KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Brüssel, den 29.7.2004 KOM(2004) 529 endgültig 2004/0182 (ACC)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Stellungnahme der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen an die 13. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender
Tiere und Pflanzen (CITES) vom 2. bis 14. Oktober 2004 in Bangkok, Thailand
(von der Kommission vorgelegt)
DE DE
BEGRÜNDUNG
1. Die 13. Vertragsstaatenkonferenz des CITES-Übereinkommens findet vom 2. – 14.
Oktober 2004 in Bangkok, Thailand, statt.
2. Der Wortlaut des Übereinkommens wurde 1983 geändert, um Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie der EG die Möglichkeit einzuräumen, Vertragspartei zu werden (so genannte Gaborone-Änderung). Jedoch wurde diese Änderung nicht von ausreichend vielen Vertragsparteien ratifiziert, so dass sie nicht in Kraft treten konnte.
3. Angesichts der Auswirkungen von Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
1muss ein Standpunkt der Gemeinschaft zu den der Konferenz unterbreiteten Vorschlägen festgelegt werden.
4. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten, der durch die Verordnung Nr. 338/97 des Rates eingesetzt wurde, erörterte auf seiner Sitzung vom 20. April 2004 die Entschließungsentwürfe und Diskussionspapiere zur Auslegung und Durchführung des Übereinkommens und die Vorschläge der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Änderung der Anhänge. Alle angenommenen Vorschläge und Arbeitspapiere wurden daraufhin von den betreffenden Mitgliedstaaten bzw. vom Vorsitz im Namen aller Mitgliedstaaten dem CITES-Sekretariat unterbreitet. Unter anderem wurden Vorschläge zur Änderung der Anhänge und eine Reihe von Entschließungsentwürfen und Diskussionspapieren beispielsweise zur Einhaltung des Übereinkommens und zu persönlichen Gebrauchsgegenständen vorgelegt.
5. Am 8. Juni fand ein informelles Treffen der Dienststellen der Kommission mit Experten der Mitgliedstaaten statt, auf dem die Punkte besprochen wurden, die auf der Vertragsstaatenkonferenz zur Sprache kommen sollten. Am 9. Juni hatten die betroffenen NRO in einer Konsultationssitzung mit den Dienststellen der Kommission Gelegenheit, sich zu diesen Fragen zu äußern.
6. Da einige Unterlagen für die Konferenz nicht früher vorlagen, blieb der Kommission keine ausreichende Zeit, um zum jetzigen Zeitpunkt einen Standpunkt der Gemeinschaft vorzuschlagen. Die Kommission schlägt daher vor, den Standpunkt zu diesen Punkten gemäß Artikel 2 des Entwurfs des Ratsbeschlusses während der Sitzung festzulegen.
7. Die Konferenz ist mit drei Fragenkomplexen befasst: strategische und administrative
Fragen, Auslegung und Durchführung des Übereinkommens und Vorschläge zur
Änderung der Anhänge. Da die Gemeinschaft keine Vertragspartei des
Übereinkommens ist, hat der erste Bereich zunächst keine Auswirkungen auf die
Verordnung Nr. 338/97 des Rates. Der zweite Bereich betrifft die Weiterentwicklung
des Übereinkommens und ist von großer praktischer Bedeutung. In der Öffentlichkeit
werden jedoch unweigerlich die Änderungen an den Anhängen (Schutzniveau für die
einzelnen Arten) die größte Aufmerksamkeit finden. Die kritischsten Themen sind
hier: Wale und Delphine, Elefanten, der afrikanische Löwe, Fische und Schalentiere, (einschließlich Napoleon-Lippfisch und Seedattel) und Holz (insbesondere Ramin).
8. Dem Entwurf des Ratsbeschlusses sind zwei Anhänge beigefügt. Anhang I enthält den Standpunkt der Gemeinschaft zu den oben aufgeführten kritischen Punkten.
Anhang II enthält die Vorschläge für den Standpunkt der Gemeinschaft zu Tagesordnungspunkten der Konferenz, zu denen bis zum 8. Juni 2004 Unterlagen vorlagen.
