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Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm 2014 - 2020 - Arbeit, Teilhabe, Bildung - (BAP) des Landes Bremen

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1 ESF-Verwaltungsbehörde Bremen, 07.05.2014

Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm 2014-2020 für das Land Bremen - Arbeit, Teilhabe, Bildung

Vorbemerkung

Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Landes Bremen sind im Beschäftigungs- politischen Aktionsprogramm (BAP) zusammengeführt. Mit den Mitteln der auslaufenden EU- Förderperiode (ESF und EFRE) ist das BAP derzeit bis ins Jahr 2014 geplant.

Auf der Grundlage

 einer finanziellen Planungsannahme 2014-2020 (ESF und Landesmittel, zukünftig keine EFRE-Mittel mehr im BAP)

 der Vorschriften für den EU-Förderzeitraum 2014-2020

 der Auswertungen der bisherigen Förderpolitik

 der Fortschreibung bzw. Aktualisierung der sozioökonomischen Analyse

 und programmatischer Vorgaben von Senat und Bürgerschaft

werden die Struktur des BAP sowie dessen Schwerpunkte für die nächsten Jahre festgelegt.

Strukturell wird dabei die Programmatik von ESF-OP1 (Prioritätsachsen und spezifische Zie- le) und des BAP (Fonds und Unterfonds) vereinheitlicht. Außerdem werden materielle und finanzielle Planzahlen und Zielindikatoren soweit wie möglich ebenfalls angeglichen.

Die von der Europäischen Kommission (KOM) gewährten Vereinfachungsmöglichkeiten zur Umsetzung der ESF-Mittel sollen in den eingeführten Förderbereichen weiterentwickelt und soweit wie möglich in bisher fehlbedarfsfinanzierten Bereichen eingeführt werden. Dadurch sollen eine Konzentration auf Förderinhalte, Zielerreichung sowie eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei Antragstellenden und v.a. auch bei Zwischengeschalteter Stelle und Prüfbehörde erreicht werden.

Für den Einsatz der sog. Technischen Hilfe (Fonds E) wird eine gesonderte Planung vorge- legt: Es werden weiterhin v.a. das Monitoringsystem, die Begleitung der Programmumset- zung, Personal- und Sachkosten sowie Öffentlichkeitsarbeit finanziert.

Im Unterfonds C 3 (AFBG – Meister-BAföG) sowie im Fonds D (Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – Förderung aus Mitteln der Ausgleichabgabe) sind keine ESF- Mittel enthalten. Diese beiden Fonds bzw. Unterfonds finden im operationellen Programm des ESF keine Entsprechung.

1 Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds

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Begründung der ESF-Strategie für die Förderperiode 2014 - 2020

Der Einsatz der Strukturfonds (ESF, EFRE, ELER und EMFF) in der Förderperiode 2014- 2020 ist auf die Umsetzung der Strategie Europa 2020 ausgerichtet und konzentriert sich damit auf die dort festgelegten, sich gegenseitig verstärkenden Prioritäten:

 Intelligentes Wachstum - Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirt- schaft

 Nachhaltiges Wachstum - Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft

 Integratives Wachstum - Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausge- prägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt

Darüber hinaus wurden fünf Kernziele definiert, die in der Bundesrepublik mit der EU- Strategie bis 2020 erreicht werden sollen. Zu diesen Kernzielen soll das ESF-OP des Landes Bremen seinen Beitrag leisten:

1. Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-jährigen Frauen und Männer auf 75%, indem insbesondere junge Menschen, ältere und gering qualifizierte Arbeitskräfte intensi- ver am Erwerbsleben beteiligt und Migrantinnen und Migranten besser integriert werden.

2. Drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.

3. Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 20% sowie Er- höhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch und Erhöhung der Energieeffizienz auf 20%.

4. Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger/innen2 auf unter 10% und Erhöhung des Anteils der jüngeren Generation (30- bis 34-Jährige), der ein Hochschulstudium ab- geschlossen hat oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügt, auf mindestens 40%.

5. Senkung der Zahl der Personen, die in Armut leben; es wird angestrebt, im Vergleich zu 2008 mindestens 20 Millionen Menschen aus der Armut herauszuführen.

Für die Europäische Union spielt damit die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik eine zentrale Rolle. Drei von fünf Kernzielen der EU –Strategie 2020 zielen direkt und indirekt auf ein hohes Maß an Beschäftigung und eine bessere Integration gesellschaftlicher Gruppen, die bisher nicht in einem ausreichenden Maße partizipieren, in den Arbeitsmarkt ab: die Stei- gerung der Beschäftigungsquote, die Erhöhung des Bildungsniveaus sowie die Senkung der Zahl der unter der nationalen Armutsgrenze lebenden Menschen.

Durch eine arbeitsmarktpolitische Ausrichtung können die ESF-Mittel zielgerichtet dazu bei- tragen, die Ziele der EU-Strategie „Europa 2020“ zu erreichen, Auswirkungen des demogra- fischen Wandels und der wirtschaftlichen Globalisierung mit ihren wachsenden Anforderun- gen an die berufliche Qualifikation sowie an die Beschäftigungsfähigkeit abzumildern, Pro- zesse sozialer Integration und Migration zu bewältigen und die Chancengleichheit von Frau- en und Männern zu verbessern. Insbesondere gilt es, Erwerbsbarrieren abzubauen und auch institutionelle Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt anzubauen, mit denen Frauen, Men- schen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oft konfrontiert sind.

Neben der europäischen Strategie sind auf nationaler Ebene das Nationale Reformpro- gramm (NRP) – welches die wichtigsten Einsatzbereiche der Strukturfonds in Deutschland bestimmt – und die Partnerschaftsvereinbarung (PV) zu berücksichtigen, mit der die Koordi- nation der Förderaktivitäten von Bund und Ländern geregelt wird. Deutschland hat in seinem Nationalen Reformprogramm (NRP) u.a. die fünf EU-Kernziele in nationale Ziele überführt.

Die Europäische Kommission (KOM) hat zudem in ihren länderspezifischen Bewertungen

2 Gemeint sind AbgängerInnen ohne Schulabschluss

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3 des Nationalen Reformprogramms (NRP) von Deutschland und dem Positionspapier zur Partnerschaftsvereinbarung ihre Einschätzungen der zentralen Herausforderungen, denen sich Deutschland in der Förderperiode 2014-2020 gegenübersieht, nochmals spezifiziert.

Nach ihrer Einschätzung gehören die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, die Erhöhung des Arbeitsmarktpotenzials und der sozialen Eingliederung sowie die Förderung der Chancengleichheit in allen Bil- dungsphasen und die Anhebung des Bildungsniveaus insbesondere benachteiligter Bevölke- rungsgruppen zu den wichtigsten Punkten, die in Deutschland mit den europäischen Struk- turfonds angegangen werden sollen. Diese Punkte sind auch für das Land Bremen von ho- her Relevanz.

Auf regionaler Ebene beruht die ESF-Strategie zum einen auf Befunden der von der Verwal- tungsbehörde in Auftrag gegebenen Sozioökonomischen Analyse inklusive einer Stärken- Schwächen-Analyse (SWOT). Die Analyse der längerfristigen Stärken und Schwächen des Stadtstaates orientieren sich dabei bereits am Zielspektrum der EU 2020 Strategie. Zum an- deren sind die regionalen Rahmenbedingungen in Gestalt politischer Programme und Initiati- ven ebenso wie die Empfehlungen regionaler Akteure zu beachten.

Zentrale arbeitsmarktpolitische Herausforderungen im Land Bremen in Bezug auf das Zielsystem der Europa-2020-Strategie

Als drängende Probleme im Beschäftigungsziel werden von der KOM folgende Punkte für Deutschland benannt:

 Ein steigender Fachkräftebedarf.

 Die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten, Menschen mit Migrati- onshintergrund, Frauen und Älteren.

 Der geringe Frauenanteil unter den Vollzeitbeschäftigten sowie eine starke Entgeltun- gleichheit in Deutschland aufgrund geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Be- rufswahl und bei den Arbeitsmodellen.

Diese Situation findet sich ebenfalls im Land Bremen. Das Bundesland weist zwar – vergli- chen mit der Situation des Bundes – positive Entwicklungen im Wirtschaftswachstum und in der Produktivität (BIP/EinwohnerIn) auf. Allerdings haben sich diese Stärken nicht in gleicher Weise auf die Beschäftigungssituation und das Arbeitsmarktgeschehen ausgewirkt.

So blieb der Anstieg der Beschäftigung unter dem Wachstum der Wirtschaft und entwickelte sich deutlich langsamer als im Bund. Die Erwerbstätigenquoten liegen unter dem bundeswei- ten Durchschnitt, insbesondere Frauen, ältere Personen über 55 Jahren und Menschen mit Behinderungen gehen in geringerem Umfang einer Erwerbstätigkeit nach. Zugleich ist die Beschäftigungsentwicklung durch eine Ausweitung atypischer Arbeitsverhältnisse gekenn- zeichnet (z. B. Midi-Jobs; Teilzeitbeschäftigung).

