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KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

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KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 29.7.2004 KOM(2004) 529 endgültig 2004/0182 (ACC)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Stellungnahme der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen an die 13. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender

Tiere und Pflanzen (CITES) vom 2. bis 14. Oktober 2004 in Bangkok, Thailand

(von der Kommission vorgelegt)

DE DE

(2)

BEGRÜNDUNG

1. Die 13. Vertragsstaatenkonferenz des CITES-Übereinkommens findet vom 2. – 14.

Oktober 2004 in Bangkok, Thailand, statt.

2. Der Wortlaut des Übereinkommens wurde 1983 geändert, um Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie der EG die Möglichkeit einzuräumen, Vertragspartei zu werden (so genannte Gaborone-Änderung). Jedoch wurde diese Änderung nicht von ausreichend vielen Vertragsparteien ratifiziert, so dass sie nicht in Kraft treten konnte.

3. Angesichts der Auswirkungen von Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

1

muss ein Standpunkt der Gemeinschaft zu den der Konferenz unterbreiteten Vorschlägen festgelegt werden.

4. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten, der durch die Verordnung Nr. 338/97 des Rates eingesetzt wurde, erörterte auf seiner Sitzung vom 20. April 2004 die Entschließungsentwürfe und Diskussionspapiere zur Auslegung und Durchführung des Übereinkommens und die Vorschläge der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Änderung der Anhänge. Alle angenommenen Vorschläge und Arbeitspapiere wurden daraufhin von den betreffenden Mitgliedstaaten bzw. vom Vorsitz im Namen aller Mitgliedstaaten dem CITES-Sekretariat unterbreitet. Unter anderem wurden Vorschläge zur Änderung der Anhänge und eine Reihe von Entschließungsentwürfen und Diskussionspapieren beispielsweise zur Einhaltung des Übereinkommens und zu persönlichen Gebrauchsgegenständen vorgelegt.

5. Am 8. Juni fand ein informelles Treffen der Dienststellen der Kommission mit Experten der Mitgliedstaaten statt, auf dem die Punkte besprochen wurden, die auf der Vertragsstaatenkonferenz zur Sprache kommen sollten. Am 9. Juni hatten die betroffenen NRO in einer Konsultationssitzung mit den Dienststellen der Kommission Gelegenheit, sich zu diesen Fragen zu äußern.

6. Da einige Unterlagen für die Konferenz nicht früher vorlagen, blieb der Kommission keine ausreichende Zeit, um zum jetzigen Zeitpunkt einen Standpunkt der Gemeinschaft vorzuschlagen. Die Kommission schlägt daher vor, den Standpunkt zu diesen Punkten gemäß Artikel 2 des Entwurfs des Ratsbeschlusses während der Sitzung festzulegen.

7. Die Konferenz ist mit drei Fragenkomplexen befasst: strategische und administrative

Fragen, Auslegung und Durchführung des Übereinkommens und Vorschläge zur

Änderung der Anhänge. Da die Gemeinschaft keine Vertragspartei des

Übereinkommens ist, hat der erste Bereich zunächst keine Auswirkungen auf die

Verordnung Nr. 338/97 des Rates. Der zweite Bereich betrifft die Weiterentwicklung

des Übereinkommens und ist von großer praktischer Bedeutung. In der Öffentlichkeit

werden jedoch unweigerlich die Änderungen an den Anhängen (Schutzniveau für die

einzelnen Arten) die größte Aufmerksamkeit finden. Die kritischsten Themen sind

(3)

hier: Wale und Delphine, Elefanten, der afrikanische Löwe, Fische und Schalentiere, (einschließlich Napoleon-Lippfisch und Seedattel) und Holz (insbesondere Ramin).

8. Dem Entwurf des Ratsbeschlusses sind zwei Anhänge beigefügt. Anhang I enthält den Standpunkt der Gemeinschaft zu den oben aufgeführten kritischen Punkten.

Anhang II enthält die Vorschläge für den Standpunkt der Gemeinschaft zu Tagesordnungspunkten der Konferenz, zu denen bis zum 8. Juni 2004 Unterlagen vorlagen.

