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Das Jahr 2007 ist vorüber : Zielsetzung, Verlauf, Ergebnisse und Defizite des Projekts „Bibliothek 2007“

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Das Jahr 2007 ist vorüber.

Zielsetzung, Verlauf, Ergebnisse und

Defizite des Projekts

„Bibliothek 2007“

Abschlussarbeit

zur Bachelorprüfung

an der

HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN HAMBURG

Fakultät Design, Medien und Information Department Information

vorgelegt von

Linda Eberhard

(2)

Referentin: Frau Prof. Birgit Dankert, M.A. Dipl.-Bibl. Korreferentin: Frau Prof. Frauke Schade, M.A.

(3)

Abstract

Diese Arbeit legt die bibliothekspolitische Ausgangssituation, die Projektpartner BID und Bertelsmann Stiftung sowie die Zielsetzung des Projekts „Bibliothek 2007“ dar. Daran anschließend wird der Projektverlauf, die Ergebnisse und Defizite von „Bibliothek 2007“ sowie Optimierungsfaktoren für das neue Projekt „Bibliothek 2012“ vorgestellt. Die Verbesserungsvorschläge werden anhand der Ergebnisse und Defizite aus „Bibliothek 2007“ sowie allgemein entwickelt.

Schlagworte

Bibliothek, Bibliothek 2007, Bibliothek 2012, Bibliothekspolitik, Deutschland, Zukunft

(4)

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis S. VI Abkürzungsverzeichnis S. VII 1. Einleitung S. 1 2. Ausgangssituation für „Bibliothek 2007“ S. 4 3. Projektpartner S. 6

3.1. BID Bibliothek & Information Deutschland S. 6 3.2. Bertelsmann Stiftung S. 9 4. Zielsetzung des Projekts S. 12

5. Projektverlauf S. 13

5.1. Erste Phase S. 14

5.1.1. Erster Baustein: Qualitative Interviews S. 15 5.1.2. Zweiter Baustein: Ist-Analyse S. 16 5.1.3. Dritter Baustein: Best-Practice-Recherche S. 16 5.1.4. Strategiekonzept S. 18

5.2. Zweite Phase S. 21

5.3. Dritte Phase S. 24

6. Ergebnisse und Defizite des Projekts S. 26

6.1. Ergebnisse S. 26

(5)

7. Das Projekt „Bibliothek 2012“ S. 29 7.1. Optimierungsfaktoren aus den Ergebnissen S. 30 7.1.1. Enquete-Empfehlungen S. 30 7.1.2. Bibliotheksgesetz in Thüringen S. 34 7.1.3. Lobbyarbeit auf Bundes- und Landesebene S. 37 7.2. Optimierungsfaktoren aus den Defiziten S. 38 7.2.1. Bundesweites Bibliotheksgesetz S. 38

7.2.2. BEA S. 39

7.3. Weitere Optimierungsfaktoren S. 43 7.3.1. Rechtsform der Bibliotheken S. 43 7.3.2. Drittmittelbeschaffung S. 45 7.3.3. Einbeziehung der Bibliotheksbasis S. 46 7.3.4. Demografischer Wandel in Deutschland S. 47

8. Fazit S. 49

9. Literaturverzeichnis S. 53

(6)

Abbildungsverzeichnis

(7)

Abkürzungsverzeichnis

BDB Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände e.V. BEA BibliotheksEntwicklungsAgentur

BIB Berufsverband Information Bibliothek e.V. BID Bibliothek & Information Deutschland (BID) –

Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und Informationsverbände e.V.

BIX Bibliotheksindex

BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung DBI Deutsches Bibliotheksinstitut

DBK Deutsche Bibliothekskonferenz DBV Deutscher Bibliotheksverband e.V.

DGI Deutsche Gesellschaft für Informationspraxis (früher: DGD)

DIE Deutsches Institut für Erwachsenenbildung EBLIDA European Bureau of Library, Information and

Documentation Associations

ekz ekz.bibliotheksservice GmbH (ehem. Einkaufszentrale für Öffentliche Bibliotheken GmbH) in Reutlingen GBV Gemeinsamer Bibliotheksverbund

(Kooperationspartner: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,

Schleswig-Holstein, Thüringen und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz)

IFLA International Federation of Library Associations and Institutions

infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn KMK Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusminister-konferenz)

(8)

KNB Kompetenznetzwerk für Bibliotheken

SteFi Studieren mit elektronischen Fachinformationen SWB Südwestdeutscher Bibliotheksverbund

(Kooperationspartner: Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen und weitere Spezialbibliotheken in anderen Bundesländern)

PISA Programme for International Student Assessment VDB Verein Deutscher Bibliothekare e.V.

(9)

1. Einleitung

Bibliotheken sind in Deutschland politisch betrachtet Ländersache. Unter Berücksichtigung dieser politischen Prämisse kann es „keine vorausschauende bundesweite, in die Bildungspolitik integrierte Bibliothekspolitik und –planung“ (BIBLIOTHEK 2007 –

EVALUATIONSBERICHT, S. 3) geben. Um dennoch eine bundesweite

Bibliothekspolitik anzuregen, auf die Situation und Leistungspotenziale der Bibliotheken in Deutschland aufmerksam zu machen und die Bibliotheken gleichzeitig in die Bildungspolitik einzubeziehen (vgl. BIBLIOTHEK 2007 – STRATEGIEKONZEPT, S. 10),

hat die Bertelsmann Stiftung von 2002 bis 2005 gemeinsam mit dem jetzigen Dachverband aller Bibliotheksverbände „Bibliothek & Information Deutschland“ (BID) das Projekt „Bibliothek 2007“ ins Leben gerufen und durchgeführt (vgl. BIBLIOTHEK 2007 –

EVALUATIONSBERICHT, S. 3).

Denn nicht nur durch die seinerzeit vermehrte Schließung von Bibliotheken aufgrund von Sparzwängen der Kommunen und Länder (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION, S. 5), sondern auch durch die „PISA-Studie“, in der

Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern im Hinblick auf die Lesekompetenz deutlich schlechter abgeschnitten hat (vgl. SCHLEH

2005, S. 83), wird deutlich, dass es in Deutschland an der Einbindung der Bibliotheken in die Bildungspolitik und an deren verpflichtenden Förderung und Unterstützung durch die Politik mangelt.

Nachdem das Projekt „Bibliothek 2007“ abgeschlossen ist und das Strategiepapier des neuen, kommenden Projekts „Bibliothek 2012“ auf dem Bibliothekartag im Juni 2008 vorgestellt werden wird (vgl. VEREIN DEUTSCHER BIBLIOTHEKARE E.V.), setzt sich die

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vorliegende Arbeit mit der Frage auseinander, welche Optimierungsfaktoren für das Projekt „Bibliothek 2012“ aus dem Projekt „Bibliothek 2007“ gewonnen werden können. Da es ein Nachfolgeprojekt geben wird, kann angenommen werden, dass die Ziele des alten Projekts nicht in dem Umfang erreicht wurden, wie ursprünglich erhofft. Ziel der Arbeit ist es, aus den Ergebnissen und Defiziten des abgeschlossenen Projekts „Bibliothek 2007“, Verbesserungsvorschläge für das kommende Projekt „Bibliothek 2012“ zu erarbeiten. Dafür wird zunächst der Verlauf des Projekts „Bibliothek 2007“ vorgestellt, um einen besseren Einblick über dessen Umfang und Inhalt zu erhalten.

Als Quellen dienen hauptsächlich Veröffentlichungen von den beiden Projektpartnern BID und der Bertelsmann Stiftung. Hierbei handelt es sich sowohl um Online-Publikationen als auch um Printmedien. Vor allem die Jahresberichte der BDB und BID geben einen umfassenden Überblick über den Verlauf des Projekts. Aufsätze und Interviews aus den Fachzeitschriften wie BuB und B.I.T.-Online, der „Bibliotheksdienst“, der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ sowie erste Veröffentlichungen über den Inhalt des Projekts „Bibliothek 2012“ sind ebenfalls Grundlagen für die Arbeit.

Im zweiten Teil der Arbeit wird die bibliothekspolitische Ausgangssituation für das Projekt „Bibliothek 2007“ beschrieben. Daran anschließend werden im dritten Teil die beiden Partner des Projekts „Bibliothek 2007“, die BID und die Bertelsmann Stiftung, vorgestellt. Im vierten Kapitel wird die Zielsetzung des Projekts „Bibliothek 2007“ aufgezeigt, einen „Reformbeitrag zur Weiterentwicklung des deutschen Bibliothekssystem[s] zu leisten“ (HASIEWICZ 2006, S. 45). Der Projektverlauf wird im fünften Teil

(11)

-phasen mit deren verbundenen Zielen eingegangen. Im sechsten Teil der Arbeit werden Ergebnisse und Defizite des Projekts „Bibliothek 2007“ festgestellt. Optimierungsfaktoren werden im vorletzten, siebten Kapitel für das Projekt „Bibliothek 2012“ auf der Grundlage der Ergebnisse und Defizite des Projekts „Bibliothek 2007“ erarbeitet. Außerdem werden Verbesserungsvorschläge aufgeführt, die sich generell aus dem alten Projekt ableiten lassen. Im Fazit, dem letzten Teil der Arbeit, werden die wichtigsten Punkte und Ergebnisse des Projekts „Bibliothek 2007“ nochmals wiedergegeben, die im vorletzten Kapitel aufgeführten Optimierungsfaktoren für „Bibliothek 2012“ zusammengefasst und aus diesen Vorschlägen Schlussfolgerungen gezogen.