Im Bereich Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zeigt sich, dass das Land Bremen im Vergleich zu Deutschland eine größere Problemlage aufweist. So fallen die Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote hier deutlich höher aus als auf Bundesebene. Besonders die Stadt Bremerhaven ist von einer hohen Arbeitslosenquote betroffen (Arbeitslosenquote 2012: Land Bremen: 11,2 %, Stadt Bremen: 10,5 %, Stadt Bremerhaven: 14,9 %).

Die Struktur und Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Land Bremen zeigt erhebliche Un- terschiede zwischen den einzelnen Rechtskreisen des SGB III und SGB II. So ist die Anzahl der arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB III deutlich stärker gesunken als im Be- reich des SGB II; dies verweist auf die hohe Stabilität der Langzeitarbeitslosigkeit. Bezogen auf die unterschiedlichen Personengruppen zeigt sich zudem, dass entgegen der insgesamt rückläufigen Entwicklung der Arbeitslosenquote, der Anteil der Ausländer/innen gestiegen ist.

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4 Insgesamt ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund3 an den Arbeitslosen im bundesdeutschen Vergleich im Land Bremen überdurchschnittlich hoch (im Rechtskreis des SGB II 48,5 %; Stadt Bremen 51,6 %; Bremerhaven: 38,6 %). Analog der demographischen Entwicklung sind die Anteile älterer Personen über 50 Jahren an der Arbeitslosigkeit gestie- gen4, die Anteile Jüngerer unter 25 gesunken. Dieser Befund spiegelt jedoch eher demogra- phische Situationen wider. Der Anteil der ungelernten Arbeitssuchenden zwischen 25 und 40 Jahren liegt im Land Bremen bei fast 70 %. In Bremerhaven ist der Anteil unter 25jähriger SGB-II-Beziehenden besonders hoch. Der Anteil schwerbehinderter Menschen unter den SGB II-Beziehenden beträgt 4 % (Bremen 4 %, Bremerhaven 3,9 %).5

Eine hohe Betroffenheit zeigt sich auch für Personen ohne Ausbildung sowie Alleinerziehen- de. Ein zentraler Faktor für die Disparitäten auf dem Arbeitsmarkt ist das Qualifizierungsni- veau der Menschen, das besonders in Bremen eine wichtige Rolle für die Teilhabe am Er- werbsleben spielt. Der Anteil der Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung liegt hier im Jahr 2011 deutlich höher als im bundesdeutschen Vergleich. Gleichzeitig liegt der Anteil der Menschen ohne Berufsausbildung an den sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten unter dem Bundesdurchschnitt. Die Relevanz des Qualifizierungsniveaus wird ebenfalls an dem überdurchschnittlich hohen Anteil von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbil- dung an allen Arbeitslosen deutlich. Dieser lag im Land Bremen im Jahr 2012 bei 60,8 Pro- zent und fiel damit deutlich höher aus als auf Bundesebene mit 41,9 Prozent. In der Stadt Bremerhaven war der Abstand zum Bund mit einem Anteil von Personen ohne abgeschlos- sene Berufsausbildung an allen Arbeitslosen von 62,7 % sogar noch größer (Stadt Bremen:

60,2 %). Im Rechtskreis SGB II lag der Anteil der Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufs- ausbildung im Jahr 2012 insgesamt höher (Land Bremen: 67,0 %, Stadt Bremen: 68,0 %, Stadt Bremerhaven: 66,8 %). Dabei lag die SGB II-Quote in der Stadt Bremen bei 16,9 Pro- zent, in Bremerhaven bei 22,0 Prozent.

Fazit: Insgesamt stellt die Erfüllung der Zielvorgaben für das Beschäftigungsziel das Land Bremen vor sehr große Herausforderungen. Das betrifft einerseits das generelle Beschäfti- gungsniveau (gemessen in der Erwerbstätigenquote), andererseits die stark ausgeprägten Disparitäten zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen hinsichtlich der Teilhabe am Erwerbsleben sowie eine Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Zudem erwachsen Risiken aus einem demographisch bedingten Fachkräftebedarf. Angesichts dieser Aus- gangslage müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um das Arbeitsmarkt- potential umfassend zu mobilisieren – gerade auch hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung von Geringqualifizierten, Frauen und von Personen mit Migrationshintergrund. In diesem Zu- sammenhang würde die gezielte Qualifizierung von Arbeitslosen Möglichkeiten eröffnen, um die wirtschaftlichen Stärken des Landes Bremen für zusätzliche Beschäftigungsimpulse zu nutzen.

Bei dem Bildungsziel wird in den europäischen und nationalen Strategiepapieren der enge Zusammenhang zwischen Bildungsabschluss und sozioökonomischem Hintergrund hervor- gehoben. Die Bildungsanstrengungen müssen vor allem mit Blick auf sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen, SchulabbrecherInnen, Menschen mit schwacher Grundbildung (z. B.

3 Als Menschen mit Migrationshintergrund sind die Personen definiert, bei denen mindestens ein El- ternteil eine nicht deutsche Muttersprache spricht bzw. mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren ist oder eine nichtdeutsche Nationalität hat oder eingebürgert ist. (siehe auch Studie zum Personenkreis mit Migrationshintergrund im Land Bremen, Lawaetz-Stiftung Hamburg, Mai 2008)

4 Trotz dieses Befundes wird sich das BAP 2014-2020 nicht vorrangig an die Zielgruppe der über 50- jährigen wenden, da das Jobcenter Bremen im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014 eine gezielte Förderung durch Eingliederungszuschüsse und spezielle Aktivierungsangebote für diese Ziel- gruppe plant. Darüber hinaus wird auch der Bund Bundes-ESF-geförderte Maßnahmen für diese Ziel- gruppe auflegen.

5 Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Menschen mit Behinderungen wegen ihrer deutlich geringe- ren Erwerbsbeteiligung bzw. ihrem frühen Ausscheiden aus dem oder nie erfolgten Eintritt in das Er- werbssystem vom SGB III und SGB II nicht erreicht werden.

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5 Analphabetismus, mangelnde Kenntnisse und Fähigkeiten in Rechnen und Problemlösun- gen) noch verstärkt werden. Im Land Bremen stellen insbesondere die SchülerInnen aus benachteiligten sozialen Lagen und mit Migrationshintergrund auch eine benachteiligte Gruppe im Bildungssystem dar: Sie besuchen seltener ein Gymnasium, brechen häufiger die Schule ab und sind häufiger dem Übergangssystem zuzuordnen. Insgesamt besuchen nur 29,5 Prozent der SchülerInnen mit Migrationshintergrund ein Gymnasium, während sich der Anteil der SchülerInnen ohne Migrationshintergrund auf 46,3 Prozent beläuft. Zudem liegt der Anteil der SchülerInnen mit Migrationshintergrund im Übergangsbereich mit 52,5 Prozent deutlich über dem Durchschnittswert der SchülerInnen von 43,2 Prozent.

Zudem haben relativ große Bevölkerungsanteile des Landes Bremen keinen Berufsab- schluss bzw. keinen allgemeinbildenden Schulabschluss. Der Anteil der Personen ohne ab- geschlossene Berufsausbildung liegt bei 33,4 Prozent, gegenüber einem Anteil von 27 Pro- zent im Bundesdurchschnitt. Dies untermauert auch ein Benchmarking der Senatorin für Bil- dung und Wissenschaft, wonach im Jahr 2011 die Bremer Bevölkerung mit 19,9 Prozent im Stadtstaatenvergleich den höchsten Wert an Personen mit niedrigem Bildungsstand aufwies.

Auch liegt das Land Bremen damit deutlich über dem Bundesniveau von 13,7 Prozent. Da- gegen werden bei der Beteiligung am lebenslangen Lernen6 im Land Bremen hohe Werte erreicht: Der EU-Benchmark (erhoben von Eurostat) liegt bei 9,2% im Vergleich zum bun- desweiten Durchschnitt von 7,8%. Das liegt vor allem daran, dass der EU-Benchmark sich nicht nur berufliche Weiterbildung im engeren Sinne bezieht, sondern formale Bildungsgänge der schulischen oder hochschulischen Bildung einbezieht. Im Zwei-Städte-Land Bremen ist der Anteil an Studierenden hoch. Die Quote der beruflichen Weiterbildung im engeren Sinne liegt nach einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes aus Januar 2014 bei 5,5%.

Während der Anteil der weiterbildenden Betriebe in etwa dem westdeutschen Durchschnitt entspricht, liegt die Teilnahmequote der Beschäftigten mit 37% über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 30%. Das beim Dresdner Bildungsgipfel 2008 zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel von 50% wird gleichwohl noch deutlich unterschritten.

Problematisch ist allerdings auch die fehlende Chancengleichheit für An- und Ungelernte im Weiterbildungsbereich. In Bremerhaven fehlt es nach wie vor in großem Maße am Ausbil- dungsplätzen. In der Stadt Bremen hat sich die Lücke an Ausbildungsplätzen zwar rechne- risch verringert, nach wie vor besteht jedoch für Ausbildungswillige ein hoher Problemdruck.