DE 3 DE

(4)

2004/0182 (ACC) Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Stellungnahme der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen an die 13. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender

Tiere und Pflanzen (CITES) vom 2. bis 14. Oktober 2004 in Bangkok, Thailand

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Kommission

2

, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen wird in der Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr.

338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996

3

durchgeführt.

(2) Entwürfe für Entschließungen der Vertragsstaatenkonferenz und Änderungen an den Anhängen des Übereinkommens wirken sich in der Regel auf die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft aus.

(3) Wenn zur Erreichung der Ziele des EG-Vertrags Rechtsvorschriften der Gemeinschaft eingeführt wurden, können die Mitgliedstaaten nicht außerhalb des Rahmens der Gemeinschaft Pflichten eingehen, die sich auf diese Vorschriften auswirken oder ihren Geltungsbereich ändern könnten.

(4) Die Gemeinschaft konnte bisher nicht Vertragspartei des Übereinkommens werden.

(5) Daher sollte der Standpunkt der Gemeinschaft durch die Mitgliedstaaten vertreten werden, die gemeinsam im Interesse der Gemeinschaft und entsprechend dem gemeinsamen Standpunkt handeln, den der Rat festgelegt hat -

ABl. C […], […], S. […].

2 3

(5)

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Standpunkt der Gemeinschaft, den die Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Gemeinschaft handeln, auf der 13. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vertreten sollen, entspricht den Standpunkten, die in den Anhängen zu diesem Beschluss niedergelegt sind.

Artikel 2

Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor oder während der Konferenz der Vertragsparteien vorgelegt werden, Auswirkungen auf den Standpunkt im Sinne des Artikels 1 haben könnten oder wenn Vorschläge in Angelegenheiten unterbreitet werden, zu denen die Gemeinschaft noch keinen Standpunkt festgelegt hat, ist durch Koordinierung an Ort und Stelle ein Standpunkt zu dem Vorschlag zu vereinbaren, bevor die Vertragsstaatenkonferenz darüber abstimmt.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates Der Präsident

DE 5 DE

(6)

ANHANG I

zum Beschluss des Rates vom ... ... ... ... ... 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu wichtigen Fragen, die auf der 13. Konferenz der Vertragsparteien des

Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES), Bangkok, Thailand 2. – 14 Oktober 2004, erörtert werden

sollen

A . ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN

1. Ausschlaggebend für den Standpunkt der Gemeinschaft zu Vorschlägen zur Änderung der Anhänge sollte der Erhaltungsstatus der betroffenen Art sein. Er sollte berücksichtigen, dass die Kontrollen im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen zur Verbesserung des Erhaltungsstatus beitragen können, und die Anstrengungen der Länder anerkennen, die wirksame Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt haben.

2. Darüber hinaus sollte die Gemeinschaft sicherstellen, dass durch die Beschlüsse der Konferenz ein Höchstmaß an Wirksamkeit des Übereinkommens erreicht wird, indem unnötiger Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß beschränkt wird, praktikable und funktionierende Lösungen für Probleme bei der Durchführung gefunden werden und dafür gesorgt wird, dass die Ressourcen der Parteien gezielt dort eingesetzt werden, wo ein echter Erhaltungsbedarf besteht.

3. Die Gemeinschaft sollte sich um größere Synergien mit anderen multilateralen Umweltübereinkommen bemühen, die die Artenvielfalt betreffen, wie zum Beispiel dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Die Beschlüsse der Konferenz sollten zur Erreichung der Ziele beitragen, die der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt vorgegeben haben, nämlich den weltweiten Rückgang der Artenvielfalt bis 2010 aufzuhalten.

B . PROBLEME IN BESTIMMTEN BEREICHEN

1. Bezüglich des kommerziellen Walfangs sollte kein Beschluss gefasst werden, der das Primat der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) untergraben würde. Daher sollte der kommerzielle Walfang erst dann wieder gestattet werden, wenn nach Meinung der IWC geeignete Kontrollmechanismen eingeführt wurden und die IWC über die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs beschlossen hat. Hinsichtlich des Irrawaddy-Delfins wird die Kommission angemessene Maßnahmen unterstützen, um den Handel mit lebenden Tieren dieser Art besser zu regeln.