(12)

2. Ausgangssituation für „Bibliothek 2007“

Die bibliothekspolitische Ausgangssituation für das Projekt „Bibliothek 2007“ bestand aus einer „fragmentierten Trägerschaft der Bibliotheken in Kommunen, Ländern und wissenschaftlichen Institutionen“ (BIBLIOTHEK 2007 – EVALUATIONSBERICHT, S. 3). Die

damit verbundene Selbstständigkeit der Träger, sowohl in den verschiedenen Bibliothekssparten als auch in den regionalen Zuständigkeiten, ließ „Synergien und Optimierungschancen häufig ungenutzt“ (BERTELSMANN STIFTUNG – PROJEKTBESCHREIBUNG, S. 2).

Dies bedeutet, dass innovative Konzepte und Leistungen, die von einer Bibliothek erarbeitet werden, nicht bundesweit kommuniziert und von anderen Bibliotheken aufgegriffen werden können. Eine bundesweite Kooperation der Bibliotheken findet nicht statt (vgl. EICHERT, HASIEWICZ 2006, S. 67). Zwar nimmt das KNB einige

Aufgaben für das bundesweite Bibliothekswesen wahr, so zum Beispiel die Erstellung der Deutschen Bibliotheksstatistik, jedoch ist es den Aufgaben „eine[r] effektive[n], übergreifende[n] Koordinierung für ein nationales Bibliothekssystem“ (EICHERT, S. 170) nicht

gewachsen.

Neben der Trägerschaft ist auch die Finanzierung der Bibliotheken für die Ausgangssituation aufzuführen. Öffentliche Bibliotheken gehören „zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben“ (BUB 1/2008,

S. 6) und zählen im Gegensatz zu Schulen somit nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen und Länder (vgl. RIEDEL, S. 6).

Dementsprechend werden die Etats bei schlechter Haushaltslage gekürzt oder Bibliotheken geschlossen. Finanzielle Rahmen-bedingungen sind nicht gegeben (vgl. STÜNKEL,S. 292), so dass sich

Bibliotheken auch nicht weiterentwickeln können, obwohl die Aufgaben und die erwarteten Dienstleistungen von und in den Bibliotheken in den letzten Jahren gestiegen sind (vgl. HASIEWICZ

(13)

2004, S. 254). Diese beinhalten die Integration von neuen Medientypen in den Bestand, eine Neupositionierung, angestoßen durch die PISA-Studie, sowie den richtigen Umgang mit der „Zeitschriftenkrise“ und die Behauptung gegenüber der Konkurrenz Internet (vgl. HASIEWICZ 2006,S.49).

Auch der Paradigmenwechsel sowohl bei den Öffentlichen als auch bei den Wissenschaftlichen Bibliotheken ist für die Ausgangssituation des Projekts zu beachten. Bei den Öffentlichen Bibliotheken bedeutet dies, dass sich diese kontextbezogen von Kultureinrichtungen zu Bildungseinrichtungen und aufgabenbezogen vom Medienvermittler zum Bildungspartner und Lernort entwickeln (vgl. HASIEWICZ,S.62).

(14)

3. Projektpartner

Die Projektpartner von „Bibliothek 2007“ sind die BID und die Bertelsmann Stiftung, die im folgenden Kapitel vorgestellt werden. Bei der BID wird auf die Aufgaben, den Aufbau, die Mitglieder und die Mitgliedschaften in anderen Organisationen sowie die Entstehung der BID während der Projektzeit eingegangen. Die Bertelsmann Stiftung wird durch eine Selbst- und Fremdbetrachtung dargestellt, um ein differenzierteres Bild von ihr zu erhalten.

3.1. BID Bibliothek & Information Deutschland

Die BID koordiniert „übergeordnete Verbandsaktivitäten und widmet sich insbesondere der politischen Lobbyarbeit“ (LISON, S. IX) und ist

somit die „professionelle Stimme“, um in der Fachwelt und Politik wahrgenommen zu werden (vgl.RÖSNER,S.25).

Den Ursprung der BID bildet die „Marburger Konferenz“, die 1963 durch einen Kooperationsvertrag der „Vorsitzenden der bibliothekarischen Verbände der Bundesrepublik Deutschland“ (BID – GESCHICHTE) gegründet wird. Ein Grund dafür liegt in den

„verzwickten und für Außenstehende kaum durchschaubaren Verbandsstrukturen“ (KUHLMANN, S. 1). Ein weiterer Grund ist, „im

Bereich der Berufs- und Ausbildungsfragen zu einer gegenseitigen Information und […] Abstimmung zu gelangen“ (KUHLMANN, S. 1).

Außerdem besteht der Wunsch „in all den Fragen gemeinsam [zu] handeln, die mit dem Austausch deutscher und ausländischer Kollegen zusammenhingen“ (vgl. KUHLMANN, S. 1).

Gründungs-mitglieder sind der „Deutsche Bibliotheksverband“, der „Verein der Bibliothekare an Öffentlichen Bibliotheken“, der „Verein Deutscher Bibliothekare“, der „Verein der Diplom-Bibliothekare an

(15)

wissenschaftlichen Bibliotheken“ und der „Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen“ (vgl. KUHLMANN,S.1).

Eine Umbenennung erfolgt 1967 in „Deutsche Bibliothekskonferenz“, nachdem die „Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken“ beigetreten ist (vgl. BID – GESCHICHTE). Nach den Anregungen und

Plänen von Helmut Sontag, die eine Zusammenführung der Personalverbände beinhalten (vgl. KUHLMANN, S. 3), schließen 1988

der „DBV und die bibliothekarischen Personalverbände“ (BID – GESCHICHTE) einen Kooperationsvertrag ab, der die DBK in „eine

neue Einrichtung überführen“ (BID – GESCHICHTE) will. Im

darauffolgenden Jahr wird die DBK aufgelöst und die „Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände“ gegründet (vgl. BID – GESCHICHTE). Die BDB wird 1997 in das Vereinsregister

aufgenommen und erhält den Zusatz „e.V.“, nachdem das DBI und die ekz in die BDB eingetreten sind (vgl. BID–GESCHICHTE). Mit dem

Beitritt der DGI in die BDB wird diese am 1. Juli 2004 in „Bibliothek & Information Deutschland (BID) – Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und Informationsverbände e.V.“ umbenannt (vgl. BID – GESCHICHTE & RÖSNER, S. 25). Der Grund für die Namensänderung

ist die Erweiterung des Aufgabenbereichs durch den Beitritt der DGI. Die Aufgaben sind nun nicht mehr nur für das Bibliothekswesen,

sondern auch für den Informationsbereich zu koordinieren (vgl. RÖSNER, S. 25). Die BID ist somit der nationale Dachverband

des Bibliothekswesens sowie des Informationsbereichs und vereint zwei ehemals konkurrierende Interessengruppen (vgl. WULFF, S. XII

f.). Sie „vertritt deren Gesamtinteressen auf nationaler und europäischer Ebene sowie in internationalen Gremien“ (BID – MITGLIEDER) durch Mitgliedschaften in IFLA, EBLIDA, Deutsche

Literaturkonferenz, Deutsche UNESCO-Kommission und dem DIE (vgl. BID–MITGLIEDSCHAFTEN).

(16)

Mitglieder der BID sind:

- DBV (Deutscher Bibliotheksverband e.V.) - BIB (Berufsverband Information Bibliothek e.V.) - ekz (ekz.bibliotheksservice GmbH)

- VDB (Verein Deutscher Bibliothekare e.V.) - Bertelsmann Stiftung

- Goethe-Institut

- DGI (Deutsche Gesellschaft für Informationspraxis)

Die BID-Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Sprecher (vgl. BID– ORGANISATION). Der Vorstand bestimmt die

Richtlinien der BID-Arbeit undbesteht aus der Präsidentin und deren zwei Stellvertretern sowie aus den Vertretern der BID-Mitglieder (vgl. BID – VORSTAND). Die Präsidentin, die offizielle

Ansprechpartnerin der BID, wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt und übt ihre Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Vorstands-mitgliedern und der Geschäftsstelle aus (vgl. BID–PRÄSIDENTIN).

Finanziert wird die BID aus den Beiträgen der Mitgliedsverbände, wobei die Finanzierung zu gleichen Teilen zwischen Institutionenverband und Personalverbänden geschieht (vgl. BID – MITGLIEDERVERSAMMLUNG). Weitere finanzielle Mittel erhält die BID

aus Sonder- und Sponsorengeldern sowie von fördernden Mitgliedern (vgl. BID–MITGLIEDERVERSAMMLUNG).

Die BID organisiert sich für die Erarbeitung von Stellungnahmen, der Bearbeitung von Aufgaben oder spezieller Themen in Arbeitsgruppen und Kommissionen (vgl.BID –ARBEITSGRUPPEN).Unterstützt werden

diese durch das Know-how und die Erfahrungen von Praktikern (vgl. BID–ARBEITSGRUPPEN).

(17)

3.2. Bertelsmann Stiftung

Die Bertelsmann Stiftung, gegründet 1977 von dem Unternehmenschef der Bertelsmann AG Reinhard Mohn, hat ihren Hauptsitz in Gütersloh und ist der Rechtsform nach eine gemeinnützige Stiftung (vgl. BERTELSMANN STIFTUNG –DER STIFTER).

Gemäß ihrer Eigendarstellung engagiert sie sich für das Gemeinwohl mit der Überzeugung, „dass Wettbewerb und bürgerschaftliches Engagement eine wesentliche Basis für gesellschaftlichen Fortschritt sind“ (BERTELSMANN STIFTUNG – DIE STIFTUNG). Sie arbeitet nicht

fördernd, sondern operativ und verwendet ihr Budget nur für „Projekte, die sie selbst konzipiert, initiiert und auch in der Umsetzung begleitet“ (BERTELSMANN STIFTUNG – OPERATIVE

STIFTUNG). In Zusammenarbeit mit „denjenigen, die von Problemen

betroffen sind“ (BERTELSMANN STIFTUNG – OPERATIVE STIFTUNG)

werden Reformen erarbeitet.

