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Bundeskanzlerin beeindruckt von der Wirtschaftsregion

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LANDKREIS ZWICKAU – AMTLICHE MITTEILUNGEN UND LANDKREISNACHRICHTEN

6. JAHRGANG | MITTWOCH, DEN 17. APRIL 2013

04 / 2013

Pressestelle

JUGENDSCHÖFFEN DRINGEND GESUCHT Wer möchte Jugend- schöffe werden?

Derzeit werden vom Land- kreis Zwickau Bewerberinnen und Bewerber für das Ehren- amt bei den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein- Ernstthal für die Amtsperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 gesucht.

Die Bewerber müssen zum 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollten möglichst Erfahrung in der Kinder- und Jugenderziehung mitbringen.

Gesucht werden vorrangig noch männliche Bewerber.

Bewerbungsformulare sind in den Bürgerservicestellen er- hältlich oder können aus dem Internet heruntergeladen werden (www.landkreis- zwickau.de, unter Jugend- schöffenwahlen).

Ende der Bewerbungsfrist ist der 30. April 2013. Die ausge- füllten Bewerbungen können in den Bürgerservicestellen abgegeben oder per Post ge- sandt werden an:

Landratsamt Zwickau Büro Landrat

- Jugendschöffenbewerbungen - Robert-Müller-Straße 4 - 8 08056 Zwickau

Telefonische Rückfragen sind bei den Kolleginnen im Büro Landrat unter

0375 4402-21031 und -21032 zu den Dienstzeiten des Land- ratsamtes möglich.

LANDRATSAMT GESCHLOSSEN Am Freitag, dem 10. Mai 2013, bleiben die Dienststellen des Landrats- amtes Zwickau geschlossen.

Am 11. März 2013 legte die Bundes- kanzlerin Dr. Angela Merkel während ihres Südwestsachsen-Besuches bei dem Automobilzulieferer Continental Automotive GmbH Werk Limbach- Oberfrohna eine Stippvisite ein. Als Kompetenzzentrum von Diesel-Ein- spritzsystemen trägt dieser innovative Standort mit seinen rund 1 600 Mit- arbeitern gemeinsam mit den weltweit 290 weiteren Bereichen zum Erfolg des Unternehmens bei.

Im Anschluss an diesen Termin trug sich Dr. Angela Merkel im Beisein von Landrat Dr. Christoph Scheurer und Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian

Rickauer in das Ehrenbuch der Stadt Limbach-Oberfrohna ein. Dabei in- formierte sie sich über die Kommune und den Landkreis Zwickau.

In ihrem, den Besuch abschließenden Statement, betonte sie, dass die Region Chemnitz und das Erzgebirge eine Zukunftsregion mit hochausgebildeten Facharbeitern und sehr guten Le- bensbedingungen für Familien sei.

Sie sagte: „Weltmarktprodukte werden in ganz Deutschland produziert – Limbach-Oberfrohna als ein solcher Ort kann stolz auf das sein, was hier jeden Tag stattfindet.“

Bundeskanzlerin beeindruckt von der Wirtschaftsregion

Dr. Angela Merkel auf Stippvisite im Landkreis

Dr. Angela Merkel im Gespräch mit Dr. Christoph Scheurer Foto: Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Frühzeitige berufliche Orientierung stand im Mittelpunkt der landesweiten Berufsorientierungsaktion „Schau rein!

- Woche der offenen Unternehmen“, die bereits zum achten Mal stattfand.

Auch im Landkreis Zwickau konnten Schülerinnen und Schüler zahlreiche Unternehmen besuchen und sich über verschiedene Berufsbilder, Ausbil- dungsmöglichkeiten und die dafür notwendigen Anforderungen direkt im Unternehmen informieren.

So öffneten vom 11. bis 16. März 2013 im Landkreis Zwickau 127 Un- ternehmen ihre Türen für die zu- künftigen Berufseinsteiger. Sie hielten 328 Termine für über 3 800 Besucher bereit. Dabei konnten die Jungen und Mädchen aus 96 dualen Ausbil- dungsberufen und 40 akademischen Berufen wählen.

Dieses umfangreiche Angebot zur Be- rufsorientierung wurde 2088-mal an- genommen. „Damit lag die Auslastung bei 55 Prozent – eine deutliche Ver- besserung gegenüber dem Vorjahr, wo die Inanspruchnahme der Be-

suchstermine nur 43 Prozent betrug“, freut sich Birgit Vorratz, Leiterin der Stabsstelle für Wirtschaftsförderung/

Tourismus im Landratsamt über die gewachsene Resonanz der sachsen- weiten Aktivität im Landkreis.

Das stärkste Interesse verbuchten Be- rufe wie Erzieher, Rechtsanwalt, aber auch Landwirt, Fleischer und Zahn- techniker. Hier waren die möglichen Termine komplett ausgebucht. Die Berufe Koch, Hotelfachmann, Res- taurantfachmann, Rettungsassistent sowie Gesundheits- und Kranken- pfleger konnten ebenso in der Be- liebtheit punkten.

Wenig besucht durch die künftigen Auszubildenden waren Unternehmen, die Berufe wie Zerspanungs-, Indus- trie- oder Konstruktionsmechaniker vorstellten. Kaufmann im Groß- und Außenhandel sowie relativ unbekannt Berufe, weckten ebenso wenig In- teresse. Bei dem Beruf Altenpfleger, der gute Berufschancen bietet, waren sogar 170 von den 220 angebotenen

Plätzen, um in das Berufsfeld Einblick zu nehmen, frei geblieben.

„Leistungsmotivierte, engagierte und kompetente Schulabgänger zu finden, die den Anforderungen des Arbeits- marktes gewachsen sein werden, wird künftig auch für die Unternehmen aus dem Landkreis Zwickau schwie- riger werden. Die Herausforderung besteht vor allem darin, den Nach- wuchs in der Region zu halten, indem ihnen möglichst frühzeitig Perspektiven aufgezeigt und sie auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet werden.

„Die Schau rein! – Woche der offenen Unternehmen“ ist dabei eine ausge- zeichnete Gelegenheit zur praktischen Berufsorientierung. Es ist gut, dass viele Unternehmen die Aktion nutzten, um auf sich aufmerksam zu machen“, zieht Vorratz Fazit.

Die Organisation dieser Berufsori- entierungsaktion erfolgt im Landkreis Zwickau im engen Zusammenwirken von Schulen, den kommunalen Wirt-

schaftsförderungen der Städte und des Landratsamtes, den Unternehmen, der Agentur für Arbeit, der Sächsischen Bildungsagentur, der Initiative Süd- westsachsen e.V. und weiteren Part- nern. Auch als Modellregion für Be- rufs- und Studienorientierung wird

„Schau rein“ aktiv begleitet. So un- terstützte sie sachsenweit einmalig diese Aktion, indem sie den künftigen Berufseinsteigern im Landkreis zu- sätzlich die Broschüre „Was will ich eigentlich werden?“ und Eintragungs- hilfen in die Hand gab und die Koor- dinierung vor Ort übernahm.

„Ich möchte mich bei allen an der Berufsorientierungsaktion Beteiligten, die diesen Erfolg ermöglichten, hiermit bedanken“, so die Leiterin der Wirt- schaftsförderung abschließend.

Mehr zu „Schau rein! – Woche der offenen Unternehmen“ unter www.schau-rein-sachsen.de.

