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Rat der Hansestadt Buxtehude Wahlperiode

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Academic year: 2022

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Rat der Hansestadt Buxtehude

Wahlperiode 2016 - 2021

PROTOKOLL

30. Sitzung des Inneren Ausschusses

Tag: 14.09.2020

Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:59 Uhr

Ort: Pioneer Sitzungssaal, Apensener Str. 196 (Zugang Parkplatz), Buxtehude

Anwesende Mitglieder

Vorsitz im Gremium

Herr Christian Krüger - SPD Ratsmitglieder

Frau Astrid Bade - SPD Frau Birgit Butter - CDU Herr Bodo Klages - BBG/FWG Frau Sylvia Köhnken - CDU

Herr Klemens Kowalski - DIE LINKE

Herr Thomas Lange - B 90/Die Grünen Vertretung für: Frau Bettina Priebe

Herr Michael Lemke - B 90/Die Grünen Frau Anke Lindszus - AfD

Herr Olaf Riesterer - CDU Herr Thomas Sudmeyer - SPD Verwaltung

Herr Ralf Dessel - Fachbereichsleiter Herr Frank Wölfer - Fachgruppenleiter

Frau Gabi Schnackenberg - Gleichstellungsbeauftragte Herr Wolfgang Oldenburg - stv. Fachgruppenleiter

T a g e s o r d n u n g:

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfä- higkeit

(2)

2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

3. Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teils der 29. Sitzung vom 11.06.2020

4. Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk der Hansestadt Buxtehude

5. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte; Antrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2020

6. Verzicht auf die Verwendung der sog. "Gendersprache" in der öffentlichen Verwaltung; An- trag der AfD-Fraktion vom 03.06.2020

6.1. Verzicht auf die Verwendung der sog. "Gendersprache" in der öffentlichen Verwaltung; An- trag der AfD-Fraktion vom 03.06.2020 (Stellungnahme der Verwaltung)

7. Anfragen und Mitteilungen 7.1. Behandlung von Anfragen 7.2. Mitteilungen der Bürgermeisterin

(3)

P r o t o k o l l:

Öffentlicher Teil:

zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Be- schlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende, Herr Krüger, eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zu dieser Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Innere Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr Krüger weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 4 des nichtöffentlichen Teils in der heutigen Sitzung nicht behandelt werden kann. Der Tagesordnungspunkt wird daher einvernehmlich abgesetzt.

zu 2 Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt. Die Fragestunde findet daher nicht statt.

zu 3 Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teils der 29. Sitzung vom 11.06.2020

Beschluss:

Das Protokoll über den öffentlichen Teil der 29. Sitzung des Inneren Ausschusses am 11.06.2020 wird genehmigt

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

zu 4 Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk der Hansestadt Bux- tehude

Vorlage: 2020/161

Auf Hinweis von Herrn Oldenburg erfolgt die Vorbereitung der Wahlentscheidung im Inneren Ausschuss und im Verwaltungsausschuss jeweils im Rahmen einer Abstimmung.

Erst im Rat wird die abschließende Entscheidung durch eine Wahl getroffen. Ein Mit- wirkungsverbot liegt hier nicht vor, da dieses nach § 41 Abs. 3 NKomVG für Wahlen ausdrücklich nicht gilt. Frau Köhnken nimmt daher an der Abstimmung teil.

Beschlussvorschlag:

Als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsbezirk der Hansestadt Buxtehude wird gewählt:

Frau Sylvia Köhnken.

(4)

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 2 Enthaltungen

zu 5 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Rats- ausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsrä- te; Antrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2020

Vorlage: 2020/165

Frau Bade erläutert den Antrag der SPD-Fraktion und verweist ergänzend auf eine ver- gleichbare Regelung in der Geschäftsordnung für den Kreistag. Die Begrenzung der Re- dezeit sowie der Anzahl der Redebeiträge einzelner Ratsmitglieder hätte aus Sicht der SPD-Fraktion den wesentlichen Vorteil, dass es nicht nur einige wenige lange Wortmel- dungen einzelner Ratsmitglieder gibt, sondern alle Ratsmitglieder die Chance haben, kurz aber auf die Inhalte konzentriert zur Sache zu sprechen. Außerdem könnte die Sit- zungsdauer insgesamt verkürzt werden.

