglied gegen eine Entscheidung des Geschäftsführers in Fragen der ersten Hilfe, der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie solchen der Arbeitsmedizin Widerspruch einlegt.
Der Vorstand verzichtet per Beschluss für die Dauer der X. Wahlperiode auf die Benennung von Mitgliedern des Präventionsausschusses und stellt die ihm zustehenden Mandate der Vertreterversammlung zur Verfügung.
Gruppe der Arbeitgeber Gruppe der Versicherten
Manfred Eis Heinrich Birtel
Jost Eickmann Heinrich Hatz (Vorsitzender)
Christine Lang Horst Laubach
Dr. Andreas Meyer-Falcke (stellv. Vorsitzender) Manfred Savoir Stellvertreter/in:
Werner Knocke Theodor Hindahl
Dr. Gabriele Neugebauer N.N.
Stellvertreter/in:
Rainer Butt
Albert Bauermann Hildegard Thor Wolfgang Hackländer
* Mitglieder von Ausschüssen der in der Unfallkasse NRW eingegliederten Körperschaften, die nicht in einen der Ausschüsse nach § 18 der Satzung der Unfallkasse NRW berufen worden sind, sind zu den Sitzungen der Ausschüsse einzuladen deren Aufgabenstellung der des entfallenden Ausschusses entspricht. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines in den jeweiligen Ausschuss berufenen Mitglieds – insbesondere das Rederecht während der Beratung – mit Ausnahme des Stimmrechts und der Wählbarkeit als Vorsitzende/r oder stellvertretende/r Vorsitzende/r.
(§ 43 Abs. der Satzung der Unfallkasse NRW i. V. m. Art. I § 15 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse nach §§ 18, 19 Satzung der Unfallkasse NRW)