DE 3 DE
2004/0182 (ACC) Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES RATES
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Stellungnahme der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen an die 13. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender
Tiere und Pflanzen (CITES) vom 2. bis 14. Oktober 2004 in Bangkok, Thailand
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,
auf Vorschlag der Kommission
2, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen wird in der Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr.
338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996
3durchgeführt.
(2) Entwürfe für Entschließungen der Vertragsstaatenkonferenz und Änderungen an den Anhängen des Übereinkommens wirken sich in der Regel auf die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft aus.
(3) Wenn zur Erreichung der Ziele des EG-Vertrags Rechtsvorschriften der Gemeinschaft eingeführt wurden, können die Mitgliedstaaten nicht außerhalb des Rahmens der Gemeinschaft Pflichten eingehen, die sich auf diese Vorschriften auswirken oder ihren Geltungsbereich ändern könnten.
(4) Die Gemeinschaft konnte bisher nicht Vertragspartei des Übereinkommens werden.
(5) Daher sollte der Standpunkt der Gemeinschaft durch die Mitgliedstaaten vertreten werden, die gemeinsam im Interesse der Gemeinschaft und entsprechend dem gemeinsamen Standpunkt handeln, den der Rat festgelegt hat -
ABl. C […], […], S. […].
2 3
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Standpunkt der Gemeinschaft, den die Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Gemeinschaft handeln, auf der 13. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vertreten sollen, entspricht den Standpunkten, die in den Anhängen zu diesem Beschluss niedergelegt sind.
Artikel 2
Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor oder während der Konferenz der Vertragsparteien vorgelegt werden, Auswirkungen auf den Standpunkt im Sinne des Artikels 1 haben könnten oder wenn Vorschläge in Angelegenheiten unterbreitet werden, zu denen die Gemeinschaft noch keinen Standpunkt festgelegt hat, ist durch Koordinierung an Ort und Stelle ein Standpunkt zu dem Vorschlag zu vereinbaren, bevor die Vertragsstaatenkonferenz darüber abstimmt.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates Der Präsident
DE 5 DE
ANHANG I
zum Beschluss des Rates vom ... ... ... ... ... 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu wichtigen Fragen, die auf der 13. Konferenz der Vertragsparteien des
Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES), Bangkok, Thailand 2. – 14 Oktober 2004, erörtert werden
sollen
A . ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
1. Ausschlaggebend für den Standpunkt der Gemeinschaft zu Vorschlägen zur Änderung der Anhänge sollte der Erhaltungsstatus der betroffenen Art sein. Er sollte berücksichtigen, dass die Kontrollen im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen zur Verbesserung des Erhaltungsstatus beitragen können, und die Anstrengungen der Länder anerkennen, die wirksame Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt haben.
2. Darüber hinaus sollte die Gemeinschaft sicherstellen, dass durch die Beschlüsse der Konferenz ein Höchstmaß an Wirksamkeit des Übereinkommens erreicht wird, indem unnötiger Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß beschränkt wird, praktikable und funktionierende Lösungen für Probleme bei der Durchführung gefunden werden und dafür gesorgt wird, dass die Ressourcen der Parteien gezielt dort eingesetzt werden, wo ein echter Erhaltungsbedarf besteht.
3. Die Gemeinschaft sollte sich um größere Synergien mit anderen multilateralen Umweltübereinkommen bemühen, die die Artenvielfalt betreffen, wie zum Beispiel dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Die Beschlüsse der Konferenz sollten zur Erreichung der Ziele beitragen, die der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt vorgegeben haben, nämlich den weltweiten Rückgang der Artenvielfalt bis 2010 aufzuhalten.
B . PROBLEME IN BESTIMMTEN BEREICHEN
1. Bezüglich des kommerziellen Walfangs sollte kein Beschluss gefasst werden, der das Primat der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) untergraben würde. Daher sollte der kommerzielle Walfang erst dann wieder gestattet werden, wenn nach Meinung der IWC geeignete Kontrollmechanismen eingeführt wurden und die IWC über die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs beschlossen hat. Hinsichtlich des Irrawaddy-Delfins wird die Kommission angemessene Maßnahmen unterstützen, um den Handel mit lebenden Tieren dieser Art besser zu regeln.