Das Ziel der Stiftung, „einen Beitrag zur Gesellschaftsreform zu leisten“ (BERTELSMANN STIFTUNG –OPERATIVE STIFTUNG), erfolgt durch

die Fokussierung auf Themen, die die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft stärkt (vgl. BERTELSMANN STIFTUNG –ZIELE). Die Themen

stammen aus Bereichen wie Bildung, Wirtschaftsordnung und Gesundheitswesen, in denen die Stiftung ihre Kompetenz sieht (vgl. BERTELSMANN STIFTUNG –ZIELE).

Zu den Partnern der Bertelsmann Stiftung zählen „Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, öffentliche und wissenschaftliche Institutionen oder andere Stiftungen“ (BERTELSMANN STIFTUNG –OPERATIVE STIFTUNG).

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Die Finanzierung ihrer Arbeit erfolgt „überwiegend aus den Erträgen ihrer Beteiligung an der Bertelsmann AG“ (BERTELSMANN STIFTUNG –

DATEN UND FAKTEN).

Organisiert ist die Bertelsmann Stiftung nach Themenfeldern und erfährt Unterstützung durch Kompetenzzentren (vgl. BERTELSMANN

STIFTUNG –DATEN UND FAKTEN).

Geführt wird die Stiftung durch einen Vorstand, dem ein Kuratorium als „Beratungs- und Kontrollorgan, ähnlich einem Aufsichtrat“ (BERTELSMANN STIFTUNG –DATEN UND FAKTEN) zur Seite steht.

Im Jahr 1993 überträgt Reinhard Mohn der Stiftung die Mehrheit des Grundkapitals der Bertelsmann AG und macht sie damit zur reichsten Stiftung Deutschlands (vgl. BÖCKELMANN, FISCHLER 2004,

S. 215 f.). Der Stiftung wird jedoch nur das Eigentum, nicht das Stimmrecht der Aktien übertragen (vgl. BÖCKELMANN,FISCHLER 2004,

S. 220). Das Stimmrecht übt die Bertelsmann Verwaltungs-gesellschaft aus, die aus einem achtköpfigen Gremium besteht. Dieses Gremium setzt sich aus vier Mitgliedern der Familie Mohn sowie aus Vertretern von Aufsichtsrat, Vorstand und Betriebsrat zusammen (vgl. BIERMANN, KLÖNNE 2007, S. 40). Das Stimmrecht

sowie die Macht liegen damit bei der Familie Mohn, die sich dennoch gleichzeitig durch die Stiftung den „Ruf der Uneigennützigkeit erworben“ (BIERMANN, KLÖNNE 2007, S. 40) hat. Durch die

Übertragung des Kapitals umgeht Mohn die Erbschaftssteuer und sichert den familiären Einfluss im Konzern (vgl. BÖCKELMANN,

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Die Aktivitäten der Stiftung werden durch gute Beziehungen zu wichtigen Akteuren in Politik und Wissenschaft gefördert, die der Bertelsmann AG ein „offenes Ohr, guten Rat und diskretes Entgegenkommen“ (BÖCKELMANN,FISCHLER 2004,S.220)gewähren.

Neben der Bildung, in der Reinhard Mohn „den Schlüssel zur Gesellschaftsreform sieht“(BÖCKELMANN,FISCHLER 2004,S.223)und

in die lange Zeit 50 Prozent aller Ausgaben investiert werden,fördert die Stiftung mit ähnlich hohen Summen das Bibliothekswesen (vgl. BÖCKELMANN, FISCHLER 2004, S. 223 f.). So wird zum Beispiel

der BIX von der Bertelsmann Stiftung entwickelt, der die „Akzeptanz der Bibliotheken durch die Bevölkerung ermittelt“ (BÖCKELMANN,

FISCHLER 2004, S. 225). Gleichzeitig ist der BIX auch ein

Vergleichsinstrument und liefert Argumente, wenn Etats für Bibliotheken vergeben werden (vgl. BÖCKELMANN, FISCHLER 2004,

S. 225). Die kritische Betrachtung des BIX zeigt, dass die Stiftung sowohl das Instrument zur Leistungsmessung der Bibliotheken liefert als auch gleichzeitig Lösungsvorschläge für eine verbesserte Leistung der Bibliotheken (vgl. BÖCKELMANN,FISCHLER 2004, S.228).

Die Stiftung kann daher auch als ein „Ableger eines Unternehmens [angesehen werden], dessen Marketing- und Organisationsmethoden in die Verwaltung hineingetragen werden“ (BÖCKELMANN, FISCHLER

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4. Zielsetzung des Projekts

Die Zielsetzung des Projekts „Bibliothek 2007“ ist es, Empfehlungen und ein Soll-Modell für die zukünftige Gestaltung des Bibliothekswesens in Deutschland zu erarbeiten (vgl. BDB – JAHRESBERICHT 2002-03, S. 3) und dadurch einen „Reformbeitrag zur

Weiterentwicklung des deutschen Bibliothekssystem[s] zu leisten“ (HASIEWICZ,S.45).

Das Strategiekonzept, das im folgenden Kapitel noch genauer vorgestellt wird, zeigt die notwendigen Ansatzpunkte für die Neugestaltung des Bibliothekswesens auf. Diese beinhalten die Einrichtung einer BEA. Diese Institution soll auf Bundesebene „Planungs- und Koordinationsaufgaben wahrnehmen, die bei der Weiterentwicklung des deutschen Bibliotheks- und Informationswesens bislang von keiner anderen Institution wahrgenommen werden“ (BIBLIOTHEKSDIENST 8/9/2005, S. 1018).

Neben der Einrichtung eines bundesweiten Bibliotheksgesetzes, einer „ausreichenden finanziellen Ausstattung“ (BIBLIOTHEK 2007 –

STRATEGIEKONZEPT, S. 22) für Bibliotheken werden auch

„verbindliche, bundesweite Qualitätsstandards und gemeinsame Zielvereinbarungen zwischen Träger und Bibliotheksleitung“ (BIBLIOTHEK 2007–STRATEGIEKONZEPT,S.22)gefordert.

Außerdem dient das Konzept als Grundlage für die Lobbyarbeit des Projekts auf Bundes- und Landesebene sowie in den Kommunen. Durch diese Lobbyarbeit soll die Aufmerksamkeit der Politik auf die Situation der Bibliotheken gelenkt und Unterstützung für die Durchsetzung der Ziele gewonnen werden. Die daraus entstehende „politisch und fachliche Diskussion über Optimierungschancen und Leistungsfähigkeit der Bibliotheken“ (BDB–JAHRESBERICHT 2003-04,

S. 3) dient für die Initiierung eines „übergreifende[n]

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Dieser Prozess beinhaltet die Stärkung der Bibliotheken durch einen klaren Auftrag, verbesserte Rahmenbedingungen und einer ausreichenden Finanzierung (vgl. BIBLIOTHEK 2007 –

STRATEGIEKONZEPT,S.12).Auch dieEinbindung der Bibliotheken „als

einen integralen Bestandteil des Bildungssystems“ (BDB – JAHRESBERICHT 2002-03, S. 3) ist darin vorgesehen. Durch eine

politische Neubetrachtung der Bibliotheken als Bildungseinrichtung (vgl. BIBLIOTHEKSDIENST 1/2005,S.5)kann ihr vorhandenes Potenzial

erfolgreicher ausgeschöpft werden. Daneben sollen die Bibliothekare selbst aktiv werden und „ihre Institutionen von Medienvermittlern zu Bildungspartnern“ (BIBLIOTHEKSDIENST 1/2005,S.5)verändern.

5. Projektverlauf

Der Ursprung des Projekts „Bibliothek 2007“ liegt im Jahr 2002, als unabhängig von der damaligen BDB und der Bertelsmann Stiftung erkannt wird, „dass sich im Bereich der politischen Anbindung des Bibliothekswesens in Deutschland gravierende Mängel zeigen“ (EICHERT, HASIEWICZ 2006, S. 68). Das Projekt „Bibliothek 2007“

startet zunächst in loser Zusammenarbeit (vgl. RÖSNER, S. 25)

zwischen der BDB und der Bertelsmann Stiftung. Am 3. Juni 2002 wird der Kooperationsvertrag zwischen der BDB und der Bertelsmann Stiftung unterzeichnet (vgl. BIBLIOTHEKSDIENST 7/2002,

S.843).

Die wichtigsten Gremien des Projekts sind die Steuerungs- und Expertengruppe. Die operative Projektleitung liegt bei der Bertelsmann Stiftung, die das Projekt finanziert (vgl. STÜNKEL,

S.292).

Die Steuerungsgruppe besteht aus den Vorstandsmitgliedern der damaligen BDB (vgl. BDB–JAHRESBERICHT 2002-03, S. 3) und vertritt

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damit das deutsche Bibliothekswesen (vgl. STÜNKEL, S. 292).

Sie stimmt strategische Grundsätze ab (vgl. BDB – JAHRESBERICHT

2002-03, S. 3) und tritt zusammen mit der Bertelsmann Stiftung als „Sprachrohr“ für das Projekt auf (vgl. STÜNKEL,S.292).

Die Expertengruppe setzt sich „aus sieben ausgewählten Vertretern des wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliothekswesens“ (BDB – JAHRESBERICHT 2002-03, S. 4) zusammen und bringt sich mit

Expertisen, Gutachten und Stellungnahmen in das Projekt ein (vgl. BDB – JAHRESBERICHT 2002-03, S. 4). Sie unterstützt die

Projektleitung und arbeitet mit dieser sowie mit der Unternehmensberatung Booz Allen & Hamilton (ab Mai 2008: Booz & Company) eng zusammen (vgl. STÜNKEL,S.292).