Auswertung unter www.arbeit-im- landkreis-zwickau.de > Initiativen 1 PKP Seniorenzentrum

Hohenstein-Ernstthal 2 Barth Optik

Hohenstein-Ernstthal 3 MAKRA GmbH

Hohenstein-Ernstthal Pressestelle

Berufsorientierung vor Ort

Wachsendes Interesse bei „Schau rein! – Woche der offenen Unternehmen“ zu verzeichnen

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Amtsblatt landkreis Zwickau 6. Jahrgang/4. Ausgabe herausgeber:

Landkreis Zwickau, Landrat Dr. Christoph Scheurer Robert-Müller-Straße 4-8 · 08056 Zwickau Amtlicher und redaktioneller teil:

Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4-8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049 redaktion:

Ines Bettge Telefon: 0375 4402-21042 Ute Hosemann Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8 08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Ulrich Lingnau Anzeigenteil verantwortlich:

BlIcK hohenstein-ernstthal/limbach-Oberfrohna Regionalleiter Westsachsen

Thomas Weber thomas.weber@blick.de Telefon: 0375-549 26000 Fax: 0371-656 27640 Mediaberater:

Hohenstein-Ernstthal/Oberlungwitz/Lichtenstein Verena Kaplick verena.kaplick@blick.de Telefon: 03723-6515 26412

0173-575 3875 Meerane/Glauchau/Waldenburg Jörg Maschek joerg.maschek@blick.de Telefon: 03723-6515 26416

0170- 166 0992 Limbach-Oberfrohna/Muldental Eric Lachmund eric.lachmund@blick.de Telefon: 03723 6515 26414

0173 578 7287 BlIcK Zwickau/Werdau Regionalleiter Westsachsen

Thomas Weber thomas.weber@blick.de Telefon: 0375 549 26000 Fax: 0371 656 27610 Mediaberater:

Stadt Zwickau

Jens Göpfert jens.goepfert@blick.de Telefon: 0375 549 26113

0171 416 5386 Zwickau-Planitz

Birgit Trommer birgit.trommer@werbe-print.de Telefon: 0375 549 26111

0172 883 6094 Werdau, Crimmitschau

Ramona König ramona.koenig@blick.de Telefon: 0375 549 26114

0160 948 24926 satz:

Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement Telefon: 0371 656 10755

0371 656 10756

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises Zwickau kosten- los verteilt. Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 22. Mai 2013.

Redaktionsschluss ist der 7. Mai 2013.

Es gelten die Mediadaten Nr. 1 vom 1. August 2008

IMPressUM

Ö F F e n t l I c h e B e K A n n t M Ac h U n G e n

Beschlussnummer 350/13/Kt:

Der Kreistag beschließt, die Einwendung gegen die Haushaltssatzung 2013 des Land- kreises Zwickau abzulehnen.

Beschlussnummer 351/13/Kt:

Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Zentrales Immobilien- management (ZIM)“ wie folgt:

1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan

die Erträge 12.333.247 EUR

die Aufwendungen 12.333.247 EUR

der Jahresgewinn 0 EUR

der Jahresverlust 0 EUR

1.2 im Liquiditätsplan der Mittelzu-/-abfluss aus laufender

Geschäftstätigkeit 1.074.423 EUR aus der

Investitionstätigkeit -308.000 EUR aus der

Finanzierungstätigkeit -766.423 EUR 2. Es werden festgesetzt

2.1 Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2.2 der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 2.3 der Höchstbetrag des

Kassenkredites 2.000.000 EUR

Beschlussnummer 352.4/13/Kt:

Abstimmung über die Vorlage KT 0416/13 ein- schließlich der beschlossenen Ergänzungsanträge:

1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssat- zung und den Haushaltplan des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2013.

2. Der Kreistag beauftragt den Landrat mit dem Ziel eines nicht weiter erhöhten Kreisumlagesatzes

- zu prüfen, ob und wie eine Reduzierung des Zuschusses bei kreislichen Einrich- tungen erreicht werden kann (insbe- sondere Gymnasien, Sachsenlandhalle, Stausee Oberwald, Sporthallen) - zu prüfen, ob und wie Verwaltungs-

strukturen gestrafft werden können - zu prüfen, in welchen Einrichtungen

höhere Einnahmen erreichbar sind.

Das Ergebnis ist dem Kreistag im Bericht über den Vollzug des 1. Halbjahres vorzulegen.

Beschlussnummer 353/13/Kt:

Der Kreistag widerruft zum 30. Juni 2013 die Bestellung von Herrn Heinz Hartmann als Stellvertreter des Kreisbrandmeisters und als Leiter des Inspektionsbereiches Nord und bestellt Herrn Thomas Luderer als Stellver- treter des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren mit Wirkung ab dem 1. Juli 2013. Die Aufgabe „Leiter des Inspektions- bereiches Nord“ wird ab dem 1. Juli 2013 Herrn Uwe Clemens übertragen.

Die Aufgabe als Stellvertreter des Kreis- brandmeisters wird ehrenamtlich wahrge- nommen.

Beschlussnummer 354/13/Kt:

Der Kreistag wählt als Stellvertreter für die Landkreisversammlung des Sächsischen Land- kreistages folgende Person: Herrn Hartmut Reinsberg.

Beschlussnummer 355.1/13/Kt:

Der Kreistag wählt auf Vorschlag von kreis- angehörigen Kommunen des ehemaligen Landkreises Chemnitzer Land, die im Gebiet des ehemaligen Landkreises Glauchau liegen, folgende zwei Vertreter in den „Stiftungsrat der Stiftung der Kreissparkasse Glauchau“:

Herrn Ralph Zenker und Herrn Steffen Nau- mann.

Beschlussnummer 355.2/13/Kt:

Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Sparkasse Chemnitz folgende drei Vertreter in den „Stif- tungsrat der Kreissparkasse Glauchau“: Frau Angela Grießmann, Frau Susanne Rülke und Herrn André Rietze.

Beschlussnummer 356/13/Kt:

Der Kreistag bestätigt, dass ein wichtiger Grund für die Ablehnung des Kreistags-Man- dates durch Herrn Dr. Claus-Steffen Reit- zenstein vorliegt.

Büro Landrat

Bekanntmachung der Beschlüsse der 23. Kreistagssitzung vom 27. März 2013

Die öffentliche 15. Sitzung des sozial- und Gesundheitsausschussesfindet am Mitt- woch, dem 8. Mai 2013 um 17:00 Uhrim Saal des Verwaltungszentrums in 08412 Wer- dau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

1. Vortrag „Aktuelle Entwicklungen in der Grundsicherung“

Referent: Herr Mario Müller, Geschäfts- führer des Jobcenters Zwickau

2. Informationsvorlage SGA 062/13 Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2013 3. Beschlussvorlage SGA 061/13

Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2013 4. Beschlussvorlage SGA 063/13

Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2013 – AIDS-Hilfe Westsachsen e. V.

5. Informationsvorlage SGA 064/13 Vorstellung des Konzeptentwurfes „Integrierte Sozialplanung des Landkreises Zwickau“

6. Informationen Zwickau, 8. April 2013 Dr. C. Scheurer Landrat

Die öffentliche 17. Sitzung des Bildungs- und Kulturausschusses findet am Mitt- woch, dem 15. Mai 2013 um 17:00 Uhrim Saal des Verwaltungszentrums in 08412 Wer- dau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

1. Informationsvorlage BKA 061/13 Vorstellung des Konzeptentwurfes „Integrierte Sozialplanung des Landkreises Zwickau“

2. Tätigkeitsbericht 2012 des Medienpädago- gischen Zentrums des Landkreises Zwickau Referent: Herr Jan Pagenkopf, Leiter des Medienpädagogischen Zentrums 3. Berufliche Schulzentren im Schuljahr 2012/13

– Aktuelle Entwicklungen und Aussichten 4. Vortrag zur Sportentwicklung im Landkreis

Zwickau

Referent: Herr Jens Juraschka, Präsident des Kreissportbundes Zwickau

5. Informationen Zwickau, 8. April 2013 Dr. C. Scheurer Landrat

Die 23. Sitzung des Wirtschaft-, Bau- und Umweltausschussesfindet am Mittwoch, dem 22. Mai 2013 um 17:00 Uhr im Saal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Beschlussvorlage WBU 057/13 Kapazitätserweiterung in den Gemein- schaftsunterkünften für Asylbewerber im Landkreis Zwickau

– Vergabeentscheidung nach VOL 2. Informationen

Es folgt ein nichtöffentlicher Teil.

Zwickau, 8. April 2013 Dr. C. Scheurer Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe von Ausschusssitzungen des landkreises Zwickau

Büro Landrat

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr

*im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen

sonnabendöffnungszeiten für April und Mai 2013 20. April 2013

Werdau, Königswalder Straße 18 (Seiteneingang des Gebäudes) 27. April 2013

Limbach-Oberfrohna Jägerstraße 2a 4. Mai 2013 Zwickau

Werdauer Straße 62 25. Mai 2013 Hohenstein-Ernstthal Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 Anschrift und Kontakt:

Landkreis Zwickau Landratsamt Bürgerservice PF 10 01 76 08067 Zwickau

Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920 E-Mail:

buergerservice@landkreis-zwickau.de Amt für Service und Zentrale Dienste

Information zum Bürgerservice

(3)

Ö F F e n t l I c h e B e K A n n t M Ac h U n G e n

Gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95), wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Wiesenburger Land e. G., Gartenstraße 1 in 08134 Wildenfels beantragte mit Datum vom 12. Oktober 2012 gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelt- einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Er- schütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissions- schutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit den Nrn. 7.1 e)

Spalte 2 und 9.36 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmi- gungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1726), in der jeweils geltenden Fassung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung ihrer Milchviehanlage.