2. In Bezug auf Elefanten ist die Gemeinschaft nicht bereit, einer Wiederaufnahme des kommerziellen Elfenbeinhandels zuzustimmen, solange sie sich nicht davon überzeugt hat, dass angemessene Mechanismen geschaffen wurden, durch die sichergestellt wird, dass dies nicht zu einer Zunahme des illegalen Tötens von Elefanten führen wird.

3. Was den afrikanischen Löwen angeht, so ist die Gemeinschaft nicht vollständig

davon überzeugt, dass die Aufnahme dieser Art in Anhang I die beste Lösung für die

(7)

Probleme bei seiner Erhaltung ist. Die Gemeinschaft wird an einer Lösung arbeiten, die von allen Arealstaaten unterstützt wird.

4. Hinsichtlich der Erhaltung und Bewirtschaftung der Bestände von Weißhai, Napoleon-Lippfisch und Seedattel ist die Gemeinschaft offen für Maßnahmen zur strengeren Regelung des internationalen Handels.

5. In Bezug auf Ramin unterstützt die Gemeinschaft den Vorschlag Indonesiens zur Aufnahme dieser Gruppe in Anhang II, um zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in den Arealstaaten beizutragen.

DE 7 DE

(8)

ANHANG II

zum Beschluss des Rates vom ... ... ... ... 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 13. Konferenz der Vertragsparteien des

Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) vorgelegt werden sollen.

Bangkok, Thailand, 2. – 14. Oktober 2004

+ = zustimmende Haltung (…) = vorläufiger Standpunkt

- = ablehnende Haltung.

0 = Standpunkt noch nicht festgelegt

1.

ARBEITSUNTERLAGEN

1.1.

STRATEGISCHE UND ADMINISTRATIVE FRAGEN Vorschl.

Nr.

1.1 1.2 10 11.1

11.2

11.3

12.1.1

12.1.2

12.2

12.3

12.4 12.5

Geheime Abstimmungen Geschäftsordnung Strategieplanung

Empfiehlt Änderung des Strategieplans in einer Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses

Überprüfung der wissenschaftlichen Ausschüsse

Vorschlag sieht umfassende Überprüfung der beiden wichtigsten Ausschüsse vor

Verbesserung von Kommunikation und Repräsentation auf regionaler Ebene

Empfiehlt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz

Standardnomenklatur und Funktionsweise des Nomenklaturausschusses

Vorschlag sieht Verfahren für diesen Ausschuss vor Erzielen größerer Synergie bei der Durchführung von CITES und CBD

Ergebnisse des Workshops vom April 2004

Synergie zwischen CITES und CBD: Grundsätze und Leitlinien für die nachhaltige Nutzung

Vorschlag versucht CBD-Überlegungen in auf "nicht nachteilig" (non detrimental) lautende Stellungnahmen aufzunehmen

CITES und IWC

Vorschlag drängt IWC, rasch zu einem Beschluss über den kommerziellen Walfang zu kommen

Zusammenarbeit mit der FAO

Vorschlag bezweckt Annahme des Textes der Übereinkunft US-JP

Änderung der Entschl. Conf. 12.4 über die Zusammenarbeit zwischen CITES und CCAMLR in Bezug auf Zahnfisch Erklärungen der Vertreter anderer Übereinkommen und Übereinkünfte

Antragsteller

Sekretariat Sekretariat Sekretariat AU

Tier- und Pflanzen- ausschuss MX

IE(EU), KE

NA

JP

JP

AU

Anmerkungen

Unterlage zur Kenntnis nehmen. Geheime Abstimmungen ablehnen

Zustimmung des Ständigen Ausschusses

Ungerechte Bewertung der Effizienz der Ausschüsse. Im Anschluss an die Berichte der Ausschussvorsitzenden könnte eine weniger drastische Änderung vorgeschlagen werden.

