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31. Sitzung des Landesteilhabebeirats - Präsentation Betreuungsvermeidung

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Academic year: 2022

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(1)

Betreuungsvermeidung durch andere Hilfen

nach der Betreuungsrechtsreform

Landesteilhabebeirat 2.2.2022

Stand: 27.1.22

Anja Walecki Betreuungsrecht

Überörtliche Betreuungsbehörde

(2)

Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023

Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie der betroffenen Menschen

im Vorfeld und

innerhalb einer rechtlichen Betreuung

Vermeidung von Betreuungen

(3)

Instrumente

Aktive Unterstützung bei der Vermittlung anderer Hilfen

„Erweiterte Unterstützung“

(4)

Das Betreuungsverfahren

Stand: 17.1.2022

Betreuer*in Verfahrenspfleger*in

BETROFFENE*R

Gericht

Gutachter*i n

evtl. „Dritte“ -

örtliche Betreuungsbehörde

(5)

Sachverhaltsaufklärung

Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung

Prüfung und ggf. Vermittlung anderer sozialer Hilfen

Ziel: Vermeidung einer Betreuung

(6)

Ab 2023: Neue Aufgaben der öBtB I

Aktive Unterstützung zur Betreuungsvermeidung

Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Vermeidung einer Betreuung

Pflicht zur Vermittlung anderer Hilfen

Kontaktherstellung zwischen Betroffenem und dem Beratungs- und Unterstützungsangebotes des sozialen Hilfesystems

Unterstützung bei selbständiger Antragstellung

Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialleistungsträgern

(7)

Neue Aufgaben der öBtB II

Erweiterte Unterstützung

im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens

freiwillige Aufgabe

Voraussetzung: Anhaltspunkte für Betreuungsbedarf

• Vorrang: andere Beratungs- und aktive Unterstützungsangebote

(8)

Neue Aufgaben der öBtB III

Erweiterte Unterstützung

im laufenden Betreuungsverfahren

als Modellprojekt landesrechtlich auf eine einzelne Behörde beschränkbar

sonst Regelaufgabe

(9)

Ziele eines Modellprojekts I

Prüfung der Wirksamkeit

Ist das Instrument geeignet, Betreuungen zu vermeiden?

Ist das Instrument geeignet, den Umfang oder die Dauer von Betreuungen zu reduzieren?

(10)

Ziele eines Modellprojekts II

Spezifizierung der Bedarfe

Welche Menschen sind mit erweiterter Unterstützung erreichbar?

Wieviel Menschen sind mit erweiterter Unterstützung erreichbar?

• Welche Problemstellungen können gelöst werden?

(11)

Ziele eines Modellprojekts III

Vergleich mit der aktiven Vermittlung anderer Hilfen

Welche „anderen Hilfen“ vermeiden oder reduzieren Betreuungen?

Unter welchen Bedingungen sind andere Hilfen erfolgreich?

• Welche Auswirkungen hat eine aktivere Unterstützung bei der Vermittlung anderer Hilfen

(12)

Was können wir noch tun?

Ausbau von Informations- und Beratungsmöglichkeiten über Vorsorgevollmachten und rechtliche Betreuung

Ausbau der Arbeit an der Schnittstelle

Betreuungsbehörde / Betreuungen anregende Institutionen

• Ausbau regionaler Arbeitsgemeinschaften zur stärkeren Vernetzung mit Hilfeträgern

Referenzen

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