Die sinkende Zahl von Ausbildungsbetrieben, die Benachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum Ausbildungsmarkt und die Oberzentrumsfunktion des Ausbildungsmarktes in Bremen und Bremerhaven für das niedersächsische Umland, wodurch der Druck auf den Ausbildungsmarkt in Bremen und Bremerhaven erhöht wird, sind entscheidend für die Problemlage am Ausbildungsmarkt im Land Bremen.

Fazit: Bei den Zielvorgaben für das Bildungsziel stellen die hohe Zahl an Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und eine weiter fortbestehende Ausbildungsplatzlücke im Land Bremen zentrale Herausforderungen dar. Eine spezifische Hürde bildet die mangelnde Chancengleichheit im Schulsystem besonders für Kinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Lagen und ggf. mit (sonder-)pädagogischem Förderbedarf; häufig haben diese Kin- der und Jugendlichen auch einen Migrationshintergrund. Angesichts der demographischen Entwicklung verstärken Diskrepanzen in der Angebots-Nachfrage-Relation auf dem Ausbil- dungsmarkt und spezifische Problemlagen besonders bei bildungsbenachteiligten Jugendli- chen die sich bereits abzeichnenden Fachkräfteengpässe in einzelnen Branchen und Be- rufsgruppen. An- und ungelernte Beschäftigte und Arbeitslose sowie Frauen sollen neben der jungen Generation im Fokus der Förderung stehen.

6 Definition der Europäischen Kommission: Alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönli- chen, bürgergesellschaftlichen, sozialen bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt.

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6 Mit Blick auf das Armutsbekämpfungsziel verweist die KOM einerseits auf die starke Aus- breitung atypischer Arbeitsverhältnisse und dem damit zusammenhängenden Armutsrisiko (u.a. hohe Armutsquote trotz Erwerbstätigkeit), andererseits auf die zunehmend schwieriger werdende Integration von Langzeitarbeitslosen.

Die Befunde der Sozioökonomischen Analyse unterstreichen, dass das Armutsbekämp- fungsziel für das Land Bremen eine sehr hohe Relevanz hat. Im Land Bremen sind über- durchschnittlich viele Menschen von Armut betroffen. Die Armutsgefährdungsquote lag mit 22,3 Prozent im Jahr 2011 deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Ein wesentlicher Faktor der Armutsproblematik im Land Bremen ist der überdurchschnittlich hohe Anteil an Arbeitslo- sen. Im Jahr 2012 lag die Arbeitslosenquote in Bezug auf alle zivilen Erwerbspersonen mit 11,2 Prozent um 4,4 Prozentpunkte über dem bundesweiten Wert von 6,8 Prozent. In der Stadt Bremerhaven war der Bundeswert mit 14,9 % sogar mehr als doppelt so hoch (Stadt Bremen: 10,5 %). Ebenfalls relevant ist die Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (SGB II, sogenannte „Aufstocker“, eLB-Quote) von 15,2 Prozent sowie die SGB II-Quote von 17,8 Prozent. Das Land Bremen liegt hier deutlich über den Bundesvergleichswerten. Bei der SGB II-Quote zeigt sich zudem ein deutlicher Unterschied zwischen den beiden Städten (Stadt Bremen: 16,9 Prozent, Stadt Bremerhaven: 22,0 Prozent). Einen überdurchschnittlich hohen Wert im bundesdeutschen Vergleich erreicht das Land Bremen bei dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II. Dieser beläuft sich auf 48,5 Prozent. Besonders hoch war deren Anteil mit 51,6 Prozent in der Stadt Bremen (Bremer- haven: 38,6 Prozent)7. Auf Bundesebene fällt er hingegen mit 39,7 Prozent deutlich niedriger aus. Die Armutsgefährdungsquote von Ausländer/innen sowie von Personen mit Migrations- hintergrund ist im Land Bremen insgesamt überdurchschnittlich hoch. Besonders stark von Armut bedroht sind zudem Alleinerziehende und ihre Kinder - mit einer Armutsgefährdungs- quote von 48,6 Prozent ist fast die Hälfte dieser Gruppe von Armut gefährdet. Zudem sind zu allen obigen Werten noch Personen zu addieren, die nicht im Geltungsbereich des SGB II und III, sondern des SGB XII erfasst sind.

Fazit: Die zentralen Herausforderungen für die Zielvorgaben im Armutsbekämpfungsziel ergeben sich aus dem Problemkomplex, in dem sich hohe und gleichzeitig verfestigte Lang- zeitarbeitslosigkeit (SGB II-Quote, Unterbeschäftigung), Verarmungstendenzen (erwerbsfä- hige Leistungsbezieher/innen) und Prekarisierungstendenzen im Arbeitsmarkt wechselseitig verstärken. Mit der hohen Armutsgefährdung und Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein zuneh- mender Verlust von Beschäftigungsfähigkeit und Qualifikationsniveau für die Betroffenen verbunden. In dem großstädtischen Ballungsraum, den das Land Bremen bildet, weist die Armuts- und Arbeitslosenproblematik zugleich das Risiko einer Vertiefung der sozialräumli- chen Disparitäten in den Städten Bremen und Bremerhaven auf.

Fachpolitische Rahmenbedingungen im Land Bremen

Neben der oben erfolgten Identifikation der zentralen Herausforderungen, denen der ESF im Land Bremen begegnen soll, erfolgt die Entwicklung der ESF-Strategie vor dem Hintergrund einer Reihe von fachpolitischen Programmen und Initiativen des Landes Bremen, in denen - teils explizit, teils indirekt – Elemente des EU 2020-Zielsystems bereits aufgegriffen sind.

Damit werden die Ziele der EU-Strategie Europa 2020 in regionale Schwerpunkte überführt, ein nachhaltiger Einsatz der Strukturfondsmittel gesichert und ein möglichst hoher Mehrwert der EU-Förderung für das Land erreicht.

Wie schon das ESF-OP des Landes Bremen (2007 bis 2013) orientiert sich auch das ESF- OP (2014-2020) am Strukturkonzept des Landes Bremen. Das Strukturkonzept bündelt als Dach die verschiedenen Strategien und Programme des Landes, so auch die für den ESF bestimmenden der Arbeitsmark-, Wirtschaftsstruktur-, Sozial-, Kultur- und Bildungspolitik. Als

7 Die Unterschiede zwischen den Städten erklären sich aus dem höheren Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Bremen (25% HB-Stadt und 19% Bremerhaven) sowie der höheren SGB II-Quote in Bremerhaven.

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7 langfristige Zielperspektive verfolgt das Programm eine Verbesserung der regionalen Wett- bewerbsfähigkeit, um zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer zukunftsfähiger und existenzsichernder Arbeitsplätze beizutragen. Die Schnittstellen zum ESF finden sich insbe- sondere in dem Leitthema „Steigerung der Attraktivität des Arbeitsmarktes und des Wohnor- tes“. Hier werden sowohl die Sicherung des Fachkräfteangebotes vor dem Hintergrund einer alternden und abnehmenden Erwerbsbevölkerung als auch die Sicherung des gesellschaftli- chen Zusammenhalts als Schwerpunkte definiert. Unter diesem Leitthema vorgesehene Ak- tivitäten finden sich beispielsweise in folgenden Bereichen:

 Erleichterung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige sowie Förderung langzeitarbeitsloser Menschen durch Verknüpfung von Beschäftigungs- förderung und Maßnahmen in sozial benachteiligten Stadtteilen.

 Unterstützung der Strategie des Lebenslangen Lernens zur Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit sowie Koordiniertes Vorgehen der Wirtschafts- und der Arbeits- marktförderung zur Deckung des Bedarfes an Fachkräften

 Änderung von Rahmenbedingungen, um das Potential von Frauen als Fach- und Füh- rungskräfte auszuschöpfen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erzielen

Bei der Weiterentwicklung des Strukturkonzepts wird der Fokus auf das Konzept der „Guten Arbeit“ gelegt, das sich auch in der zukünftigen ESF-Programmatik des Landes findet, indem etwa die Erreichung existenzsichernder Arbeitsplätze besonders gefördert werden soll.

Der Begriff „Gute Arbeit“ steht unter anderem für8

 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit tariflich abgesicherter und auskömmlicher Bezahlung, auch durch flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn

 eine Begrenzung von Leiharbeit und Minijobs ,

 die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes und des Bremischen Landesmindestlohngesetzes,

 eine hohe Ausbildungsquote und eine qualifizierte Ausbildung,

 Arbeits- und Gesundheitsschutz,

 eine gute Erwerbsbeteiligung von Frauen gerade auch in gewerblich-technischen Berufen,

 die Integration Arbeit suchender Menschen in Erwerbsarbeit.

Durch abschlussbezogene Qualifizierung, Unterstützung von Ausbildung und Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sollen insbesondere die Integration in existenzsichernde Arbeit, eine hohe Ausbildungsquote und tariflich abgesicherte sozialversicherungspflichtige Be- schäftigung unterstützt werden.

An das Strukturkonzept anschließend hat das Land Bremen speziell ausgerichtete Fachpro- gramme aufgelegt, zu denen das „Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP)“, in dessen Rahmen der ESF des Landes umgesetzt wird, der im Jahr 2013 entwickelte Vor- schlag einer ressortübergreifenden Fachkräftestrategie des Landes Bremen, das „Innovati- onsprogramm Land Bremen 2020“, der „Masterplan Industrie Bremen“ und der „Maritime Aktionsplan der Freien Hansestadt Bremen“ u.a. gehören. Die Berichterstattung im Armuts- und Reichtumsbericht und die entsprechenden Schlussfolgerungen des Senats sind außer- dem ein wichtiger Referenzrahmen für das ESF-OP, ebenso wie die EU-Strategie des Se- nats, in der verschiedene Politikausrichtungen des Senats mit Bezug auf die EU-2020- Strategie zusammengefasst sind.

8 In der Entschließung des Bundesrates „Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestal- ten“ sind noch weitere Punkte definiert, siehe dort.

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8

Struktur des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 2014- 2020

Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm 2014-2020 entspricht in seiner Struktur dem Operationellen Programm des ESF für das Land Bremen. Entsprechend der Prioritätsach- sen, thematischen Ziele und Investitionsprioritäten des ESF-OP werden im BAP Fonds und Unterfonds gebildet, die dieser Struktur entsprechen.

Auch die materiellen Ziele des ESF-OP stimmen mit denen des BAP überein.

Zusätzlich in das BAP aufgenommen wird wie bisher die Förderung durch das AFBG9, die im BAP ausschließlich aus Landesmitteln erfolgt (revolvierende Mittel) sowie die Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe im Fonds D.

Zentrale Eckpunkte des BAP sind:

 Das BAP zielt konsequent auf Armutsbekämpfung durch Integration in existenzsichernde Arbeit.

 Von der künftigen Arbeitsmarktförderung des Landes sollen insbesondere Arbeitslose (v.a. SGB II), alleinerziehende Eltern, Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen profitieren.

 Abschlussbezogene Maßnahmen für Frauen und Männer bilden bei der Fortschreibung des Bremer Arbeitsmarktprogramms einen deutlichen Schwerpunkt. U.a. sollen für alle Jugendlichen und junge Erwachsene Zugänge zu Ausbildung und Arbeit ermöglicht wer- den und dafür insbesondere die Übergänge aus dem allgemeinbildenden Schulsystem in die berufliche Bildung so organisiert werden, dass überflüssige Warteschleifen im Über- gangssystem vermieden und Sonderausbildungsgänge nach Möglichkeit reduziert wer- den.

 Die Angebote abschlussbezogener Qualifizierung für un- und angelernte Beschäftigte werden weiterentwickelt, um ihre Arbeitsmarktposition zu verbessern, ihre Aufwärtsmobili- tät zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.

 Für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose werden Maßnahmen fortentwickelt und angeboten, die zwar sozialintegrativ ausgerichtet sind, dabei aber auf Erwerbsorien- tierung als weiteren Schritt der Entwicklung zielen.

 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose verzahnt arbeitsmarktpoliti- sche Zielsetzungen so weit wie möglich mit bestehenden Bedarfen sozial benachteiligter Stadtteile.

 Im Sinne einer Mittelkonzentration werden die vielfältige Beratungslandschaft übersichtli- cher gestaltet und Mehrfachstrukturen vermieden.

 Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderungen, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Abbau regionaler/lokaler Unterschiede sind Quer- schnittsziele des BAP.

In der Förderperiode 2007-2013 ist der ESF im Land Bremen im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) umgesetzt worden, in dem die verschiedenen arbeitsmarkt- politischen Handlungsfelder zu einer kohärenten Strategie zusammengeführt und mit ande- ren relevanten Politikfeldern wie der Wirtschafts-, Struktur-, Bildungs-, Sozial-, Stadtentwick- lungs-, Frauen-, Integrations-, Kultur-, Umwelt- und Technologiepolitik verknüpft werden.

Durch die konzeptionelle und strategische Verzahnung mit anderen Senatsressorts und der Abstimmung mit weiteren relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteuren sollen Synergien er- zielt und Doppelförderungen vermieden werden. Der Ansatz, unterschiedliche Akteure und Aktivitäten in einem Aktionsprogramm zusammen zu führen, hat sich in dieser Förderperiode als zielführend erwiesen und soll in der neuen Förderperiode fortgesetzt und verstärkt wer- den. Dazu gehören insbesondere auch die engen Kooperationen mit der „Bremer Vereinba-

9 AFBG : Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG)

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9 rung“ mit Netzwerken für Alleinerziehende und eine gezielte Vernetzung von Landes- und Bundesprogrammen. Das Land agiert darüber hinaus in Abstimmung und im Zusammenspiel mit dem Bund und den Kommunen.

In der seinerzeitigen Programmplanung ist weitgehend eine Kohärenz zwischen der BAP- Struktur und den ESF-Prioritätsachsen hergestellt worden. Ziel für die neue Förderperiode ab 2014 ist es, die Komplexität der gesamten Programmatik weiter zu reduzieren, um eine höhere Transparenz und Steuerbarkeit zu erlangen. In der neuen EU-Förderperiode wird daher eine einheitliche programmatischer Struktur von ESF-OP und BAP angestrebt.

Die Struktur des BAP entspricht der des ESF-OP, in dem folgende Struktur ausgewiesen ist:

ESF-OP 2014-2020 BAP 2014-2020 Nachrichtlich: BAP 2007- 2013 (zum Vergleich der Strukturen im bisherigen BAP)

Prioritätsachse A (25% des Budgets)

Fonds A (25% des ESF- Budgets, 20,4% des Ge- samtbudgets)

Fonds 1 und 2

Thematisches Ziel 8: För- derung der existenzsichern- den Beschäftigung und Un- terstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Förderung der existenzsi- chernden Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Investitionspriorität A1:

Zugang zu existenzsichern- der Beschäftigung für Ar- beitssuchende und Nichter- werbstätige, u. a. durch loka- le Beschäftigungsinitiativen und Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte

Unterfonds A1: Erhöhung der beruflichen Integration durch Beratung

Unterfonds 2.1., 1.6. und Teile der Unterfonds 2.5. und 1.4.

Unterfonds A2: Erhöhung der beruflichen Qualifikation für Arbeitslose

Unterfonds 2.4. und Teile der Unterfonds 2.5. und 1.4.

Prioritätsachse B (40% des Budgets)

Fonds B (40% des ESF- Budgets, 38,8% des Ge- samtbudgets)

Fonds 3 und 2

Thematisches Ziel 9: För- derung der sozialen Einglie- derung und Bekämpfung der Armut

Förderung der sozialen Ein- gliederung und Bekämpfung der Armut

Investitionspriorität C11:

Aktive Eingliederung

Unterfonds B1: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Unterfonds 3.3. und Teile des Unterfonds 1.4.

Unterfonds B2:Verbesserung der sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt

Unterfonds 3.1., 3.4., 3.5.

und Teile der Unterfonds 2.1.

und 1.4.

Prioritätsachse C (31% des Budgets)

Fonds C (31% des ESF- Budgets, 37,9% des Ge- samtbudgets plus AFBG)

Fonds 1 und 2

Thematisches Ziel 10: In- vestitionen in Bildung, Kom- petenzen und lebenslanges

Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebens- langes Lernen

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10 ESF-OP 2014-2020 BAP 2014-2020 Nachrichtlich: BAP 2007-

2013 (zum Vergleich der Strukturen im bisherigen BAP)

Lernen

Investitionspriorität B10:

Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen

Unterfonds C1: Anschlussfä- higkeit des lebenslangen Lernens Verbessern – För- derung von Ausbildung

Unterfonds 2.2., 2.3. und teile des Unterfonds 1.4.

Unterfonds C2: Qualifikati- onsniveau im Erwachsenen- alter verbessern – berufsbe- gleitende Qualifizierung

Unterfonds 1.1.. 1.2., 1.5.

und Teile der Unterfonds 2.5.

und 1.4.

- Ohne - Unterfonds C3: Aufstieg fi- nanziell unterstützen (AFBG)

Fonds 2.6.: Aufstieg finanzi- ell unterstützen

- Ohne Fonds D: Teilhabe

schwerbehinderter Men- schen am Arbeitsleben – Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Fonds 4.: schwerbehinderte Menschen fördern

Technische Hilfe Fonds E: technische Hilfe Fonds 5 4% des Budgets 4% des ESF-Budgets, 2,9%

des Gesamtbudgets

 Die bisherigen BAP Fonds 2.5., 1.3., 1.4. und 1.5. werden aufgelöst und gehen in die o.g.

Struktur ein:

 Spezifische Maßnahmen für Frauen (Fonds 2.5.) finden in allen Fonds als Querschnitts- ziel Eingang

 Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (1.3., EFRE) werden nicht mehr geson- dert gefördert

 Maßnahmen zur Sicherung arbeitsmarktlicher Infrastrukturen (1.4.) gehen in den anderen Fonds auf.

 Die Flankierung von Unternehmenskrisen (1.5.) findet im Unterfonds C 2 Eingang

Die Förderungen im Rahmen aller ESF-finanzierten Fonds werden mit den folgenden vier Querschnittszielen hinterlegt:

1. Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund, 2. Chancengleichheit für Frauen und Männer,

3. Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen sowie

4. Abbau regionaler/lokaler Unterschiede. Da im Ballungsraum Bremen der städtischen Dimension sowohl hinsichtlich der Zugangschancen zu Beschäftigung und Bildung wie bei der sozialen Integration eine eigenständige Rolle zukommt, wird die Umsetzung des ESF sozialräumlich ausgerichtet.

Modellvorhaben sollen insbesondere in Bereichen umgesetzt werden, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die stärkere Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund und die stärkeren Berücksichtigung von Frauen fokussieren.

(11)

11 Die Querschnittsziele 1 und 2 entsprechen auch den von der Europäischen Kommission festgelegten Querschnittszielen für das operationelle Programm.

Bezogen auf das Querschnittsziel der Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshinter- grund wird in allen Fonds und Unterfonds geprüft, ob und wie die Ermöglichung von Sprach- förderungsmaßnahmen konkreten Angeboten vorgeschaltet werden sollte.

Bezogen auf die Querschnittsziele der Chancengleichheit wird in den einzelnen Fonds und Unterfonds einerseits über alle Programme ein gleicher Zugang für Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen ermöglicht. Andererseits sollten dort, wo es sinnvoll und/oder geboten erscheint, auch stets zielgruppenspezifische Maß- nahmen (Maßnahmen, die sich ausschließlich an Frauen oder Menschen mit Migrationshin- tergrund richten) geplant werden. In der Förderperiode 2007-2013 waren 10,66% der Teil- nehmenden gesundheitlich eingeschränkt, allerdings waren nur 2,83% der Teilnehmenden als schwerbehindert anerkannt. Die Teilhabe schwerbehinderter Menschen an den Pro- grammen des BAP entspricht damit noch nicht der SGB-II-Quote von 4%.

Chancengleichheit lässt sich nicht nur in materiellen Soll- und Ist-Zahlen messen, sondern ist auch finanziell darstellbar. In der Begleitberichterstattung werden die Berichte auch hinsicht- lich des Mitteleinsatzes für Frauen, für Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung erstattet.

Eine weitere Querschnittsaufgabe im BAP ist die Chancengleichheit für Menschen mit Be- hinderungen. Hierfür ist auf der einen Seite der Fonds D im BAP abgebildet, der die Verwen- dung der Mittel der Ausgleichsabgabe darstellt. Da sich die Mittel des Fonds D nicht aus EU- Mitteln speisen, bestehen im Fonds D bezüglich der Finanzmittel (Kofinanzierung), des dar- stellbaren Zeitraums, der gesetzlichen Grundlagen und der erhobenen und später zu berich- tenden Daten teilweise erhebliche Unterschiede.

Auch in den Fonds A, B und C sind gleichberechtigte Zugänge von Menschen mit Behinde- rung zu den im Einzelnen geplanten Projekten und Maßnahmen geplant. Das Prinzip der Chancengleichheit kann – wie in der Vergangenheit – auch bedeuten, dass in den Fonds A, B und C besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen und/oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen gefördert werden. In den Fonds A, B und C sind damit bewusst auch Zielgruppen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen angesprochen, die sich nicht in der Anerkennung als „schwerbehindert“ ausdrücken, z.B. psychisch kranke oder suchtkranke Menschen10. Dies war im BAP 2007-2013 z.B. bei besonderen sozialintegrati- ven Angeboten im Bereich der geförderten Beschäftigung der Fall und im Bereich der Quali- fizierung in der Maßnahme „SIBS aktiv“ (Sensibilisierungs-, Informations- und Beratungsser- vice) zur Qualifizierung arbeitsloser Menschen mit Behinderung in Zukunftsbranchen.

Insgesamt sollen in den BAP-Fonds A, B und C bei den teilnehmenden Personen (ohne Be- ratungen) 44% Frauen, 40% Menschen mit Migrationshintergrund und 4% schwerbehinderte Menschen erreicht werden.

Im BAP-Fonds D werden ausschließlich Menschen mit Behinderungen erreicht. Durch In- tegration des Fonds D in das BAP erhöht sich die Anzahl der Teilnehmenden im BAP erheb- lich. Förderungen des Fonds D erreichen z. Zt. jährlich ca. 1.400 Teilnehmende (ohne Infor- mationsveranstaltungen). Einschließlich Informationsveranstaltungen werden jährlich ca.

1.870 Teilnehmende erreicht. Damit beträgt die Förderquote von Menschen mit Behinderun- gen zukünftig im BAP voraussichtlich ca. 37 % (ohne Beratungen und Informationsveranstal- tungen) bzw. ca. 16 % (einschließlich Beratungen und Informationsveranstaltungen).

10 Schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind solche Personen, die wenigstens einen Grad der Be- hinderung in Höhe von 50 Prozent aufweisen. Schwerbehinderten gleichgestellt sind solche Personen, die einen Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 Prozent aufweisen und die infolge ihrer Behinde- rung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

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12 Die im Folgenden jeweils ausgewiesenen Ziele für den Einbezug von Menschen mit Behin- derung, Personen mit Migrationshintergrund und Frauen in den Unterfonds beziehen sich jeweils auf die Landesebene als Durchschnittswert. In einzelnen Projekten bzw. bezogen auf die beiden Städte können dabei durchaus Abweichungen entstehen.

Finanzielle Planung des BAP 2014-2020

Im ESF-OP werden finanzielle Budgets auf der Ebene der Prioritätsachsen festgelegt. Im BAP erfolgt zur Ermöglichung eines besseren Controllings eine Planung auf Unterfondsebe- ne; das BAP hat also eine im Vergleich zum ESF-OP spezifischere Budgetplanung.

Die prozentual budgetierten ESF-Mittel werden im BAP ergänzt durch Landesmittel. Diese Landesmittel stehen im Unterfonds C 3 (AFBG) als revolvierende Mittel zur Verfügung und werden vor dem Hintergrund der Revolvierung nicht budgetiert. Landesmittel aus der Aus- gleichsabgabe speisen den BAP-Fonds D und werden für gesetzliche Aufgaben eingesetzt.

Weiterhin sollen in 2014-2020 – derzeit sind die Jahre 2014 und 2015 abgesichert – Lan- desmittel in Höhe von jährlich bis zu 4 Mio.€ für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt werden. Diese Bereitstellung erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund des im Vergleich zur Förderperiode 2007-2013 gesunkenen ESF-Budgets, dem Wegfall von EFRE-Mitteln im BAP und dem deutlichen Rückgang der Bundeszuschüsse für Jobcenter und Agentur für Arbeit zu Arbeitsmarktprogrammen.

Die finanzielle Planung des BAP geht von folgender Prämisse aus:

Gemeinsam mit den beteiligten senatorischen Behörden wurde das „Beschäftigungs- politische Aktionsprogramm – Arbeit, Bildung, Teilhabe“ in einem den status quo der letzten Jahre fortschreibenden Finanzrahmen (14,9 Mio. Euro pro Jahr) - ESF-Mittel (10,9 Mio. Euro pro Jahr) und Landesmittel in Höhe von jährlich 4 Mio. Euro - ge- plant. Bezüglich der eingeplanten Landesmittel stehen diese ab dem Haushaltsjahr 2016 unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung durch den Haushaltsgesetzge- ber. Sollten die Mittel in künftigen Haushalten nicht oder in veränderter Höhe zur Ver- fügung stehen, müsste die Planung entsprechend angepasst werden.

In 2014-2020 werden insgesamt ESF-Mittel in Höhe von 76,161 Mio. € (Programmmittel so- wie Mittel für „techn. Hilfen“) und eingeplante Landesmittel in Höhe von 28 Mio. € zur Verfü- gung stehen.

Damit wird von einem Gesamtbudget von 76,16 Mio. + 28 Mio. = 104,16 Mio. € ausgegan- gen. Im Vergleich zur Förderperiode 2007-2013 stehen damit insgesamt etwa 2,15 Mio. € mehr zur Verfügung (Minus 12,89 Mio. € ESF-Mittel, Minus 11 Mio. € EFRE-Mittel und ggf.

plus 26 Mio. € Landesmittel).

Die geplanten Landesmittel können damit die zurückgehenden EU-Mittel kompensieren.

Jährlich stehen künftig bei einem 7-Jahreszeitraum 14,88 Mio. € im BAP zur Verfügung.

Bezogen auf das BAP des Landes Bremen muss berücksichtigt werden, dass in der Vergan- genheit wie auch in der neuen Förderperiode der Bund zusätzliche Bundesprogramme um- setzt, die sich derzeit mit allen Förderschwerpunkten des ESF/BAP im Land Bremen thema- tisch überschneiden. Aufgrund der Kohärenzbestimmungen findet zwischen den Landes- und Bundesprogrammen keine inhaltliche Überschneidung statt.

In 2007-2013 wurden Projekte in Bremen und Bremerhaven in Höhe bis zu insgesamt 40 bis 50 Mio. € eingeworben: zum Teil durch senatorische Behörden gesteuert (v.a. Arbeits- und Bildungsressort), zum Teil durch die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven und zum Teil durch unabhängige Einzelantragstellung von arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern.

Das BMAS plant mit den Mitteln der Förderperiode 2014-2020 eine deutliche Reduzierung der Programmanzahl, allerdings keine thematische Einschränkungen. V.a. in den Bereichen

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13 Übergang Schule/Ausbildung, Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigungsförderung sind große Programme geplant, die allerdings keine flächendeckende Wirkung in den Ländern haben werden.