Grundsätzlich keine Einwände. Im Zusammenhang mit dem Bericht des Nomenklatur-Ausschusses zu betrachten

CBD-Vorschläge zusammenfassen

CBD-Vorschläge zusammenfassen

Der Vorschlag ist inhaltlich nicht unannehmbar, jedoch provokativ abgefasst. Die Gemeinschaft sollte sich für die derzeitige Auflistung der Wale in Anhang I aussprechen.

Beauftragung des Ständigen Ausschusses mit dieser Angelegenheit. Bei erneuter Vorlage in der CoP ist ein rascher Abschluss der Übereinkunft weniger wahrscheinlich.

Die meisten Änderungen sind rein sprachlicher Art Nutzung dieser Gelegenheit, um auf den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft hinzuweisen, der unlängst in Kraft getreten ist.

Stand- punkt 0 + +

(-)

(+)

+

(+)

0

0

(+)

(9)

1.2

AUSLEGUNG UND DURCHFÜHRUNG DES ÜBEREINKOMMENS

1.2.1. Überprüfung der Entschließungen und Beschlüsse

Vorschl.

Nr.

16 Überprüfung der Entschließungen

Überprüfung der Entschließungen zu CoP-Unterlagen, in der Zeit vor dem Übereinkommen geborene Tiere, Quoten in Anhang I, Persönliche und Haushaltsgegenstände, Zuchtbetriebe und Anmerkungen

Antragsteller Sekretariat

Anmerkungen

Die meisten Änderungen sind technischer Art.

Befassung der Arbeitsgruppe mit dem Entwurf der Entschließung zu persönlichen Gebrauchs- gegenständen

Stand- punkt (+)

1.2.2. Regelmäßige Berichte und Sonderberichte

Vorschl.

Nr.

18 19.1 19.2 19.3 19.4

Berichterstattung

Leopard – Änderung der Exportquote für Namibia Anhebung von 100 auf 250 beantragt

Leopard – Änderung der Exportquote für Südafrika Anhebung von 75 auf 150 beantragt

Schwarzes Nashorn –Exportquote für Namibia Quote von 5 beantragt

Schwarzes Nashorn –Exportquote für Südafrika Quote von 10 beantragt

Antragsteller

Sekretariat NA ZA NA ZA

Anmerkungen

In der Quote sollte festgelegt werden „5 ausgewachsene männliche Tiere“

Stand- punkt + + +

+ +

1.2.3. Allgemeine Fragen der Einhaltung des Übereinkommens

Vorschl.

Nr.

24

25

Änderung der Entschl. Conf.. 11.3 über Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften

Änderung der Entschließung – Einbeziehung der Arten in Anhang I und Wiedereinführung von Berichten über Verstöße

Leitlinien zur Einhaltung der Vorschriften

Antragsteller KE

IE(EU)

Anmerkungen

Eine separate Entschließung zu den Arten in Anhang I wäre angemessener

Stand- punkt (-)

+

1.2.4. Fragen des Handels mit Tier- und Pflanzenarten und deren Erhaltung

Vorschl.

Nr.

26 29.2

Erhaltung von und Handel mit Menschenaffen Illegaler Handel mit Elfenbein und Kontrolle der Märkte Vorschlag bezweckt ein 20-jähriges Moratorium für Elfenbeinexporte

Antragsteller IE(EU) KE

Anmerkungen

Der Vorschlag ist nicht mit der bei der CoP 12.

vereinbarten Regelung vereinbar und nicht ausgereift. Er enthält jedoch auch Elemente, die unterstützt werden könnten.

Stand- punkt + (-)

29.3 Bedingungen für den Export eingetragener Bestände von Elfenbein

Vorschlag bezweckt die Wiederaufnahme der Diskussion über Beschlüsse des SC49, um sie zu verschärfen

KE Die Gemeinschaft sollte eine Wiederaufnahme der Diskussion über Beschlüsse des Ständigen Ausschusses in dieser Angelegenheit nicht unterstützen. Der Vorschlag enthält jedoch auch Elemente, die unterstützt werden könnten.

