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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN 1

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Academic year: 2022

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Allgemeine Fragen

• Können nur Vereine oder auch Einzelpersonen ansuchen?

Vereine, Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsgemeinschaften etc. Wichtig ist, dass es eine verantwortliche Person gibt.

• Kann ich zuerst bei der Stadt und dann beim Land ansuchen?

Ja, es empfiehlt sich aber, bereits anzugeben, wieviel man beim Land beantragen wird.

• Kann ich den Antrag eingescannt abgeben?

Nein.

• Ich habe ein Zusageschreiben erhalten, aber der Betrag wurde noch nicht überwiesen, warum?

Meistens, weil der Nachweis des Vorjahres noch nicht vorliegt (Subventionsordnung!).

• In zwei Wochen findet meine Veranstaltung statt, ich möchte € 12.000,00 beantragen. Geht sich die Entscheidung vorher aus?

Nein, der Antrag muss zu Projektbeginn gestellt werden. Zwei Wochen vorher muss davon ausgegangen werden, dass die Finanzierung steht, ansonsten könnte das Projekt ja nicht umgesetzt werden.

• Wo finde ich die Abgabefristen für die Kulturausschusssitzungen?

Auf der Homepage des Kulturamtes.

Formale Kriterien

 Ist eine doppelte Zeichnung mit Handysignatur möglich?

Ja.

 Werden Anträge von verschiedenen Vereinen, die aber die/den gleichen Zeichnungsberechtigten haben, mit den Fördersummen ebenfalls summiert?

Nein.

Änderungen beim Projekt

 Es ergeben sich inhaltliche Änderungen beim geförderten Projekt. Was ist zu tun?

Prinzipiell sind die Förderzusagen zweckgebunden. Inhaltliche Änderungen sind daher umgehend per Mail bekanntgeben und abzuklären.

 Es ergeben sich finanzielle Änderungen beim geförderten Projekt. Was ist zu tun?

Prinzipiell sind die Förderzusagen zweckgebunden. Inhaltliche Änderungen sind daher umgehend per Mail bekanntgeben und abzuklären.

 Was passiert, wenn eine Subvention für ein Projekt genehmigt wurde und das Projekt komplett geändert werden muss?

Prinzipiell sind die Förderzusagen zweckgebunden. Änderungen sind daher umgehend per Mail bekanntzugeben und abzuklären.

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2 Innsbruck-Bezug

 Was bedeutet Innsbruck-Bezug?

Die Gewährung einer Subvention ist u.a. auch davon abhängig, ob ein direkter Bezug (personeller und/oder inhaltlicher Art) zur Stadt Innsbruck besteht.

Bsp. 1: Ein/e KünstlerIn, der/die in Innsbruck geboren wurde, aber in Wien lebt und wirkt, erhält womöglich keine Subvention, wobei die Entscheidung darüber abhängig vom jeweiligen Antrag/Konzept gefällt wird.

Bsp. 2: Das Projekt eines/einer Kulturschaffenden aus Hall, das in Innsbruck stattfindet, hat Aussichten auf die Gewährung einer Subvention.

Bsp. 3: Bei einer CD-Produktion werden Mix und Master in Wien gemacht, die restliche Produktion findet in Innsbruck statt: hier können anteilsmäßig nur die Kosten in Innsbruck berücksichtigt werden, wobei auch hier keine 100%

Förderung möglich ist.

Finanzierung

 Was zählt alles zur Eigenleistung/Eigenmittel?

z.B. Finanzielle Eigenmittel, Mitgliedsbeiträge, Ticketeinnahmen, Arbeitszeit …

 Wie viel Eigenmittel müssen eingebracht werden?

Mehr als null.

 Inwieweit können Eigenleistungen bei einer Förderung in Rechnung gestellt werden?

Durch klar definierte Angaben (Leistungszeitraum/-menge) und entsprechende Honorarnoten mit Auszahlungs- oder Buchungsbeleg bei der Nachweiserbringung.

 Ist Crowdfunding als Sponsoring anzugeben?

Ja, bitte unter Einnahmen angeben.

Nachweisunterlagen

 Werden Kassenbons als Rechnungen anerkannt?

Ja, wenn es einen klaren Bezug zum geförderten Projekt gibt und die Kosten mit den bei Antragstellung angegebenen übereinstimmen.

 Ich habe um eine Verlängerung der Nachweisfrist gebeten. Können dann auch die Rechnungen aus diesem Zeitraum stammen?

Nein. Verlängerung der Nachweisfrist ≠ Mitnahme von Geldern, man hat für die Erstellung der Unterlagen mehr Zeit.

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