5.1. Erste Phase

Qualitative Interviews Ist-Analyse des deutschen Bibliothekswesens Best-Practice-Recherche

Strategiekonzept

Abb. 1: Eigene Darstellung der ersten Projektphase

Die erste Phase des Projekts setzt sich aus den drei Bausteinen „Qualitative Interviews“, „Ist-Analyse des deutschen Bibliothekswesens“ und „Best-Practice-Recherche“ zusammen. Diese Bausteine werden jeweils mit ihrem Inhalt sowie ihrer Zielsetzung vorgestellt und bilden die Grundlagen für die Erarbeitung des Strategiekonzepts (vgl. BDB – JAHRESBERICHT 2003-04, S. 4).

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Bundes-, Landes- und Lokalpolitiker von dem Projekt zu überzeugen (vgl. RÖSNER,S.26).

5.1.1. Erster Baustein: Qualitative Interviews

Im Oktober und November 2002 führt infas unter bibliothekarischen Experten qualitative Interviews und quantitative Kundenbefragungen durch (vgl. BDB–JAHRESBERICHT 2002-03, S. 3). Ausgangspunkt für

diese Umfrage ist die „Frage nach dem Mehrwert und der Zukunft der Bibliotheken“ (vgl. BDB–JAHRESBERICHT 2003-04, S. 3). Ziel der

Interviews ist es, die verschiedenen Perspektiven der Eigen- und Fremdbetrachtung der Bibliotheken kennen zu lernen (vgl. BDB – JAHRESBERICHT 2003-04, S. 3). Die Befragung ist als „qualitative

Studie angelegt - ergänzt durch eine komplementäre Sekundär-analyse“ (BIBLIOTHEK 2007 – BIBLIOTHEKSENTWICKLUNG, S. 1 f.). Mit

den Experten werden Einzelinterviews sowie Gruppendiskussionen geführt (vgl. BIBLIOTHEK 2007–BIBLIOTHEKSENTWICKLUNG,S.2).Diese

Befragungen und Gespräche werden anschließend analysiert, wobei zwischen Öffentlichen und Wissenschaftlichen Bibliotheken unterschieden wird (vgl. BIBLIOTHEK 2007–BIBLIOTHEKSENTWICKLUNG,

S.2).

Das Ergebnis der Interviews zeigt, dass „Kundenpotenziale nicht ausgeschöpft [werden]“ (STÜNKEL, S. 292) und dass „die große

Bedeutung der Bibliothek als Ort anerkannt [ist], Mängel in der Umsetzung jedoch offenbar [sind]“ (STÜNKEL, S. 292). Festgestellt

wird auch, dass Synergieeffekte zwischen Wissenschaftlichen und Öffentlichen Bibliotheken nicht optimal genutzt werden (vgl. STÜNKEL,

S.292).Die Umfrage deckt außerdem „Lücken und Nachholbedarf in der Synchronisation von Praxis und Ausbildung sowie in der Integration nicht-bibliothekarischer Berufe“ (STÜNKEL,S.292)auf.

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5.1.2. Zweiter Baustein: Ist-Analyse

Die Ist-Analyse des deutschen Bibliothekswesens führt Booz Allen & Hamilton im Jahr 2003 durch und „betrachtet das deutsche Bibliothekswesen aus einer Gesamtperspektive“ (BDB – JAHRESBERICHT 2003-04, S. 3). Ziel der Analyse ist es, „Stärken und

Schwächen des deutschen Bibliothekswesens insgesamt [zu] identifizier[en]“ (STÜNKEL,S.292)und dabei den Veränderungsbedarf

zu ermitteln (vgl. MÜNCH, S. 56). Die Themen der Analyse sind die

Definition des Auftrags und der Aufgabe der Bibliotheken, die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, Koordination und Kooperation, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung, Nutzung neuer Technologien und Modernisierung (vgl. STÜNKEL,S.292).

Die im Jahr 2004 ursprünglich geplante Veröffentlichung der Ist-Analyse, nach Überarbeitung durch eine Arbeitsgruppe (vgl.BID–

JAHRESBERICHT 2004-05, S. 3), findet im folgenden Jahr aufgrund von

„zu großer inhaltlicher Mängel“ (BID–JAHRESBERICHT 2005-06, S. 4)

nicht statt und wird deshalb nur intern verwendet (vgl. RÖSNER,

S.25).

5.1.3. Dritter Baustein: Best-Practice-Recherche

Der dritte Baustein, die Internationale Best-Practice-Recherche durchgeführt von Booz Allen & Hamilton und Frau Professor Birgit Dankert wird im Februar 2004 veröffentlicht (vgl. EICHERT,HASIEWICZ

2006, S. 73).Inhalt der Best-Practice-Recherche sind Analysen und Recherchen über die Bibliothekslandschaften in den Ländern Großbritannien, Dänemark, USA, Singapur und Finnland (vgl. BDB– JAHRESBERICHT 2002-03, S. 3). Ziel der Recherche ist es, von diesen

Ländern, die eine erfolgreiche nationale Bibliotheksplanung und -entwicklung haben, zu lernen (BDB–JAHRESBERICHT 2003-04, S. 4).

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Die Kernaufgaben und -fragen der Untersuchung sind, die Erfolgs-faktoren und Hemmnisse zu analysieren, Maßnahmenergreifung für die Entwicklung des Bibliothekswesens der genannten Länder zu betrachten und die Überlegung, ob die Lösungen und angewandten Methoden auf das deutsche Bibliothekswesen übertragbar sind (vgl. STÜNKEL,S.292).

In der Einleitung der Best-Practice-Recherche werden Vergleiche zwischen den fünf Ländern und Deutschland in der durchschnittlichen Dichte des öffentlichen Bibliotheksnetzes, den Entleihungen aus Öffentlichen Bibliotheken pro Einwohner und den Erwerbungsausgaben pro Einwohner und Jahr aufgeführt. Deutschland schneidet bei diesen Vergleichen nicht gut ab (vgl. BIBLIOTHEK 2007–BEST-PRACTICE-RECHERCHE,S.8f.).Dies wird

in der Best-Practice-Recherche damit begründet, dass es in den betrachteten Ländern, bis auf die USA, gesetzliche Grundlagen für das Bibliothekswesen gibt, was in Deutschland nicht der Fall ist. Auch bei den Erwerbungsausgaben ist es nicht überraschend, dass Deutschland schlecht abschneidet, da in den meisten der anderen Ländern die Finanzierung durch den Staat sichergestellt ist (vgl. BIBLIOTHEK 2007 – BEST-PRACTICE-RECHERCHE, S. 9). Zwar ist

das Abschneiden Deutschlands besorgniserregend, jedoch müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen des Bibliothekswesens der anderen Länder berücksichtigt werden.

Insgesamt können aus der Best-Practice-Recherche interessante Ansatzpunkte und Chancen für das zukünftige deutsche Bibliothekswesen gezogen werden. Im Strategiekonzept werden ein bundesweites Bibliotheksgesetz mit festgelegter Finanzierung und eine BEA als Kooperationsinstrument auf Bundesebene aus der Recherche als Lösung für das zukünftige Bibliothekswesen in Deutschland vorgeschlagen.

(26)

Beachtet werden muss dabei allerdings, dass zum Beispiel Großbritannien auf eine lange Tradition im Bibliothekswesen blicken kann (vgl. BIBLIOTHEK 2007–BEST-PRACTICE-RECHERCHE,S.28). Das

bedeutet, dass Strukturen, die über Jahre hinweg entstanden sind, für Deutschland zwar sinnvoll erscheinen, aber unter Umständen nicht von heute auf morgen verwirklicht werden können. Außerdem ist bei der Best-Practice-Recherche zu berücksichtigen, dass sich die Staatsformen der betrachteten Länder sowie die wirtschaftlichen und politischen Situationen stark unterscheiden.

Die Best-Practice-Recherche beinhaltet Ansatz- und Verbesserungspunkte, die für das deutsche Bibliothekswesen nützlich und förderlich sein könnten, jedoch müssen auch die bestehenden Strukturen in Deutschland beachtet werden. Diese sollten ausgebaut und in die Gestaltung des zukünftigen Bibliothekswesens integriert werden, statt ein komplett neues System mit neuen Instrumenten, wie die BEA, aufzubauen.

5.1.4. Strategiekonzept

Im Juni 2002 beginnt die Erstellung und Ausarbeitung des Strategiekonzepts, dessen Grundlagen die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Best-Practice-Recherche, die Antworten aus den qualitativen Interviews sowie der Ist-Analyse bilden. Die Durchführung liegt bei Booz Allen & Hamilton und einer Expertengruppe (vgl. HASIEWICZ 2004, S. 254). Am 24. März 2004

wird das Strategiekonzept erstmals auf dem Bibliothekskongress in Leipzig vorgestellt (vgl. BID2006,S.54).

Die Erkenntnis aus dem Strategiekonzept ist, dass Bibliotheken ein bildungspolitisches Potenzial haben, ihre Organisation diesem aber

(27)

Um dieses Potenzial nutzen zu können, bedarf es einer Reform des deutschen Bibliothekswesens. Die zukünftige Gestaltung soll die Einrichtung einer BEA beinhalten (vgl. BIBLIOTHEKSDIENST 1/2005,

S. 5). Die BEA dient „als zentrales Steuerungsinstrument für Innovation und Qualitätssicherung der bundesweiten Bibliotheksentwicklung“ (BIBLIOTHEK 2007 – STRATEGIEKONZEPT,

S. 27). In Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und der Politik verfolgt sie Aufgaben und Ziele (vgl. BIBLIOTHEK 2007 –

STRATEGIEKONZEPT, S. 27). Eine Aufgabe ist „die Erarbeitung von

Entwicklungsplanung und Rahmenplänen“ (BIBLIOTHEK 2007 –

STRATEGIEKONZEPT, S. 28) für Bibliotheken, durch die Doppelarbeit

verhindert und Empfehlungen auf einer zentralen Ebene erarbeitet werden sollen (vgl. BIBLIOTHEK 2007 – STRATEGIEKONZEPT, S. 28).

Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung von Förderprogrammen, die durch die BEA initiiert werden (vgl. BIBLIOTHEK 2007 –

STRATEGIEKONZEPT, S. 28).Des Weiteren finden durch die BEA eine

Qualitätssicherung sowie die Erneuerung der Bibliotheksarbeit statt (vgl. BIBLIOTHEK 2007 – STRATEGIEKONZEPT, S. 29). Außerdem

entwickelt sie neue Distributionsstrategien (vgl. BIBLIOTHEK 2007 –

STRATEGIEKONZEPT, S. 29). Diese beinhalten die „Identifikation von

Lösungen für die bibliothekarische Praxis und Kommunikation der Ergebnisse“ (BIBLIOTHEKSDIENST 8/9/2005, S. 1018). Als rechtliche

Grundlage für die BEA ist eine „unabhängige, gemeinnützige Stiftung öffentlichen oder bürgerlichen Rechts“ (BIBLIOTHEK 2007 –

STRATEGIEKONZEPT, S. 29) vorgesehen. Das Grundkapital soll dafür

vom Bund bereitgestellt werden (vgl. BUB6/2004,S.427).Aber auch

„Kommunen und Länder sollen sich an entsprechenden Initiativen und Projekten der BEA finanziell beteiligen“ (BUB 6/2004, S. 427).

Finanzielle Ressourcen, die darüber hinaus benötigt werden, sind durch Drittmittel einzuwerben (vgl. BUB6/2004,S.427).

(28)

Ein weiteres Ziel des Projekts ist es, eine gesetzliche Grundlage für Bibliotheken zu schaffen, die die Versorgung an Informationen für die Bürger sicherstellt (vgl. BIBLIOTHEK 2007 – STRATEGIEKONZEPT,

S. 22). Dadurch würden die Bibliotheken aus ihrer Position der freiwilligen in die einer verpflichtenden Aufgabe rücken.

Für die Neugestaltung des Bibliothekswesens ist zusätzlich eine ausreichende Finanzierung für die Bibliotheken zu gewährleisten, die

durch den Erwerb von Drittmitteln ergänzt werden kann (vgl. BIBLIOTHEK 2007–STRATEGIEKONZEPT,S.22).

Neben dem Reformbedarf von „außen“, möchte das Strategiekonzept aber auch auf den Reformbedarf von „innen“ hinweisen. Dieser beinhaltet die Zusammenarbeit der Bibliotheken auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene (vgl. BIBLIOTHEK 2007 – STRATEGIEKONZEPT, S. 23) und die

Aufforderung, dass sich Bibliotheken auch selbst verändern und Initiativen ergreifen sollen, so zum Beispiel bei der Gewinnung von Drittmitteln oder bei Personalfragen (vgl. BIBLIOTHEK 2007 –

STRATEGIEKONZEPT,S.23).

Das Strategiekonzept ist als ein nationales Empfehlungspapier anzusehen (vgl. BDB – JAHRESBERICHT 2003-04, S. 4), das

„Forderungen und Leitthemen aus der bildungspolitischen Debatte aufgenommen“ (REISSER 2008, S. 128) hat. Damit hat ein Bruch zu

früheren Strategiepapieren, wie »Bibliotheken '93«, stattgefunden,

dessen Inhalt primär der bibliothekarische Berufsstand ist (vgl. REISSER 2008,S.128).

Die Hauptadressaten des Strategiekonzepts sind die politischen Entscheidungsträger (vgl. BDB – JAHRESBERICHT 2003-04, S. 4),mit

denen eine fachlich politische Diskussion auf der Grundlage dieses Konzepts geführt werden kann.

(29)

Am 24. April 2004 erfolgt die „Versendung des Strategiekonzeptes an etwa 300 politische Entscheider auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene“ (BID2006,S.54).

5.2. Zweite Phase

Die zweite Phase, die als „praktische Erprobung und politische Durchsetzung der Empfehlung des Strategiekonzeptes“ (BERTELSMANN STIFTUNG – PROJEKTBESCHREIBUNG, S. 4) anzusehen

ist, beginnt am 30. Juni 2004 mit einem Gespräch im Kanzleramt (vgl. BID 2006, S. 54). Kurze Zeit später folgt ein Gespräch im Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn (vgl. BID 2006,S.54).

Am 15. September 2004 wird das Strategiekonzept „an alle DBV-Mitglieder mit der Aufforderung zur Kontaktaufnahme mit der Politik“ (BID 2006, S. 54) zugestellt. Ende Oktober findet ein parlamentarischer Abend in der Hauptstadtrepräsentanz der Bertelsmann Stiftung sowie eine Veranstaltung des Forums Ost e.V. zum Thema Bibliotheken statt (vgl. BID 2006, S. 54). Im November folgt die Konferenz zu „Bibliothek 2007“ des Goethe Instituts in München (vgl. BID2006,S.54).

Nachdem im März 2004 die Einladung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ zu einer öffentlichen Anhörung „zu den „Rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des Betriebs von Bibliotheken““ (BID–JAHRESBERICHT 2004-05, S. 3)eingegangen

ist, folgt am 14. März 2005 die dreistündige Anhörung im Parlamentsneubau „Marie-Elisabeth-Lüders-Haus“ in Berlin (vgl. BID – JAHRESBERICHT 2004-05, S. 3). Zur Vorbereitung ist ein

(30)

auch mündlich zu beantworten (vgl. RÖSNER,S.26). In der Anhörung

werden „neun Experten aus unterschiedlichen Bereichen des Bibliothekswesens“ (ZIMMERMANN 2005 – BIBLIOTHEKSDIENST,S. 459)

befragt, die die wissenschaftlichen, kirchlichen, regionalen und städtischen Bibliotheken vertreten (vgl. ZIMMERMANN 2005 –

BIBLIOTHEKSDIENST,S.459). Unter den Experten befinden sich „unter

anderem der BID-Sprecher sowie die Vertreter von DBV und Bertelsmann Stiftung im BID-Vorstand“ (BID – JAHRESBERICHT

2005-06, S. 3). Außerdem wird das Kommissionsmitglied Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Deutscher Kulturrat, um eine Stellungnahme gebeten, die in der Zeitschrift „Bibliotheksdienst“ veröffentlich wird (vgl. BID – JAHRESBERICHT 2005-06, S. 3 &

ZIMMERMANN 2005–BIBLIOTHEKSDIENST,S. 459 ff.).

Von den Experten wird die „mangelnde Wertschätzung bibliothekarischer Arbeit“ (ZIMMERMANN 2005 – BIBLIOTHEKSDIENST,

S. 460) beklagt. Es wird darauf hingewiesen, dass Öffentliche Bibliotheken in kulturpolitischen Debatten ein Schattendasein führen, obwohl sie mehr Nutzer erreichen als andere Kulturreinrichtungen, wie zum Beispiel das Theater (vgl. ZIMMERMANN 2005 –

BIBLIOTHEKSDIENST,S.460).

Vorschläge seitens der Experten, die zu einer Verbesserung des Bibliothekswesens führen könnten, sehen unter anderem ein Bibliotheksgesetz vor. Durch dieses werden „Planungssicherheit und mehr Verbindlichkeit für die Finanzierung und Unterstützung der gesellschaftlichen Aufgaben der Bibliotheken“ (ZIMMERMANN 2005 –

BIBLIOTHEKSDIENST, S. 460) erhofft. Zusätzlich zum Gesetz wird ein

Bibliotheksentwicklungsplan zwischen Bund und Ländern verlangt, der die „Schnittstellenfunktion zwischen den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft und manchmal auch Sozialarbeit beschreiben [könnte]“ (ZIMMERMANN 2005–BIBLIOTHEKSDIENST,S.460).

(31)

Durch die daraus entstehende gesetzliche Pflichtaufgabe erhoffen sich die Experten die öffentliche Wertschätzung der Bibliotheken zu erhöhen und zu verstärken (vgl. ZIMMERMANN 2005 – BUB, S. 341).

Außerdem werden durch diese Aufgabe die wechselnden Zuständigkeiten und die haushaltsrechtlichen Hemmnisse abgeschafft, die als Entwicklungshindernisse für Bibliotheken angesehen werden (vgl. ZIMMERMANN 2005–BUB,S.341).

Die Einrichtung einer BEA „als sinnvolle Ergänzung im Verantwortungsdreieck Bund, Länder und Kommunen“ (DEUTSCHER

BUNDESTAG 2005 – KURZAUSWERTUNG STELLUNGNAHMEN, S. 9) wird

zusätzlich vorgeschlagen.

Die Vorschläge stoßen in der Enquete-Kommission „fraktions-übergreifend auf große Zustimmung“ (BIBLIOTHEKSDIENST 8/9/2005,S.

1018) und werden in die Enquete-Empfehlungen übernommen (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION,S.132).

Die Anhörung in der Enquete-Kommission wird als Erfolg verzeichnet, da sich zuvor auf Bundesebene noch nie ein Gremium so ausführlich mit der Situation und Zukunft von Bibliotheken

auseinander gesetzt hat (vgl. BID – JAHRESBERICHT 2005-06,

S. 3 & RÖSNER,S.26).Jedoch ist dieser Erfolg nur als Imagegewinn

anzusehen, da der Bund lediglich über eine begrenzte Kompetenz in der Kultur-, Bildungs- und Bibliothekspolitik verfügt (vgl. RÖSNER,

S.26).

In Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahlen im September 2005, legt die BID den im Bundestag vertretenen Parteien vier „Wahlprüfsteine“ vor (vgl. RÖSNER, S. 26). Unter dem

(32)

Bibliotheksentwicklung, Antworten auf die PISA- und die SteFi-Studie, wissenschaftliche Literatur- und Informationsversorgung, Langzeitarchivierung und Schutz der Kulturgüter in Bibliotheken (vgl. WAHLPRÜFSTEINE – FRAGEN, S. 8). Das den „Wahlprüfsteinen“

beigelegte Schreiben weist auf die Aufgaben und Dienstleistungen der Bibliotheken hin (vgl. WAHLPRÜFSTEINE – FRAGEN, S. 1). Die

Antworten und Stellungnahmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke.PDS zu den Fragen der einzelnen Schwerpunkte sind für die vergleichende Betrachtung von Vorteil (vgl. RÖSNER, S. 26). Außerdem ermöglichen sie die Überprüfung

„wie und in welchem Umfang die zur Wahl antretenden Parteien die bildungs- und kulturpolitische Aufgabe der Bibliotheken künftig fördern und unterstützen“ (WAHLPRÜFSTEINE –FRAGEN,S.1)wollen.

5.3. Dritte Phase

Zu Beginn der dritten Phase wird das Projekt Anfang April 2005 von der BID vollständig übernommen, da es zum einen aus der „Entwicklungs- in die Praxisphase entwachsen“ (RÖSNER, S. 25) ist,

zum anderen erfolgt der Rückzug der Bertelsmann Stiftung. Der Ausstieg der Bertelsmann Stiftung erfolgt deshalb, da ein Status des Projekts erreicht ist, „der nun die dauerhafte Arbeit mit den Ergebnissen bedingt“ (BID– JAHRESBERICHT 2004-05, S. 3) und das

„Förderprojekt regulär ausgelaufen ist“(HELLMICH,SCHLEH,S.349).

Im Oktober findet eine abschließende Evaluation des Projekts durch eine Online-Befragung durch infas statt (vgl. BID – JAHRESBERICHT

2005-06, S. 6). Befragt werden Mitarbeiter von Wissenschaftlichen und Öffentlichen Bibliotheken (vgl. BIBLIOTHEK 2007 –

EVALUATIONSBERICHT, S. 6). Das Ergebnis der Befragung ist eine

(33)

Umsetzbarkeit der Projektergebnisse und des geringen Praxisbezugs werden geäußert (vgl. BID–JAHRESBERICHT 2005-06, S. 6).

Im Dezember 2005 findet ein Treffen „als Vorbereitung der BID-Strategiesitzung“ (BID–JAHRESBERICHT 2005-06, S. 6) statt, bei dem

es um die Organisation der Aktivitäten geht, die die Schwerpunkte Lobbyarbeit und Bibliotheksgesetz beinhalten (vgl. BID – JAHRESBERICHT 2005-06, S. 4).

Weitere Gespräche mit politischen Vertretern werden im Jahr 2007 geführt. Im Februar 2007 wird eine „Gruppe von Bibliothekaren, darunter mehrere Mitglieder aus dem BID-Vorstand“ (BID – JAHRESBERICHT 2006-07, S. 4) zu einem „Kulturfrühstück“ bei

Bundespräsident Horst Köhler eingeladen. Ein Gespräch mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan findet ebenfalls statt (vgl. BID–JAHRESBERICHT 2006-07, S. 4).

Die BID plant, für das Jahr 2007 einen Kommentar zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission zu erarbeiten (vgl. BID– JAHRESBERICHT 2006-07, S. 4) und die Gründung einer

Arbeitsgruppe, die „Vorarbeiten für einen bundesweiten „Bibliotheksentwicklungsplan““ (vgl. BID – JAHRESBERICHT 2006-07,

S. 4) leisten möchte. Auch eine Annäherung an die Vertreter von Archiven und Archivberufen soll erfolgen, da „deren Herausforderungen auf sehr ähnlichen Feldern liegen“ (BID – JAHRESBERICHT 2006-07, S. 15).

(34)

6. Ergebnisse und Defizite des Projekts

In den beiden folgenden Abschnitten werden die Ergebnisse und Defizite des Projekts „Bibliothek 2007“ zusammengefasst. Zuerst werden die erreichten Ergebnisse dargestellt. Diese liegen hinter den gewünschten Zielsetzungen des Projekts. Die Neuausrichtung des Bibliothekswesens mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ist bis heute nicht erreicht. Auch wenn die Politik teilweise durch Diskussionen auf „Bibliothek 2007“ reagiert hat, sind das im Projekt gewünschte politische Bewusstsein und die damit verbundenen Hilfestellungen für die Bibliotheken weitgehend ausgeblieben. Demzufolge ergeben sich aus dem Projekt Defizite, die im zweiten Teil des Kapitels aufgeführt werden.

6.1. Ergebnisse

Das erste und politisch betrachtet das wichtigste Ergebnis ist die Anhörung durch die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“. In den damit verbundenen Enquete-Empfehlungen sind die von den Experten in der Anhörung geforderten Maßnahmen für eine

Verbesserung des Bibliothekswesens aufgenommen (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION, S. 132). Auch wenn der Bund nur begrenzte

Kompetenzen in der Bibliothekspolitik besitzt (vgl. BID 2006, S. 26), ist durch die Erstmaligkeit, dass sich „ein politisches Gremium auf Bundesebene mit der Lage und Zukunft der Bibliotheken“ (BID – JAHRESBERICHT 2004-05, S. 3) beschäftigt, ein wichtiges politisches

(35)

Als zweites Ergebnis kann die allgemeine politische Diskussion über die Bibliotheken genannt werden, die durch das Projekt angestoßen wurde. Mit „Bibliothek 2007“ ist es „gelungen, die Bibliotheken auf die politische Tagesordnung zu heben“ (SCHLEH BUB 3/2007, S. 182).

Ferner ist das „Kulturfrühstück“ im Februar 2007 aufzuführen, zu dem Bundespräsident Horst Köhler die Bibliothekare zum Thema „Bibliothek 2007“ einlädt (vgl. BID – JAHRESBERICHT 2006-07, S. 4)

sowie der parlamentarische Abend Ende Oktober 2004 (vgl. BID 2006,S.54) in der Hauptstadtrepräsentanz der Bertelsmann Stiftung. Vor allem Bundespräsident Horst Köhler fordert „eine strategische Verankerung der Bibliotheken als Teil der Bildungsinfrastruktur“ (SCHLEH 2008,S.4).

Der in Thüringen erarbeitete Bibliotheksgesetzentwurf (vgl. HELLMICH, SCHLEH,S. 349),ist als drittes Ergebnis, aber nur als

Teilergebnis, zu werten. Die „Weichen [stehen gut] für das Bibliotheksgesetz“ (SCHLEH 2008, S. 4), so dass eine baldige

Umsetzung erfolgen könnte. Im sächsischen Landtag ist die „Einsetzung einer Bibliothekskommission beantragt, die eine Bibliothekskonzeption für das Bundesland erarbeiten soll - anschließendes Bibliotheksgesetz nicht ausgeschlossen“ (SCHLEH

2008, S. 4). Auch in Sachsen-Anhalt „tagte [eine] entsprechende Kommission“ (SCHLEH 2008,S.4) für drei Jahre, die eine umfassende

Empfehlung vorlegt.

Die Weiterführung des Projekts „Bibliothek 2007“ durch das neue Projekt „Bibliothek 2012“ ist als weiteres Ergebnis anzusehen, da dadurch die bisherigen Erfolge weitergeführt werden können.

(36)

6.2. Defizite

Das Scheitern eines bundesweiten Bibliotheksgesetzes mit einem damit verbundenen Bibliotheksentwicklungsplan ist eines von mehreren Defiziten des Projekts. In verschiedenen Bundesländern gibt es Bemühungen für die Einrichtung eines Bibliotheksgesetzes, diese stehen jedoch am Anfang und die Umsetzung ist noch nicht sicher.

Die noch nicht erfolgte Einrichtung der BEA ist ebenfalls als Defizit zu werten. Gründe dafür können in der vorgezogenen Bundestagswahl im Jahr 2005 und in der Föderalismusreform gesehen werden (vgl. HELLMICH, SCHLEH, S. 349). Das vorgesehene

Grundkapital der BEA, das vom Bund bereitgestellt werden soll (vgl. BUB 6/2004, S. 427), kann als mögliche Ursache für das

Scheitern angeführt werden. Durch die Finanzierung würde der Bund eine Aufgabe übernehmen, die nicht in seinen Bereich fällt, da er nur eine begrenzte Verantwortung für Bibliotheken hat. Außerdem könnte bei den für die BEA vorgesehenen politischen Verantwortlichen die Meinung aufkommen, dass durch die BEA ein verbessertes DBI entstehen soll (vgl. DANKERT, S. 5), das im Juni

2003 geschlossen wurde (vgl. EHEMALIGES DEUTSCHES

BIBLIOTHEKSINSTITUT).

Ein weiteres Defizit von „Bibliothek 2007“ ist, dass es nicht gelang, eine Verbindung zwischen Bund, Ländern und Kommunen herzustellen, obwohl „die Überwindung föderativer Hemmschwellen“ (DANKERT, S. 5) eine Zielsetzung des Projekts ist. Der Grund dafür

kann ebenfalls in der Projektzeit durchgeführten Föderalismusreform gesehen werden (vgl. DANKERT,S.5).

