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Mitteilungsblatt / Hochschule Lausitz (FH), Nr. 217 (20.07.2011)

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Mitteilungsblatt Nr. 217

Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 200)

für den

Bachelor-Studiengang Medizintechnik

Der Präsident

20.07.2011

(2)

Mitteilungsblatt Nr. 217

Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 200) für den Bachelor-Studiengang Medizintechnik

Auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 Hochschulprüfungsverordnung (HSPV) vom 07.06.07, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.06.10 (GVBl. II Nr. 33, Seite 10), i. V. m. § 17 Abs. 1 Grundordnung (Mitteilungs-blatt Nr. 199 i. V. m. der Hochschul-Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Lausitz (FH) Teil A (HSPO Teil A) (Mitteilungsblatt Nr. 200) beschloss der Fachbereichsrat des Fachbereiches Informatik/Elektrotechnik/ Maschinenbau am 06.04.2011 folgenden Teil B für den Bachelor-Studiengang Medizintechnik als fachspezi-fische Prüfungsbestimmungen:

Artikel 1

zu § 2 Abs. 1 HSPO (Teil A) Zugangsvoraussetzungen

1. Über das Vorliegen einer für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung gem. § 8 Abs. 3 BbgHG entscheidet der Studiendekan.

2. Mit dem Immatrikulationsantrag sollte der Studienbewerber den Nachweis einer praktischen Tätigkeit von wenigstens acht Wochen (Vorpraktikum) in einem für den Studiengang einschlägigen Gebiet erbrin-gen. Das Vorpraktikum ist keine Zugangsvoraussetzung; die Absolvierung ist wünschenswert und förder-lich für den Studienerfolg. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf das Vorpraktikum angerechnet.

Artikel 2

zu § 4 Abs. 5 HSPO (Teil A) Ziel des Studiums, Hochschulgrade

Aufgrund der bestandenen Hochschulprüfungen wird der akademische Grad "Bachelor of Engineering (B.Eng.)“ verliehen.

Artikel 3

zu § 5 HSPO (Teil A) Beginn des Studiums, Regelstudienzeit, Studienumfang, Credit Points (CP), Module, Mobilitätsfenster

1. (zu Abs. 1): Die Immatrikulation erfolgt nur zum Wintersemester. 2. (zu Abs. 2): Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von 7 Semestern.

3. (zu Abs. 4):Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums werden insgesamt 210 ECTS Leistungspunkte benötigt.

4. (zu Abs. 5): Das Curriculum ist als Anlage 1 beigefügt. Die entsprechenden Modulbeschreibungen werden gem. § 5 Abs. 7 HSPO Teil A in Modulhandbüchern veröffentlicht.

Artikel 4

zu § 6 Abs. 1 HSPO (Teil A) Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium ist als Regelstudium nicht vorgesehen. Artikel 5

zu § 9 Abs. 2 HSPO (Teil A) Praktische Studienabschnitte

In den Studiengang ist folgender praktischer Studienabschnitt unter folgenden Maßgaben integriert: a) Voraussetzung für die Zulassung: Es sind mindestens 165 CP erreicht.

b) Die Dauer beträgt mindestens 12 Wochen im 7. Semester.

c) Der praktische Studienabschnitt wird durch Lehrveranstaltungen begleitet.

d) Der praktische Studienabschnitt wird mit einem schriftlichen Bericht und einem Kolloquium abge-schlossen. Er wird „mit Erfolg/ohne Erfolg“ bewertet.

(3)

Artikel 6

zu § 13 Abs. 7 HSPO (Teil A) Anmeldung zu Prüfungen

1. Es wird die Variante 1 festgelegt.

2. Die Frist für die Prüfungsanmeldung endet mit Ablauf der vierten Vorlesungswoche des jeweiligen Semes-ters.

3. Der Antrag auf Zulassung zu einer Modulprüfung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg beim Stu-dierenden-Service bis zwei Wochen vor Beginn der Prüfungszeit ohne Anrechnung auf die Zahl der mögli-chen Prüfungsversuche zurückgenommen werden.

Artikel 7

zu § 23 Abs. 1 HSPO (Teil A) Zulassung zur Abschlussarbeit

Es wird auf die Gewährung einer Ausnahme nach § 23 Abs. 1 HSPO Teil A verzichtet. Artikel 8

zu § 24 HSPO (Teil A) Bearbeitungsumfang, Ausgabe, Betreuung, Abgabe und Bewertung der Abschlussar-beit

1. (zu Abs. 4):

Für die Bachelor-Thesis gilt ab dem Datum der Ausgabe eine Bearbeitungsfrist von 2 Monaten.

Eine Verlängerung um einen Monat ist auf begründeten Antrag des Studierenden, der schriftlich im Studie-renden-Service einzureichen ist, möglich. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Studiendekan. Das Thema der Bachelor-Thesis kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbei-tungszeit ohne die Angabe von Gründen zurückgegeben werden.

2. (zu Abs. 5):

Die Bachelor-Thesis ist spätestens mit Ablauf des Bearbeitungszeitraums in dreifacher Ausfertigung in ge-bundener und digitaler Form im Studierenden-Service abzugeben.

3. (zu Abs. 7):

Die Bachelor-Thesis ist von zwei, in der Regel hochschulangehörigen, Prüfern zu bewerten und von denen einer ein Professor an der Hochschule Lausitz ist.

4. (zu Abs. 9):

Durch den Prüfer ist ein schriftliches, mit einem Datum und der eigenhändigen Unterschrift versehenes Gutachten zu erstellen. Das Gutachten enthält eine objektive, unparteiische und nachvollziehbare Beurtei-lung des gesamten Inhaltes der Bachelor-Thesis nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 HSPO Teil A. Es schließt mit der Bewertung der Leistung gem. § 17 Abs. 1 HSPO Teil A ab.

Artikel 9

zu § 25 Abs. 1 HSPO (Teil A) Kolloquium

(4)

Mitteilungsblatt Nr. 217

Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 200) für den Bachelor-Studiengang Medizintechnik

Artikel 10

zu § 27 Abs. 5 HSPO (Teil A) Abschluss des Studiums, Zeugnis, Gesamtnote (Gesamtprädikat), Urkunde

Es werden für die Ermittlung der Gesamtnote (Gesamtprädikat) folgende Notengewichte zugrunde gelegt: Modulnotendurchschnitt: 65 %

Abschlussarbeit: 25% Kolloquium: 10 %

Dabei wird der Modulnotendurchschnitt als arithmetischer Mittelwert der Modulnoten (ohne Berücksichti-gung der Wahlmodule) gebildet.

Artikel 11

zu § 28 Abs. 2 HSPO (Teil A) Diploma Supplement (DS)

Das DS ist als Anlage 2 beigefügt und wird von Amts wegen jedem Absolventen ausgehändigt. Artikel 12

zu § 31 Abs. 4 HSPO (Teil A) Übergangsregelungen/Inkrafttreten/Außerkrafttreten

1. Diese Ordnung, mit Ausnahme von Artikel 6 und des Curriculums lt. Anlage 1, tritt zum Sommersemes-ter 2011 in Kraft und gilt für alle immatrikulierten Studierenden.

2. Artikel 6 findet ab Wintersemester 2011/12 Anwendung.

3. Das Curriculum lt. Anlage 1 findet auf die ab Wintersemester 2011/12 immatrikulierten Studierenden Anwendung.

Senftenberg, 06.04.2011

gez. Prof. Dr. Daniela Döring Vorsitzende des Fachbereichsrates Anlage 1: Curriculum

Anlage 2: Diploma Supplement (DS) – wird in einem gesonderten Mitteilungsblatt veröffentlicht –

(5)

Curriculum Bachelor-Studiengang Medizintechnik

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester

Mathematik 1 * 6 SWS / 7 CP Mathematik 2 * 6 SWS / 7 CP Mathematik 3 * 4 SWS / 5 CP Grundlagen der Regelungstechnik * 4 SWS / 5 CP Messtechnik * 4 SWS / 5 CP Datenanalyse in der Medizintechnik * 4 SWS / 5 CP Praktischer Studien-abschnitt * 12 Wochen / 15 CP Grundlagen der Informatik 1 * 4 SWS / 5 CP Grundlagen der Informatik 2 * 4 SWS / 6 CP Technische Mechanik * 4 SWS / 5CP Konstruktionslehre – Technische Darstellung / CAD * 5 SWS / 5 CP Statistische Methoden in der Medizin * 4 SWS / 5 CP Biomechanik * 5 SWS / 5 CP Abschlussarbeit * 2 Monate / 12 CP Medizintechnik 1 * Medizintechnik 2 * Physik 1 * Physik I 4 SWS / 5 CP Physikalisches Praktikum I 1 SWS / 1 CP Physik 2 * Physik II 4 SWS / 5 CP Physikalisches Praktikum II 1 SWS / 1 CP