40 Bewertung der Überprüfung „Signifikantes Ausmaß des Handels“

Es wird eine Studie zur Überprüfung der Wirksamkeit des Prozesses vorgeschlagen

Sekretariat Zustimmung des Pflanzenausschusses

Tier- und des (-)

30

32 37.2

Erhaltung von und Handel mit Nashörnern

Empfiehlt Aufhebung von Entschl.. Conf. 9.14 oder Lockerung der Berichterstattungsvorschriften

Erhaltung von Saiga tatarica

Fertigstellung des Beschlusses 12.60 – Seegurken Der Vorschlag bezweckt ein Mandat zur Fortsetzung der Arbeiten nach der CoP 13

Sekretariat

IE(EU) EG

Konsolidierung der Entschließungen zur Durchsetzung und Rationalisierung der Berichterstattungsvorschriften befürworten

(-)-

+ +

DE 9 DE

(10)

1.2.5. Fragen der Handelsbeschränkung und Kennzeichnung

Vorschl.

Nr.

41

42

43

44 45 46 47

48

Einbringen aus dem Meer

Der Vorschlag bezweckt die Übertragung der Verantwortung für eine auf "nicht nachteilig" (non detrimental) lautende Stellungnahme auf den Flaggenstaat des Schiffs, das das Exemplar an Bord nimmt

kommerzieller Handel mit Arten des Anhangs I

Der Vorschlag weitet die Begriffsbestimmung für

„kommerzielle Zwecke“ erheblich aus Verwaltung der jährlichen Ausfuhrquoten

Die zuständige Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen

Verwendung von Carnets ATA

Elektronische Lizenz- und Genehmigungssysteme Erteilung nachträglicher Genehmigungen

Änderung der Entschl. Conf. 12.3 in Bezug auf die Verwendung des Quellencodes „R“

Geänderte Begriffsbestimmung für Quellencode vorgeschlagen

Verwendung von Referenznummern anstelle der Frachtbriefnummern für Holz

Vorgeschlagen werden Kennzeichnungen und Nummern als Alternative zum Frachtbrief

Antragsteller US

IL

Sekretariat Sekretariat IE(EU) IE(EU) US

US

Anmerkungen

Kann diskutiert werden, aber möglicher Konflikt mit Artikel III(5), Artikel IV(6) und Artikel XIV des Übereinkommens. Vorzuziehen ist die erneute Befassung des Ständigen Ausschusses nach der CoP 13

Entspricht nicht der Verordnung Nr. 338/97 des Rates. Könnte sich auf gutgläubig vorgenommene Transaktionen auswirken, bei denen das Geld der Kostendeckung dient

Erweitert Mandat der Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses auf die CoP 14

Erörterung dieser Angelegenheit im Rahmen der in Dok. 49 vorgeschlagenen Arbeitsgruppe unterstützen

Stand- punkt 0

-

+ + + 0

+

49

50

51

52 53

Produktionssysteme für in CITES aufgeführte Arten Mit dieser Angelegenheit sollte sich eine Arbeitsgruppe befassen

Ausnahmeregelungen im internationalen Handel

Der Vorschlag definiert den Begriff „Herkunftsland“ für Exemplare, für die keine Ausnahmeregelung mehr gilt Überprüfung der Entschließungen zu Pflanzen und dem Handel mit Pflanzen

Versuch der Klärung der Definition der künstlichen Vermehrung

Änderung der Entschl. Conf. 10.13 zu Holz (Definition von Mahagonisperrholz)

Änderungen der Entschließung Conf. 9.10 (rev.) über die Beseitigung des Bestands illegal gehandelter, konfiszierter Exemplare

Der Vorschlag schränkt den Spielraum für die Beseitigung ein

US

CH

US

US KE

Weitere technische Gespräche im Rahmen der CoP erforderlich

Entspricht der üblichen Praxis in den meisten MS – grundsätzliche Unterstützung

+

+

(+)

+

(+)

1.2.6. Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen für den Handel

Vorschl.

Nr.

