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Beschluss des Beirats Östliche Vorstadt zu Solaranlagen auf allen geeigneten öffentlichen Gebäuden der Östlichen Vorstadt bis 2023 vom 09.03.2021

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Beschluss Beirats Östliche Vorstadt vom

09. März 2021 zu

Solaranlagen auf allen geeigneten öffentlichen Gebäuden der Östlichen Vorstadt bis 2023

Der Beirat Östliche Vorstadt hat, wie auch die Bremer Bürgerschaft, im Jahr 2020 eine Klimanotlage ausgerufen. Hier ist also konkretes Handeln gefragt. Die Entwicklung Bremens zur Solarcity ist unverzichtbarer Teil einer Strategie zur Einhaltung der Klimaziele.

Der Senat fördert und fordert den Bau von Solaranlagen auf privaten Dächern wie auch auf den Dächern von Gebäuden in öffentlicher Hand. So gibt es in Bremen inzwischen mit dem Solarkataster eine Handreichung, die es jedem privaten oder öffentlichen Bauherrn ermöglicht, schnell und

unkompliziert zu prüfen, ob das jeweilige Dach für den Einsatz von Solarkomponenten geeignet ist.

Die Anstellung von Klimaschutzmanager*innen bei Immobilien Bremen, sowie die Einrichtung der Klima Enquete-Kommission sind weitere wichtige Bausteine zur konkreten Umsetzung der Initiative Solarcity. Jetzt aber geht es um eine großflächige Umsetzung auf öffentlichen Gebäuden. Wir können und müssen Vorbild sein, um den Klimaschutz in Bremen voranzubringen.

Bei uns im Stadtteil - wie auch in den anderen Stadtteilen in Bremen - gibt es eine Vielzahl an Dächern oder anderen Flächen, auf denen Solaranlagen nach der erforderlichen Prüfung aufgestellt werden können. So zum Beispiel auf Schulgebäuden, wo die Schülerschaft selbst erleben kann, wie ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann.

Beschluss:

1. Der Beirat begrüßt ausdrücklich die Initiative Solarcity und den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 4.6.2020 zur Ausrüstung aller geeigneten öffentlichen Dächer mit PV-Anlagen. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion gerecht wird und eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Solar- Strategie des Senats einnimmt.

2. Der Beirat fordert im Sinne des Klimaschutzes konkretes Handeln bis 2023. In diesem Zeitraum soll auf allen öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel Schuldächern, im Stadtteil - dort, wo der Einsatz sinnvoll ist - Photovoltaik-Anlagen in Nutzung gehen.

3. Der Beirat bittet den Senator für Finanzen bis Anfang Juni 2021 um eine Übersicht, a. wie die öffentlichen Gebäude im Beiratsgebiet für Solaranlagen geeignet sind

(Ergebnisse aus dem Klimaschutz-Teilkonzept)

b. um Information, wann die für PV-geeigneten öffentlichen Gebäude in der Östlichen Vorstadt auf ihre statische und bauliche Eignung für die Ausrüstung mit einer PV-Anlage geprüft werden sowie

c. um Darlegung eines Realisierungs-Konzepts inkl. haushälterischer Planungsansätze. Die Schulen bzw. Gebäudenutzer sind in das Realisierungskonzept eng einzubeziehen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen

Bremen, den 09. März 2021 Der Beirat Östliche Vorstadt

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