Die Erweiterung besteht im Wesentlichen in der Errichtung eines Milchviehstalls, weiterer Fahrsilos und Güllebehälter sowie einer Biogasanlage.

Für die Erweiterung der Anlage zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Rindern mit 800 oder mehr Plätzen ist gemäß Nr. 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglich-

keitsprüfung durchzuführen. Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 1 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, weil die beantragte Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 a Satz 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist.

Zwickau, 2. April 2013 Landratsamt Zwickau Wendler

Amtsleiterin Umweltamt Umweltamt

Bekanntmachung des landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben zur erweiterung der Milchviehanlage und errichtung einer Biogasanlage der Wiesenburger land e. G. in 08134 langenweißbach, Weißbacher straße – Az.: 1623-106.11-150-04-fi

Vom 2. April 2013

Umweltamt

Bekanntmachung des landratsamtes Zwickau zur Durchführung von Ge- wässerschauen im landkreis Zwickau

Die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Ab- wasserzweckverbandes „Lungwitztal-Steegenwiesen“ findet am Freitag, dem 19. April 2013, 09:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses der Stadt Lugau (Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau) statt.

Öffentlicher teil

TOP 1 Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ein- ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Bestätigung der Tagesordnung

TOP 2 Protokollkontrolle, Festlegung von zwei Vertretern zur Protokollunterzeichnung

TOP 3 Beschluss über Einzelmaßnahmen mit den im Jahr 2012 nicht in Anspruch genommenen Bürgschaften TOP 4 Beschluss zu einem zweiten Maßnahmen-Block mit zugehörigen Ausfallbürgschaften für das Haushalts- jahr 2013

TOP 5 Aufhebung des Beschlusses Nr. 01/2013 TOP 6 Aufhebung des Beschlusses Nr. 13/2012 TOP 7 Beschluss zum Verzicht auf die Erhebung einer Kla-

ge gegen die Wibera AG TOP 8 Sonstiges

Es folgt ein nichtöffentlicher Teil.

Das Ende der Beratung ist für ca. 12:00 Uhr vorgesehen.

Remse, OT Weidensdorf, 2. April 2013 Dr. P. Dresler

Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband „Lungwitztal-Steegenwiesen“

Dem Abwasserzweckverband „Lungwitztal-Steegenwiesen“

obliegt gemäß § 3 der Verbandssatzung die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung in seinem Verbandsgebiet im Umfang des § 63 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich der Anlagen liegt in der Zeit vom 22. April 2013 bis zum 30. April 2013beim Sitz des Abwasser- zweckverbandes in 08373 Remse, OT Weidensdorf, An der Muldenaue 10, während folgender Sprechzeiten:

Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit können Einwohner des Verbandsgebietes sowie Abgabenpflichtige während dieser Zeit, spätestens jedoch bis zum Ablauf des siebenten Ar- beitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (also bis zum 14. Mai 2013), Einwendungen gegen den Entwurf er- heben. Die Einwendungen können schriftlich oder zur Nie- derschrift beim Sitz des Abwasserzweckverbandes „Lung- witztal-Steegenwiesen“ hervorgebracht werden. Wir bitten um Beachtung, dass am Freitag, dem 10. Mai 2013, keine Sprechzeit sein wird. Über fristgemäß erhobene Einwen- dungen beschließt dann die Verbandsversammlung in öf- fentlicher Sitzung.

Remse, OT Weidensdorf, 27. März 2013 Dr. P. Dresler

Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband „Lungwitztal-Steegenwiesen“

Ortsübliche Bekanntgabe des Abwasser- zweckverbandes „lungwitztal-steegen- wiesen“

Ortsübliche Bekanntgabe des Abwasser- zweckverbandes „lungwitztal-steegen- wiesen“

Abwasserzweckverband „Lungwitztal-Steegenwiesen“

Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens für das Schuljahr 2013/2014 Leistungen im freigestellten Schülerverkehr eu- ropaweit aus. Einzelheiten dazu finden die Unternehmen unter www.vms.de. Die Unterlagen sind kostenpflichtig (Preis 5 EUR).

Die Unterlagen werden wie folgt ausgegeben:

1. Bei Barzahlung im Kundenbüro des VMS, Am Rathaus 2, Chemnitz, werden die Unterlagen gegen Empfangsbestä- tigung sofort übergeben.

2. Bei schriftlicher Anforderung ist vorzulegen:

- ein Verrechnungsscheck bzw.

- der Einzahlungsbeleg bei Einzahlung auf das Konto (Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz,

BLZ: 87050000, Kontonummer: 3627009206).

Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 6. Mai 2013, 12:00 Uhr.

Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS)

Ausschreibung leistungen im freigestellten schülerverkehr

Auf der Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) werden im Monat Mai 2013 nachfolgende Gewässerschauen an Gewässern 1. und 2. Ordnung durchgeführt:

Termin: Dienstag, 7. Mai 2013

Gewässer: Pleiße (in der Gemeinde Crimmitschau)

Treffpunkt: 08:00 Uhr in Crimmitschau, Kreuzung Zwickauer Straße/Dänkritzer Landstraße

Termin: Dienstag, 14. Mai 2013

Gewässer: Koberbach (in der Gemarkung Blankenhain, Rußdorf, Niederalbertsdorf und Langenhessen), Pfarrgraben und Mühlbach (in der Gemarkung Langenhessen) Treffpunkt: 08:00 Uhr in Blankenhain, Friedenseiche – Nähe

Am Koberbach 121 Termin: Dienstag, 28. Mai 2013

Gewässer: Auerbacher Bach (in der Gemarkung Auerbach, Eckersbach und Pölbitz)

Treffpunkt: 08:00 Uhr in Zwickau, Kreuzung Crossener Straße/Pölbitzer Straße

Termin: Mittwoch, 29. Mai 2013

Gewässer: Buchgraben, Steingrubenbach (Küchengrundbach) und Oertelshainer Bach in Remse

Treffpunkt: 09:30 Uhr Parkplatz vor der Feuerwehr, August- Bebel-Straße (Höhe Hausnummer 35)

Den Eigentümern und Anliegern im Bereich der Gewässer, den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, den Fischereibe- rechtigten, der Katastrophenschutzbehörde sowie den nach BNatSchG anerkannten Verbänden wird Gelegenheit gegeben, an der Schau teilzunehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Schaukommission zur Durchführung ihrer Aufgaben befugt sind, Grundstücke und Anlagen zu betreten.

Nähere Auskünfte werden durch die Untere Wasserbehörde, Telefon: 0375 4402-26214, -26222 und -26227 erteilt.

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Ö F F e n t l I c h e B e K A n n t M Ac h U n G e n

Im Amt für Planung/schule/Bildungdes Landratsamtes Zwickau, Sachgebiet Planung, Controlling, Haushalt, ist folgende Vollzeitstelle ab dem 1. Juli 2013 unbefristet zu besetzen:

sachbearbeiterin/sachbearbeiter Fachberatung – Kita (Kennziffer 28/2013/DII)

Das Amt für Planung/Schule/Bildung ist dem Dezernat II - Jugend, Soziales und Bildung - zugeordnet.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

- sozialpädagogische Beratung von Kindertageseinrichtungen und deren Träger sowie Tagespflegepersonen

- Mitwirkung, Begleitung und Weiterentwicklung der päd- agogischen Konzeption sowie Projekten in der Einrichtung - Durchführung von Einzel-, Gruppen- und Teamberatungen - Elternberatung und Unterstützung der Fachkräfte in der

Arbeit mit den Eltern

- fachliche Beratung und Begleitung integrativer Einrichtungen einschließlich förderpädagogischer und integrativer Prozesse im Einzelfall

- Arbeit in Fachgremien, z. B. Arbeitskreisen des Landesju- gendamtes

Das Aufgabengebiet erfordert vor allem:

- umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. Sozialgesetzbuch VIII, Landesjugendhilfegesetz, Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tages- einrichtungen - sächs. KitaG)

- sehr gutes Ausdrucksvermögen im mündlichen und schrift- lichen Bereich

- sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in Microsoft Office

- Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

erforderliche Qualifikation:

- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/stattlich anerkannter Sozial- arbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge

Wünschenswert sind:

- einschlägige Berufserfahrungen, z. B. Leitungsfunktion in Kindertagesstätten oder im Bereich der entsprechenden pädagogischen Fachberatung

Die Vergütung bemisst sich nach der Entgeltgruppe S 11 des Tarifvertrages für die Beschäftigten im Sozial- und Erzie- hungsdienst.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ent- sprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Kopien der Schul- und Berufsabschlüsse und lückenlosen Arbeitszeugnissen sind unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 30. April 2013(Posteingangsstempel) zu senden an das

Landratsamt Zwickau

Amt für Personal und Organisation Königswalder Straße 18

08412 Werdau.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohner- meldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen.

Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständigeBewerbungs- unterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages wird gebeten.

Im Gesundheitsamtdes Landratsamtes Zwickau, Sachgebiet Sozialmedizinischer Dienst, sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils vertretungsweise eine Teilzeitstelle mit 32 Wochenstunden befristet bis zum 30. November 2014 sowie eine Teilzeitstelle mit 36 Wochenstunden befristet für die Dauer des krankheits- bedingten Ausfalls der Stelleninhaberin zu besetzen:

sozialarbeiterin/sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst (Kennziffer 32/2013/DII)

Das Gesundheitsamt ist dem Dezernat II - Jugend, Soziales und Bildung - zugeordnet.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

- Sozialarbeiterische Beratung, Betreuung und Hilfeleistung nach dem sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Un- terbringung bei psychischen Krankheiten, vor allem - Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung von Eigen-

und Fremdgefährdung bei Menschen mit psychischen Krankheiten

- Ausübung von Tätigkeiten, die zur Entscheidung zur zwangs- weisen Unterbringung psychisch kranker Menschen in Zusammenarbeit mit der Gerichtsbarkeit erforderlich sind - Sicherstellung einer ganzheitlichen Beratung

- Betreuung der/des Hilfesuchenden, der Angehörigen sowie Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld - Dokumentation der geleisteten sozialarbeiterischen

Betreuung

- Organisatorische und fallübergreifende Tätigkeiten Das Aufgabengebiet erfordert vor allem:

- Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität - selbstständiges Handeln bei Problemsituationen - persönliche Eignung für den Umgang mit dem Klientel - kompetenten Umgang und korrektes Auftreten - berufspraktische Erfahrungen auf dem zu betreuenden

Sektor

- Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

- sicheren Umgang mit dem Computer erforderliche Qualifikation:

- erfolgreicher Abschluss als staatlich anerkannte Sozialar- beiterin/staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder Sozial- pädagogin/Sozialpädagoge

Die Vergütung bemisst sich nach der Entgeltgruppe S 14 des Tarif- vertrages für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ent- sprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Kopien der Schul- und Berufsabschlüsse, lückenlosen Arbeitszeugnissen und sonstigen Nachweisen sind unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 24. April 2013(Posteingangsstempel) zu senden an das Landratsamt Zwickau

Amt für Personal und Organisation Königswalder Straße 18

08412 Werdau.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregi- stergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständigeBewerbungs- unterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages wird gebeten.

Im Umweltamt des Landratsamtes Zwickau, Sachgebiet Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, ist folgende Voll- zeitstelle ab sofort befristet zur Krankheitsvertretung zu be- setzen:

revierförsterin/revierförster (Kennziffer 30/2013/DVI)

Das Umweltamt ist dem Dezernat VI - Umwelt, Natur, Land- und Forstwirtschaft – zugeordnet.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

- Forstaufsicht und Forstschutz

- Forstaufsicht im Privat- und Körperschaftswald, Forstschutz in allen Waldeigentumsarten, Schutz vor Waldbränden und Naturereignissen bzw. tierischen und pflanzlichen Schädlingen

- Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Waldfunk- tionen

- Aufgaben zum Vollzug der Waldgesetze und als Träger öffentlicher Belange, forstliche Rahmenplanung - Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich der

Reitwege

- Zuarbeit bei Aufgaben als Pflanzenschutzdienst, bei Aufgaben nach dem Forstvermehrungsgutgesetz sowie bei der Erstellung des forstlichen Gutachtens zum Wild- abschussplan

- Berufsausbildung forstlicher Berufe - Anleitung des technischen Mitarbeiters Das Aufgabengebiet erfordert vor allem:

- abgeschlossene Fachhochschulausbildung Forstwirtschaft, ggf. Laufbahnprüfung für den gehobenen Forstdienst - fundierte Rechtskenntnisse auf den Gebieten Wald,

Umwelt, Naturschutz, Jagd und damit jeweils in Zusam- menhang stehenden Regelungsbereichen

- Kenntnisse in der Anwendung spezieller Software für die Forstwirtschaft

- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für den forstlichen Außendienst - gesundheitliche/körperliche Eignung und Belastbarkeit Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe E 9 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst bewertet.

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Be- werber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Kopien der Schul- und Berufsabschlüsse, lückenlosen Arbeitszeugnissen und sonstigen Nachweisen sind unter Angabe der o. g.

Kennziffer bis zum 24. April 2013 (Posteingangsstempel) zu senden an das

Landratsamt Zwickau

Amt für Personal und Organisation Königswalder Straße 18

08412 Werdau.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs.

5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwoh- nermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsun- terlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständigeBewer- bungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages wird gebeten.

Amt für Personal und Organisation

stellenausschreibungen

i

(5)

Ö F F e n t l I c h e B e K A n n t M Ac h U n G e n

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Vermessung, hat Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke:

Gemarkung Rüsdorf (4602): 8/1, 8/4, 13, 36/4, 138/1, 149, 150b, 150d, 151a, 172, 174, 188, 190, 195, 203, 204, 217/2, 217a, 218/1, 218a, 219, 235/1, 254/1, 279/1 und 282;

Gemarkung St. Egidien (4624): 340/5, 343, 344, 347, 349/1 und 760/17;

Gemarkung Werdau (8537): 906/1, 906/2, 907/2, 907/3, 907/4, 909/1, 909/2, 909/3, 910/1, 910/2, 910/3, 910/5, 910/6, 911/1, 913/2, 928, 930, 932, 933, 934, 935, 936, 940/2, 941/1, 941/2, 942/1, 1083/5, 1084/2, 1085/1, 1085/9, 1085/10, 1085/11, 1085/12, 1832/2, 1992, 1992a, 1993, 1993a, 1993b, 1993c, 1994, 2010a, 2082b, 2135/4, 2135/5, 2135/20, 2135/21, 2135/24, 2136/1, 2136/3, 2136/27, 2136/37, 2136/38, 2136/39 und 2158/6

Arten der Änderungen:

Bildung von Flurstücken Änderung der Flurstücksnummer

Änderung von Daten über Grenzen eines Flurstücks Änderung der Angabe der Flächengröße

Änderung der Angaben zur Nutzung Änderung des Gebäudenachweises

Allen Betroffenen wird die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt ge- macht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Vermessung, ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des Sächsischen Vermes-

sungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)1für die Füh- rung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG1zugrunde.

.

Die Unterlagen liegen ab dem 18. April 2013 bis zum 21. Mai 2013im Sachgebiet Geodatenmanagement – GIS des Amtes für Vermessung Zwickau, Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau, in der Zeit

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit.

Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1gilt die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist (29. Mai 2013) als bekannt gegeben.

rechtsbehelfsbelehrung:

Die Bildung von Flurstücken, die Änderung der Flurstücks- nummer und die Änderung von Daten über Grenzen eines Flurstücks stellen Verwaltungsakte dar. Gegen diese Arten der Änderung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Ak- tenzeichens beim Landratsamt Zwickau, Amt für Vermessung, Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau, oder einer anderen, nachfolgend aufgeführten Dienststelle des Landkreises Zwickau zu erheben.