Für die Fraktion B90/Die Grünen sowie die LINKE.Fraktion äußern Herr Lemke, Herr Lange und Herr Kowalski ihre Verwunderung über den Antrag sowie den Zeitpunkt der Antragstellung. Es wird weder eine Notwendigkeit noch ein konkreter Anlass für diesen Antrag gesehen. Insbesondere in den Fachausschüssen sieht Herr Lemke bei vielen The- men den Bedarf für eine intensive inhaltliche Diskussion unter Austausch aller Argumen- te, um letztlich zur bestmöglichen Entscheidung zu kommen. Aus seiner Sicht wären daher zumindest Differenzierungen einer Redezeitbegrenzung bzw. Ausnahmeregelun- gen erforderlich. Er betrachtet den Antrag als negatives Signal und als Zeichen gegen ein demokratisches Diskussionsbewusstsein. Herr Kowalski verweist darauf, dass es zu den demokratischen Gepflogenheiten gehört, auch Wortbeiträge „auszuhalten“, die man nicht mag. Er befürchtet, dass die Verwaltung als Folge einer Redezeitverkürzung durch zusätzliche Anfragen mehr belastet wird als bisher. Herr Lange merkt an, dass er die be- antragte Redezeitbegrenzung als Grundrechtseingriff ansieht und umfassende Beratungen wie z.B. bei der Baumschutzsatzung keineswegs mit maximal zwei Wortbeiträgen ge- führt werden können. Die Fraktionen, von denen mehrere Ratsmitglieder in einem Fach- ausschuss vertreten sind, würden allerdings von der Regelung profitieren.

Frau Butter und Herr Riesterer bringen im Namen der CDU-Fraktion ihre Unterstützung des Antrages zum Ausdruck. Insbesondere verweist Herr Riesterer darauf, dass er in den Wortbeiträgen die Konzentration auf das Wesentliche begrüßen würde und Anträge auf Schließen der Rednerliste voraussichtlich seltener gestellt werden, wenn der Antrag an- genommen und die Geschäftsordnung entsprechend geändert wird. Auch Frau Lindszus kündigt an, dass die AfD-Fraktion dem Antrag zustimmen wird.

Herr Klages betont, dass auch die FDP/BBG/FWG-Gruppe den Antrag unterstützt, obwohl die Gruppe in den Fachausschüssen jeweils nur mit einer Person vertreten ist und daher ihre Redezeit entsprechend eingeschränkt wäre.

Abschließend stellt Herr Krüger den vorliegenden Antrag zu Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen

(5)

Damit empfiehlt der Innere Ausschuss, die beantragte Änderung der Geschäftsordnung vorzunehmen.

zu 6 Verzicht auf die Verwendung der sog. "Gendersprache" in der öffentlichen Verwal- tung; Antrag der AfD-Fraktion vom 03.06.2020

Vorlage: 2020/108

Frau Lindszus verweist im Rahmen der Begründung des Antrages darauf, dass lt. einer Studie des Vereins Deutsche Sprache e.V. 60 % der Befragten in einer repräsentativen Umfrage angegeben haben, dass sie sich durch die sog. „Gendersprache“ belästigt fühlen.

Auch nach einem Beschluss des Landesministeriums aus dem Jahr 1991 ist festgelegt worden, dass jeweils parallel die männliche und die weibliche Bezeichnung verwendet werden soll. Danach sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Regelungen durch Um- formulierungen so knapp, klar, verständlich und sprachlich einwandfrei wie möglich zu halten. Für die derzeit häufig benutzte schriftliche Form mit dem sog. „Genderstern- chen“ gibt es daher keine Legitimation. Sie führt ferner verschiedene Institutionen an, die sich ebenfalls ablehnend zur „Gendersprache“ geäußert haben. Durch die „Genderspra- che“ leidet die Verständlichkeit der Texte. Insbesondere für Menschen mit Schwächen im sprachlichen Bereich ergibt sich durch eine „künstliche“ Verlängerung der Sätze eine un- nötige Belastung. Begriffe wie z.B. „Bürger“ grenzen aus Ihrer Sicht niemanden aus, so dass hier auf Zusätze jeglicher Art verzichtet werden sollte.