2. In Bezug auf Elefanten ist die Gemeinschaft nicht bereit, einer Wiederaufnahme des kommerziellen Elfenbeinhandels zuzustimmen, solange sie sich nicht davon überzeugt hat, dass angemessene Mechanismen geschaffen wurden, durch die sichergestellt wird, dass dies nicht zu einer Zunahme des illegalen Tötens von Elefanten führen wird.
3. Was den afrikanischen Löwen angeht, so ist die Gemeinschaft nicht vollständig
davon überzeugt, dass die Aufnahme dieser Art in Anhang I die beste Lösung für die
Probleme bei seiner Erhaltung ist. Die Gemeinschaft wird an einer Lösung arbeiten, die von allen Arealstaaten unterstützt wird.
4. Hinsichtlich der Erhaltung und Bewirtschaftung der Bestände von Weißhai, Napoleon-Lippfisch und Seedattel ist die Gemeinschaft offen für Maßnahmen zur strengeren Regelung des internationalen Handels.
5. In Bezug auf Ramin unterstützt die Gemeinschaft den Vorschlag Indonesiens zur Aufnahme dieser Gruppe in Anhang II, um zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in den Arealstaaten beizutragen.
DE 7 DE
ANHANG II
zum Beschluss des Rates vom ... ... ... ... 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 13. Konferenz der Vertragsparteien des
Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) vorgelegt werden sollen.
Bangkok, Thailand, 2. – 14. Oktober 2004
+ = zustimmende Haltung (…) = vorläufiger Standpunkt
- = ablehnende Haltung.
0 = Standpunkt noch nicht festgelegt
1.
ARBEITSUNTERLAGEN1.1.
STRATEGISCHE UND ADMINISTRATIVE FRAGEN Vorschl.Nr.
1.1 1.2 10 11.1
11.2
11.3
12.1.1
12.1.2
12.2
12.3
12.4 12.5
Geheime Abstimmungen Geschäftsordnung Strategieplanung
Empfiehlt Änderung des Strategieplans in einer Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses
Überprüfung der wissenschaftlichen Ausschüsse
Vorschlag sieht umfassende Überprüfung der beiden wichtigsten Ausschüsse vor
Verbesserung von Kommunikation und Repräsentation auf regionaler Ebene
Empfiehlt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz
Standardnomenklatur und Funktionsweise des Nomenklaturausschusses
Vorschlag sieht Verfahren für diesen Ausschuss vor Erzielen größerer Synergie bei der Durchführung von CITES und CBD
Ergebnisse des Workshops vom April 2004
Synergie zwischen CITES und CBD: Grundsätze und Leitlinien für die nachhaltige Nutzung
Vorschlag versucht CBD-Überlegungen in auf "nicht nachteilig" (non detrimental) lautende Stellungnahmen aufzunehmen
CITES und IWC
Vorschlag drängt IWC, rasch zu einem Beschluss über den kommerziellen Walfang zu kommen
Zusammenarbeit mit der FAO
Vorschlag bezweckt Annahme des Textes der Übereinkunft US-JP
Änderung der Entschl. Conf. 12.4 über die Zusammenarbeit zwischen CITES und CCAMLR in Bezug auf Zahnfisch Erklärungen der Vertreter anderer Übereinkommen und Übereinkünfte
Antragsteller
Sekretariat Sekretariat Sekretariat AU
Tier- und Pflanzen- ausschuss MX
IE(EU), KE
NA
JP
JP
AU
Anmerkungen
Unterlage zur Kenntnis nehmen. Geheime Abstimmungen ablehnen
Zustimmung des Ständigen Ausschusses
Ungerechte Bewertung der Effizienz der Ausschüsse. Im Anschluss an die Berichte der Ausschussvorsitzenden könnte eine weniger drastische Änderung vorgeschlagen werden.
Grundsätzlich keine Einwände. Im Zusammenhang mit dem Bericht des Nomenklatur-Ausschusses zu betrachten
CBD-Vorschläge zusammenfassen
CBD-Vorschläge zusammenfassen
Der Vorschlag ist inhaltlich nicht unannehmbar, jedoch provokativ abgefasst. Die Gemeinschaft sollte sich für die derzeitige Auflistung der Wale in Anhang I aussprechen.
Beauftragung des Ständigen Ausschusses mit dieser Angelegenheit. Bei erneuter Vorlage in der CoP ist ein rascher Abschluss der Übereinkunft weniger wahrscheinlich.
Die meisten Änderungen sind rein sprachlicher Art Nutzung dieser Gelegenheit, um auf den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft hinzuweisen, der unlängst in Kraft getreten ist.
Stand- punkt 0 + +
(-)
(+)
+
(+)
0
0
(+)
1.2
AUSLEGUNG UND DURCHFÜHRUNG DES ÜBEREINKOMMENS1.2.1. Überprüfung der Entschließungen und Beschlüsse
Vorschl.
Nr.
16 Überprüfung der Entschließungen
Überprüfung der Entschließungen zu CoP-Unterlagen, in der Zeit vor dem Übereinkommen geborene Tiere, Quoten in Anhang I, Persönliche und Haushaltsgegenstände, Zuchtbetriebe und Anmerkungen
Antragsteller Sekretariat
Anmerkungen
Die meisten Änderungen sind technischer Art.
Befassung der Arbeitsgruppe mit dem Entwurf der Entschließung zu persönlichen Gebrauchs- gegenständen
Stand- punkt (+)
1.2.2. Regelmäßige Berichte und Sonderberichte
Vorschl.
Nr.
18 19.1 19.2 19.3 19.4
Berichterstattung
Leopard – Änderung der Exportquote für Namibia Anhebung von 100 auf 250 beantragt
Leopard – Änderung der Exportquote für Südafrika Anhebung von 75 auf 150 beantragt
Schwarzes Nashorn –Exportquote für Namibia Quote von 5 beantragt
Schwarzes Nashorn –Exportquote für Südafrika Quote von 10 beantragt
Antragsteller
Sekretariat NA ZA NA ZA
Anmerkungen
In der Quote sollte festgelegt werden „5 ausgewachsene männliche Tiere“
Stand- punkt + + +
+ +
1.2.3. Allgemeine Fragen der Einhaltung des Übereinkommens
Vorschl.
Nr.
24
25
Änderung der Entschl. Conf.. 11.3 über Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften
Änderung der Entschließung – Einbeziehung der Arten in Anhang I und Wiedereinführung von Berichten über Verstöße
Leitlinien zur Einhaltung der Vorschriften
Antragsteller KE
IE(EU)
Anmerkungen
Eine separate Entschließung zu den Arten in Anhang I wäre angemessener
Stand- punkt (-)
+
1.2.4. Fragen des Handels mit Tier- und Pflanzenarten und deren Erhaltung
Vorschl.
Nr.
26 29.2
Erhaltung von und Handel mit Menschenaffen Illegaler Handel mit Elfenbein und Kontrolle der Märkte Vorschlag bezweckt ein 20-jähriges Moratorium für Elfenbeinexporte
Antragsteller IE(EU) KE
Anmerkungen
Der Vorschlag ist nicht mit der bei der CoP 12.
vereinbarten Regelung vereinbar und nicht ausgereift. Er enthält jedoch auch Elemente, die unterstützt werden könnten.
Stand- punkt + (-)
29.3 Bedingungen für den Export eingetragener Bestände von Elfenbein
Vorschlag bezweckt die Wiederaufnahme der Diskussion über Beschlüsse des SC49, um sie zu verschärfen
KE Die Gemeinschaft sollte eine Wiederaufnahme der Diskussion über Beschlüsse des Ständigen Ausschusses in dieser Angelegenheit nicht unterstützen. Der Vorschlag enthält jedoch auch Elemente, die unterstützt werden könnten.