Weitere Dienststellen des landratsamtes Zwickau:

08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29

08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 1 + 2

08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4

09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a

08412 Werdau, Königswalder Straße 18 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7

08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62

Für Fragen stehen die Sachbearbeiter des Sachgebietes Geodatenmanagement - GIS während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, im Amt für Ver- messung die Fortführungsnachweise und die weiteren Un- terlagen zu den Änderungen einzusehen.

Zwickau, 25. März 2013 Lenk

Amtsleiter

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVerm- KatG) vom 29. Januar 2008, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.

Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) in der jeweils geltenden Fassung.

2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes - SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 in der jeweils geltenden Fassung

Amt für Vermessung

Offenlegung der Änderung von Bestandsdaten des liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – sächsVermKatG

1

Im Jugendamt des Landratsamtes Zwickau, Sachgebiet Spezieller Sozialdienst, ist zum 1. Juli 2013 folgende Teilzeitstelle mit 32 Wochenstunden befristet für zwei Jahre zu besetzen:

Mitarbeiterin/Mitarbeiter haushalt/UVG (Kennziffer 18/2013/DII)

Das Jugendamt ist dem Dezernat II - Jugend, Soziales und Bildung - zugeordnet.

Da die Einstellung auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erfolgt, können nur Bewerbe- rinnen/Bewerber berücksichtigt werden, die in den letzten drei Jahren nicht in einem unbefristeten oder befristeten Ar- beitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau standen.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

- Haushaltssachbearbeitung im Bereich Unterhaltsvorschuss- gesetz (UVG), vor allem

- Erfassen von monatlichen Sammelanweisungen, Einzelzahlungen und Anweisungen interner Verrech- nungen im Rechnungseingangsbuch

- Anlegen von Personenkonten für Rückforderungen gemäß §§ 5, 7 UVG

- Sollstellungen der Rückforderungen gemäß §§ 5, 7 UVG im Haushaltsprogramm einschließlich Änderungen und Korrekturen

- Feststellung von Überzahlungen, Rücklaufüberwachung, Änderung der Sollstellungen für Rückforderungen bzw.

Belegerstellung für Kasse zur Auszahlung

- Errechnung der Forderungen und Rückzahlungen nach UVG an Bund und Land einschließlich Erstellung der Forderungsnachweise nach UVG und Nachweise über Rückeinnahmen an Bund und Land, Erfassen im Rechnungseingangs-/-ausgangsbuch

- Information an den Sachgebietsleiter bei drohenden Abweichungen

- Führen der Beleg- und Buchungsnachweise

- Erfassen einschließlich Zuordnen von Insolvenzen im Fachverfahren, Information der Kasse über ange- meldete Forderungen gemäß § 7 UVG beim Insol- venzverwalter, Information an die Kasse über anzu- meldende Forderungen gemäß § 5 UVG

- Recherchen von Zahlungseingängen aus den Vorjahren in alten Haushaltsprogrammen

- Vorbereitung des Archivgutes für UVG und Rückgriff Das Aufgabengebiet erfordert vor allem:

- fundierte aktuelle PC-Kenntnisse, sichere Kenntnisse im MS-Office 2010, geübter Umgang mit Datenbanksoft- ware

- Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an fachlicher Qualifizierung

- Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

erforderliche Qualifikation:

- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder ein mindestens vergleichbarer Berufsabschluss

Die Vergütung bemisst sich nach der Entgeltgruppe 5 TVöD.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen bei- zufügen.

Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Ablichtungen von Zeugnissen und lückenlosen Tätigkeitsnachweisen sind unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 24. April 2013 (Posteingangsstempel) zu senden an das

Landratsamt Zwickau

Amt für Personal und Organisation Königswalder Straße 18

08412 Werdau.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohner- meldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen.

Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständigeBewer- bungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages wird gebeten.

Amt für Personal und Organisation

stellenausschreibungen

Der verlustig gegangene Dienstausweis Nr. 1520.8 des Land- ratsamtes Zwickau, Ausweisinhaberin Frau Ute Melath, ist gesperrt.

Amt für Personal und Organisation

Verlustanzeige

(6)

tag/Uhrzeit Ort straße/Platz Montag,

29. April

09:00 - 09:30 Fraureuth/OT Beiersdorf Dorfstraße 26 f (Feuerwehr) 10:00 - 10:30 Fraureuth/OT Gospersgrün Ernst-Ahnert-Straße gegenüber

HNr. 30 (Containerstandplatz) 11:00 - 11:45 Fraureuth/OT Ruppertsgrün Zwickauer Straße gegenüber

HNr. 8 a (Parkplatz Glowatzky-Halle)

12:00 - 12:45 Fraureuth Fabrikgelände 12

14:00 - 15:00 Werdau/OT Steinpleis Hauptstraße 72 a (Anger)

15:30 - 16:30 Werdau/OT Leubnitz Wettiner Straße 30

(Parkplatz Diskothek Linde)

17:00 - 18:00 Werdau Richardstraße gegenüber HNr. 3

(Platz der Solidarität) Dienstag,

30. April

09:00 - 10:00 Werdau-West An den Teichen 12 (Parkplatz vor

dem Ernst-Grube-Stadion)

10:30 - 11:30 Werdau Zwickauer Straße neben HNr. 51

(Parkplatz Sorge, bei Alexander- Lincke-Straße 1 und 3)

12:00 - 13:00 Werdau-Ost Heinrich-Heine-Straße/Ecke

Brüderstraße (bei Bushaltestelle) 14:15 - 15:15 Werdau/OT Langenhessen Kirchschulstraße bei HNr.3

(Kirchschulplatz)

15:45 - 16:45 Werdau Turnhallenstraße nach HNr. 1

17:15 - 18:00 Werdau/OT Königswalde Hartmannsdorfer Straße 13 (ehemals Platz der Solidarität) Montag,

6. Mai

09:00 - 09:30 Crimmitschau/ Großpillingsdorf bei HNr. 18

OT Großpillingsdorf (Feuerwehrvorplatz)

10:00 - 10:30 Crimmitschau/OT Blankenhain Schlossblickstraße neben HNr. 6 (Parkplatz Haus des Gastes) 11:00 - 12:00 Crimmitschau/OT Mannichswalde Nischwitzer Straße 13

(ehemals Altes Rittergut) 14:00 - 15:00 Crimmitschau/OT Langenreinsdorf Hauptstraße 74

(Gasthof Weißer Schwan)

A M t l I c h e s

Ab dem 29. April 2013findet die mobile Schadstoffsammlung in den einzelnen Städten und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Zwickauer Land statt.

Gemäß der gültigen Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau können Einwohner des Landkreises Zwickau die in ihrem Haushalt angefallenen Schadstoffe in haushaltüblichen Mengen am Schadstoffmobil abgeben.

Die Aufwendungen für das Einsammeln und das Beseitigen der Schadstoffe aus Haushalten in üblicherweise anfallenden Kleinmengen (bis zu zehn Kilogramm je Einwohner und Sammlung) sind Bestandteil der Abfallsockelgebühr.

Angenommen werden:

Abbeizmittel, Arzneimittelreste, Autopflegemittel, Energiesparlampen, Entfärber, Entroster, Farben, Grillanzünder, Lacke, Fette, Haushaltsbatterien, Holzschutzmittel, Hobbychemie, Klebstoffe, Laugen, quecksilberhaltige Produkte, Reinigungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, Verdünner, Waschbenzin …

Von der Annahme ausgeschlossen sind:

Kraftfahrzeugstarterbatterien, Gasflaschen, Explosivstoffe jeglicher Art (z. B. Feuerwerkskörper radioaktive Abfälle, Asbest, Dachpappe, Einwegspritzen, infektiöse Abfälle …

Zu beachten ist:

- Die gefährlichen Abfälle sind in ihren Originalgebinden zu belassen.

- Flüssigkeiten sind generell in geschlossenen Behältern abzugeben und niemals zu mischen.

- Die Abgabe der Schadstoffe darf nur direkt beim Personal am Sammelpunkt erfolgen.

- Bitte nichts unbeaufsichtigt vor oder nach dem Annahmetermin am Stellplatz abstellen.

Im Gebiet des ehemaligen Landkreises Zwickauer Land werden keine elektro(nik)- Altgeräteim Rahmen der Schadstoffsammlung angenommen. Annahmestellen für Elektro(nik)- Altgeräte einschließlich Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen sind im Abfallratgeber 2013, Seite 17, aufgeführt.

