• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilungsblatt / Hochschule Lausitz (FH), Nr. 235 (12.07.2012)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Mitteilungsblatt / Hochschule Lausitz (FH), Nr. 235 (12.07.2012)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilungsblatt Nr. 235

1. Änderungssatzung zum Teil B für den

Bachelor-Studiengang Physiotherapie mit dem

Profil Präventions- und Rehabilitationssport (dual)

vom 12.05.2011,

veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 215 vom 20.07.2011

Der Präsident

12.07.2012

(2)

Mitteilungsblatt Nr. 235

1. Änderungssatzung zum Teil B für den Bachelor-Studiengang Physiotherapie mit dem Profil Präventions- und Rehabilitationssport (dual) vom 12.05.2011, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 215 vom 20.07.2011

Der Fakultätsrat der Fakultät 1 (Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik) beschloss am 14.03.2012 folgende 1. Änderungssatzung:

Der Teil B vom 12.05.2011 wird wie folgt ergänzt:

§ 1 zu Artikel 5 (1) Der bisherige Artikel 5 wird Artikel 5 Absatz 1.

(2) Artikel 5 Absatz 1 wird durch folgende Absätze 2 und 3 ergänzt:

„(2) Der Dekan bestellt einen Beauftragten für das Berufsfeldpraktikum, der die organisatorischen Aufgaben des Berufsfeldpraktikums wahrnimmt.

(3) Für die Betreuung des Studierenden in fachlich/inhaltlichen Fragen und die Bewertung gem. Abs. 1 Buch-stabe d ist der durch den Prüfungsausschuss Beauftragte verantwortlich. Der Beauftragte muss ein haupt-amtlich im Studiengang Lehrender sein.“

§ 2 Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung tritt mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Senftenberg, 14.03.2012

gez. Prof. Dr. Stefan Zundel Vorsitzender des Fakultätsrates

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Änderungssatzung zum Teil B zur HSPO Teil A (Mittei- lungsblatt Nr. 200 vom 15.12.2010) für den Bachelor Bachelor Bachelor Bachelor----Studiengang Studiengang Studiengang

zu § 2 Abs. Die Immatrikulation setzt den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in Chemie oder einem einschlägigen Studiengang mit 210

Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbei- tungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Im Fall der

In den Studiengang ist folgender praktischer Studienabschnitt unter folgenden Maßgaben integriert: a) Voraussetzung für die Zulassung: Es sind mindestens 165 CP erreicht. c)

Für die Bachelor-Thesis gilt ab dem Datum der Ausgabe eine Bearbeitungsfrist von 2 Monaten. Eine Verlängerung um einen Monat ist auf begründeten Antrag des Studierenden, der

Die Antragstellung, Nachweisführung und Aner- kennung muss unter den Prämissen erfolgen, dass die außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten nach Inhalt

In den Studiengang ist folgender praktischer Studienabschnitt unter folgenden Maßgaben integriert: a) Voraussetzung für die Zulassung: Es sind mindestens 165 CP erreicht. c)

(9) Kann das Studium ohne eigenes Verschulden nicht bis zum Ende der Auslaufzeit abgeschlossen werden, ist durch die Studierenden beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf