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Wasserwart. Hygienische Aspekte, Trinkwasseruntersuchung. Institut für med. Mikrobiologie und Hygiene Graz. Bernd Obenaus

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Academic year: 2022

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(1)

Bernd Obenaus

Institut für med. Mikrobiologie und Hygiene Graz

Wasserwart

Hygienische Aspekte,

Trinkwasseruntersuchung

(2)

• Wasser ist die flüssige Form der Verbindung H

2

O (H

+

OH

-

)

• Dichte 1 kg/dm³ (1 m³ = 1000 l ~ 1 t), Wasser hat bei 4

°C seine größte Dichte und sein geringstes Volumen

(Wasser dehnt sich aus bei Abkühlen unter 4 °C und bei Erwärmung über 4 °C).

• Die Zusammendrückbarkeit (Kompressibilität) ist bei Wasser äußerst gering.

• Wasser ist ein ausgezeichnetes Lösungsmittel.

Wasser

(3)
(4)

Summe der Maßnahmen zur Gestaltung der Wasserversorgung im Dienste der Gesundheit, z.B.:

Jede Verunreinigung von Wasservorkommen muss vermieden werden.

Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt stehen, müssen den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Stoffe, die zur Aufbereitung verwendet werden, müssen den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Schulung

Persönliche Hygiene

Untersuchung

Trinkwasserhygiene

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(9)

Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt den lebensmittelrechtlichen Vorschriften: LMSVG, TWV.

Weiteres:

Österreichisches Lebensmittelbuch Kapitel B 1 Trinkwasser.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/kapitel.html

Trinkwasserverordnung 2001 § 3. (1)

„Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der

menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden.“

lebensmittelrechtliche Vorschriften

(10)

Parameterwert (Grenzwert):

Sind die oberen Begrenzungen der Gehalte von Inhaltsstoffen und Mikroorganismen, die nicht überschritten werden dürfen.

Indikatorparameterwert (Richtwert):

Sie stellen Konzentrationen von Inhaltsstoffen oder

Mikroorganismen dar, bei deren Überschreitung zu prüfen und

festzustellen ist, ob bzw. welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Trinkwasserqualität erforderlich sind.

Die Anforderungen (gem. TWV) sind an der Entnahmestelle einzuhalten. Die

Verantwortlichkeit des Wasserversorger erstreckt sich bis zur Übergabestelle an den Abnehmer.

Grenzwerte, Richtwerte

(11)

Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein.

Maßnahmen zur Eliminierung von Krankheitserregern:

Bodenfiltration, Strahlung, Desinfektionsmittel, Erhitzen Der Nachweis von Krankheitserreger ist sehr zeit- und

kostenintensiv, daher werden Indikatorbakterien für fäkale Verunreinigung untersucht.

Indikatorbakterien sind bestimmte Bakterien, die

- sich ähnlich verhalten wie Krankheitserreger - leicht zu bestimmen sind

Krankheitserreger

(12)

Escherichia coli 0/100 ml (desinfiziert: 0/250 ml)

Mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Darm von Mensch oder Tier

Enterokokken 0/100 ml (desinfiziert: 0/250 ml)

Sind normale Darmbewohner, in menschlichen Ausscheidungen mehr E.coli als Enterokokken, bei Tieren kann es umgekehrt sein. Sterben langsamer als E.coli.

Indikatorbakterien für fäkale Verunreinigung

(13)

Koloniebildende Einheiten (KBE): bei 22 °C oder 37 °C Bebrütungstemperatur KBE22: 100/ml, KBE37: 20/ml

Ein plötzlicher starker Anstieg der Kolonienzahlen kann auf

Oberflächenwassereinfluss oder Kontamination des Verteilungssystems hinweisen (z.B. Rohrbruch)

Coliforme Bakterien: 0/100 ml (desinfiziert: 0/250 ml)

Das Vorhandensein von coliformen Bakterien im Wasser kann ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung sein. Coliforme Bakterien können aber auch aus anderen Quellen stammen (z.B. aus dem Erdboden, Pflanzen, Schnecken). Sie sind in der Lage sich im Wasser zu vermehren.

Andere mikrobiologische Parameter

(14)
(15)

evtl. Clostridium perfringens: 0/100 ml (desinfiziert: 0/250 ml)

evtl. Pseudomonas aeruginosa: 0/100 ml

Ionenaustauscher, Filter von Aufbereitungsanlagen, Dichtungen, Wasserhähne, im Brunnenwasser relativ selten

Andere mikrobiologische Parameter

(16)

Jahreszeitliche Schwankungen durch unterschiedliche Temperaturen und Nährstoffen

Verweilzeit im Behälter und im Netz Vermischung unterschiedlicher Wässer Unterschiedliche Strömungsverhältnisse

Risiken durch: ungünstige geologische Verhältnisse, Undichtheiten, Verbindungen zwischen Netz und Eigenversorgung

Mikrobiologische Untersuchungen sagen nur etwas über den Zustand zum Zeitpunkt der Probenahme aus.

Mikrobiologie im Wasser ist nicht konstant

(17)
(18)
(19)
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(21)

Zur Desinfektion sind nur die im ÖLMB festgelegten Verfahren zulässig:

UV-Bestrahlung

Nur Anlagen mit Zertifikat (ÖNORM 5873-1 und ÖNORM 5873-2), laufende Überprüfung der Betriebsparameter, regelmäßige Wartung, Führung eines Betriebstagebuches

Chlorung mit Chlorgas; Natrium-, Kalium-, Calcium- oder

Magnesiumhypochlorit, Behandlung mit Chlordioxid, Ozonung

(Die Verwendung von Micropur (Silberung) ist kein zugelassenes Desinfektionsverfahren.)

Aufbereitung in mikrobiologischer Hinsicht

(22)

UV-Desinfektionsnlagen

(23)

TWV §5

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat Untersuchungen des Wassers gemäß dem

Untersuchungsumfang und den Untersuchungshäufigkeiten nach Anhang II von der Agentur gemäß § 65 LMSVG, den

Untersuchungsanstalten der Länder gemäß § 72 LMSVG oder von einer gemäß § 73 LMSVG hiezu berechtigten Person

durchführen zu lassen;

Trinkwasseruntersuchung

(24)

Anmerkung 4: Es gilt der Untersuchungsumfang gemäß Mindestuntersuchung und alle 10 Jahre Volluntersuchung Die erforderliche Probenanzahl ist bei Vorliegen mehrere Wasserspender bzw. mehrerer Objekte der

Wasserversorgungsanlage (z.B. Speicher, Aufbereitungsanlagen) entsprechend zu erweitern.

Häufigkeit, Umfang

(25)

Routinemäßige Kontrolle:

Temperatur, pH-Wert, Leitfähigkeit, grobsinnliche Prüfung

(Trübung, Färbung, Geruch, Geschmack), KBE22, KBE37, coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken, Pseudomonas

aeruginosa (nur bei Aufbereitung), Clostridium perfringens (nur wenn durch Oberflächenwasser beeinflusst, Desinfektion)

Mindestuntersuchung:

Routinemäßige Kontrolle und Gesamthärte, Carbonathärte,

Kalzium, Magnesium, Nitrat, Nitrit, Ammonium, Eisen, Mangan, Sulfat, Chlorid, Natrium, Kalium, organisch gebundener

Kohlenstoff (TOC) bzw. Oxidierbarkeit Trinkwasseruntersuchung

(26)

Besichtigung zur Feststellung von wasserhygienisch relevanten Gegebenheiten

Wassergewinnungsstelle (Weidebetrieb, Wildfütterung, Mistlagerstätte, Müllablagerungen, Düngung, Lagerung von wassergefährdeten Stoffen, Flurschäden, Windwurf, Grabungsarbeiten, Abstand zu Gebäuden,

Abwasseranlagen, Vernässungsstellen, defekter oder fehlender Zaun, fehlende Hinweistafeln, größere Bäume innerhalb von 10 m der Quellfassung etc.)