Signale und Systeme *

4 SWS / 5 CP Medizintechnik I 4 SWS / 5 CP Biotelemetrie / Telemedizin 2 SWS / 3 CP Medizintechnik II 4 SWS / 4 CP Medizintechnik Praktikum 2 SWS /3 CP Spezifische Rechtsfragen für Medizintechniker * 2 SWS / 2 CP Kolloquium * 3 CP Elektrotechnik 2 * Grundlagen der Elektrotechnik * 5 SWS / 6 CP Elektrotechnik II Elektrotechnik-Praktikum * Digitale Bildverarbeitung * Mikrocontrollertechnik * 4 SWS / 5 CP 4 SWS / 5 CP 2 SWS / 2 CP Elektronische Bau-elemente und Grundschaltungen * 4 SWS / 5 CP 4 SWS / 5 CP

Humanbiologie 1 * Humanbiologie 2 * Humanbiologie 3 * Entwicklungsprojekt *

Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie I 3 SWS / 4 CP Hygiene 2 SWS / 2 CP

Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie II 4 SWS / 4 CP Physiologie-Praktikum 2 SWS / 2 CP Krankenpflegeprodukte 2 SWS / 2 CP Technische Orthopädie und Rehabilitation * 2 SWS / 2 CP Entwicklungsprojekt I * 2 SWS / 3 CP Entwicklungsprojekt II * 2 SWS / 3 CP

Wahlpflichtmodule Wahlpflichtmodule Wahlpflichtmodule Biomaterialien * 5 SWS / 6 CP 4 SWS / 5 CP 4 SWS / 5 CP 8 SWS / 10 CP Propädeutik * Methodik der wissenschaftlichen Arbeit 2 SWS / 2 CP Fachenglisch 2 SWS / 3 CP 25 SWS / 30 CP 25 SWS / 30 CP 25 SWS / 30 CP 25 SWS / 30 CP 24 SWS / 30 CP 25 SWS / 30 CP 30 CP *Pflichtmodule

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Anlage 1

zu Teil B Bachelor-Studiengang Medizintechnik / Beschluss des Fachbereichsrates Informatik/Elektrotechnik/Maschinenbau vom 06.04.2011

Wahlpflichtmodule SWS CP

29-1 Neue Entwicklungen in Biotechnologie und Medizinischer Technik in der Herz- und Kreislaufmedizin 4 5

29-2 Medizinrobotik 4 5 29-3 Ergonomie 4 5 Block 1 Medizintechnik 29-4 Psychologie 2 3 29-6 Betriebswirtschaftslehre 4 5

29-7 Einführung in das Projektmanagement 2 2

29-8 Industriebetriebslehre 4 5

29-9 Softskills (Career Center) 2 3

Block 2 Betriebswirtschaftslehre 29-10 Objektorientierte Programmierung I 4 5 29-11 Computergestützte Datenanalyseverfahren 4 5 29-12 Softwareengineering I 4 5 29-13 Datenbankanwendungen 4 5 29-14 Fachübergreifendes Programmierpraktikum 4 5 Block 3 Informatik

29-15 Technische Mechanik 2 (Festigkeitslehre) 4 5

29-16 Technische Mechanik 3 (Dynamik) 4 5

29-17 Konstruktionslehre 2 (Technische Gestaltung) 5 5

29-18 Angewandte Mechanik (FEM Einführung) 3 5

Block 4 Maschinenbau

Die Auswahl der Wahlpflichtmodule erfolgt individuell entsprechend der für das jeweilige Semester ausgewiesenen Semesterwochenstunden (SWS).

Referenzen

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