Die ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Bremen geht davon aus, dass die Landes-ESF- Mittel nachrangig zu Mitteln in Bundes-ESF-Programmen eingesetzt werden. Dies ist auch angesichts der rückläufigen Mittelausstattung des ESF im Land Bremen geboten. Die ESF- Verwaltungsbehörde des Landes wird ab 2014 personelle Ressourcen zur Koordination der Akquise von Bundes-ESF-Projekten im Land Bremen und zur inhaltlichen und zeitlichen Ko- ordination zwischen Bundes-ESF-Programmen und ESF-Programmen des Landes Bremen aufbauen11.

Die der Förderperiode 2014-2020 in allen Unterfonds des BAP reservierten erheblichen Mit- tel für Modellvorhaben dienen auch als Planungsreserve und müssten ggf. bei einer Redu- zierung der insgesamt verfügbaren Mittel reduziert werden.

Angesichts der besonderen Situation in Bremerhaven wird bei der auf das BAP aufbauenden späteren konkreten Programmumsetzung die jeweilige Ausformung der geplanten Program- me in Bremen und Bremerhaven unterschiedlich sein. Auch die Mittelverteilung zwischen Bremen und Bremerhaven wird bei den einzelnen Fonds und Unterfonds entsprechend der jeweiligen spezifischen Probleme der zwei Städte variieren. Insgesamt sollen die Mittel des BAP – mit Ausnahme der „technischen Hilfe“ , des AFBG und des Bereichs der Ausgleich- abgabe – im Umfang von 30% (Bremerhaven) zu 70% (Bremen) zwischen den Städten ver- teilt sein.

Beschreibung und Begründung der Fonds und Unterfondsstruktur des BAP 2014-2020

Fonds A: Förderung der existenzsichernden Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Beschäftigungseffekte des Wirtschaftswachstums sind in Bremen unterdurchschnittlich und der Gender Pay Gap sowie der Anteil von Arbeitslosen ohne qualifizierten Abschluss über- durchschnittlich hoch. Ein hoher Anteil von Beschäftigten ist trotz beruflicher Tätigkeit auf Leistungen des Sozialgesetzbuches angewiesen. Die Verringerung des Qualifikationsni- veaus und der Verlust der Beschäftigungsfähigkeit bei anhaltender Arbeitslosigkeit stellt eine große Herausforderung im Land dar.

Dieser Tendenz soll durch abschlussorientierte Qualifizierungsmaßnahmen und durch ge- zielte, hierauf abgestimmte Beratungs- und Begleitangebote entgegen gewirkt werden. An- und ungelernte Arbeitslose stehen dabei im Förderfokus.

Mit diesem BAP-Fonds soll folgenden, oben beschriebenen zentralen Herausforderungen im Land Bremen begegnet werden:

 Hohe Bedeutung des Qualifikationsniveaus im Land Bremen in Verbindung mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Arbeitslosen ohne qualifizierten Abschluss.

 Der zunehmende Verlust des Qualifikationsniveaus und der Beschäftigungsfähigkeit, der durch eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit, insbesondere im SGB II begünstigt wird.

 Die ungleiche Teilhabe verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, insbesondere die Be- nachteiligung von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund.

 Der demographischen Wandel sowie der damit verbundene zunehmende Fachkräftebe- darf in einigen Branchen und Berufsgruppen.

11 Zwischen den Ressorts Arbeit und Bildung besteht die Vereinbarung, dass Programme des BMBF über die Senatorin für Bildung und Wissenschaft koordiniert werden. Daher werden diese Programme in der Abteilung Arbeit nicht federführend bearbeitet.

(14)

14 Angesichts der problematischen Ausgangslage in Bremen müssen auch in den kommenden Jahren große Anstrengungen unternommen werden, um das Arbeitsmarktpotential umfas- send zu mobilisieren - insbesondere hinsichtlich einer stärkeren Erwerbsbeteiligung von Personen mit Migrationshintergrund, alleinerziehenden Eltern und Frauen. Die hohe Armuts- gefährdung in Bremen, die damit einhergehende überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit sowie die Zunahme an prekären Arbeitsverhältnissen hängen dabei wie oben dargestellt unmittel- bar mit dem Qualifikationsniveau von Beschäftigten und Arbeitslosen zusammen. Vor dem Hintergrund der starken Wirtschaftsleistung Bremens und der guten Struktur an Weiterbil- dungs- und Beschäftigungsträgern im Land Bremen ist davon auszugehen, dass eine weite- re Stärkung des Arbeitsmarktes des Landes über Weiterbildung und Qualifizierung erreicht werden kann. Durch gezielte Qualifizierung können Arbeitslose – teilweise mittelfristig – die Möglichkeit erhalten, besser und leichter wieder in Beschäftigung zu gelangen.

Eine abschlussbezogene Qualifizierung und damit höhere Qualifikationslevels von Arbeitslo- sen, aber auch von Beschäftigten, kann sowohl der allgemeine Tendenz einer Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen und der steigende Anteil von Zeitarbeit und Teilzeitbeschäftigung im Land Bremen entgegenwirken als auch einen Beitrag zur Überwindung des perspektiven Fachkräftemangels in einigen Branchen darstellen. Eine Konzentration auf abschlussbezo- gene Maßnahmen und auf die Zielgruppe der An- und Ungelernten sowie gezielte, hierauf abgestimmte Beratungs- und Begleitangebote sind somit wichtige Bestandteile der Planung.

Unterfonds A.1: Erhöhung der beruflichen Integration durch Beratung

Im Unterfonds A1 werden ESF-Mittel in Höhe von 4,1 Mio. €. und Landesmittel in Höhe von 2 Mio. € für die 7-jährige Förderperiode budgetiert, in der Summe 6,1 Mio. €.

Bislang wurden bei der Beratung in den verschiedenen Fonds (ohne offene Beratung) insge- samt knapp 7,9 Mio. € gefördert.

Die in Bremen bereits existierende gut ausgebaute arbeitsmarktpolitische Beratungsland- schaft soll bezogen auf die Herausforderungen der neuen Förderperiode weiter entwickelt und fokussiert werden. Synergieeffekte sollen durch Angebotskonzentration genutzt werden.

Die Beratungsangebote sollen hierbei eine klare Arbeitsmarktorientierung aufweisen. Die Beratungsangebote sollen eine Transparenz über die Förderangebote herstellen und sich auf bestimmte Zielgruppen fokussieren. Hierzu gehören insbesondere Arbeitslose, allein er- ziehende Eltern sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen. Die Beratungsquali- tät soll weiter verbessert und erhöht werden. Hierbei sollten die Veränderungs- und Entwick- lungspotentiale der Beratungskunden/-innen im Mittelpunkt stehen. Zentrale Beratungsange- bote werden durch sozialräumliche ergänzt, um je nach Zielgruppe die Zugangsmöglichkeit zu ermöglichen.

Insbesondere soll die Beratung darauf zielen, dass die geplanten Unterstützungen und bera- tenen Qualifizierungen nicht in beruflichen Sackgassen münden, der Nachfrage am Arbeits- markt entsprechen und die zu erzielenden Qualifikationslevels und Abschlüsse eine Arbeits- aufnahme ermöglichen, die ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen und ergänzen- den SGB-II-Bezug verhindern.

Die Beratungsangebote sollen im Schwerpunkt folgende Themen umfassen12:

 Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitslosen und Beschäftigten, möglichst mit dem Ziel auf Erlangung eines anerkannten Abschlusses

 Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse von Menschen mit Migrationshintergrund durch Verweisberatung und Verfahrensbegleitung

 Information, Orientierung und Vermittlungsunterstützung von Menschen mit Migrations- hintergrund

12 Beratungsangebote für schwerbehinderte Menschen werden im Fonds D gefördert

(15)

15

 Unterstützung allein erziehender Eltern bei der beruflichen Orientierung und (Re)integration

 Spezifische zentrale und lokale Frauenberatungsangebote

 Beratung bei geplanten Existenzgründungen

1. Frauenberatungsangebote

Frauen benötigen spezifische Beratungs- und Unterstützungszugänge bei der Beratung. Die Angebote gestalten sich deutlich prozesshafter und müssen meist auch Kinderbetreuungs- fragen und Vereinbarkeitsprobleme berücksichtigen. Daher sollen im BAP spezifische Frau- enberatungsangebote gefördert werden.

Der Zuschnitt der arbeitsorientierten Frauenberatungsangebote und die künftige Struktur werden im Verlauf des Jahres 2014 geprüft und neu festgelegt; ggf. erfolgt eine inhaltliche und strukturelle Neuausrichtung:

Die bisherige Förderung der Beratung durch das Familiennetzwerk und die Beratungsarbeit der Mütterzentren in Fonds 2.5. wird durch eine Förderung im Fonds B unter 2. ersetzt. Ge- plant ist, dass die arbeitsmarktbezogenen Anteile der Beratungsarbeit teilweise in den An- geboten der Frauenberatung abgedeckt werden. Weiterhin ist geplant, dass die Frauenbera- tungsangebote sich in der Förderperiode 2014-2020 zum einen stärker als bisher an die Zielgruppen der An- und Ungelernten wenden. Zum anderen soll die Frauenberatung auch in den sozial benachteiligten Quartieren durch punktuelle zielgruppenspezifische arbeitsmarkt- bezogene Angebote tätig werden. Denkbar wäre es, dass beispielsweise bei den Mütterzen- tren Huchting, Tenever, Vahr, Blockdiek – aber auch in anderen sozial benachteiligten Quar- tieren - regelmäßige Beratungstermine angeboten werden.