Quellsammelschacht und andere Schachtbauwerke mit offener Wasserfläche

(Wände, Decke, Boden (zB. undicht, schmutzig, Ablagerungen), Holzteile im Schacht, Schacht nicht ausreichend (mindestens 30 cm) hoch geführt,

Abdeckung/Zugang nicht ausreichend dicht, unversperrt, Rohr- und

Kabeldurchführungen sind nicht wasserdicht, Insektenschutzgitter fehlen, Froschklappen fehlen/funktionieren nicht, Kleintiere, Wurzeleinwuchs, sonstige sichtbare bauliche Schäden etc.)

Lokalaugenschein

(27)

Eine sachgerechte Probenahme ist für die Beurteilung der

Qualität der Untersuchungsergebnisse von größter Bedeutung und erfolgt durch MitarbeiterInnen der Inspektionsstelle.

Probengefäße für chemische Untersuchung: entsprechend gereinigt, eventuell vorbehandelt zur Probenstabilisierung Probengefäße für Mikrobiologie: steril

Messungen vor Ort

Messung von veränderlichen Parametern (z.B. Temperatur, pH- Wert, grobsinnliche Prüfung, ggf. Überprüfung von

Desinfektionsanlagen, ggf. Sauerstoff) Probenahme

(28)

Geruch, Geschmack, Trübung, Färbung

„Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung“

Trinkwasser muss geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei sein

Trübung durch Lichtstreuung an ungelösten Inhaltsstoffen. „Braunes Wasser“

Färbung durch Absorption von Licht. z.B.: blassgelblich bis braun (Huminstoffe)

Wassertemperatur „25 °C ohne anormale Veränderung“

Beim Kunden soll die Wassertemperatur zwischen 5 °C und 25 °C liegen und sollte das ganze Jahr über möglichst gleich bleiben

Ergebnisse im Befund

(29)

pH-Wert „zwischen 6,5 und 9,5“

[H+] x [OH-] = 10 -14

Maß für die Wasserstoffionenkonzentration (H+)

< 7,0 (leicht) sauer 7,0 neutral > 7,0 (leicht) alkalisch Hat großen Einfluss auf alle chemischen und biologischen Vorgänge im Wasser. Gesundheitlich hat der pH-Wert keine unmittelbare

Bedeutung.

Spielt in der Technologie der Aufbereitung, Speicherung, Verteilung, Werkstoffwahl (Korrosion) eine große Rolle

Ergebnisse im Befund

(30)

Leitfähigkeit „max. 2500 µS/cm bei 20 °C“

Maß für den Mineralien- und Salzgehalt, abhängig von Art und Menge der vorhandenen Ionen. Zu- oder Abnahme deutet auf Änderung der Ionenkonzentration hin. Die Leitfähigkeit sollte aus technischen

Gründen (Korrosion) unter 1500 µS/cm liegen.

Calcium „ “ ÖLMB: 400 mg/l

Magnesium „ “ ÖLMB: 150 mg/l

Ergebnisse im Befund

(31)

Begriff Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht „ “

Kohlenstoffdioxid CO2 -> Freie Kohlensäure, Hydrogencarbonat, Carbonat

Im Gleichgewicht weder Kalklösung noch Kalkabscheidung

Bei Temperaturerhöhung wird CO2 entfernt und Calcium fällt aus

Überschüssige Kohlensäure kann Kalk auflösen (Calcitlösekapazität) Mischung unterschiedlicher Wässer (Codex: max. 10 mg/l

Calcitlösekapazität)

(32)

Gesamthärte „ “

Summe Calcium und Magnesium

Weiches Wasser findet sich in Gebieten mit Basalt- und Sandstein oder Granitböden, härteres Wasser in Gebieten mit Kalk-, Gips- oder Dolomitböden.

Die Zweckmäßigkeit einer zentralen Aufbereitung sollte bei Härten

> 21 °dH geprüft werden.

Bei sehr weichen Wässern kann eine Aufhärtung zweckmäßig sein, für die Deckschichtbildung bei Rohren aus Eisen und verzinktem Stahl (Ca >20 mg/l = 2,8 °dH)

Ergebnisse im Befund

(33)

Codex: Mindesthärte bei Enthärtung: 8,4 °dH

Carbonathärte (Säurekapazität bis pH 4,3): „ “

Entspricht dem Anteil an Hydrogencarbonat

Ergebnisse im Befund

Härtebereich I Härtebereich II Härtebereich III 0 – 10 °dH 10 – 16 °dH > 16 °dH

(34)

Nitrat (NO3) 50 mg/l

Überdüngung, Misthaufen, Klärgruben.

kurzfristige Maßnahme: Zumischen von nitratarmen Wasser langfristige Maßnahmen: Erweiterung der Schutzzone,

Nutzungsbeschränkungen, Alternativversorgung, Aufbereitung (in Anschaffung, Betrieb und Wartung aufwendig und kostenintensiv).

Vorsicht bei Verwendung für Säuglinge und Kleinkinder.

Abkochen hilft nicht!

Ergebnisse im Befund

(35)

Nitrit (NO2) 0,1 mg/l

ist der eigentliche toxische Metabolit, der für die meisten Nitratwirkungen verantwortlich ist. Höhere Gehalte durch Abwasser. Bei neuen Installationen von verzinkten Leitungen bis sich eine entsprechende Schutzschicht gebildet hat.

Ammonium (NH4) 0,5 mg/l

geologisch bedingte Überschreitungen (z.B. Tiefenwässer) sind zulässig. Anzeichen für Überdüngung, Abwasser

Ergebnisse im Befund

(36)

Chlorid 200 mg/l

Normalerweise nur geringe Mengen im Grundwasser, Eintrag über Abwässer, durch Salzstreuung oder beim Einsatz von

Enthärtungsanlagen.

Wird kaum durch den Boden zurückgehalten.

Chlorid schmeckt salzig und führt zu Problemen infolge Korrosion bei metallischen Werkstoffen.

Sulfat 250 mg/l; bis 750 mg/l unproblematisch, wenn äquivalenter Gehalt an Kalzium vorhanden ist.

Erhöhte Werte durch Dünger oder geologisch (Gipswässer), wirkt abführend, wichtiger korrosionstechnischer Parameter (Beton, Gusseisen, Stahl).

Ergebnisse im Befund

(37)

Natrium 200 mg/l

Hohe Natriumgehalte geologisch bedingt (Tonmineralien) oder durch Auftaumittel im Winterdienst, bei Einsatz von

Ionenaustauschern (Enthärtungsanlagen) Kalium

„ “

aus Codex: 50 mg/l

Höhere Kaliumgehalte: Kalidüngung, Abwasser, tierische Abfälle, Deponieabläufe

Ergebnisse im Befund

(38)

Eisen 0,2 mg/l

Höhere Gehalte (z.B. bei reduzierten Bedingungen)

beeinträchtigen das Aussehen und den Geschmack, daher nicht zumutbar. Entfernung durch Aufbereitung (Belüftung, Oxidation mit Kaliumpermanganat, Filtration).

Höhere Gehalte auch durch Rostvorgänge Mangan 0,05 mg/l

Höhere Gehalte in Tiefenwässern, führt zu Verockerungen (Ablagerung von Manganschlämmen) im Leitungssystem Ergebnisse im Befund

(39)

Zusätzlich bei Volluntersuchung

Acrylamid, Aluminium, Antimon, Arsen, Benzol, Benzo-(a)-pyren, Blei, Bor, Bromat, Cadmium, Chrom, Cyanid, 1,2-Dichlorethan, Epichlorhydrin, Fluorid, Kupfer, Nickel, Pestizide, Pestizide

insgesamt, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Quecksilber, Selen, Tetrachlorethen und Trichlorethen,

Trihalomethane, Uran, Vinylchlorid, Radioaktivität Ergebnisse im Befund

(40)

Pestizide: 0,1 µg/l, Summe 0,5 µg/l

50 Pestizide, + 13 relevante Metaboliten, + 23 nicht relevante Metaboliten 0,3 – 3,0 µg/l

Nickel, Kupfer, Blei geeignetes Probenahmeverfahren Arsen geogen bedingt, Legierungsbestandteil

Radioaktivität Radon, Tritium, Richtdosis Ergebnisse im Befund

(41)

