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In 13 der untersuchten Proben konnte kein Fremdzucker nachgewiesen werden

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BLV-D-B9633401/308

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittel und Ernährung

Bern, Juli 2021

OPSON X – Überprüfung auf Zugabe von Fremdzuckern in ausländischen Honigen

Im Rahmen der Operation Opson X wurden 15 ausländische Honige aus verschiedenen europäischen Ländern bei der Einfuhr in die Schweiz durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben. Das kantonale Labor Wallis hat die Proben spezifisch auf Zugabe von Fremdzuckern untersucht. In 13 der untersuchten Proben konnte kein Fremdzucker nachgewiesen werden. 2 Proben konnten wegen der Beschaffenheit der Probe nicht beurteilt werden.

1. Hintergrund

INTERPOL und Europol koordinieren seit 2011 international die OPSON-Operationen1. Diese zielen auf die Bekämpfung von irreführenden und betrügerischen Praktiken in der Lebensmittelkette ab. Jedem Land ist es freigestellt, welches Thema es für die Operation auswählt. Die Schweiz beteiligt sich seit OPSON VI

(2016/2017), Liechtenstein seit OPSON VII (2017/2018) an diesen Operationen.

Die Plattform COFF2 hat entschieden, im Rahmen von OPSON X schweizweit diesem Täuschungs- beziehungsweise Betrugspotenzial bei Honig nachzugehen.

Honig ist ein reines Naturprodukt, dem keine fremden Stoffe zugesetzt werden dürfen.

2. Untersuchungsziele

Das Ziel der Untersuchungen war stichprobenweise zu überprüfen, ob importierten Honige hinzugefügten Zucker enthielten.

3. Gesetzliche Grundlagen

Die Untersuchungskampagne stützt sich auf Artikel 18 (Täuschungsschutz) des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (SR 817.0, LMG) und auf Artikel 96 und 97 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (SR 817.022.108, VLtH).

4. Probenerhebung und –untersuchung

Im März 2021 wurden beim Import durch die EZV 15 Proben von Honigen in Einzelverkaufsverpackungen erhoben. Die Honige stammten aus der Ukraine (11 Proben), Polen (2) und der Türkei (2). Die Proben wurden im Kantonalen Labor Wallis mit der Methode IRMS auf Fremdzucker untersucht.

5. Ergebnisse und Massnahmen

In keiner der untersuchten Proben konnte ein Zusatz von Zucker nachgewiesen werden. Zwei Proben konnten auf Grund ihrer Beschaffenheit analytisch nicht beurteilt werden.

6. Fazit

Dass in keinem der 13 untersuchten Honige Fremdzucker nachgewiesen werden konnte, ist ein erfreuliches Resultat. Das zeigt, dass die bei den kontrollierten Importeuren die Vorgaben der schweizerischen

Lebensmittelgesetzgebung diesbezüglich eingehalten sind.

1 Operation OPSON | Europol (europa.eu)

2 Coordination Food Fraud: eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern

des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), der kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zur Koordination der Bekämpfung von Lebensmittelbetrug.

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