Amt für Abfallwirtschaft

Schadstoffsammlung im Gebiet des ehemaligen Landkreises Zwickauer Land

Termine des Schadstoffmobils

Termine für die Sammlung im Gebiet des ehemaligen Landkreises Zwickauer Land

15:30 - 16:30 Crimmitschau Bebelstraße, Zufahrt nach HNr. 56

(Parkplatz bei Neubauten)

17:00 - 18:00 Crimmitschau Silberstraße 36

(Eingang Fußgängerzone) Dienstag,

7. Mai

09:00 - 10:00 Crimmitschau Spritzenplatz schräg gegenüber

HNr. 2 (Zufahrt über Uferstraße) 10:30 - 11:30 Crimmitschau/OT Gablenz Gablenzer Hauptstraße neben HNr. 15 12:00 - 13:00 Crimmitschau/OT Lauenhain Parkplatz gegenüber Korbmacherteich 14:00 - 14:30 Neukirchen/OT Dänkritz Lauenhainer Hauptstraße 22

(ehemals AUL)

15:00 - 16:00 Neukirchen/OT Lauterbach Crimmitschauer Straße neben HNr. 12 (Parkplatz nach der Dänkritzer Schmiede)

16:30 - 18:00 Neukirchen Am Schloss neben HNr. 11 (Park-

platz Sportplatz) Pleißenanger nach HNr. 32 Containerstellplatz auf dem Parkplatz, gegenüber HNr. 1 Mittwoch,

8. Mai

09:00 - 10:00 Reinsdorf Schachtstraße gegenüber HNr. 11

(Parkplatz Sporthalle)

10:30 - 11:00 Reinsdorf Hohe Straße Ecke Südstraße

11:30 - 12:00 Reinsdorf/OT Vielau Neue Straße 1 (Feuerwehrgerätehaus) 12:30 - 13:00 Reinsdorf/OT Friedrichsgrün Rathausstraße 4

14:00 - 14:30 Wildenfels/OT Härtensdorf Arno-Schmidt-Straße 1

15:00 - 15:40 Wildenfels Weststraße (an der Straße)

16:00 - 16:30 Wildenfels/OT Wiesenburg Ernst-Schneller-Straße neben HNr. 12 (Platz neben Bahnübergang)

17:00 - 18:00 Hartenstein Rudolf-Breitscheid-Straße gegen-

über HNr. 36 (Parkplatz) Montag,

13. Mai

09:00 - 09:30 Langenweißbach/ Weißbacher Straße 2 (Parkplatz

OT Langenbach/OT Grünau bei Containerstandplatz) 10:00 - 10:30 Langenweißbach/OT Weißbach Thomas-Müntzer-Straße 62

(Gasthof „Erbkretscham“)

(7)

A M t l I c h e s

11:00 - 12:00 Wilkau-Haßlau/OT Silberstraße Heuweg nach HNr. 5 (Parkplatz am Sportplatz) 14:00 - 14:45 Wilkau-Haßlau/OT Culitzsch Hauptstraße 33 Parkplatz (gegen-

über ehemals Gemeindeamt)

15:15 - 16:30 Wilkau-Haßlau Am alten Güterbahnhof 1

(Vorplatz Feuerwehrgerätehaus)

17:00 - 18:00 Wilkau-Haßlau Gewerbering 2 (Gewerbegebiet

„Am Schmelzbach“, ehemals Penny) Dienstag,

14. Mai

09:00 - 10:00 Crinitzberg/OT Obercrinitz Bärenwalder Straße gegenüber HNr. 17 (Obercrinitzer Bahnhof) 10:30 - 11:00 Hirschfeld/OT Niedercrinitz Talstraße gegenüber HNr. 9

(An der Culitzscher Brücke)

11:30 - 12:30 Hirschfeld Hauptstraße Ecke Röhnigplatz

14:00 - 14:30 Lichtentanne/OT Ebersbrunn Werdauer Straße 39 (ehemals Gemeindeamt) 15:00 - 15:30 Lichtentanne/OT Stenn Juri-Gagarin-Straße 100

16:00 - 17:00 Lichtentanne Bahnhofstraße 9 a (Parkplatz Lidl)

17:30 - 18:00 Lichtentanne/OT Schönfels Burgstraße neben HNr. 2 (Parkplatz Burg Schönfels) Mittwoch,

15. Mai

09:00 - 10:00 Mülsen/OT Ortmannsdorf Neuschönburger Straße bei HNr. 102 (gegenüber ehemals Schule, Ringstraße 35)

10:30 - 11:00 Mülsen/OT Mülsen St. Niclas Lindenweg 1 (Feuerwehrdepot) 11:30 - 12:00 Mülsen/OT Mülsen St. Jacob St. Jacober Hauptstraße 128

(Verwaltungszentrum)

14:00 -15:00 Mülsen/OT Mülsen St. Micheln St. Michelner Nebenstraße gegenüber HNr. 28 (ehemals Feuerwehrdepot) 15:30 - 16:00 Mülsen/OT Stangendorf Baumschulenweg neben HNr. 17 (Kleingartenanlage, Zufahrt bei Schneppendorfer Straße 2)

16:30 - 17:00 Mülsen/OT Thurm Thurmer Nebenstraße 26

(Busbahnhof)

17:30 - 18:00 Mülsen/OT Wulm Wulmer Hauptstraße 14 (Gaststätte

„Drei Linden“, vor der Scheune) Donnerstag,

16. Mai

09:00 - 10:00 Hartmannsdorf Dorfstraße 9 (Vorplatz der Sporthalle) 10:30 - 11:00 Kirchberg/OT Leutersbach Hauptstraße 45 (Parkplatz) 11:30 - 12:00 Kirchberg/OT Saupersdorf Leutersbacher Weg neben HNr. 1

(Parkplatz)

12:30 - 13:00 Kirchberg/OT Cunersdorf Kirchberger Straße bei HNr. 11 (Marktplatz)

14:00 - 15:00 Kirchberg Borbergweg gegenüber HNr. 7

(Festplatz) 15:30 - 16:30 Kirchberg/OT Wolfersgrün Dorfstraße 24 a

(Dorfgemeindehaus)

17:00 - 18:00 Kirchberg/OT Stangengrün Am Eisenberg gegenüber HNr. 1 (Parkplatz „Weißes Haus“) Freitag,

17. Mai

09:00 - 09:30 Dennheritz/OTNiederschindmaas Äußere Dorfstraße gegenüber HNr. 55 (Containerstandplatz) 10:00 - 10:30 Dennheritz/OT Oberschindmaas Hauptstraße neben HNr. 16

(Neubauten, Containerstandplatz)

11:00 - 11:30 Dennheritz Hauptstraße 96

(Gemeindeverwaltung)

13:30 - 14:00 Langenbernsdorf/ Dorfstraße gegenüber HNr. 88 a

OT Niederalbertsdorf (neben Jugendclub)

14:30 - 15:30 Langenbernsdorf Schulstraße 1 (Parkplatz Weißes Roß) 16:00 - 16:30 Langenbernsdorf/OT Stöcken Hohe Straße 26 a (Nähe Frischmarkt) 17:00 - 17:30 Langenbernsdorf/OT Trünzig Katzendorfer Straße Nähe HNr. 1

(Bauhof, neben Feuerwehr)

Bedingt durch die Maifeiertage kommt es zu folgenden Änderungen bei der Abholung der Wertstoffe und Abfälle.

Die Leerung aller Sammelbehälter - Grau, Blau, Braun und Gelb - wird wie folgt verschoben:

Maifeiertag Mittwoch, 1. Mai 2013 ab Donnerstag, 2. Mai 2013

Christi Himmelfahrt Donnerstag, 9. Mai 2013 ab Freitag, 10. Mai 2013

Pfingstmontag Montag, 20. Mai 2013 ab Dienstag, 21. Mai 2013

Die Entsorgung erfolgt jeweils ab dem darauf folgenden Werktag. Das heißt, dass sich die weiteren Abholtermine ggf. bis zum Samstag verschieben können. Die Behälter sind daher immer am eigentlichen Entsorgungstag (außer am Feiertag) bis 07:00 Uhr zur Leerung be- reitzustellen.

