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Bekanntmachung des Landkreises Zwickau vom 19. April 2021

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Vollzug des Infektionsschutzgesetzes sowie der Verordnung des Sächsischen

Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID- 19 (SächsCoronaSchVO)

Bekanntmachung des Landkreises Zwickau

vom 19. April 2021

Auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 29. März 2021

in der konsolidierten Fassung vom 16. April 2021 wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Der Inzidenzwert von 300 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist im Landkreis Zwickau seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen andauernd überschritten. Grundlage bilden die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert-Koch-Instituts.

Zwickau, den 19. April 2021

Dr. Christoph Scheurer Landrat

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