55.1

55.2

Persönliche oder Haushaltsgegenstände

Der Vorschlag schränkt die Fälle ein, in denen eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich wäre

Änderungen der Entschließung Conf. 12.9 über persönliche und Haushaltsgegenstände

Antragsteller CN

IE(EU)

Anmerkungen

Zu dieser Frage muss eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden

Zu dieser Frage muss eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden

Stand- punkt 0

(+)

(11)

Vorschl.

Nr.

55.3

56.3.2

Änderungen der Entschließung Conf. 12.9 über persönliche und Haushaltsgegenstände

Begrenzte Ausnahmeregelung für getrocknete Seepferdchen vorgeschlagen

Beziehung zwischen Ex-situ-Zucht und In-situ-Erhaltung der Arten des Anhangs I

Der Vorschlag sieht Anreize für den Vorteilsausgleich bei Ex-situ-Zuchtbetrieben vor

Antragsteller AU

MX

Anmerkungen

Zu dieser Frage muss eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Berücksichtigung der Mindestgröße von 10 cm für Seepferdchen.

Im Zusammenhang mit den Unterlagen der CBD- Agenda zu betrachten. Ergebnis sollte in Einklang mit den CBD-Beschlüssen über Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich stehen. Sollte nur als Empfehlung vorgelegt werden.

Stand- punkt (+)

(-)

1.2.7. Änderung der Anhänge

Vorschl.

Nr.

57

59.1

59.2

61

Änderung der Entschl. Conf. 9.24 über Kriterien für die Aufnahme in das Verzeichnis

Standardnomenklatur für Vögel

Der Vorschlag sieht neue Referenzen für bestimmte taxonomische Gruppen vor

Erhaltung von und Handel mit Chamaeleo excubitor Der Vorschlag sieht die Anerkennung dieses Taxons als eigene Art vor

Aufnahme von Arten in Anhang III

Der Vorschlag sieht eine Regelung für die Aufnahme in Anhang III in zeitlicher und sachlicher Hinsicht vor

Antragsteller Sekretariat

MX

KE

CH

Anmerkungen

Gelegenheiten zur Verbesserung des derzeitigen Entwurfs nutzen, aber nicht den Konsens zu einer endgültigen Fassung blockieren.

Ablehnung aus verfahrenstechnischen Gründen.

MX könnte diese Frage im Anschluss an den Bericht des Nomenklatur-Ausschusses zur Sprache bringen

Ablehnung aus verfahrenstechnischen Gründen.

KE könnte diese Frage im Anschluss an den Bericht des Nomenklatur-Ausschusses zur Sprache bringen

Stand- punkt (+)

-

-

+

1.2.8. Andere Themen und Fragen

Vorschl.

Nr.

62.1 62.2

Arbeitsgruppe „Fleisch von wild lebenden Tieren“

Der Entwurf der Entschließung überschneidet sich mit Dokument 62.2 und 26

Fleisch von wild lebenden Tieren

Antragsteller Sekretariat IE(EU)

Anmerkungen Stand-

punkt (+) +

2.

VORSCHLÄGE FÜR DIE AUFNAHME IN DAS VERZEICHNIS Vorschl.

Nr.

1 2

3 4

5 6

Taxon/genaue Angaben

Änderung der Anhänge, um Fossilien und bestimmte biologischen Proben auszuschließen

Änderung der Anhänge, um Fossilien und bestimmte biologischen Proben auszuschließen

Orcaella brevirostris Balaenoptera acutorostrata (3 Bestände)

Lynx rufus Panthera leo

Vorschlag

II - I I - II

II -0 II - I

Antragstell er IE(EU)

CH

TH JP

US KE

Anmerkungen

Umfassender als der Vorschlag der CH, Wortlaut vorzuziehen

Vorschlag umfasst die meisten Impfstoffe nicht

Anhang II mit Nullquote erwägen

Der Vorschlag ist verfrüht, da kein Beschluss des IWC über die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs vorliegt.

Da eine angemessene Regelung für die Überprüfung fehlt, gibt es zwingende Gründe für die Ablehnung einer Durchsetzung

Aufnahme in Anhang II aufgrund der Verwechslungsgefahr erforderlich

Angesichts der Arten der Exemplare, die international gehandelt werden, weist der Vorschlag nicht nach, dass der Handel der Hauptgrund für den Rückgang des Bestandes ist.

