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IT-Bedarfe für das Gesundheitsamt Bremen, die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen und das Eichamt des Landes Bremen

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Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

Bremen, 15.08.2017

Bearbeitet von: Frau Waßmann Tel.: 361- 96817

Lfd. Nr. L-100-19 Lfd. Nr. S-53-19 Neufassung

Vorlage für die Sitzung

der staatlichen und städtischen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am 29. August 2017

IT-Bedarfe für das Gesundheitsamt Bremen, die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen und das Eichamt des Landes Bremen

A Sachdarstellung

Der Senat hat am 29.11.2011 beschlossen, den IT-Betrieb zu standardisieren und bei Dataport, dem IT-Dienstleister der Freien Hansestadt Bremen, zu zentralisieren. Gründe dafür sind die immer umfangreicheren Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicher- heit notwendig werden, der günstigere Einsatz von IT-Ressourcen, wenn diese gemein- sam genützt werden, die Realisierung von Synergieeffekten auch mit anderen Träger- ländern von Dataport sowie Energieeinsparungen.

Gesundheitsamt (Stadthaushalt)

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurden im Produktplan 96 im Stadthaushalt für das Haushaltsjahr 2017 zentrale IT-Mittel (IT-Pool) in Höhe von 4.081.200 Euro veran- schlagt. Diese Mittel sind für IT-Fachverfahren im Stadtamt sowie im Gesundheitsamt (GAB) vorgesehen. Die Mittel sind zurzeit gesperrt; eine Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss setzt eine Konkretisierung der Maßnahmen sowie Nachweisung des Bedarfs voraus. Im Weiteren ist nachzuweisen, dass die Lösungsmöglichkeiten im Produktplanhaushalt ausgeschöpft sind. Die vorgesehenen Mittel für das Gesundheits- amt (693.500 Euro) werden nach Aktualisierung des Bedarfs in Höhe von 432.060 221.490 Euro benötigt.

Im Rahmen der BASIS.bremen-Migration des Gesundheitsamtes sollen die zur Zeit noch dezentral im internen Rechenzentrum des GAB betriebenen Fachverfahren konsolidiert und zu Dataport migriert werden, wobei hier insbesondere die zu beachtenden Rechts- grundlagen zu einem erheblichen vom Standard abweichenden Mehraufwand führen.

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Es wurde daher im GAB nach der Migration der Arbeitsplatzrechner im Oktober 2016 in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsressort ein Teilprojekt mit dem Ziel die Rahmen- bedingungen für den Betrieb der Fachverfahren bei Dataport zu klären und die Verlage- rung vorzubereiten, gestartet. Schon im Vorfeld wurde nach dem Abstecken des rechtli- chen Rahmens und zur Haushaltsaufstellung eine Kostenschätzung von Dataport ein- geholt. Hierbei wurde deutlich, dass das GAB die entstehenden einmaligen und laufen- den Betriebskosten nicht aus Eigenmitteln decken kann, was letztendlich zur Beantra- gung der o.g. IT-Pool-Mittel führte.

Im weiteren Projektablauf wurden in 2017 alle Fachverfahren des GAB in 4 Prioritäts- gruppen eingeteilt. Die Verfahren mit der Priorität 1 sollen nunmehr nach Klärung der technischen und organisatorischen Details als erste für den Betrieb bei Dataport opti- miert, angepasst und anschließend bei Dataport betrieben werden. Für den in diesem Teil der Verfahrensmigration entstehenden Aufwand werden in 2017 Gelder in Höhe von 50.000 € benötigt.

Weiterhin hat sich gezeigt, dass das hausintern seit 2001 betriebene Fachverfahren MeBaZ (Medizinische Betreuung ausländischer Zuwanderer) den deutlich gestiegenen Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann und ersetzt werden muss. Die Patien- tenkontakte und Untersuchungen haben sich im Flüchtlingsbereich um mehr als 100%

gegenüber den Jahren 2013/14 erhöht. Eine große Rolle spielt hier auch die Familien- zusammenführung. Patienten müssen mehrfach untersucht und registriert werden. Als Ersatz wurde „Basis4Refugees“ aus dem Hause Medisoft ausgewählt. Für den Einsatz ist in 2017 mit Kosten in von Höhe von 76.580 € zu rechnen.

Weiterhin sind in 2017 für den Betrieb der Fachverfahren zur Meldung von Infektionser- krankungen Kosten in Höhe von 88.880 € und für den Betrieb der zahnärztlichen Soft- ware Kosten in Höhe von 6.030 € zu erwarten.

Überdies werden Mehrbedarfe für Fileserviceverschlüsselung und Verschlüsselung mo- biler Datenträger in Höhe von 210.570 € beim GAB geltend gemacht.

Gewerbeaufsichtsamt und Eichamt (Landeshaushalt)

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurden im Produktplan 96 im Landeshaushalt für das Haushaltsjahr 2017 zentrale IT-Mittel (IT-Pool) in Höhe von 69.350 Euro veran- schlagt. Diese Mittel sind für IT-Fachverfahren im Gesundheitsressort vorgesehen. Die Mittel sind zurzeit gesperrt; eine Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss setzt eine Konkretisierung der Maßnahmen sowie Nachweisung des Bedarfs voraus. Im Weiteren ist nachzuweisen, dass die Lösungsmöglichkeiten im Produktplanhaushalt ausgeschöpft sind.

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Von den ursprünglich eingeplanten zentralen IT-Mitteln (IT-Pool) in Höhe von 69.350 Eu- ro werden in 2017 nach Aktualisierung des Bedarfs 64.000 Euro benötigt.

Sowohl das Eichamt Bremen als auch die Gewerbeaufsicht Bremen können die laufen- den vertraglichen Verpflichtungen aus bereits bestehenden Fachverfahren bei Dataport nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Mehrbedarfe ergeben sich aus den Anforde- rungen von BASIS.bremen sowie aus den gestiegenen Sicherheits- und Funktionsanfor- derungen.

Da im Produktplan der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz keine Lösungsmöglichkeiten zur Finanzierung der Mehrbedarfe der Ämter bestehen, ist eine Entsperrung der zentralen IT-Mittel (IT-Pool) erforderlich.

B Beschlussvorschlag

1. Die staatliche Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz stimmt den finanzi- ellen Bedarfen für den IT-Betrieb des Gewerbeaufsichtsamtes des Landes Bremen und des Eichamtes des Landes Bremen zu.

2. Die städtische Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz stimmt den finan- ziellen Bedarfen für den IT-Betrieb des Gesundheitsamts Bremen zu.

3. Die staatliche und städtische Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz bit- tet die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Abstim- mung mit der Senatorin für Finanzen die Entsperrung und Nachbewilligung durch den Haushalts- und Finanzausschuss zu erwirken.

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