40 Bewertung der Überprüfung „Signifikantes Ausmaß des Handels“
Es wird eine Studie zur Überprüfung der Wirksamkeit des Prozesses vorgeschlagen
Sekretariat Zustimmung des Pflanzenausschusses
Tier- und des (-)
30
32 37.2
Erhaltung von und Handel mit Nashörnern
Empfiehlt Aufhebung von Entschl.. Conf. 9.14 oder Lockerung der Berichterstattungsvorschriften
Erhaltung von Saiga tatarica
Fertigstellung des Beschlusses 12.60 – Seegurken Der Vorschlag bezweckt ein Mandat zur Fortsetzung der Arbeiten nach der CoP 13
Sekretariat
IE(EU) EG
Konsolidierung der Entschließungen zur Durchsetzung und Rationalisierung der Berichterstattungsvorschriften befürworten
(-)-
+ +
DE 9 DE
1.2.5. Fragen der Handelsbeschränkung und Kennzeichnung
Vorschl.
Nr.
41
42
43
44 45 46 47
48
Einbringen aus dem Meer
Der Vorschlag bezweckt die Übertragung der Verantwortung für eine auf "nicht nachteilig" (non detrimental) lautende Stellungnahme auf den Flaggenstaat des Schiffs, das das Exemplar an Bord nimmt
kommerzieller Handel mit Arten des Anhangs I
Der Vorschlag weitet die Begriffsbestimmung für
„kommerzielle Zwecke“ erheblich aus Verwaltung der jährlichen Ausfuhrquoten
Die zuständige Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen
Verwendung von Carnets ATA
Elektronische Lizenz- und Genehmigungssysteme Erteilung nachträglicher Genehmigungen
Änderung der Entschl. Conf. 12.3 in Bezug auf die Verwendung des Quellencodes „R“
Geänderte Begriffsbestimmung für Quellencode vorgeschlagen
Verwendung von Referenznummern anstelle der Frachtbriefnummern für Holz
Vorgeschlagen werden Kennzeichnungen und Nummern als Alternative zum Frachtbrief
Antragsteller US
IL
Sekretariat Sekretariat IE(EU) IE(EU) US
US
Anmerkungen
Kann diskutiert werden, aber möglicher Konflikt mit Artikel III(5), Artikel IV(6) und Artikel XIV des Übereinkommens. Vorzuziehen ist die erneute Befassung des Ständigen Ausschusses nach der CoP 13
Entspricht nicht der Verordnung Nr. 338/97 des Rates. Könnte sich auf gutgläubig vorgenommene Transaktionen auswirken, bei denen das Geld der Kostendeckung dient
Erweitert Mandat der Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses auf die CoP 14
Erörterung dieser Angelegenheit im Rahmen der in Dok. 49 vorgeschlagenen Arbeitsgruppe unterstützen
Stand- punkt 0
-
+ + + 0
+
49
50
51
52 53
Produktionssysteme für in CITES aufgeführte Arten Mit dieser Angelegenheit sollte sich eine Arbeitsgruppe befassen
Ausnahmeregelungen im internationalen Handel
Der Vorschlag definiert den Begriff „Herkunftsland“ für Exemplare, für die keine Ausnahmeregelung mehr gilt Überprüfung der Entschließungen zu Pflanzen und dem Handel mit Pflanzen
Versuch der Klärung der Definition der künstlichen Vermehrung
Änderung der Entschl. Conf. 10.13 zu Holz (Definition von Mahagonisperrholz)
Änderungen der Entschließung Conf. 9.10 (rev.) über die Beseitigung des Bestands illegal gehandelter, konfiszierter Exemplare
Der Vorschlag schränkt den Spielraum für die Beseitigung ein
US
CH
US
US KE
Weitere technische Gespräche im Rahmen der CoP erforderlich
Entspricht der üblichen Praxis in den meisten MS – grundsätzliche Unterstützung
+
+
(+)
+
(+)
1.2.6. Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen für den Handel
Vorschl.
Nr.
55.1
55.2
Persönliche oder Haushaltsgegenstände
Der Vorschlag schränkt die Fälle ein, in denen eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich wäre
Änderungen der Entschließung Conf. 12.9 über persönliche und Haushaltsgegenstände
Antragsteller CN
IE(EU)
Anmerkungen
Zu dieser Frage muss eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden
Zu dieser Frage muss eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden
Stand- punkt 0
(+)
Vorschl.
Nr.
55.3
56.3.2
Änderungen der Entschließung Conf. 12.9 über persönliche und Haushaltsgegenstände
Begrenzte Ausnahmeregelung für getrocknete Seepferdchen vorgeschlagen
Beziehung zwischen Ex-situ-Zucht und In-situ-Erhaltung der Arten des Anhangs I
Der Vorschlag sieht Anreize für den Vorteilsausgleich bei Ex-situ-Zuchtbetrieben vor
Antragsteller AU
MX
Anmerkungen
Zu dieser Frage muss eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Berücksichtigung der Mindestgröße von 10 cm für Seepferdchen.
Im Zusammenhang mit den Unterlagen der CBD- Agenda zu betrachten. Ergebnis sollte in Einklang mit den CBD-Beschlüssen über Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich stehen. Sollte nur als Empfehlung vorgelegt werden.
Stand- punkt (+)
(-)
1.2.7. Änderung der Anhänge
Vorschl.
Nr.
57
59.1
59.2
61
Änderung der Entschl. Conf. 9.24 über Kriterien für die Aufnahme in das Verzeichnis
Standardnomenklatur für Vögel
Der Vorschlag sieht neue Referenzen für bestimmte taxonomische Gruppen vor
Erhaltung von und Handel mit Chamaeleo excubitor Der Vorschlag sieht die Anerkennung dieses Taxons als eigene Art vor
Aufnahme von Arten in Anhang III
Der Vorschlag sieht eine Regelung für die Aufnahme in Anhang III in zeitlicher und sachlicher Hinsicht vor
Antragsteller Sekretariat
MX
KE
CH
Anmerkungen
Gelegenheiten zur Verbesserung des derzeitigen Entwurfs nutzen, aber nicht den Konsens zu einer endgültigen Fassung blockieren.
Ablehnung aus verfahrenstechnischen Gründen.
MX könnte diese Frage im Anschluss an den Bericht des Nomenklatur-Ausschusses zur Sprache bringen
Ablehnung aus verfahrenstechnischen Gründen.
KE könnte diese Frage im Anschluss an den Bericht des Nomenklatur-Ausschusses zur Sprache bringen
Stand- punkt (+)
-
-
+
1.2.8. Andere Themen und Fragen
Vorschl.
Nr.
62.1 62.2
Arbeitsgruppe „Fleisch von wild lebenden Tieren“
Der Entwurf der Entschließung überschneidet sich mit Dokument 62.2 und 26
Fleisch von wild lebenden Tieren
Antragsteller Sekretariat IE(EU)
Anmerkungen Stand-
punkt (+) +
2.
VORSCHLÄGE FÜR DIE AUFNAHME IN DAS VERZEICHNIS Vorschl.Nr.
1 2
3 4
5 6
Taxon/genaue Angaben
Änderung der Anhänge, um Fossilien und bestimmte biologischen Proben auszuschließen
Änderung der Anhänge, um Fossilien und bestimmte biologischen Proben auszuschließen
Orcaella brevirostris Balaenoptera acutorostrata (3 Bestände)
Lynx rufus Panthera leo
Vorschlag
II - I I - II
II -0 II - I
Antragstell er IE(EU)
CH
TH JP
US KE
Anmerkungen
Umfassender als der Vorschlag der CH, Wortlaut vorzuziehen
Vorschlag umfasst die meisten Impfstoffe nicht
Anhang II mit Nullquote erwägen
Der Vorschlag ist verfrüht, da kein Beschluss des IWC über die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs vorliegt.
Da eine angemessene Regelung für die Überprüfung fehlt, gibt es zwingende Gründe für die Ablehnung einer Durchsetzung
Aufnahme in Anhang II aufgrund der Verwechslungsgefahr erforderlich
Angesichts der Arten der Exemplare, die international gehandelt werden, weist der Vorschlag nicht nach, dass der Handel der Hauptgrund für den Rückgang des Bestandes ist.