Aufgrund des Prüfauftrages des Senates zur Konzentration der Gründungsberatung sieht die Planung vor, dass die Gründungsberatung künftig nicht mehr durch die Frauenberatungs- stellen erfolgt.

Für Frauenberatung sind insgesamt 4,1 Mio. € als Förderung veranschlagt.

2. Gründungsberatung

Die Gründungsberatung soll ab 2015 konzentriert werden, es besteht ein entsprechender Prüfauftrag des Senats. Die Umsetzung des Prüfauftrages erfolgt im Verlaufe des Jahres 2014.

Es ist geplant, im BAP aus Landesmitteln jährlich etwa 150 T€ für zentrale Existenzgrün- dungsberatung zur Verfügung zu stellen, insgesamt 1 Mio. €. Diese Mittel sollen als Kofinan- zierung für die ab 2014 geplante Förderung aus Mittel des EFRE dienen.

3. Modellvorhaben

Im Zeitraum 2014-2020 ist in diesem Unterfonds ein Budget für Modellvorhaben in Höhe von 1 Mio. € aus Landesmitteln geplant.

Eine Beratung für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen soll im Rah- men des gesetzlichen Auftrages des SGB II und SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen; zudem ist vorgesehen, dass eine Beratung durch entsprechende Bundesförderung gewährleistet ist. Dieses Angebot findet daher in der Planung des BAP keine Berücksichti- gung. Ggf. wären im Rahmen des Ansatzes für Modellvorhaben nicht über die genannten Förderungen abgedeckte Bedarfe förderbar.

Weiterhin denkbar sind bei Modellprojekten z.B. besondere Angebote für Menschen mit Mig- rationshintergrund.

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16 Jugendberatungsangebote sind im Unterfonds C 1 thematisch berücksichtigt. Eine träger- neutrale Weiterbildungsberatung im Zusammenhang mit Weiterbildungsschecks wird im BAP – Fonds C 2 behandelt. Offene und Stadtteilberatungsangebote sind im Fonds B 2 verortet.

In der Beratung ist keine Kofinanzierung durch Dritte darstellbar. Insgesamt ist der Anteil der ESF-Förderung (ESF-Interventionssatz) in diesem Unterfonds daher sehr hoch. Die für die Gründungsberatung geplanten Landesmittel gehen als Kofinanzierung in die EFRE- Förderung des SWAH ein und können im OP des ESF daher nicht als Kofinanzierung die- nen. Bei den anderen Beratungsangeboten sind 1,2 Mio. € Landesmittel eingeplant, sie kön- nen ggf. im ESF-OP zur Kofinanzierung dienen.

Der Frauenanteil der beratenen Personen ist – nicht zuletzt aufgrund der spezifischen Frau- enberatung – mit 90% überdurchschnittlich. Menschen mit Migrationshintergrund werden etwa mit 41% erreicht. In den Beratungsangeboten werden in der Förderperiode insgesamt ca. 10.000 Personen erreicht.

Beratungsangebote sollen künftig nach Möglichkeit in die Vereinfachungsoptionen der Kom- mission (Förderung über Standardeinheitskosten oder Teilpauschalierungen) einbezogen werden.

Aufgrund der Trägerstruktur in Bremen kann bei der Förderung auf wettbewerbliche Verfah- ren zugunsten von Verhandlungsverfahren verzichtet werden.

Unterfonds A.2.: Erhöhung der beruflichen Qualifikation für arbeitslose Men- schen

Im BAP-Unterfonds werden ESF-Mittel in Höhe von 14,94 Mio. € (keine Landesmittel) in für die 7-jährige Förderperiode budgetiert.

Bislang wurden in der beruflichen Qualifizierung (Unterfonds 2.4., 2.5. und 1.4. des BAP) 9,5 Mio. € gefördert.

In diesem Unterfonds sollen Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote gefördert werden, die sich schwerpunktmäßig an Arbeitslose mit und ohne Anspruchsberechtigung richten und die berufliche Integration und Qualifizierung von An- und Ungelernten und Geringqualifizier- ten fördern. Für die Zielgruppe sollen insbesondere modulare abschlussbezogene Maßnah- men erprobt werden, um in überschaubaren Zeitintervallen zertifizierte Teil-Erfolge erreichen zu können. Die Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote dürfen nicht in beruflichen Sackgassen münden und sollen der Nachfrage am Arbeitsmarkt entsprechen. Es muss an- gestrebt werden, dass die zu erzielenden Qualifikationslevels und Abschlüsse eine Arbeits- aufnahme ermöglichen, die ein auskömmliches und existenzsicherndes Einkommen sicher- stellt. Auch die Schaffung von Übergängen für Arbeitslose aus Beschäftigungsförderung in abschlussbezogene Qualifizierungsmaßnahmen ist dabei zu berücksichtigen. Im Rahmen der Angebote soll zudem auf bestimmte Zielgruppen fokussiert werden. Hierzu gehören ins- besondere Arbeitslose im SGB II-Bezug, allein erziehende Eltern sowie Menschen mit Migra- tionshintergrund, Frauen und gesundheitlich eingeschränkte Personen.

Darüber hinaus werden folgende Teilziele verfolgt:

 Arbeitslosigkeit aufgrund fehlender bzw. von Unternehmen nicht nachgefragter Berufsab- schlüsse soll reduziert werden.

 Modulare Aus- und Weiterbildung soll gefördert werden.

 Entsprechend des modularen Ansatzes sollen auch Teilqualifizierungen gefördert wer- den.

 Die angestrebten (Teil-) Abschlüsse sollen formal, anerkannt und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entsprechen.

(17)

17 1. Abschlussbezogene Maßnahmen für An- und Ungelernte

In der neuen Förderperiode ab 2014 sollen insbesondere abschlussbezogene Maßnahmen für An- und Ungelernte gefördert werden13.

Für niedrigschwellige, abschlussbezogene – insbesondere modulare – Maßnahmen, ggf. in Kofinanzierung zu den Mitteln der Jobcenter, sind im Förderzeitraum 2014-2020 insgesamt 8 Mio. €. eingeplant. Diese Maßnahmen sollen sich im Schwerpunkt an die Zielgruppe der SGB-II-Empfangenden über 25 Jahre richten, darunter insbesondere Menschen mit Migrati- onshintergrund, alleinerziehende Eltern und Frauen. Ein Zugang für Nicht - SGB II - Leis- tungsbeziehende (insbesondere Frauen) soll ermöglicht werden.

Die Förderung der Maßnahmen ist geplant, um die Arbeitsmarktposition von arbeitslosen An- und Ungelernten zu verbessern, ihre Aufwärtsmobilität zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Die branchenspezifischen Schwerpunkte der Maßnah- men sollen bedarfsgerecht mit den Jobcentern, den Tarifpartnern und den Kammern abge- stimmt werden; hier sind z.B. die Logistikbranche, der Pflegebereich, der Handwerksbereich sowie der Baubereich von besonderer Relevanz.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören auch Kompetenzfeststellungen und Nachqualifizie- rungsmaßnahmen. Eine enge Kooperation und Abstimmung mit anderen Angeboten (z.B.

lokalen Förderzentren, siehe B1) ist für die Angebotsstruktur von hoher Bedeutung.

2. Bildungs- und Lernprämien

Es ist geplant, bei längeren abschlussbezogenen Qualifizierungs- und Umschulungsmaß- nahmen für Langzeitarbeitslose im SGB II-Bezug finanzielle Anreize in Form einer „Bildungs- und Lernprämie“ zu gewähren. Die Nachrangigkeit gegenüber Bundesförderungen ist dabei zu beachten. Die Anreize müssen anrechnungsfrei bei der Leistungsgewährung im SGB II sein bzw. auch bei Nicht-Leistungsbeziehenden die Motivation für eine Teilnahme stärken.

Hier ist für die Förderperiode 2014-2020 ein Budget von 5 Mio. € vorgesehen14. Ggf. ist die- ses Budget bedarfsgerecht anzupassen. Diese Prämie kann nach Möglichkeit an das regel- mäßige Erreichen von Lerneinheiten oder Teilnahmestunden geknüpft werden und damit ratenweise ausgezahlt werden. Die konkrete künftige Ausgestaltung der Bildungs- und Lern- prämie wird zeitnah erarbeitet.

3. Modellvorhaben

Insgesamt 1,44 Mio. € sind zur Förderung von besonderen Modellvorhaben reserviert: So ist z.B. geplant, für an- und ungelernte Nicht-Leistungsbeziehenden gesonderte Umschulungs- maßnahme incl. einer Förderung von Unterhaltsgeld zu konzipieren, um auch diesen Perso- nenkreis in die Fachkräftegewinnung einzubeziehen15. Hier sind insbesondere Frauen, men- schen mit Migrationshintergrund und gesundheitlich eingeschränkte Personen zu berücksich- tigen. Das Unterhaltgeld könnte aus Landesmitteln gefördert werden.