Stand- punkt +

(+)

0 -

- 0

DE 11 DE

(12)

Vorschl.

Nr.

7

8

9

10 11

12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Taxon/genaue Angaben

Loxodonta africana (Population NA) Änderung der Anmerkung, um die jährliche Ausfuhr von 2000 kg Rohelfenbein, den kommerziellen Handel mit bearbeitetem Elfenbein und Waren aus Elfenbein sowie den kommerziellen Handel mit Waren aus Leder/Haar zu ermöglichen Loxodonta africana (Population ZA) Änderung der Anmerkung, um den kommerziellen Handel mit Lederwaren zu ermöglichen

Ceratotherium simum simum (Population SZ)

Erleichterung des Handels mit lebenden Tieren und Jagdtrophäen Haliaeetus leucocephalus

Cacatua sulphurea

Agapornis roseicollis

Amazona finschi

Passerina ciris Pyxis arachnoides.

Malayemys spp.

Malayemys subtrijuga Notochelys spp.

Notochelys platynota Amyda spp.

Carettochelidae spp.

Carettochelys insculpta Chelodina mccordi

Crocodylus acutus (CU-Population) Crocodylus niloticus (NA- Population)

Crocodylus niloticus (ZA- Population)

Uroplatus spp.

Langaha spp.

Stephonis (Lycodryas) citrinus Athens desaixi

Bitis worthingtoni

Vorschlag II–II

II–II

I - II

I - II II–I

II -0 II–I 0 - II II - I 0 - II 0 - II 0–II 0–II 0–II 0–II 0–II 0–II I–II I–II II - II 0 - II 0 - II 0 - II 0–II

0 - II

Antragstell er NA

ZA

SZ

US ID

NA/US MX US MG US ID US ID US US ID US/ID CU NA ZM MG MG MG KE KE

Anmerkungen

Ein Beschluss über jährliche Quoten ist verfrüht, aber der Handel mit Lederwaren könnte erwogen werden.

Festlegung einer Exportquote für Jagdtrophäen

Anhang-A-Status bliebe erhalten im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Vogelschutz-Richtlinie

Das Hauptproblem ist der illegale Handel, und die Aufnahme in Anhang I allein ist keine Lösung. Sie würde jedoch eine bessere Überprüfung in Gefangenschaft geborener Tiere ermöglichen

Aufgrund der Ähnlichkeit Gefahr der Verwechslung bei Jungtieren. Populationsangaben für einige Arealstaaten unzureichend.

Die Art ist nicht gefährdet und der Handel ist bereits weitgehend illegal

Die US sollten die Aufnahme in Anhang III erwägen

Gegenstand taxonomischer Erwägungen Gegenstand taxonomischer Erwägungen Gegenstand taxonomischer Erwägungen Gegenstand taxonomischer Erwägungen

Gegenstand taxonomischer Erwägungen Gegenstand taxonomischer Erwägungen

Grundsätzliche Zustimmung sofern weitere Klärung durch CU und IUCN

Stellungnahme IUCN Stellungnahme IUCN

Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach

Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach

Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach

Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach – Art in KE bereits geschützt – Aufnahme in Anhang III erwägen

Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach – Art in KE bereits geschützt – Aufnahme in Anhang III erwägen

Stand- punkt 0

(+)

(+)

+ 0

0 (-)

0 + + (+)

+ (+)

+ + (+)

+ (+) (+) (+) 0 0 0 (-) (-)

(13)

Vorschl.

Nr.

32 33 34

35 36

37

38

39

40

41

42

43 44 45

46 47

Taxon/genaue Angaben Carcharadon carcharias

Cheilinus undulatus

Ornithoptera spp., Trogonoptera spp.

and Troides spp..

Aufhebung von „sensu d’Abrera“

Lithophaga lithophaga .

Helioporidae spp., Tubiporidae spp., Scleractina spp., milleporidae spp., und Stylsteridae spp.

Geänderte Definition von „Fossilie“

Hoodia spp.