Stand- punkt +
(+)
0 -
- 0
DE 11 DE
Vorschl.
Nr.
7
8
9
10 11
12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
Taxon/genaue Angaben
Loxodonta africana (Population NA) Änderung der Anmerkung, um die jährliche Ausfuhr von 2000 kg Rohelfenbein, den kommerziellen Handel mit bearbeitetem Elfenbein und Waren aus Elfenbein sowie den kommerziellen Handel mit Waren aus Leder/Haar zu ermöglichen Loxodonta africana (Population ZA) Änderung der Anmerkung, um den kommerziellen Handel mit Lederwaren zu ermöglichen
Ceratotherium simum simum (Population SZ)
Erleichterung des Handels mit lebenden Tieren und Jagdtrophäen Haliaeetus leucocephalus
Cacatua sulphurea
Agapornis roseicollis
Amazona finschi
Passerina ciris Pyxis arachnoides.
Malayemys spp.
Malayemys subtrijuga Notochelys spp.
Notochelys platynota Amyda spp.
Carettochelidae spp.
Carettochelys insculpta Chelodina mccordi
Crocodylus acutus (CU-Population) Crocodylus niloticus (NA- Population)
Crocodylus niloticus (ZA- Population)
Uroplatus spp.
Langaha spp.
Stephonis (Lycodryas) citrinus Athens desaixi
Bitis worthingtoni
Vorschlag II–II
II–II
I - II
I - II II–I
II -0 II–I 0 - II II - I 0 - II 0 - II 0–II 0–II 0–II 0–II 0–II 0–II I–II I–II II - II 0 - II 0 - II 0 - II 0–II
0 - II
Antragstell er NA
ZA
SZ
US ID
NA/US MX US MG US ID US ID US US ID US/ID CU NA ZM MG MG MG KE KE
Anmerkungen
Ein Beschluss über jährliche Quoten ist verfrüht, aber der Handel mit Lederwaren könnte erwogen werden.
Festlegung einer Exportquote für Jagdtrophäen
Anhang-A-Status bliebe erhalten im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Vogelschutz-Richtlinie
Das Hauptproblem ist der illegale Handel, und die Aufnahme in Anhang I allein ist keine Lösung. Sie würde jedoch eine bessere Überprüfung in Gefangenschaft geborener Tiere ermöglichen
Aufgrund der Ähnlichkeit Gefahr der Verwechslung bei Jungtieren. Populationsangaben für einige Arealstaaten unzureichend.
Die Art ist nicht gefährdet und der Handel ist bereits weitgehend illegal
Die US sollten die Aufnahme in Anhang III erwägen
Gegenstand taxonomischer Erwägungen Gegenstand taxonomischer Erwägungen Gegenstand taxonomischer Erwägungen Gegenstand taxonomischer Erwägungen
Gegenstand taxonomischer Erwägungen Gegenstand taxonomischer Erwägungen
Grundsätzliche Zustimmung sofern weitere Klärung durch CU und IUCN
Stellungnahme IUCN Stellungnahme IUCN
Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach
Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach
Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach
Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach – Art in KE bereits geschützt – Aufnahme in Anhang III erwägen
Der Vorschlag ist unausgereift und weist kein signifikantes Ausmaß des Handels nach – Art in KE bereits geschützt – Aufnahme in Anhang III erwägen
Stand- punkt 0
(+)
(+)
+ 0
0 (-)
0 + + (+)
+ (+)
+ + (+)
+ (+) (+) (+) 0 0 0 (-) (-)
Vorschl.
Nr.
32 33 34
35 36
37
38
39
40
41
42
43 44 45
46 47
Taxon/genaue Angaben Carcharadon carcharias
Cheilinus undulatus
Ornithoptera spp., Trogonoptera spp.
and Troides spp..
Aufhebung von „sensu d’Abrera“
Lithophaga lithophaga .
Helioporidae spp., Tubiporidae spp., Scleractina spp., milleporidae spp., und Stylsteridae spp.
Geänderte Definition von „Fossilie“
Hoodia spp.