13 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung, die mit Qualifizierung verbunden werden, werden in Fonds B erfasst. Höherschwellige Angebote für AkademikerInnen werden im Rahmen der Angebote von Agentur für Arbeit und Jobcentern gefördert und können ohne ergänzende EU-Förderung mit Bildungsgutscheinen realisiert werden.

14 Diese Summe wurde wie folgt ermittelt: 2.500 Teilnehmende á 2.000 € Bildungsprämie (gf. Höhere TN-Zahl mit geringerer Prämie bei Teilqualifikationen)

15 Bei einem Unterhaltsgeld von monatlich ca. 400 € entstehen für 30 TN jährliche Kosten von 144 T€.

Hinzuzuaddieren sind die Maßnahmekosten, die pro TN mit 6.000 €, bei 30 TN also mit 180 T€ kalku- liert werden. Insgesamt wird von 4 Maßnahmejahren á ca. 30 TN ausgegangen.

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18 4. Konzeptentwicklung

Für Konzeptentwicklungen sollen in der Förderperiode 2014-2020 nur noch in Einzelfällen Förderungen erfolgen. In das BAP wird ein Budget von 500 T€ für eine Förderung bei be- sonders innovativen Vorhaben von hohem landespolitischen Interesse geplant; die Förde- rung soll ausschließlich zielerreichungsabhängig in Form von Pauschalbeträgen erfolgen.

Im Unterfonds A2 sollen ca. 2.700 Teilnehmende, davon 63% Frauen und 45% Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden.

In der Förderperiode 2007-2013 waren in den entsprechend geförderten Projekten 13,2%

der Teilnehmenden behindert, 4,9% der Teilnehmenden war schwerbehindert (Frauen 4,2%, Männer 5,9%). Für die Förderperiode 2014-2020 soll eine Teilnahme von schwerbehinderten Menschen von 5% erreicht werden, da sich der Unterfonds A 2 überwiegend Personen im Geltungsbereich des SGB II richtet. Zur Erreichung dieses Ziels als Querschnittsthema soll bei der Entscheidung über einen Förderantrag aus Mitteln des BAP auch ein räumlicher und inhaltlicher barrierefreier Zugang ein Bewertungskriterium sein.

Etwa 52% der Gesamtausgaben sollen über Dritte – überwiegend Mittel des Jobcenter kofi- nanziert werden.

Für alle Förderungen wird geprüft, ob und welche Vereinfachungsoptionen der KOM (Teil- pauschalierung, Pauschalbeträge, Standardeinheitskosten) angewendet werden können.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte soll überwiegend auf der Basis von – mit den Job- centern gemeinsam zu verabredenden – wettbewerblichen Verfahren erfolgen.

Fonds B: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut Im Rahmen des BAP-Fonds B soll folgenden zentralen Herausforderungen im Land Bremen begegnet werden:

 Im Land Bremen sind überdurchschnittlich viele Menschen von Armut betroffen. Die Ar- mutsgefährdungsquote liegt mit 22,3 Prozent im Jahr 2011 deutlich über dem Bundes- durchschnitt. Besonders stark von Armut bedroht sind Alleinerziehende und ihre Kinder, überdurchschnittlich ist auch die Armutsgefährdungsquote von Ausländer/innen sowie von Personen mit Migrationshintergrund.

 Der Anteil an Arbeitslosen ist im Land Bremen überdurchschnittlich hoch. Ebenfalls rele- vant ist die Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB-Quote) von 15,2 Pro- zent sowie die SGB II-Quote von 17,8 Prozent. Das Land Bremen liegt hier deutlich über den Bundesvergleichswerten.

 Mit der hohen Armutsgefährdung und Arbeitslosigkeit gehen Verfestigungstendenzen einher, die neben der sozialen Problematik auch einen zunehmenden Verlust von Be- schäftigungsfähigkeit und dem Qualifikationsniveau bedeuten. In Verbindung mit einem allgemeinen Trend zur Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen entsteht daraus das Risi- ko einer Vertiefung der sozialräumlichen Disparitäten in den Städten Bremen und Bre- merhaven.

Im Rahmen dieses Fonds soll der Langzeitarbeitslosigkeit entgegengewirkt, die Beschäfti- gungsfähigkeit der Betroffenen wieder hergestellt, stabilisiert und ggf. verbessert sowie eine Integration entweder direkt in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ersatzarbeitsmärkte mit dem Ziel des Übergangs in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Aus der guten wirtschaft- lichen Lage und der gesunkenen Arbeitslosigkeit erwachsen durchaus Chancen einer besse- ren beruflichen Integration. Eine Unterstützung der sozialräumlichen Strukturen kann dabei sowohl durch eine Stärkung der Ressourcen in Stadtteilen mit besonders starken Armuts-

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19 und Arbeitslosigkeitsproblemen, als auch durch aktive Hilfe bei der Eingliederung Einzelner erfolgen. Eine Verknüpfung der Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Mitteln der Pro- gramme „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) bzw. des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ soll bei den Fördermaßnahmen dort, wo möglich, erfolgen.

Angesichts der hohen SGB-II-Quote in Bremen und der bestehenden sozialräumlichen Dis- paritäten ist zudem eine sozialintegrative Ausrichtung der Beschäftigungsförderung unverän- dert erforderlich. Ziele der sozialintegrativen Maßnahmen sind die Schaffung von Brücken in weiterführende Maßnahmen, die Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähig- keit.

Die enge Abstimmung der regionalen arbeitsmarktpolitischen Akteure sowie eine sozialräum- liche Ausrichtung von Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik sind im Kontext des Ziels der Förderung sozialer Eingliederung besondere Stärken und Chancen des Landes Bremen.

Im Fonds B ist eine enge Abstimmung mit den durch die EFRE-Verwaltungsbehörde geplan- ten Maßnahmen und Vorhaben im Rahmen der EFRE-Prioritätsachse „Sozialraum“ vorgese- hen, da dadurch sozialräumliche Probleme gezielt gemeinsam bearbeitbar sind. Erste Ab- stimmungsgespräche finden derzeit statt.

Unterfonds B.1.: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Im BAP-Unterfonds B.1 werden ESF-Mittel in Höhe von 14,11 Mio. €. und Landesmittel in Höhe von 3,2Mio. € für die 7-jährige Förderperiode budgetiert, in der Summe 17,31 Mio. €.

Bislang wurden im Bereich der Beschäftigungsförderung (Unterfonds 3.2 und 3.3. des BAP) 29,76Mio. € gefördert. Darin sind aber auch Förderungen enthalten, die künftig im Unter- fonds B.2. verankert werden sowie 1,5 Mio. € aus Landesmitteln, die für Mehrkosten durch das Landesmindestlohngesetz beim Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ eingesetzt werden.

Mit diesem Unterfonds soll in Bremen einer weiteren Verfestigung der Langzeitarbeitslosig- keit und zunehmenden Prekarisierung der Betroffenen entgegengewirkt werden. Als wichtige Teilziele werden gesehen:

 Beschäftigungsfähigkeit durch eine sinnvolle Verknüpfung von Maßnahmen wieder her- stellen, stabilisieren und ggf. verbessern,

 Schaffung von Brücken in Qualifizierungsmaßnahmen,

 Eine Integration entweder direkt in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ersatzarbeitsmärkte mit dem Ziel des Übergangs in den ersten Arbeitsmarkt.

In diesem Unterfonds spielt die sozialräumliche Dimension eine wichtige Rolle. Die Aktivitä- ten und Maßnahmen sollen räumlich da ansetzen, wo die Konzentration der Zielgruppe am höchsten ist. Ein wesentliches Ergebnis soll hierbei sein, durch das Mittel der beruflichen Integration bei den Betroffenen ggfs. auch räumliche Mobilität zu bewirken.

Darüber hinaus sollen mit der Arbeitsverwaltung und den Job-Centern innovative Modelle entwickelt und erprobt werden, die im Sinne eines sehr niedrigschwelligen Ansatzes Arbeit und Qualifizierung so mit einander verknüpfen, dass insbesondere Langzeitarbeitslose mit länger zurück liegenden Bildungs- und Arbeitserfahrungen erreicht werden können.

Bei allen Maßnahmen und Projekten innerhalb dieses Unterfonds sollen wenn möglich Un- ternehmen stärker eingebunden werden. Hierzu zählen auch die Eigenbetriebe der Stadtge- meinden und des Landes Bremen. Die Erfahrungen der Modellprojekts „Bremer Konsens“

geben dabei wichtige Hinweise für die Grenzen und Möglichkeiten eines solchen Förderan- satzes.

Im Unterfonds B.1. sollen künftig Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, Lang- zeitarbeitslosigkeit zu verringern, Brücken zum Übergang in Qualifizierungsmaßnahmen bauen und/oder eine Beschäftigungsfähigkeit wieder herstellen, stabilisieren und ggf. ver-

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