(37)

7. Das Projekt „Bibliothek 2012“

Das Strategiepapier von „Bibliothek 2012“ hat „die Fortschreibung von "Bibliotheken 93" und eine Konkretisierung von "Bibliothek 2007"“ (DEUTSCHER BIBLIOTHEKSVERBAND, S. 7) zum Inhalt. Neben

dem vorhandenen Potenzial der Bibliotheken werden darin die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bibliothekswesen genannt (vgl. BIBLIOTHEKSDIENST 11/2007 – BID, S. 870). Außerdem werden

die Empfehlungen der Enquete-Kommission in das Papier „eventuell

mit einfließen“ (BIBLIOTHEKSDIENST 11/2007 – „BIBLIOTHEK 2012“,

S. 1105). Daneben „soll eine kompakte systematische Darstellung

der Bibliotheksstrukturen die national relevanten Gesamtleistungen der Bibliotheken verdeutlichen“ (BIBLIOTHEKSDIENST 11/2007 –

„BIBLIOTHEK 2012“,S.1105). Um eine Vorstellung über ein mögliches

Bibliotheksgesetz zu bekommen, „wird auch ein Muster für ein Bibliotheksgesetz [im Strategiepapier] enthalten“ (DEUTSCHER

BIBLIOTHEKSVERBAND,S.7) sein.

Das Strategiepapier ist, wie „Bibliothek 2007“, an die Politiker und die Unterhaltsträger von Bibliotheken gerichtet (vgl. BIBLIOTHEKSDIENST

11/2007 – BID, S. 870). Außerdem dient es, ebenfalls wie sein Vorgänger, als„Argumentationshilfe für die Interessenvertretung auf Bundesebene und auch auf regionaler und lokaler Ebene“ (BIBLIOTHEKSDIENST 11/2007– BID,S.870).

Insgesamt hat das neue Projekt „die gesellschaftliche und politische Rolle der Bibliotheken, Standards und gesetzliche Regelungen“ (BIBLIOTHEKSDIENST 11/2007 – „BIBLIOTHEK 2012“, S. 1105) zum

(38)

Nach der Abstimmung mit Experten und der Diskussion in Fachgremien im Jahr 2007 (vgl.BIBLIOTHEKSDIENST 11/2007 – BID,

S. 870), findet die Vorstellung des Strategiepapiers in der Öffentlichkeit voraussichtlich auf dem Bibliothekartag im Juni 2008 in Mannheim statt (vgl. VEREIN DEUTSCHER BIBLIOTHEKARE E.V.).

7.1. Optimierungsfaktoren aus den Ergebnissen

Das folgende Unterkapitel hat die Optimierungsfaktoren zum Inhalt, die aus den Ergebnissen des alten Projekts resultieren. Dazu werden zunächst die einzelnen Empfehlungen der Enquete-Kommission aufgeführt. Daran anschließend werden Maßnahmen vorgeschlagen, die das neue Projekt aufgreifen könnte, um die Empfehlungen durchzusetzen. Das Bibliotheksgesetz in Thüringen und dessen Vorbildfunktion für die übrigen Bundesländer wird danach betrachtet. Zuletzt wird die bereits erfolgte Lobbyarbeit auf Bundesebene und daran anschließend werden die Gründe für eine Verbesserung der Lobbyarbeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dargelegt.

7.1.1. Enquete-Empfehlungen

Die Handlungsempfehlungen im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ beinhalten im Wesentlichen die Forderungen von „Bibliothek 2007“ und regen zu zusätzlichen Maßnahmen an, gefährdetes schriftliches Kulturgut zu erhalten.

Im ersten Punkt wird die Empfehlung ausgesprochen, Bibliotheksgesetze in den Ländern zu initiieren (vgl. DEUTSCHER

BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE-KOMMISSION, S. 132).

(39)

Bibliotheken zur Pflichtaufgabe der einzelnen Bundesländer werden (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION, S. 132). Als Alternative zu den Bibliotheksgesetzen in

den Ländern wird ein länderübergreifender Staatsvertrag vorgeschlagen (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT

ENQUETE-KOMMISSION,S. 132).

In der zweiten Empfehlung wird die Erstellung eines länderübergreifenden Bibliotheksentwicklungsplans angeregt (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION,S. 132).

Die Prüfung durch Bund und Länder für die mögliche Einrichtung

einer BEA wird in der dritten Empfehlung befürwortet (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION,S. 132).

In der vierten Empfehlung wird die Einbindung der Bibliotheken in die Bildungskonzepte der Länder genannt (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG

2007–SCHLUSSBERICHT ENQUETE-KOMMISSION,S. 132).

Darüber hinaus wird in der fünften, letzten Empfehlung „eine nationale Bestandserhaltungskonzeption für gefährdetes schriftliches Kulturgut“ (DEUTSCHER BUNDESTAG 2007–SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION, S. 132) angeregt, die von Bund und Ländern

gemeinsam erarbeitet werden soll.

Aus den Enquete-Empfehlungen könnte „Bibliothek 2012“ grundsätzlich die Schlussfolgerung ziehen, die Lobbyarbeit verstärkt auf Länderebene zu legen und die politisch Verantwortlichen für die Bibliotheken in den Ländern anzusprechen. Der Grund für eine stärkere Einbeziehung der Länder liegt darin, dass diese die

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Bibliotheken finanziell fördern und nicht der Bund (vgl. DEUTSCHER

BIBLIOTHEKSVERBAND – UNTERHALTSTRÄGER). Deshalb müssen die

Länder vom Inhalt und der Notwendigkeit des Projekts überzeugt werden. Außerdem sollte „Bibliothek 2012“ die Chance nutzen, die politische und kulturelle Bedeutsamkeit der Enquete-Empfehlungen für die Bibliotheken in den Ländern zu verbreiten.

Bei der gesetzlichen Grundlage könnte der Schwerpunkt in „Bibliothek 2012“ anstelle verschiedener Bibliotheksgesetze in den Ländern auf einen länderübergreifenden Staatsvertrag gelegt werden, wie es als Alternative vorgeschlagen wird. Vorteil eines Staatsvertrags ist, dass durch diesen in allen teilnehmenden Bundesländern die gleichen gesetzlichen Regelungen gelten. Dadurch würde sich ein einheitliches Bibliothekswesen in diesen Ländern ergeben. Das würde bei Bibliotheksgesetzen auf Länderebene nicht erreicht werden. Bei der Erstellung eines Staatsvertrags könnte jedes Bundesland seine Anforderungen und Anliegen mit einbringen. Damit würde kein Gesetz vom Bund auferlegt, sondern die gesetzlichen Verpflichtungen entstünden auf Länderebene, so dass auch die Akzeptanz und die Umsetzung des Staatsvertrags in den einzelnen Bundesländern größer wären. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die jeweiligen Landesparlamente dem Staatsvertrag zustimmen müssten und es hier zu einer Blockade sowie langen Verhandlungen kommen könnte.

Bei der Umsetzung der zweiten Empfehlung, einen länderübergreifenden Bibliotheksentwicklungsplan zu initiieren, der „bildungspolitische Zielsetzungen und Qualitätsstandards“ (DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION, S. 132) zum Inhalt haben soll, müsste dafür mehr

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Zusammenarbeit kann ein effektiver und realisierbarer, bundesweiter Bibliotheksplan entstehen.

Für die Realisierung einer BEA sollten sich die Projektverantwortlichen sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene engagieren. Wird daran festgehalten, die BEA als Stiftung mit der Grundfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen einzurichten (vgl. BIBLIOTHEK 2007 – STRATEGIEKONZEPT,

S.32&BUB6/2004,S.427),müssen die möglichen Unterhaltsträger

von der Notwendigkeit überzeugt werden.

Das Gleiche gilt für die vierte Empfehlung, die Einbindung der Bibliotheken in die Bildungskonzepte der Länder, durch die „Synergieeffekte erzielt werden“ (DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 –

SCHLUSSBERICHT ENQUETE-KOMMISSION,S. 132) können. Dafür sollten

die Kultusminister der einzelnen Länder gewonnen werden.

Auch für die letzte Empfehlung, „eine nationale Bestandserhaltungskonzeption für gefährdetes schriftliches Kulturgut“ (DEUTSCHER BUNDESTAG 2007–SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION,S. 132) zu erarbeiten, ist eine stärkere Zusammenarbeit

von Bund und Ländern nötig. Das Projekt muss beide Partner ansprechen und überzeugen, damit dieser Vorschlag umgesetzt wird. Zusätzlich wird der Bundesregierung empfohlen „ein Förderprogramm zur physischen Rettung, digitalen Erfassung und digitalen Sicherung von bedrohtem schriftlichem Kulturgut von nationaler und europäischer Bedeutung aufzulegen“ (DEUTSCHER

(42)

7.1.2. Bibliotheksgesetz in Thüringen

Der Landesverband Thüringen im DBV präsentiert der Öffentlichkeit im März 2006 den ersten Entwurf für ein Bibliotheksgesetz (vgl. STEINHAUER 2006,S.889).Dieses soll sowohl für Öffentliche und

Wissenschaftliche Bibliotheken als auch für die allgemeine bibliothekarische Arbeit in Thüringen gelten (vgl. STEINHAUER 2006,

S. 889). Es enthält die Sicherung von Standards sowie den freien Zugang „zu fachlich verwaltetem und präsentiertem Wissen“ (STEINHAUER 2006,S.889).Im Gegensatz zu Bibliotheksgesetzen im