Einschub Radonschutzverordnung 2020

in WVA, in denen Radon aus dem Wasser in die Innenraumluft von Anlagenteilen entweichen kann, und sich die tätige

Arbeitskraft mehr als 50 Stunden pro Jahr in Anlagenteilen, in denen Radon aus dem Wasser in die Innenraumluft

entweichen kann, aufhält;

Ermittlung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz Je nach Ergebnis geht’s weiter

(42)

„Das Wasser soll nicht korrosiv wirken.“ Chlorid, Sulfat, Leitfähigkeit, pH

Ergebnisse im Befund

(43)

„…entspricht den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften“ bzw. „…zur Verwendung als Trinkwasser geeignet“

Im Rahmen des Lokalaugenscheins wurden keine Mängel an der Anlage festgestellt auf, die Ergebnisse der Laboruntersuchung sind in Ordnung.

Die Anlage ist weiterhin in hygienisch und technisch einwandfreien Zustand zu halten und es sind regelmäßig Trinkwasseruntersuchungen zu veranlassen.

in Ordnung, aber Maßnahmen notwendig.

(geringfügige) Überschreitung von Indikatorparameterwerten, leichte Mängel an der Anlage

Gutachten

(44)

nicht in Ordnung, „…nicht sicher“ bzw. „…entspricht nicht den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften“ bzw.

„…zur Verwendung als Trinkwasser nicht geeignet“

Das Wasser entspricht nicht den Mindestanforderungen, weil Parameter (Grenzwerte) überschritten sind und/oder Indikatorparameterwerte

deutlich überschritten sind und/oder es bestehen schwerwiegende Mängel an der Anlage.

Auflistung der Mängel, eventuell Verbesserungsmaßnahmen

Gutachten

(45)

unverzüglich

Maßnahmen ergreifen, um innerhalb von 30 Tagen

nachweislich (Kontrolluntersuchungen) Trinkwasserqualität wieder herzustellen

die zuständige Behörde (Lebensmittelaufsicht) informieren die Abnehmer nachweislich darüber in Kenntnis setzen und auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen hinweisen (z.B.

Nutzungsbeschränkungen, oder Behandlungsverfahren wie das 3 Minuten lange Kochen bei Siedetemperatur)

Maßnahmen bei „nicht sicher“

(46)

Die Abnehmer entweder

mit der Wasserrechnung oder

über Informationsblätter der Gemeinden oder auf eine andere geeignete Weise

auf elektronische Weise durch Veröffentlichung auf der

Internetseite des Infoportals Trinkwasser www.trinkwasserinfo.at

zumindest über die Ergebnisse folgender Parameter informieren:

Nitrat, Pestizide*, pH-Wert, Gesamthärte °dH,

Carbonathärte °dH (Säurekapazität bis pH 4,3), Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium, Chlorid, Sulfat

* Wenn keine Untersuchung auf Pestizide erforderlich ist, muss auf diesen Umstand hingewiesen werden.

Jährliche Information an Abnehmer

(47)

§ 5 Z 4 Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat sicherzustellen, dass die Ergebnisse über die

durchgeführten Untersuchungen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, unverzüglich in das von der zuständigen Behörde dafür zur Verfügung gestellte Datensystem durch die

beauftragte Untersuchungsstelle elektronisch übermittelt werden.

Elektronische Übermittlung an Behörde

(48)

Risikobasierter Ansatz für sicheres Wasser - Einzugsgebiete

- Versorgungssystem

- Hausinstallation (Legionellen, Blei) Zugang zu Wasser

Information der Öffentlichkeit

Parameter/Untersuchungshäufigkeiten

2 x Routinemäßige Kontrolle, 1 x Mindestuntersuchung, 1 x Volluntersuchung alle 6 Jahre, PFAS (per- und polyfluorierte Acrylsubstanzen)

neue EU Trinkwasserrichtlinie (16.12.2020)

(49)

AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

www.ages.at

Gutachter, Inspektor

Beethovenstraße 6 A-8010 Graz

T +43 (0) 50 555-61305 bernd.obenaus@ages.at DI Bernd Obenaus

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