Amt für Abfallwirtschaft/Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH

Geänderte Abfallentsorgung durch Maifeiertage

Änderungen bei der Abholung der Wertstoffe

Grundstück: straße des Friedens 40, 09337 callenberg, Ortsteil reichenbach

Flurstücksnummer: 73c und 413c Gemarkung Reichenbach

Grundstücksgröße: 1 210 Quadratmeter bebaut mit der Kulturellen Begegnungsstätte Grundstück: hauptstraße 49, 09337 callenberg,

Ortsteil callenberg

Flurstücksnummer: Flurstück Nr. 46/9 Gemarkung Callenberg

Grundstücksgröße: 466 Quadratmeter bebaut mit ehemaligem Feuerwehrgerätehaus einschließlich Grünanlage

Grundstück: An der schule 2, 09337 callenberg, Ortsteil callenberg

Flurstücksnummer: 127a, 129c und noch zu vermessende Teilflächen der Flurstücke 127/1, 127/2, 128/1 Gemarkung Callenberg bebaut mit der ehemalige Grundschule im OT Callenberg mit Anbauten Interessenten wenden sich bitte an die

Gemeindeverwaltung Callenberg Bürgermeister

Rathausstraße 40 09337 Callenberg

Telefon: 03723 6999611 (Vorzimmer des Bürgermeisters) Gemeindeverwaltung Callenberg

Verkauf von Liegenschaften

Die Gemeinde Callenberg bietet folgende Liegenschaften zum Kauf an:

Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr

samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

Öffnungszeiten

der Entsorgungsanlage Lipprandis

(8)

A M t l I c h e s

Die vorliegende Information richtet sich an die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Trünzig (alle Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Gebäudeeigentümer im Verfahrens- gebiet) sowie an interessierte Bürger.

Wie in den Vorjahren möchte die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trünzig vorliegend über den aktuellen Be- arbeitungsstand der Flurbereinigung in Kenntnis setzen.

Im vergangenen Jahr lag der Bearbeitungsschwerpunkt wieder einmal im Bereich der Herstellung investiver Maß- nahmen. Konkret wurden die Maßnahmen Lerchenbergweg I und Kirchbergweg II, beide bislang mit einer wasserge- bundenen Deckschicht versehen, durch eine Asphalttrag- deckschicht verstärkt. Damit wird den sich ändernden Nutzungsbedingungen mit einer signifikant gestiegenen Verkehrsbelastung Rechnung getragen. Weitaus mehr Maß- nahmen waren im Bereich der Landschaftspflege und des Umweltschutzes, also der sogenannten Grünmaßnahmen vorgesehen.

Die Pflanzungen an der Stöckener Straße und an der Greizer Straße werden die Ortsrandbegrünung ergänzen, Pflanzungen entlang der Kertzigquere und im Schafgrund sowie die Öffnung und Renaturierung des Schafbachs werden den ökologischen Wert von Natur und Landschaft im Verfah- rensgebiet erhöhen. Alle diese Grünmaßnahmen sind Be- standteil der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Er- satzverpflichtung der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trünzig, die diese für den Ausbau der Straßen und Wege er- bringen muss. Die Maßnahmen wurden im Herbst hergestellt und werden voraussichtlich nach einer einjährigen Fertig- stellungs- sowie einer zweijährigen Entwicklungspflege fer- tiggestellt sein. Insgesamt wurden in 2012 rund 83.500 EUR in das Verfahrensgebiet investiert.

Alle Maßnahmen werden mit Fördergeldern aus dem Bereich Flurbereinigung des sächsischen Programms der Integrierten Ländlichen Entwicklung zum Regelfördersatz von 88 Prozent bezuschusst. Die verbleibenden Eigenanteile haben die Gemeinde Langenbernsdorf und die Agrargenos- senschaft Koberland e. G. Niederalbertsdorf freiwillig zur

Entlastung aller Teilnehmer übernommen. Hierfür möchte die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trünzig aus- drücklich Dank und Anerkennung aussprechen. Leider muss in diesem Zusammenhang erneut erwähnt werden, dass die Agrargenossenschaft Braunichswalde, welche von einzelnen Maßnahmen der Flurbereinigung direkt profitiert, auch im zurückliegenden Jahr 2012 keine Kosten über- nommen hat.

Der eigentliche Aufgabenschwerpunkt im Flurbereinigungs- verfahren ist bekanntlich die sogenannte „Bodenordnung“

oder „Neuordnung der Grundstücke“ – das heißt: Anhörung der Eigentümer, Setzen neuer Grenzmarken mit anschlie- ßender Katasterneuvermessung. Diese Arbeiten sind be- kanntlich in den Ortslagenbereichen sowie an Verkehrsflächen, im Wald und an Gewässern sowie Biotopen abgeschlossen.

Nunmehr steht die Neuordnung der landwirtschaftlich ge- nutzten Grundstücke an. Die Voraussetzungen dafür, die Neuvermessung aller feststehenden Grundstücksgrenzen sowie eine aktuelle Wertermittlung der Grundstücke, sind erarbeitet. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird über die weitere Vorgehensweise in seiner nächsten Sitzung entscheiden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Flurbereini- gungsverfahren auch im neuen Jahr eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen sind. Die Teilnehmergemeinschaft möchte weiterhin alle Verfahrensbeteiligten ermutigen, sich aktiv an der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zu beteiligen. Fragen, Probleme, Anregungen und Kritiken zu Bodenordnung und ländlicher Entwicklung können an die Mitarbeiter des Amtes für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung im Landratsamt Zwickau oder an die ört- lichen Mitglieder des Vorstands gerichtet werden.

Glauchau, 11. Februar 2013 Stangl

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trünzig

Flurbereinigung Trünzig

Aktuelle Information

Es ist bereits zur Tradition geworden, dass Landrat Dr.

Christoph Scheurer als Vorsitzender des Kulturkonventes Kulturraum Vogtland-Zwickau persönlich Fördermittelbe- scheide an die Träger der Kultureinrichtungen und Projekte des Landkreises Zwickau überreicht.

Am 20. März 2013 erhielten das Robert-Schumann-Konser- vatorium Zwickau, das soziokulturelle Zentrum „Alter Gasometer e. V.“, das Mondstaubtheater und das Theater Plauen-Zwickau im Clara-Wieck-Saal des Robert-Schumann-Konservatoriums in Zwickau ihre Fördermittelbescheide für 2013.

Aus dem Bereich der geförderten Projekte nahmen der Liederbuch e. V. Zwickau, der Kunstverein Zwickau e. V. sowie die Moritz- Kirchgemeinde Zwickau ihre Bescheide für dieses Jahr entgegen.

Insgesamt werden im Jahr 2013 Zuwendungen von mehr als 16 Mio. EUR an 156 kulturelle Einrichtungen und Projekte durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau ausgereicht.

Eine Übersicht aller geförderten Maßnahmen ist auf der In- ternetseite des Kulturraumes unter www.kulturraum-vogt- land-zwickau.de zu finden.

Kulturkonvent Kulturraum Vogtland-Zwickau

Landrat überreichte Zuwendungsbescheide

156 kulturelle Einrichtungen und Projekte erhalten Förderung

Landrat Dr. Christoph Scheurer überreichte dem Vorsit- zenden des Kunstvereins Zwickau e. V. Siegfried Wagner (re.) den Förderbescheid. Foto: Pressestelle Landratsamt

Als in Sachsen einmalig, bezeichnete Prof. Dr. Gerd Drechsler, Dezernent Jugend, Soziales und Bildung des Landkreises Zwickau, die Kooperationsvereinbarung zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration erwerbsfähiger Jugendlicher und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, welche am 5. April 2013 im Ver- waltungszentrum Werdau , Königswalder Straße 18, zwischen dem Landratsamt des Landkreises Zwickau, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Zwickau unterzeichnet wurde.

„Ziel unserer Zusammenarbeit soll das Ineinandergreifen der Hilfesysteme der drei Kooperationspartner in enger Abstimmung sein, ohne dabei die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Leistungen aufzuheben. Wir erhoffen uns durch diese weiter- gehende Vernetzung erneut die sozialen und beruflichen Ein- gliederungschancen junger Menschen zu verbessern“, so Prof.

Drechsler zum Anliegen.

Die Fortschreibung der bereits zwischen dem Jobcenter und der Kreisverwaltung seit 2009 bestehenden Kooperationsver- einbarung war unter anderem dadurch bedingt, dass nun auch die schon gelebte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit erstmals schriftlich fixiert in der Kooperationsvereinbarung ihren Niederschlag findet.