Ausland „sieht der Thüringer Entwurf keine verbindliche finanzielle Ausstattung der Bibliotheken vor“ (STEINHAUER 2006, S. 889). Dies

bedeutet, dass die Öffentlichen Bibliotheken weiterhin freiwillige Aufgabe der Kommunen bleiben. Bei den Wissenschaftlichen Bibliotheken „bleibt ihre Funktion für Forschung und Lehre an Hochschulen prägend“ (vgl. STEINHAUER 2006,S.889).Damit ist das

vorgeschlagene Gesetz der Typologie nach ein „Plangesetz“ (vgl. SIMON-RITZ – BIBLIOTHEKSGESETZ). Dies bedeutet, dass „der

Gesetzgeber einen grundsätzlichen Willen bekundet und Standards definiert“ (SIMON-RITZ – BIBLIOTHEKSGESETZ). Aufgrund der

Haushaltslage in Thüringen ist „ein Plangesetz insoweit sinnvoll, als es gesetzliche Grundentscheidungen enthält, die von den jeweiligen Unterhaltsträgern der Bibliotheken zu beachten sind“ (STEINHAUER

2006, S. 890). Bibliotheken sind dadurch zwar „vor unbedachten Kürzungen geschützt“ (SIMON-RITZ – BIBLIOTHEKSGESETZ), jedoch

kann gegen die Schließung von Bibliotheken, der Streichung von Personalstellen und der Kürzung des Erwerbungsetats nicht geklagt werden (vgl. SIMON-RITZ – BIBLIOTHEKSGESETZ & STEINHAUER 2006,

(43)

Im Mai 2006 stimmt der Thüringer Bibliotheksverband der Strategie zum Bibliotheksgesetz zu (vgl. BID – BIBLIOTHEKSGESETZ,S.2).Kurze

Zeit später stellt der Abgeordnete Schwäblein (CDU) eine Kleine Anfrage im Thüringer Landtag zu den „Bibliotheken in Thüringen“ und erhält eine Antwort des Thüringer Kultusministeriums (vgl. BID – BIBLIOTHEKSGESETZ, S. 2). Im Juni nimmt der DBV Landesverband

Thüringen Stellung zu der Antwort des Thüringer Kultusministeriums (vgl. BID – BIBLIOTHEKSGESETZ, S. 3). Auf der einen Seite ist der

Verband über „das Interesse des Landtags an der Situation der Bibliotheken im Freistaat [erfreut]“ (SIMON-RITZ – STELLUNGNAHME)

und stellt „das Bemühen, ein sachliches und facettenreiches Bild dieser Situation zu zeichnen“(SIMON-RITZ –STELLUNGNAHME)fest, auf

der anderen Seite muss gegenüber „wichtigen Einschätzungen, die in der Antwort zum Ausdruck kommen“ (SIMON-RITZ –

STELLUNGNAHME) Widerspruch erhoben werden. Außerdem sind

weitere Facetten von der Seite des Verbands hinzuzufügen (vgl. SIMON-RITZ – STELLUNGNAHME). Zur selben Zeit wird in einem

Gespräch mit der Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan deutlich, dass das BMBF „selber kein Bibliotheksgesetz initiieren“ (BID – BIBLIOTHEKSGESETZ,S.2) wird.

Stand Mai 2008, sowohl die CDU als auch die SPD mit Die Linke.PDS haben dem Landtag Entwürfe für ein Bibliotheksgesetz vorgelegt (vgl. THÜRINGER LANDTAG – DRUCKSACHE 4/3956 &

THÜRINGER LANDTAG – DRUCKSACHE 4/3503). Diese beiden Entwürfe

wurden in der Plenumssitzung des Landtags im April 2008 an verschiedene Ausschüsse überwiesen, in denen sie zur weiteren Beratung stehen (vgl. THÜRINGER LANDTAG – PLENARPROTOKOLL 4/80,

S.8093).

Aus der Tatsache heraus, dass in Thüringen ein Bibliotheksgesetz zur Beratung steht, sollte „Bibliothek 2012“ die Chance nutzen, dieses als Anstoß für andere Bundesländer zu nehmen.

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Wird an dem Typ „Plangesetz“ in Thüringen festgehalten, wäre dies für die Haushalte der Bundesländer keine weitere finanzielle Belastung. Deshalb könnte ein „Plangesetz“ bereitwilliger umgesetzt werden als ein Gesetz, in dem sich die Länder zu einer finanziellen Unterstützung verpflichten. Dieser Aspekt ist für die Lobbyarbeit auf Landesebene wichtig.

Da der Gesetzentwurf für ein Plangesetz die Regelung der Aufgaben und Finanzierung sowie die Festlegung der Öffentlichen Bibliotheken zur Pflichtaufgabe der Länder nicht enthält, würde die Empfehlung der Enquete-Kommission nur begrenzt umgesetzt werden. Jedoch wäre die gesetzliche Sicherung von Standards sowie des freien Zugangs zu Bibliotheken ein erster Teilerfolg für „Bibliothek 2007“, der für die Fortsetzung in „Bibliothek 2012“ eine gute Basis wäre.

In einzelnen Bundesländern werden die Bibliotheken in den Verfassungen oder in unterschiedlichen Gesetzen bereits erwähnt. In den Verfassungen von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt wird

die Förderung von Bibliotheken als Staatsziel hervorgehoben (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION,S. 131). In Baden-Württemberg werden die Bibliotheken

im Weiterbildungsgesetz genannt, in Hessen wird „die Wahrung des kulturellen Erbes im Hessischen Hochschulgesetz“ (DEUTSCHER

BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE-KOMMISSION, S. 131)

betont. In Bayern besteht eine Bibliotheksverordnung (vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 2007 – SCHLUSSBERICHT ENQUETE

-KOMMISSION,S. 131).

Diese schon bereits vorhandenen gesetzlichen Verankerungen und Strukturen könnte „Bibliothek 2012“ nutzen, um auf diesen ein Bibliotheksgesetz oder alternativ einen länderübergreifenden Staatsvertrag aufzubauen.

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7.1.3. Lobbyarbeit auf Bundes- und Landesebene

Mit „Bibliothek 2007“ konnte bereits ein wichtiger Befürworter, Bundespräsident Horst Köhler, für die „strategische Verankerung der Bibliotheken als Teil der Bildungsinfrastruktur“ (SCHLEH 2008, S. 4)

auf Bundesebene gewonnen werden. Jedoch kann er nur „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ (BÖTTGER, RIEDEL, S. 315) die

Anliegen des Projekts durchsetzen. Dies bedeutet, dass er lediglich als „engagierter Fürsprecher“ (BÖTTGER, RIEDEL, S. 315) für die

Bibliotheken und die Zielsetzungen von „Bibliothek 2007“ auftreten kann. Die Umsetzung der Ziele liegt bei den Ländern.

Deshalb wäre es für das neue Projekt erforderlich, sowohl die vorhandene Unterstützung zu sichern und auszubauen als auch auf Länderebene die Politiker von ihrer Verantwortung gegenüber Bibliotheken zu überzeugen.

Für die Umsetzung der Enquete-Empfehlungen bedarf es vor allem auf Länderebene einer intensiveren Lobbyarbeit, da die Vorschläge der Enquete-Kommission hauptsächlich die Länder zur Verbesserung des Bibliothekswesens auffordern. Außerdem ist auf Bundesebene kein politischer Partner vorhanden, der für die Bibliotheken verantwortlich ist (vgl. EICHERT,HASIEWICZ 2006,S.68).

Für Vorhaben wie den Bibliotheksentwicklungsplan und die Gründung der BEA wäre es zudem empfehlenswert, die Bundespolitiker anzusprechen und bei ihnen Lobbyarbeit zu leisten. Nur wenn sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene entsprechende Lobbyarbeit betrieben wird und die Verantwortlichen für die Bibliotheken von der Notwendigkeit der Ziele des Projekts „Bibliothek 2012“ überzeugt werden können, führt dieses zum Erfolg. Für den Imagegewinn sind weitere Befürworter des Projekts, wie Horst Köhler, zu gewinnen. Die Lobbyarbeit muss insgesamt

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intensiviert und ausgebaut werden, um „Bibliothek 2012“ erfolgreich umsetzen zu können und ein positives Ergebnis zu erreichen.

7.2. Optimierungsfaktoren aus den Defiziten

Bei den Optimierungsfaktoren aus den erarbeiteten Defiziten wird zuerst auf das gescheiterte bundesweite Bibliotheksgesetz eingegangen. Es wird weiter auf die nicht erfolgte Einrichtung der BEA hingewiesen und die Möglichkeit aufgezeigt, durch welche bestehende Einrichtung die Aufgaben der BEA übernommen werden könnten.

7.2.1. Bundesweites Bibliotheksgesetz

Die Umsetzung eines bundesweiten Bibliotheksgesetzes wird erschwert, da in Deutschland nicht der Bund, sondern die Länder die Unterhaltsträger der Bibliotheken sind (vgl. DEUTSCHER

BIBLIOTHEKSVERBAND – UNTERHALTSTRÄGER). Zum einen trägt der

Bund nicht die Verantwortung für die Bibliotheken und lehnt die Einrichtung eines bundesweiten Bibliotheksgesetzes durch das BMBF ab (vgl. BID – BIBLIOTHEKSGESETZ,S.2), zum anderen könnten

die Länder durch dieses Gesetz einen Eingriff in ihre Länderhoheit sehen. Auch sind durch „den Föderalismuskompromiss der Großen Koalition die Chancen und Möglichkeiten für ein solches Gesetz auf Bundesebene gen Null“ (GÖRING-ECKARDT,S.46) gesunken.

Möglich wäre ein länderübergreifender Staatsvertrag, der zu einer einheitlichen Bibliothekslandschaft auf Bundesebene führen könnte. Diesem Staatsvertrag oder den Bibliotheksgesetzen auf Länderebene könnte sich ein Bibliotheksentwicklungsplan zwischen

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