In der sich anschließenden Diskussion äußert Herr Klages für die FDP/BBG/FWG- Gruppe Verständnis für den gestellten Antrag der AfD-Fraktion, weil die Genderung in- zwischen aus seiner Sicht übertrieben wird. Er führt dazu das Beispiel der Dienstgrade bei der Bundeswehr an. Frau Butter gibt ihre von der CDU-Fraktion abweichende Mei- nung in einer persönlichen Erklärung zu Protokoll. Sie betrachtet das „Gendersternchen“

als Kunstprojekt, das in der Hamburger Verwaltung sogar schon durch Atempausen oder Knacklaute mit gesprochen wird. Eine solche Entwicklung ist aus ihrer Sicht nicht sinn- voll, zumal es viele wichtigere Aufgaben im Hinblick auf die Gleichberechtigung und den Minderheitenschutz gibt, auf die man sich konzentrieren sollte.

Die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen kündigen an, dass sie den An- trag ablehnen. Herr Kowalski teilt mit, dass er der Verwaltung dahingehend vertraut, eine geschlechtergerechte Sprache im Verwaltungsalltag zu praktizieren. Herr Lemke vertritt die Auffassung, dass sich sowohl die Sprache als auch die Schriftsprache stetig weiterentwickeln und der gesellschaftlichen Entwicklung auch insoweit folgen müssen.

Eine vorrangige Nutzung der männlichen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Frau Köhnken verweist auf den prägenden Einfluss der Sprache auf die Gesellschaft sowie auf die ge- setzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund des Ge- schlechts. Der Gesetzgeber hat das „dritte Geschlecht“ bereits anerkannt. Frau Bade verweist auf die Mitteilungsvorlage 2020/108-1, wonach ein Verzicht auf die „Gender- sprache“ dem grundgesetzlichen Auftrag der öffentlichen Verwaltung, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, widersprechen würde.

Frau Schnackenberg bittet um Klarstellung, ob die AfD-Fraktion mit dem Antrag den Verzicht auf die Verwendung des „Gendersternchens“ anstrebt oder den Verzicht auf die geschlechtergerechte Sprache in jeder Form. Dazu teilt Frau Lindszus mit, dass es vor- rangig um die Vermeidung von unnötig verlängerten Sätzen geht, die sich nachteilig auf die Verständlichkeit der Texte auswirken. Wenn eine geschlechtergerechte Sprache um- gesetzt wird, sollte dies auch durchgängig in der vom Landesministerium vorgegebenen

(6)

Form geschehen, sowohl in Schreiben der Verwaltung als auch auf der städtischen Ho- mepage. Für Frau Schnackenberg steht im Vordergrund, dass möglichst geschlechtsneu- trale Formulierungen verwendet werden sollten. Wenn sich die Formulierungen lediglich auf ein Geschlecht beziehen, fühlen sich andere ausgeschlossen, gerade weil sie nicht angesprochen sind. Deswegen ist die Umsetzung der geschlechtergerechte Sprache auch im Hinblick auf die vorhandenen gesetzlichen Regelungen sehr wichtig. Der Empfehlung von Frau Schnackenberg, möglichst ausschließlich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden, schließt sich Frau Lindszus an.

Auf die Frage von Herrn Kowalski, ob die Verwaltung auch in mündlicher Form die

„Gendersprache“ verwendet, berichtet Herr Dessel, dass es nicht immer gelingt, in An- sprachen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu berücksichtigen. Das Bewusstsein dafür ist aber deutlich gewachsen. Die Nutzung des „Gendersternchens“ bei Ansprachen bleibt der Entscheidung der Person überlassen, die die Rede hält.

Herr Krüger lässt abschließend über den vorliegenden Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen

Damit empfiehlt der Innere Ausschuss, den Antrag abzulehnen.

zu 6.1 Verzicht auf die Verwendung der sog. "Gendersprache" in der öffentlichen Verwal- tung; Antrag der AfD-Fraktion vom 03.06.2020 (Stellungnahme der Verwaltung) Vorlage: 2020/108-1

Die Stellungnahme der Verwaltung ist bei der Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 6 berücksichtigt worden.

zu 7 Anfragen und Mitteilungen

zu 7.1 Behandlung von Anfragen

Herr Klages bittet die Verwaltung darum, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) schriftlich aufzufordern, bei den derzeit ungenutzten Gebäuden im Schlangen- weg einen Rückschnitt der Hecken insbesondere an der dortigen Bushaltestelle vorzu- nehmen.

zu 7.2 Mitteilungen der Bürgermeisterin Mitteilungen liegen nicht vor.

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