Mario Müller, Geschäftsführer des Jobcenters Zwickau, nannte im Rahmen der Veranstaltung die im Jobcenter erfassten Jugendlichen ohne Arbeit. Waren es 2006 noch rund 1 800, waren am Ende des Jahres 2012 674 Personen erfasst. Er ist

davon überzeugt, dass auch die aktive Zusammenarbeit der drei Hilfesysteme zum Rückgang der Zahlen beigetragen hat.

Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Dr.

Regine Schmalhorst betonte, dass das gemeinsame Interesse ist, möglichst viele junge Menschen in Arbeit zu bringen.

„Unseren Schwerpunkt als Agentur sehe ich insbesondere in der Berufsorientierung und -beratung.“

„Unsere Chance hierzu ist die rechtzeitige gegenseitige Information, welche Aktivitäten im Einzelfall zielführend sein könnten“, so Prof. Drechsler abschließend.

Pressestelle

Sachsenweit einmaliger Vertrag gegen Jugendarbeitslosigkeit unterzeichnet

Ziel – verstärkt junge Menschen in Arbeit zu bringen

Prof. Gerd Drechsler, Dr. Regine Schmalhorst und Mario Müller nach der Vertragsunterzeichnung

Foto: Pressestelle Landratsamt

(9)

A M t l I c h e s

Zertifiziert nach QESplus und AZAV, zertifiziertes Sprach- prüfungszentrum telc.

Besuchsanschrift: Königswalder Straße 18 08412 Werdau

Postanschrift: Landkreis Zwickau Volkshochschule PF 10 01 76 08067 Zwickau Öffnungszeiten:

Dienstag, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 0375 4402-23800 bis 23802

E-Mail: vhs@landkreis-zwickau.de

Internet: www.vhs-zwickau.de

Weitere Termine nach Vereinbarung. Telefonisch ist die Volks- hochschule auch außerhalb der Öffnungszeiten montags bis donnerstags meist bis 18:00 Uhr erreichbar.

Informationen sind auch in den Bürgerservicestellen des landkreises erhältlich. Dort besteht auch die Mög- lichkeit der Anmeldung.

Ort/Kurs Beginn Uhrzeit

crimmitschau

Line Dance für Anfänger – 29.05. 17:00 - 18:30 Uhr Folgekurs 2

Indischer Kochabend VI 06.05. 18:00 - 22:00 Uhr hirschfeld

Korbflechten – Grundkurs 11.05. 10:00 - 16:00 Uhr hohenstein-ernstthal

Whisky-Seminar: 07.05. 18:00 - 21:45 Uhr

The Classic Malts Selection Kirchberg

Den Computer nutzen lernen – 29.04. 18:00 - 20:15 Uhr Grundkurs

neukirchen

Orientalischer Tanz für Frauen ab 50 Jahre – 14.05. 08:30 - 10:00 Uhr Folgekurs

Flamencotanz für Anfänger und 29.05. 20:15 - 21:15 Uhr Wiedereinsteiger – Folgekurs

Werdau

Lesebühne 16.05. 19:00 - 21:15 Uhr

Computer - Grundkurs 27.05. 17:00 - 20:00 Uhr

Wilkau-haßlau

Erfolgreich am PC - Aufbaukurs 23.05. 17:30 - 20:30 Uhr Zwickau

Flamencotanz für Anfänger und 14.05. 18:00 - 19:30 Uhr Wiedereinsteiger – Folgekurs

Nähkurs für Einsteiger 24.05. 18:30 - 20:00 Uhr Achtsamkeit durch Yoga 16.05. 19:30 - 20:30 Uhr Atemreise durch Yoga 45 + 16.05. 17:00 - 18:30 Uhr Fortgeschrittene

Ganzheitliche Augenschule 13.05. 08:30 - 10:00 Uhr Ganzheitliche Augenschule 04.05. 09:00 - 15:00 Uhr Spiralstabilisation der Wirbelsäule 08.05. 19:00 - 20:30 Uhr Fortgeschrittene

Kräuterwanderung – Heilpflanzen 24.05. 15:00 - 16:30 Uhr unserer Region

Kräuterwanderung – Heilpflanzen unserer 24.05. 17:00 - 18:30 Uhr Region

Digitale Fotografie, digitale Bearbeitung – 10.05. 08:30 - 11:20 Uhr Aufbaukurs

Wird fortgesetzt.

Volkshochschule (VHS) Zwickau

Programmangebot

Kurse bis Ende Mai

Geboren und aufgewachsen in Werdau machte Miriam Kaniß 2010 ihren Abschluss an der Universität Erfurt in den Fächern Kunst und Religionswissenschaften. Seit ihrem Studienbeginn beschäftigt sie sich mit Illustration und Co- mic-Kunst (Spezialinteresse sind asiatische Comics).

Zum Thema Figurengestaltung und Proportionen gab sie mehrere Seminare und Wochenendkurse im Rahmen der Universität.

Zwischen 2007 und 2009 nahm sie an mehreren Schreib- und Zeichenwettbewerben teil, u. a. vom MDR, Hessus und Mangamagie der Stadt Köln.

2007 veröffentlichte sie in Zusammenarbeit mit Sylvia Kaniß das Kinderbuch „Zwuff, Nok und die Kugel“ bei Edition Nove.

An der Volkshochschule Zwickau bietet sie in diesem Semester die „Lesebühne“ an.

Dozenten

stellen sich vor

Miriam Kaniß

Foto: Miriam Kaniß

Sie lesen gern? Sie hören gern Geschichten? Vielleicht schreiben Sie sogar selbst und möchten Ihre Geschichten an- deren Gleichgesinnten vorstellen.

Egal, ob passionierte Leser, Zuhörer, Erzähler oder einfach nur Interessierte - die Lesebühne bietet die Möglichkeit, andere mit Ihrer Leidenschaft anzustecken. Am Donnerstag, dem 16. Mai 2013 von 19:00 bis 21:15 Uhrgestaltet die Dozentin Miriam Kaniß für alle Interessierten an der Volkshochschule einen geführten Abend durch verschiedene Buchtitel. Die Teil- nehmer können ihre eigenen Bücher oder Geschichten mitbringen und vorstellen, was sie besonders daran fasziniert. Lieblingsbücher können weiterempfohlen werden oder man erhält ein Feedback zu eigenen Geschichten.

Für eine Gebühr von 4,50 EUR ist die Lesebühne offen für alle Leseratten und Bücherwürmer in jedem Alter und mit jeder Mentalität.

Die Veranstaltung ist eine Gemeinschaftsveranstaltung mit der Stadtbibliothek Werdau.

Lesebühne

Geführter Abend durch verschiedene Buchtitel

In den letzten Jahren boten Grundstückseigentümer zum Motorrad-Grand Prix auf dem Sachsenring bei Hohen- stein-Ernstthal vermehrt Parkflächen für Besucher an. Die meisten der Flächen befanden sich außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, allerdings erfolgte durch die Zu- und Ab- fahrten eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz.

Im Vorjahr hatte sich gut bewährt, dass diese privaten Park- flächen ins Verkehrs- und Parkraumkonzept integriert wurden bzw. koordiniert werden konnten.

Wie bereits zum Motorrad-GP 2012 praktiziert, appelliert daher das Straßenverkehrsamt des Landkreises Zwickau an die Betreiber von privat organisierten Parkplätzen, auf denen mehr als 20 Pkw bzw. Kräder abgestellt werden können (Nicht Campingplätze! Diese sind ge- sondert bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindever- waltung zu beantragen.), der zuständigen Stadt bzw.

Gemeinde bis zum 7. Juni 2013Ort, Flurstück, Umfang und Zufahrten der beabsichtigten Parkplätze bekannt zu machen.

Bei Flächen, die keine reguläre Anbindung an die Straße haben oder sonst nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden, bedarf der Parkplatz grundsätzlich einer Genehmigung.

Das Aufstellen von Parkplatzwegweisung auf öffentlichem Verkehrsgrund ist grundsätzlich zu unterlassen.

Straßenverkehrsamt

Private Parkplätze rund um den Sachsenring während des Motorrad-Grand Prix

Konkrete Informationen lassen An- und Abreiseverkehr schneller fließen

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