Euphorbiaceae (Taxa Anhang II) Mit Ausnahme künstlich vermehrter Exemplare von E. lactea unter bestimmten Bedingungen
Euphorbiaceae (Taxa Anhang II) Mit Ausnahme künstlich vermehrter Exemplare von E. millii unter bestimmten Bedingungen
Orchidaceae spp.
In der Anmerkung zu Orchidaceae in Anhang II müssen künstlich vermehrte Hybriden unter bestimmten Bedingungen ausge- nommen werden
Orchidaceae spp.
In der Anmerkung zu Orchidaceae in Anhang II müssen künstlich vermehrte Hybriden unter bestimmten Bedingungen ausge- nommen werden
Phalaenopsis spp.
Änderung der Anmerkung bei der CoP 12 vereinbart, Begünstigung von Sendungen von 20 oder mehr Pflanzen
Cattleya trianaei Vanda caerulea Cistanche deserticola
Zusätzliche Anmerkung, um alle Teile und Derivate mit Ausnahme von Samen, Flaschensämlingen und Schnittblumen zu erfassen
Chrysalidocarpus (Dypsis) decipiens
Taxus wallichiana
Änderung der Anmerkung – Einbeziehung von chemischen Derivaten, jedoch nicht von pharmazeutischen Endprodukten
Vorschlag 0–II
0–II II–II
0–II II - II
0 - II
II–0
II–0
II–0
II–0
II -0
I - II I - II II–II
II–I II - II
Antragstell er AU FJ/ IE(EU)/
US CH
IT/SI (EU) CH
BW/ NA/
ZA TH
TH
TH
CH
CH
CO TH CN
MG CN/US
Anmerkungen
Unterstützung der Aufnahme in das Verzeichnis, aber keine Nullquote, für die keine angemessenen Gründe angeführt wurden
Wird zur Aufnahme in Anhang A entsprechend der Habitat- Richtlinie führen
Grundsätzliche Unterstützung unter der Voraussetzung, dass klargestellt wird, dass durch die Anmerkung nicht auf "nicht nachteilig" (non detrimental) lautende Stellungnahmen untergraben werden
Gegenstand von Überlegungen zur Durchsetzung
Gegenstand von Überlegungen zur Durchsetzung
Weniger restriktiv als der Vorschlag der CH
Alle Vorschläge zu Anmerkungen zu Orchideen müssen zusammen betrachtet werden. Anzustreben ist ein Lösung, die wenig Risiken für die Erhaltung birgt und einfach und durchführbar ist
Alle Vorschläge zu Anmerkungen zu Orchideen müssen zusammen betrachtet werden. Anzustreben ist ein Lösung, die wenig Risiken für die Erhaltung birgt und einfach und durchführbar ist
Alle Vorschläge zu Anmerkungen zu Orchideen müssen zusammen betrachtet werden. Anzustreben ist ein Lösung, die wenig Risiken für die Erhaltung birgt und einfach und durchführbar ist
Anmerkung sollte Endprodukte ausnehmen
Der Vorschlag ist unausgereift und unbegründet. Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung zur Kontrolle von Samen unterstützen
Beide neue Vorschläge zusammen betrachten. Gründliche Prüfung der Anmerkung
Stand- punkt (+) + +
+ +
(+)
+
+
(+)
(+)
(+)
+ + (+)
-
(+)
DE 13 DE
Vorschl.
Nr.
48
49
50
Taxon/genaue Angaben
Taxus chinensis, T. cuspidate, T.
fauna, T sumatrana und alle intraspezifischen Taxa
Aquilaria spp. und Gyrinops spp Ausweitung des Eintrags für A.
malaccensis auf die wichtigsten holzerzeugenden Gattungen.
Gonystylus spp.
Vorschlag 0 - II
0 - II
III - II
Antragstell er CN/US
ID
ID
Anmerkungen
Beide neue Vorschläge zusammen betrachten. Gründliche Prüfung der Anmerkung
Sofern eine geeignete Anmerkung vorgelegt wird
Stand- punkt (+)
(+)
+
*als Verwahrregierung auf Anfrage des zuständigen Ausschusses