Euphorbiaceae (Taxa Anhang II) Mit Ausnahme künstlich vermehrter Exemplare von E. lactea unter bestimmten Bedingungen

Euphorbiaceae (Taxa Anhang II) Mit Ausnahme künstlich vermehrter Exemplare von E. millii unter bestimmten Bedingungen

Orchidaceae spp.

In der Anmerkung zu Orchidaceae in Anhang II müssen künstlich vermehrte Hybriden unter bestimmten Bedingungen ausge- nommen werden

Orchidaceae spp.

In der Anmerkung zu Orchidaceae in Anhang II müssen künstlich vermehrte Hybriden unter bestimmten Bedingungen ausge- nommen werden

Phalaenopsis spp.

Änderung der Anmerkung bei der CoP 12 vereinbart, Begünstigung von Sendungen von 20 oder mehr Pflanzen

Cattleya trianaei Vanda caerulea Cistanche deserticola

Zusätzliche Anmerkung, um alle Teile und Derivate mit Ausnahme von Samen, Flaschensämlingen und Schnittblumen zu erfassen

Chrysalidocarpus (Dypsis) decipiens

Taxus wallichiana

Änderung der Anmerkung – Einbeziehung von chemischen Derivaten, jedoch nicht von pharmazeutischen Endprodukten

Vorschlag 0–II

0–II II–II

0–II II - II

0 - II

II–0

II–0

II–0

II–0

II -0

I - II I - II II–II

II–I II - II

Antragstell er AU FJ/ IE(EU)/

US CH

IT/SI (EU) CH

BW/ NA/

ZA TH

TH

TH

CH

CH

CO TH CN

MG CN/US

Anmerkungen

Unterstützung der Aufnahme in das Verzeichnis, aber keine Nullquote, für die keine angemessenen Gründe angeführt wurden

Wird zur Aufnahme in Anhang A entsprechend der Habitat- Richtlinie führen

Grundsätzliche Unterstützung unter der Voraussetzung, dass klargestellt wird, dass durch die Anmerkung nicht auf "nicht nachteilig" (non detrimental) lautende Stellungnahmen untergraben werden

Gegenstand von Überlegungen zur Durchsetzung

Gegenstand von Überlegungen zur Durchsetzung

Weniger restriktiv als der Vorschlag der CH

Alle Vorschläge zu Anmerkungen zu Orchideen müssen zusammen betrachtet werden. Anzustreben ist ein Lösung, die wenig Risiken für die Erhaltung birgt und einfach und durchführbar ist

Alle Vorschläge zu Anmerkungen zu Orchideen müssen zusammen betrachtet werden. Anzustreben ist ein Lösung, die wenig Risiken für die Erhaltung birgt und einfach und durchführbar ist

Alle Vorschläge zu Anmerkungen zu Orchideen müssen zusammen betrachtet werden. Anzustreben ist ein Lösung, die wenig Risiken für die Erhaltung birgt und einfach und durchführbar ist

Anmerkung sollte Endprodukte ausnehmen

Der Vorschlag ist unausgereift und unbegründet. Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung zur Kontrolle von Samen unterstützen

Beide neue Vorschläge zusammen betrachten. Gründliche Prüfung der Anmerkung

Stand- punkt (+) + +

+ +

(+)

+

+

(+)

(+)

(+)

+ + (+)

-

(+)

DE 13 DE

(14)

Vorschl.

Nr.

48

49

50

Taxon/genaue Angaben

Taxus chinensis, T. cuspidate, T.

fauna, T sumatrana und alle intraspezifischen Taxa

Aquilaria spp. und Gyrinops spp Ausweitung des Eintrags für A.

malaccensis auf die wichtigsten holzerzeugenden Gattungen.

Gonystylus spp.

Vorschlag 0 - II

0 - II

III - II

Antragstell er CN/US

ID

ID

Anmerkungen

Beide neue Vorschläge zusammen betrachten. Gründliche Prüfung der Anmerkung

Sofern eine geeignete Anmerkung vorgelegt wird

Stand- punkt (+)

(+)

+

*als Verwahrregierung auf Anfrage des zuständigen Ausschusses

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